Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Aus Freiheit statt Angst!

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Ein [http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_D8C9D1293A594C08782B2110BC7CEB87/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/BSIG__Novelle.html Gesetzentwurf] von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens nun auch im Internet erlauben.
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Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens nun auch im Internet erlauben.
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Danach soll künftig nachvollziehbar werden, wer wann welche Internetseite betrachtet und welche Suchwörter eingegeben hat.
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Der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 soll jedem Anbieter von Internetdiensten wie [[Google]], Amazon oder [[StudiVZ]] das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten würden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Die Surfprotokolle sollen ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.
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Bisher dürfen Anbieter von Internetdiensten nur die zur Abrechnung erforderlichen Nutzungsdaten speichern. Der Datenspeicherung zu Werbezwecken kann man widersprechen. All diese Mechanismen zum Schutz vertraulicher Aktivitäten im Internet würde der neue Vorstoß beseitigen.
Bitte fordern Sie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen!
Bitte fordern Sie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen!
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#Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, kulturausschuss@bundestag.de, [http://www.abgeordnetenwatch.de/unterausschuss_neue_medien-273-41.html Mitglied deines Bundeslandes...]
#Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, kulturausschuss@bundestag.de, [http://www.abgeordnetenwatch.de/unterausschuss_neue_medien-273-41.html Mitglied deines Bundeslandes...]
#Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, innenausschuss@bundestag.de, [http://www.abgeordnetenwatch.de/inneres-810-13.html Mitglied deines Bundeslandes...]
#Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, innenausschuss@bundestag.de, [http://www.abgeordnetenwatch.de/inneres-810-13.html Mitglied deines Bundeslandes...]
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Bundesregierung:
 
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#Michael Glos (CSU), Bundeswirtschaftsminister, Tel. 030 18 615 0, michael.glos@bundestag.de
 
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#Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister, Tel. 030-18 681 0, wolfgang.schaeuble@bundestag.de (Telefon alternativ : 030 / 227 726 00)
 
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Datenschutzbeauftragte:
 
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#Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, Tel. 0228-997799-0, poststelle@bfdi.bund.de
 
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#[http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=gov Dein Landesdatenschutzbeauftragter...]
 
===Musterbrief===
===Musterbrief===
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Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
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</i>
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=====Innenministerium Bayern=====
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Schreiben vom 13.03.2009:
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<i>Sehr geehrter Herr ...,
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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 an Herrn Staatsminister Joachim
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Herrmann, mit der Sie sich gegen die Änderung des Telemediengesetzes im Regierungsentwurf
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eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik
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des Bundes wenden.
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Herr Staatsminister hat Ihre E-Mail und Ihre Pressemitteilung zur Kenntnis genommen
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und wird sie gerne bei seinen Überlegungen berücksichtigen.
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Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist von der geplanten Änderung des
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Telemediengesetzes lediglich am Rande betroffen. Aus unserer Sicht ist aber gegen das Anliegen, Diensteanbieter bei der Abwehr von Angriffen auf ihre technischen
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Einrichtungen zu unterstützen, nichts einzuwenden. Es erscheint daher
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konsequent, eine § 100 Abs. 1 TKG entsprechende Bestimmung zu schaffen, die
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es ihnen ermöglichen soll, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls
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dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen
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Einrichtungen erforderlich ist.
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Ich darf darauf hinweisen, dass mittlerweile der Bundesrat in seiner Stellungnahme
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vom 06.03.2009 zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 62/09) eine Fassung von § 15
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Abs. 9 TMG empfohlen hat, in der die Befugnis der Telemedienanbieter mit Blick
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auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1
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Abs. 1 GG konkretisiert und mit einer eindeutigen Zweckbindung flankiert wird.
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Die vorgeschlagene Regelung im Telemediengesetz ist nicht vergleichbar mit der
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Speicherungspflicht von Telekommunikationsdaten für eine spätere Verwendung,
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insbesondere zu Zwecken der Strafverfolgung (sog. Vorratsdatenspeicherung)
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nach § 113a TKG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
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und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung
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der Richtlinie 2006/24/EG.
