Schufa

Aus Freiheit statt Angst!

Version vom 19:38, 10. Jun. 2012 von Wir speichern nicht! (Diskussion)
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Die Schufa Holding AG (Eigenschreibung SCHUFA, früher SCHUFA e. V.; Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden.

Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei. Die Schufa ist im Besitz von 479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 102,9 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind 1,5 Millionen Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen. Die Schufa beschäftigt 752 Mitarbeiter (Stand: 2010). Im Jahre 2009 belief sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 1,9 Millionen Euro bei einem Umsatz von knapp 108 Millionen Euro.

Inhaltsverzeichnis

Datenspeicherung

Die Schufa ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst – externe Systeme wie das der ZEK werden mit einbezogen. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die Schufa. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die Schufa selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. Ob diese Daten ohne Einwilligung des Betroffenen digitalisiert werden dürfen, gilt als umstritten. Einerseits handelt es sich beim Schuldnerverzeichnis um eine öffentliche Datenbank. Andererseits kritisiert der Datenschutz das Einstellen von Daten eines Gerichtes in eine rein privat betriebene Datenbank und deren Digitalisierung. Der Gesetzgeber hatte eine entsprechende Erlaubnis zugunsten der Auskunfteien aus einem Entwurf der EU-Datenschutzrichtlinie wieder entfernt, so dass man die Digitalisierung dieser Daten als unzulässig ansehen kann.

Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).

Inhalte

Folgende Daten werden gespeichert:

Kontaktdaten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
  • aktuelle Anschrift, frühere Anschriften

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:

  • Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
  • Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • ausgegebene Kreditkarten
  • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
  • Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten:

  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:

  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatkonkurs)
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Anfragen

  • Anfragen nach Branche
  • Konditionsanfragen

Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.

Kürzel zur Speicherung ausgewählter Merkmale in der SCHUFA:
GI: Girokonto CC: Kreditkarte TK: Telekommunikationskonto EV: Eidesstattliche Versicherung
HB: Haftbefehl
SU: Suchauftrag
IA: Insolvenzantrag
CA: Kreditkarte in Abwicklung

Folgende Merkmale werden nicht mehr neu eingemeldet oder wurden durch andere Merkmale ersetzt:
VB: Vollstreckungsbescheid
ZW: Zwangsvollstreckung
GK: Kündigung Girokonto
SM: Scheckkartenmissbrauch
LP: Lohnpfändung

Löschung der Daten

Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren, respektive zum Ende des dritten Kalenderjahres (bei nicht-titulierten Forderungen < 1.000,00 EUR, deren Meldung und Erledigung innerhalb eines Monats geschieht, umgehend) nach ihrer Verzeichnung gelöscht. Bei Minderjährigen direkt nach der Rückzahlung. Das gilt für

  • Kredite
  • nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte
  • titulierte Forderungen
  • Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (ZPO). Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.

Geschäftspartner der Schufa

Die Geschäftspartner der Schufa werden in drei Kategorien unterteilt:

  • A-Vertragspartner (Kreditkartenunternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften) erhalten Positiv- und Negativmerkmale.
  • B-Vertragspartner (Nicht-Banken: Handel, Versandhandel, Elektronischer Handel, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren) erhalten Negativmerkmale. Die Schufa erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung.
  • F-Vertragspartner (Inkassounternehmen) erhalten Adressdaten (laut Pressestelle der Schufa aber nur von Menschen, die bei einem Vertragsabschluss auch in die Schufa-Klausel eingewilligt hatten, also wie in allen anderen Fällen auch).

Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Benutzerkonten; eine angeblich zur Abwehr von Identitätsdiebstahl geeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit beispielsweise aus dem Telefonbuch entnommenen Daten durch eine Verknüpfung mit dem Geburtsdatum nicht möglich ist. Zusätzlich wird die Anfrage für ein Jahr exklusiv für den Verbraucher in dessen Datensatz zu Kontrollzwecken gespeichert. Die Reemtsma, sowie verschiedene Auktionshäuser und Freemail-Anbieter setzen ein Adult Verification System der Schufa ein.

Seit dem 1. November 2005 bietet Schufa zusätzlich ein Altersverifizierungssystem an, welches von der Kommission für Jugendmedienschutz genehmigt und anerkannt worden ist. Damit entfällt für den Bezug von Produkten, die nur an Volljährige verkauft werden dürfen (zum Beispiel hochprozentiger Alkohol oder nicht jugendfreie DVDs), das aufwändige PostIdent-Verfahren. Die Zustellung dieser Produkte erfolgt immer eigenhändig an den als erwachsen Identifizierten persönlich. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährigen Artikel zugestellt werden, die für sie nicht erlaubt sind.

Laut Geschäftsbericht (2002) erhalten etwa 2.000 Vertragspartner aus dem Bereich Banken A-Daten (Positiv- und Negativmerkmale). Marktabdeckung ist hier nahe 100 Prozent bei Privatbanken und zwischen 85 und 90 % bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ca. 2500 Vertragspartner aus dem Bereich Nicht-Banken erhalten B-Daten (Negativmerkmale). Empfänger sind auch externe Auftragnehmer entsprechend Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie externe und interne Schufa-Stellen.

