Speicherpflicht/Tor

Aus Freiheit statt Angst!

Version vom 18:15, 20. Dez. 2007 von Wir speichern nicht! (Diskussion)
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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Dieser Artikel soll sich mit der rechtlichen Lage der Speicherpflicht von Tor-Servern befassen, wenn das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in seiner jetzigen Fassung bis zum 01.01.2009 bestand hat.

Ich (der Ersteller des Artikels) werde hier meine wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammentragen, die ich Anfang nächsten Jahres auf einer noch bekanntzugebenden Veranstaltung im Rahmen eines medienrechtlichen Seminares vortragen werde.

Nicht desto trotz ist jeder herzlichst eingeladen an der Entwicklung dieses Artikels mitzuwirken.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt der neu eingefügt §113a Absatz 6 TKG in betracht:
``Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hier-
bei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden
Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprüng-
lichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der
Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit
unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflich-
tet.``

Subsumtion

Damit ein Tor-Betreiber loggen muss, müssten folgende Dinge vorliegen:

1. Bei einem Tor-Server müsste es sich um einen Telekommunikationsdienst im Sinne von §3 Nr.24 TKG handeln
2. Es müssten Angaben, die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern sind, von Tor verändert werden

1. Ist Tor ein Telekommunikationsdienst ?

Nach §3 Nr.24 TKG sind Telekommunikationsdienste:
``in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen``

Um zu festzustellen ob ein Tor-Server ein Telekommunikationsdienst nach §3 Nr.24 TKG ist, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Aufgabe eines Tor-Servers muss ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über ein Telekommunikationsnetz bestehen
2. Welche Bedeutung haben die Worte "in der Regel gegen Entgelt"

Rechtsfolgen

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