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Die Speicherungspflicht nach § 113a TKG ist allerdings aus Sicht der Sicherheitsund
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der Strafverfolgungsbehörden unverzichtbar. Während früher diese Daten zu
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Abrechnungszwecken von den Diensteanbietern aufgrund anderer Rechtsgrundlagen
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gespeichert wurden, ist eine solche Speicherung heute aufgrund neuartiger
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Tarifgestaltungen (insb. Flatrates) nicht mehr gewährleistet. Es bestünde die Gefahr,
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dass in bestimmten Bereichen, etwa bei der Verbreitung von kinderpornographischen
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Schriften, eine strafrechtliche Verfolgung praktisch unmöglich gemacht
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wird. Auch bei der Terrorbekämpfung spielt der Zugriff auf solche Verkehrsdaten
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eine entscheidende Rolle.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im einstweiligen Anordnungsverfahren eine
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Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der die Speicherungspflicht regelt, abgelehnt.
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Lediglich § 113b, der die Übermittlung von Verkehrsdaten regelt, wurde
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vorläufig und teilweise außer Kraft gesetzt.
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Sehr geehrter Herr [...], aus unserer Sicht wird mit den genannten Bestimmungen
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ein angemessener Ausgleich zwischen den betroffenen Interessen, insbesondere
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auch den Freiheitsrechten des Einzelnen auf der einen Seite und den Bedürfnissen
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und Erfordernissen der Diensteanbieter und der Sicherheitsbehörden
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auf der anderen Seite getroffen.
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Mit freundlichen Grüßen<br>
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gez.<br>
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i.V. [...]<br>
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Oberregierungsrat
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=====Innenministerium Hessen=====
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Schreiben des Hessischen Innenministers vom 18.04.2009:
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<i>Sehr geehrter Herr ...,
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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 und die Übersendung sowohl der Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als auch des Papiers "E-Sicherheit".
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Hessen teilt größtenteils Ihre Bedenken gegen den Entwurf des o.g. Gesetzes und der darin enthaltenen Änderung des Telemediengesetzes. In enger Abstimmung mit Baden-Württemberg hat Hessen deshalb in der Sitzung des Bundesrats am 6. März 2009 einen Ersetzungsantrag eingebracht. Dieser Antrag beinhaltet u.a. eine datenschutzfreundlichere Regelung, die sich zu, größten Teil an der von Ihnen vorgeschlagenen Formulierung des § 15 Abs. 9 TMG (neu) orientiert. Wir konnten erfreulicherweise für diesen Ersetzungsantrag eine Mehrheit im Bundesrat erstreiten.
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Die derzeit im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Protokollierung und anschließenden Auswertung der Nutzungsdaten berücksichtigt aufgrund ihrer Weite und Unbestimmtheit die Belange des Datenschutzes nicht ausreichend. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Maßnahmen nach § 15 TMG den Schutzbereich des grundgesetzlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berühren und damit hohen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Auch sprechen gesetzessystematische Erwägungen dafür, die Neuregelung nicht an § 100 Abs. 1 TKG, sondern an der Systematik des § 15 Abs. 8 TMG zu orientieren.
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Die von Hessen vorgeschlagene Regelung trägt dem Interessenausgleich zwischen dem Recht des Telemediendienstanbieters auf störungsfreien Betrieb seiner Dienste und dem Anspruch der Nutzer auf den Schutz ihrer bei der Nutzung anfallenden Daten stärker Rechnung.
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Es obliegt nun der Bundesregierung, die kritische Stellungnahme des Bundesrates zu bewerten und ggf. in einen geänderten Gesetzentwurf einzuarbeiten, der dann dem Bundestag zur Lesung übersandt wird.
