Stabile Version von „BT-Petition gegen VDS“

Aus Freiheit statt Angst!

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Bitte hier nicht editieren, da dies die Fassung ist, für die aktuell ein Konsensantrag läuft!

Für Anmerkungen etc. bitte die Diskussionsseite nutzen! Danke


Der Bundestag möge beschließen,

  • jegliche Form von anlassloser Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten abzulehnen und insbesondere einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der „Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ nicht zuzustimmen und
  • die Bundesregierung aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für ein EU-weites Verbot anlassloser Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Begründung:

Jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird weiter ausgehöhlt, da der Staat über die VDS die Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt.

Der EuGH fordert den Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen wie ÄrztInnen, SeelsorgerInnen und AnwältInnen. Die hierzu vorgesehen Regelungen der Leitlinien sind allerdings realitätsfremd und lassen sich technisch nicht zuverlässig umsetzen. Mit nachteiligen Auswirkungen auf diese Berufsgruppen ist zu rechnen, da u.a. Abschreckungseffekte für Betroffene trotz vorgesehener Verwertungsverbote weiterhin zum Tragen kommen.

Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkzählungsurteil festgestellt, dass alleine die bloße Tatsache der Überwachung zur einer Gefährdung der Demokratie führt, da überwachte BürgerInnen aus Angst vor Nachteilen auf die Ausübung ihrer Grundrechte verzichten könnten.

Die Einführung einer VDS stellt erneut alle Einwohner und Einwohnerinnen Deutschlands und ihre ggf. ausländischen KommunikationspartnerInnen unter Generalverdacht.

Zwar ist für den Zugriff auf die Daten grundsätzlich ein RichterInnenvorbehalt vorgesehen, die Erfahrung zeigt aber, dass dies kein echter Grundrechtsschutz ist.

Am 02.03.2010 hat das Bundesverfassungsgericht das 2007 beschlossene Gesetz zur VDS aus guten Gründen für verfassungswidrig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 08.04.2014 die EU Richtlinie zur VDS (2006/24/EG) für ungültig erklärt und schreibt in seiner Pressemitteilung: "Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt." Diese Aussage gilt uneingeschränkt für die in den Leitlinien skizzierten Regelungen.

Durch die VDS lassen sich keine terroristischen Anschläge verhindern. Dies zeigten leider die jüngsten Anschläge in Frankreich, wo es seit Jahren eine 12-monatige Vorratsdatenspeicherung gibt.

Die Daten der Statistiken des Bundeskriminalamtes aus den Jahren vor, während und nach der VDS in Deutschland zeigten keine signifikanten Änderungen in der Aufklärungsquote für die relevanten Straftaten.

Es soll für 10 Wochen (die Höchstspeicherfristen sind auch Mindestspeicherfristen) von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden,

  • wer wann mit wem wie lange telefoniert hat
  • wer wann wem eine SMS gesandt hat
  • wer welche IP-Nummer zum Zugang ins Internet hatte (bisher wurde die
  • Zuordnungen von IP-Nummer zu AnschlussinhaberInnen als Bestandsdaten bezeichnet, für deren Zugriff kein Richtervorbehalt gilt).
  • Für 4 Wochen soll bei Handys, Smartphones u.ä. der Nutzungstandort gespeichert werden

Daher ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.

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