Eigenauskunft

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine Datenübersicht nach $34 BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich beantragen. Formulare sind im Internet erhältlich.

Anleitung zur kostenlosen Schufa-Selbstauskunft

Des Weiteren bietet die Schufa noch die kostenpflichtigen Produkte „Bonitätsauskunft“ und „Auskunft online“. Für die Anmeldung im Schufa-Portal und damit die Möglichkeit, nach Authentifizierung unter anderem im PostIdent-Verfahren online die eigenen Daten abfragen zu können, verlangt die Schufa eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 18,50 €. Registrierte Nutzer des Portals können kostenpflichtig den „UpdateService“ der Schufa abonnieren, um per E-Mail und/oder SMS über Änderungen oder Abfragen Ihrer Daten durch Vertragspartner der Schufa benachrichtigt zu werden und sich regelmäßig ihren Score mitteilen zu lassen. Gegen ein (für registrierte Nutzer des Portals verringertes) Entgelt kann eine schriftliche Schufa-Verbraucherauskunft bestellt werden, die im Gegensatz zur vollständigen Schufa-Auskunft keine Angaben enthält, von wem die zum Nutzer gespeicherten Daten an die Schufa übermittelt wurden. Die Schufa-Verbraucherauskunft kann der Nutzer verwenden, um mit seinen eigenen verifizierten Daten für Vertrauen in seine Person zu werben, ohne seine Geschäftsbeziehungen offenlegen zu müssen.

Sollten der beantragenden Person unrichtige Daten auffallen, so kann sie sich an das Verbraucherservicezentrum in Hannover wenden. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Schufa-Verbraucherservicetelefon anzurufen.

Einen Sturm der Entrüstung löste im August 2010 vorübergehend die Meldung aus, ein Drittel der 450.000 anfragenden Verbraucher habe bei der Schufa Fehler in den eigenen Daten gefunden. Die Nachricht entpuppte sich als Falschmeldung.

Scoring

Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Das ist ein Wert von 1 bis 100, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die statistische Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird – so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. In die Score-Werte gehen unter anderem die Anzahl der Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten ein.

Das Scoreverfahren basiert auf dem logistischen Regressionsmodell, das die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Zufallsereignisses mit zwei möglichen Ausgängen modelliert. Für das Verfahren von 2001 wurden ca. 6,7 Mio. anonymisierte Datensätze über eine „Reifezeit“ von 15 Monaten ausgewertet.

Basisscore

Der Basisscore wird in der Eigenauskunft in Prozent angegeben und jeweils nach drei Monaten neu berechnet. Er liegt zwischen 0 % und 100 %, wobei hohe Werte besser sind und 100 % ein rein theoretischer Wert ist.

Laut einer Studie des BMELV lag in einer Stichprobe von 100 Personen der Basisscore für Personen in einem Insolvenzverfahren typischerweise bei 5 %, bei abgeschlossenem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung bei 29 %. Bei dieser Untersuchung lag für 4 % kein Basisscore vor, 9 % hatten einen Basisscore unter 89 %, 60 % hatten einen Basisscore zwischen 89 % und 99 %, 27 % hatten einen Basisscore von über 99 %.

Branchenscore

Die Branchenscores werden tagesaktuell berechnet. Branchenscores wurden 1997 eingeführt und 2001 („Version 1.0“) sowie 2008 („Version 2.0“) überarbeitet. Es gibt folgende Arten:

  • SCHUFA-Score für Banken, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Telekommunikationsunternehmen, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Sparkassen/Genossenschaftsbanken, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Handel, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Hypothekengeschäft, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Versandhandel, e-Commerce und Identitätsmanagement, Version 2.0
  • SCHUFA-Score für Freiberufler, Version 1.0
  • SCHUFA-Score für Kleingewerbetreibende, Version 1.0

Zu jedem werden folgende Angaben gemacht:

  • „Scorewert“ zwischen 0 und 1.000 in der Version 1.0 bzw. zwischen 0 und 10.000 in der Version 2.0, wobei große Werte besser sind,
  • „Rankingstufe“ von A bis P, wobei A die beste Stufe ist,
  • „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ zwischen 0 % und 100 %, wobei 100 % am besten ist.

Widerspruch

Der Ermittlung und Weitergabe von Score-Werten kann schriftlich bei der Schufa widersprochen werden.

Auskunft

Seit 1. April 2010 können Verbraucher entsprechend $34 Abs.  4 BDSG eine Auskunft über die historischen Wahrscheinlichkeitswerte – das heißt SCHUFA-Scores, die innerhalb der vergangenen 12 Monate an SCHUFA-Vertragspartner übermittelt wurden – sowie die aktuellen Branchenscores erhalten. Zur Erläuterung des Zustandekommens der Scorewerte werden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Einzelbewertungen in den sechs Datenarten „bisherige Zahlungsstörungen“, „Kreditnutzung“, „Kreditaktivität letztes Jahr“, „Länge Kredithistorie“, „Allgemeine Daten“ und „Anschriftendaten“ (meist nicht verwendet) sowie die Gesamtbedeutung des Scorewerts angegeben.