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Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hinweise und Anregungen und verbleibe
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mit freundlichem Grüßen
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Volker Bouffier</i>
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=====Innensenator Berlin=====
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<i>Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Berlin, den 12. März 2009
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Ihre Email vom 20. Januar 2009 zur Änderung des TMG durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrat-Drucksache 62/09, Art. 3 des Gesetzentwurfs)
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Sehr geehrter Herr [...],
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zu Ihrer Email vom 20. Januar 2009 nehme ich wie folgt Stellung:
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1. Die Ergänzung des § 15 TMG um Absatz 9 des Gesetzentwurfs liegt'in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Sie ist notwendig, um die gesetzgeberische Lücke im Telemediengesetz zu schließen. Das Telemediengesetz enthält bislang keine dem § 100 Abs. 1 TKG entsprechende Bestimmung, die es den Diensteanbietern ermöglicht, im Fall von Störungen seiner technischen Einrichtungen Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, um Angriffe durch Schadprogramme wirksam abwehren zu können. Die Diensteanbieter müssen nicht nur ihre technischen Einrichtungen gegen Manipulationen, Hacking und Verfügbarkeitsangriffe schützen, sondern auch gewährleisten, dass ihre Systeme nicht als Zwischenstationen für Angriffe auf ihre Nutzer missbraucht werden.
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2. Die in der Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20. Januar 2009 vertretene Auffassung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Ergänzung des Telemediengesetzes den Dienstanbietern die Möglichkeit eröffne, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass auf unbestimmte Zeit aufzuzeichnen, trifft nicht zu.
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Der Zweck der Erhebung ist in § 15 Abs. 9 des Entwurfs des TMG ausdrücklich bestimmt. Danach dürfen die Nutzungsdaten von den Diensteanbietern nur zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer für Zwecke ihrer Dienste genutzten technischen Einrichtungen erhoben und verwendet werden. Aus der Verweisung in § 15 Abs. 9 Satz 2 des Entwurfs zum TMG auf § 15 Abs. 8 Satz 2 TMG ergibt sich, dass der Diensteanbieter die Daten unverzüglich löschen muss, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung und Verwendung der Nutzungsdaten nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfoigung nicht mehr benötigt werden; die Rechtsverfolgung bezieht sich dabei unzweifelhaft allein auf die Störung der technischen Einrichtungen.
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Im Übrigen hat das Land Berlin am 19. Februar 2009 im Innenausschuss des Bundesrates zur Klarsteilung einen Änderungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dieser sieht vor, dass die Verwendung der Nutzungsdaten nur zulässig ist, wenn dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass bestimmte Nutzer seine zur Bereitstellung des Dienstes genutzten technischen Einrichtungen stören.
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3. Die Herausgabe der Nutzungsdaten an die Polizei, das Bundeskrimmalamt, die Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie wird in der Pressemitteilung verkürzt und undifferenziert dargestellt.
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Die Regelung des § 15 Abs. 5 Satz 4 TMG, der eine entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG vorsieht, erlaubt den Diensteanbietern lediglich, auf Anordnung der zuständigen Stellen Auskunft über Nutzungsdaten im Einzelfall' zu erteilen. Die erforderlichen Anordnungsbefugnisse ergeben sich hingegen aus anderen Vorschriften. Zur Klarstellung hat das Land Berlin am 19. Februar 2009 im Innenausschuss des Bundesrates einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu Art. 3 des Gesetzentwurfs zugestimmt, der eine Verwendung der Nutzungsdaten für andere Zwecke ausschließt.
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4. Ich bedaure es, dass Sie keine Stellung gegen Schadprogramme in Form von Viren, Würmern, Trojanern, Spam- und Phishing-Emails nehmen.
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Mit freundlichen Grüßen<br>
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Dr. Körting</i>
=====Katja Kipping (MdB, Linke)=====
=====Katja Kipping (MdB, Linke)=====
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Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
- 
Christian von Stetten MdB</i>
Christian von Stetten MdB</i>
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Sebastian Edathy, MdB</i>
Sebastian Edathy, MdB</i>
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Schreiben vom 18.03.2009:
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<i>Sehr geehrter Herr [...],
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die übersandte Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeioherung zum Entwurf der Bundesregierung über ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BT-Drucksache 16/11967) habe ich zur Kenntnis genommen.
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Zutreffenderweise ist in der Pressemitteilung die unter Artikel 3 des Gesetzentwurfs geplante Ergänzung des § 15 Telemediengesetz angesprochen. Diesbezüglich darf ich auf die Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 18. Februar 2009 hinweisen, in der gefordert wird, unmlssverständlich klar zu stellen, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig ist. Auch § 5 des im Entwurf enthaltenen neu formulierten „Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSIG) wird zu diskutieren sein.
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Sie können versichert sein, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages diesen Gesetzesentwurf der Bundesregierung sorgfältig prüfen wird. Im Übrigen betrachtet auch der Bundesrat die von mir aufgeführten Regelungen kritisch.
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Abschließend möchte ich allerdings auch anmerken, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Notwendigkeit der Stärkung der IT-Sicherheit als wichtiges Anliegen anerkennt und Schritte hierzu begrüßt.
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Mit freundlichen Grüßen<br>
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Sebastian Edathy</i>
=====Lothar Binding (MdB, SPD)=====
=====Lothar Binding (MdB, SPD)=====
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Mit freundlichen Grüßen<br>
Mit freundlichen Grüßen<br>
Edmund Geisen </i>
Edmund Geisen </i>
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=====Dr. Peter Gauweiler (CSU)=====
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E-Mail vom 09.03.2009:
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<i>Sehr geehrte Damen und Herren,
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vielen Dank für Ihre E-Mail in Sachen Vorratsdatenspeicherung.
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Grundsätzlich ist Dr. Gauweiler der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen
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der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale,
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technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte.
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Die „Vorratsdatenspeicherung“ wie sie 2007 im Bundestag zur Umsetzung der
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EG-Richtlinie beschlossenen wurde, hat Dr. Peter Gauweiler abgelehnt und im
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Bundestag gegen die Regelung gestimmt. Dr. Gauweiler hält die beschlossene
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Form – auch aus seiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger – mit
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Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten für ungeeignet. Der
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Grundrechtseingriff steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Dr.
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Gauweiler ist grundsätzlich gegen diese Art von Datenspeicherung, die dem
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Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, in die Privatsphäre der Menschen
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einzudringen und damit letztlich den Schutz der Bürger auszuhöhlen. Er wird
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daher dementsprechende Pläne verdachtsunabhängiger Speicherungen auch
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künftig im Bundestag ablehnen.
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Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,</i>
=====FDP-Formschreiben=====
=====FDP-Formschreiben=====
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Mit freundlichen Grüßen</i>
Mit freundlichen Grüßen</i>
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=====CSU-Formschreiben=====
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<i>Sehr geehrter Herr ,
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vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Februar 2009 mit der Sie den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Nach Ihrer Darstellung würde dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs, die sich auf einer Reihe von Internetseiten wiederfindet.
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Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.
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Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.
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Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen.
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Mit freundlichen Grüßen</i>
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=====Franz Thönnes, MdB (SPD)=====
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Schreiben vom 20.02.2009
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<i>Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes
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Sehr geehrter Herr ...,
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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Januar 2009, zur Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.
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Das von Ihnen angesprochene Gesetz ist nach dem. Beschluss der. Bundesregierung derzeit im Bundesrat. Dieser wird am 6. März 2009 eine Stellungnahme abgeben. Daran anschließend wird sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Abschließend wird es, zwischen dem 16. und 27. März, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen.
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Der Gesetzentwurf soll die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik regeln. Wie mir die Innenpolitiker der SPD-Fraktion erläuterten, ermächtigt, er nicht etwa Google und andere private Anbieter, das Surfverhalten zu speichern.
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Seien Sie versichert,, dass sowohl ich persönlich als auch die SPD-Bundestagsfraktion in den nun folgenden parlamentarischen Beratungen unsere Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekärnpfung, als auch unsere Verpflichtung zur Wahrung der Bürgerrechte weiterhin ernst nehmen werden.
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Mit freundlichen Grüßen</i>
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=====Wolfgang Gunkel, MdB (SPD)=====
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E-Mail vom 04.03.2009
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<i>Sehr geehrte Damen und Herren,
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vielen Dank für Ihre E-Mails zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz).