Kritik

Die Schufa nimmt unter den Auskunfteien eine herausgehobene Stellung ein. Dies liegt an ihrer Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und an dem Umfang ihrer Daten, der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der Schufa-Klausel zu erhalten. Bei Jedermann-Konten gibt es keine Verpflichtung, die Schufa-Klausel zu unterschreiben. Solche Guthabenkonten werden überwiegend vom Sparkassenverbund angeboten, da in einzelnen Bundesländern Sparkassengesetze eine Kontoführung für jedermann vorschreiben. Begründet wird das „Schufa-System“ mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor Überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.

Kritik an der Schufa kommt von Verbraucherschutzverbänden, Datenschützern und Rechtsanwälten:

Legitimation von Anfragen

Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von Schufa-Daten z. B. durch einen bei einem Schufa-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftsmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welche Vertragspartner der Schufa ist, unberechtigterweise Schufa-Daten erhielt.

Scoring

Die Berechnung des Score-Wertes wird von der Schufa nicht offengelegt und ist daher für Außenstehende undurchsichtig. Bis zum Jahr 2001 ist das Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die Schufa diese Praxis ein. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Ob dieser Antrag negative Auswirkungen auf eine spätere Kreditentscheidung hat, ist offen. Seit Anfang 2007 ist in der Eigenauskunft (online) der eigene Basis-Score-Wert in %-Werten zu sehen und wird vierteljährlich neu berechnet. Wesentlich ist jedoch der branchenspezifische Score-Wert, wie z. B. die Banken-Score bei Kreditentscheidungsprozessen und Kontoeröffnungen. Unter großer Kritik steht, dass das Einholen von Kreditangeboten als äußerst negatives Merkmal in das Scoring einfließt, wenn das Kreditinstitut bei der SCHUFA-Anfrage den Anfragegrund „Anfrage Kredit" statt „Anfrage Kreditkondition“ angibt. Diese illegale Praxis wird mit der aktuell vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesvorlage des Bundesinnenministeriums künftig verboten: Es „wird klargestellt, dass Daten über Verhaltensweisen des Betroffenen, die (im Rahmen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses) der Herstellung von Markttransparenz dienen, (auch mit Einwilligung des Betroffenen) nicht zur zukünftigen Übermittlung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen (Satz 4). In der Vergangenheit wurden nämlich z. B. Anfragen von Betroffenen nach Kreditkonditionen bei verschiedenen Banken zur Informationsgewinnung gleichgesetzt mit mehrmaligen, auf einen konkreten Vertragsabschluss gerichteten Kreditanfragen, bei Auskunfteien eingemeldet und von diesen negativ bei der sog. Scorewertberechnung berücksichtigt. Diese Wertung widerspricht der Forderung nach Markttransparenz und dem Leitbild eines verantwortungsbewussten Kunden, der sich auf der Grundlage mehrerer vergleichbarer Angebote für oder gegen einen Vertrag entscheidet. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung ist die Übermittlung von Daten über Anfragen nach Kreditkonditionen zur Informationsgewinnung in den Datenbestand einer Auskunftei unzulässig.“

Am 1. November 2011 wurde die Schufa Holding AG auf Klage des Wirtschaftsberaters und Schuldnerberaters Andreas Manoussos vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, die Details der Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit bzw. des Scoring-Verfahrens offenzulegen (LG Berlin, Urteil vom 1. November 2011 – 6 O 479/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Datenschutz

Angesichts der Bestrebungen der Schufa, sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen, warnten der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und einige Landesbeauftragte für den Datenschutz in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der Schufa zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle „zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen.“ Der gläserne Bürger würde damit Realität.

Missbrauch

Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z. B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten. Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß § 28a Abs. 1 S. 1 Ziff. 4 lit. d) BDSG keine Datenübermittlung und auch nach den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar – der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen. Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach §187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt, mit der Begründung, der Verursacher – die einzelne Person in dem Unternehmen – sei kaum zu ermitteln. Der Forderung, dass die Schufa auch gegenüber den meldenden Unternehmen ein Qualitätsmanagement betreiben möge, ist sie bisher nicht nachgekommen.

Fehlerhafte Daten

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat 2009 eine Studie über die Fehlerquoten verschiedener Auskunfteien erstellt und festgestellt, dass auch die Schufa eine sehr hohe Fehlerquote hat. Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift Finanztest schon 2002 eine Untersuchung durchgeführt und herausgefunden, dass sehr viele Daten (69 %) unvollständig, veraltet oder falsch waren. 2010 kam sie nach einer eigenen Stichprobe zu dem Ergebnis, dass 1 % der Schufa-Daten falsch seien, 8 % veraltet und bei 28 % Daten fehlten.

Internet-Recherchen

Anfang Juni 2012 wurde bekannt, dass die Schufa in Zusammenarbeit mit dem Hasso-Plattner-Institut private und berufliche soziale Netzwerke, insbesondere Facebook, und andere Internetdienste als Quelle zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern erforschen will. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und von der Politik wegen der Grenzüberschreitung bei der Erfassung und Sammlung geschützer persönlicher Daten kritisiert.

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