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Ihre E-Mails erreichen mich als automatisierter Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich deshalb nur grundlegend dazu Stellung nehmen kann. Für individuelle Anfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Das geplante Gesetz tangiert elementare Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Meinungsfreiheit. Wie schon beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches ich gegen die Meinung meiner Fraktion (SPD) abgelehnt habe, müssen solcherlei Eingriffe in die Grundrechte mit Bedacht und Augenmaß erfolgen. Ich teile ebenfalls die Einschätzung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, dass der Gesetzentwurf in dieser Form bedenklich und die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten in der Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger mit Bundesbehörden ultima ratio ist.
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In der Vergangenheit bin ich mich in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter immer wieder aktiv für den Datenschutz eingetreten. So habe ich im November 2007 gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt und mich auch in anderen Gesetzgebungsverfahren wie dem sogenannten BKA-Gesetz für eine Wahrung von Datenschutzstandards stark gemacht. Meine Positionen hierzu finden Sie auch auf meiner Internetseite www.wolfgang-gunkel.de und Plattformen wie abgeordnetenwatch.de veröffentlicht.
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Kritisch sehe ich auch die geplante Änderung des Telemediengesetzes. Provider sollen damit nicht nur mehr die Möglichkeit der Speicherung von Verbindungsdaten haben, sondern künftig auch sämtlicher Nutzungsdaten. Das würde die komplette verdachtsunabhängige Überwachung der Telekommunikation jedes einzelnen Bürgers ermöglichen.
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In den letzten beiden Jahren, etwa bei den Entscheidungen zur Onlinedurchsuchung und der Vorratsdatenspeicherung machte das Bundesverfassungsgericht mehrfach deutlich, dass das Handeln des Gesetzgebers verfassungsrechtliche Grenzen hat und die Grundrechte nicht verletzen darf. Gerade im Hinblick darauf ist das geplante BSI-Gesetz nicht zu verantworten, da es abermals über die vom BVerfG verfügten Einschränkungen bei der Datenspeicherung hinausgeht.
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Sicherheit darf nicht bloßer Selbstzweck sein. Sie darf sich nicht danach richten, was technisch machbar ist, sondern muss im Einklang mit der Freiheit des Einzelnen stehen und darf diese nicht einschränken.
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Aus diesen Gründen lehne ich das geplante Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ab.
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Mit freundlichen Grüßen
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Wolfgang Gunkel MdB</i>
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=====Michael Bürsch, MdB (SPD)=====
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E-Mail vom 04.03.2009:
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<i>Sehr geehrter Herr ...,
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vielen Dank für Ihre E-Mail und die darin genannten Kritikpunkte zum BSI-Gesetz, zu den ich mich in dieser Mail gern äußern möchte:
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Die Kritik an der vorgeschlagenen Ergänzung des § 15 TMG halte ich für teilweise überspitzt. So ist die Behauptung überzogen, Internetanbieter dürften Nutzungsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern. Richtig ist, dass die Grenzen der Speicherung weich formuliert sind. In einer (einstimmigen) Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 18. Februar 2009 wird dies kritisiert und gefordert, unmissverständlich klarzustellen, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig ist. Auch in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats wird eine konkrete Fassung des Gesetzes vorgeschlagen.
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Die in § 5 des BSI-Gesetzes vorgesehene Regelung, mit der das BSI zur Datenerhebung und -verarbeitung in Bezug auf die Kommunikationstechnik des Bundes ermächtigt werden soll, wird von der Datenschutzkonferenz ebenfalls kritisch gesehen. Namentlich wird kritisiert, dass das BSI die gesamte Datenkommunikation mit dem Bund überwachen dürfe, die Schwelle für die Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend sei und der Umgang mit Daten, die möglicherweise den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht der richterlichen Entscheidung unterliegt. Auch in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats wird darum gebeten, diese Fragen nochmals zu prüfen.
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Gleichzeitig möchte ich jedoch auch betonen, dass die Konferenz der Datenschützer die Notwendigkeit der Stärkung der IT-Sicherheit als wichtiges Anliegen anerkennt und die Schritte hierzu begrüßt.
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Ich sehe Ihre geäußerten Bedenken zu dem Gesetzentwurf, den wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren sehr sorgfältig prüfen werden.
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Mit freundlichen Grüßen
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Michael Bürsch</i>
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=====Barbara Höll, MdB (LINKE)=====
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E-Mail vom 19.03.09:
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<i>Sehr geehrte Damen und Herren,
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liebe Freundinnen und Freunde,
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wir bedanken uns außerordentlich für Ihre Mail. Denn die derzeitige Datensammelwut der Bundesregierung scheint keine Grenzen zu kennen.
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DIE LINKE freut sich über Ihr Engagement, denn nur mit zivilgesellschaftlichem Widerstand können wir dem einen Einhalt gebieten.
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Sie bestärken uns damit in unserer Politik, denn unsere parlamentarischen Widerstände können nur fruchten, wenn es gelingt, gegen die Sammelwut von Behörden und Regierung Öffentlichkeit herzustellen.
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Wie Sie wissen, lehnen wir alle Projekte, die im Rahmen dieser Politik in dieser und der vorherigen Legislaturperiode angegangen wurden, grundsätzlich ab.
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Wir halten weder biometrische Pässe und Ausweise, noch Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, weder Gesundheitskarte noch einheitliche Steuernummer, weder Passagierdaten noch Visa-"Warndatei" (uff - die Luft geht aus beim Aufzählen) für geeignet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die ihrer Daten zu verbessern. Wir sehen im Gegenteil eine wachsende Gefährdung der Privatsphäre, der Ein- und Übergriffe in Grund- und Bürgerrechte durch staatliche Behörden und private Unternehmen.
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Das von Ihnen angesprochene Gesetz "zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" zeigt vor allem eines:
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Die Phantasie der staatlichen Datensammler ist uferlos und führt öffentliche und nicht-öffentliche Datensammlungen immer enger zusammen.
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Besonders perfide ist es, mit dem Versprechen auf mehr Sicherheit die wegen der endlosen Kette von Datenskandalen gewachsenen Ängste in der Bevölkerung zu missbrauchen.
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So wenig biometrische Daten Ausweise sicherer machen, so wenig schützen Gesetze wie dieses vor "Störungen" und Missbrauch. Umgekehrt wird ein Schuh draus - solche Datensammlungen nutzen nur dem, der den Missbrauch legalisieren will, wer Nutzerdaten Sicherheitsbehörden bis hin zu Geheimdiensten grundsätzlich zur Verfügung stellen will.
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 +
DIE LINKE im Bundestag hat eine Reihe von Anträgen eingebracht. Wir orientieren uns dabei vor allem an folgenden Grundsätzen:
 +
* strengste Zweckbindung einmal erhobener Daten;
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* radikale Datensparsamkeit;
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* strengste Nachweise der konkreten Erforderlichkeit;
 +
* Stärkung und Ausbau unabhängiger Datenschutzeinrichtungen.
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 +
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement
 +
 +
Mit freundlichen Grüßen
 +
 +
Dr. Barbara Höll</i>
 +
 +
=====Wolfgang Wieland (MdB, Grüne)=====
 +
E-Mail vom 16.03.2009:
 +
 +
<i>Sehr geehrter Herr [...],
 +
 +
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Novellierung des sog.
 +
BSI-Gesetzes und darin enthaltenen Pläne zur Internetprotokollierung.
 +
Auch wir haben viel Kritik am Gesetzentwurf. Prinzipiell halten wir es für
 +
richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem
 +
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen,
 +
Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Und auch die Zuständigkeit für
 +
Warnungen vor Sicherheitslücken und für die Definition von Schutzstandards
 +
ist im Grundsatz richtig.
 +
 +
Aber das Gesetz ist dafür an vielen Stellen viel zu weitgehend formuliert.
 +
Schon im automatisierten Verfahren müsste eine Pseudonymisierung vorgenommen
 +
werden, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht. Der geplante §5 erlaubt
 +
dem BSI im Zweifelsfall das Lesen von Emails – und die Hürden dafür sind zu
 +
niedrig. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist zu lax geregelt,
 +
besonders die Regelung, dass das Innenministerium über den Schutz des
 +
Kernbereichs der privaten Lebensführung entscheiden soll ist fatal. Über die
 +
Auswertung persönlicher Mails muss ein Richter entscheiden.
 +
 +
Auch die Änderung des Telemediengesetzes geht viel zu weit. Web-Anbieter
 +
müssen sich gegen Angriffe verteidigen können – aber das können sie jetzt
 +
schon. Und die vorgeschlagene Neuregelung würde der Erstellung von
 +
Nutzerprofilen Tür und Tor öffnen. Sie steht auch im Widerspruch zum
 +
bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den
 +
Nutzungsvorgang hinaus.
 +
 +
Und grundsätzlich muss gelten: Bevor personenbezogene Daten ausgewertet
 +
werden, müssen Web-Anbieter und Bundesbehörden zunächst ihre Technik so
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verbessern, dass eine Abwehr von Angriffen auch ohne Eingriff in die
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Kommunikationsfreiheit möglich ist. Davon ist im Gesetz nicht die Rede.
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Schließlich sind auch die Regelungen zur Datenweitergabe viel zu weitgehend.
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Natürlich müssen Polizei und auch Geheimdienste informiert werden, wenn es
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eindeutige Spionageangriffe auf behördliche Rechner gibt. Aber der Entwurf
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erlaubt die Datenweitergabe in viel mehr Fällen – und das lehnen wir ab.
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Auch in diesem Gesetz wird wieder das Prinzip Generalverdacht umgesetzt.
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Genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung ignoriert die Bundesregierung
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persönliche Rechte und ersetzt sie durch Datenspeicherung nach dem Motto
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„jede Handlung könnte sich ja als Vorbereitungshandlung für eine Straftat
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erweisen“. Wir lehnen dieses Prinzip ab und haben deshalb in Karlsruhe gegen
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die Vorratsdatenspeicherung geklagt.
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Wir werden im Bundestag gegen dieses Gesetz kämpfen und die Gefahren dieses
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Vorgehens deutlich machen.
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Mit freundlichen Grüßen,
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Kristina Schmidt
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Büro Wolfgang Wieland, MdB</i>
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=====Peter Ramsauer, MdB (CSU)=====
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E-Mail vom 20.03.2009:
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<i>Sehr geehrte Damen und Herren,
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2009, mit der Sie den Entwurf des Ge-setzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Die darin enthaltene Darstellung, dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung würde es Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern, greift Behauptungen auf, die auf einer Reihe von Internetseiten so aufgestellt wurden. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs und geht an den Tatsachen vorbei.
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Zweck der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen im Telemediengesetz ist es, eine Rechtsunklarheit zu beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz ergibt. Danach sollen in Zukunft Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen - die insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters resultieren - erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.
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Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter benötigt, um Hackerangriffe auf seiner Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder - wie von Ihnen unterstellt - gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Ver-folgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher „Surfprofile“, ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen. Wer Anderes behauptet - wie dies zuletzt insbesondere in einigen Darstellungen im Internet erfolgt ist - betreibt eine unverant-wortliche Panikmache, die mit der Realität nichts zu tun hat.
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Mit freundlichen Grüßen
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gez.
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Dr. Peter Ramsauer MdB</i>
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=====Peter Altmaier, MdB (CDU)=====
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E-Mail vom 25.03.2009:
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<i>Sehr geehrte Damen und Herren,
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vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie mir Ihre Sorgen hinsichtlich des am
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14. Januar 2009 vom Bundeskabinett verabschiedeten und am 19. März 2009 in 1.
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Lesung im Deutschen Bundestag behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur
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Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes mitteilen.
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Auf verschiedenen Internetseiten wird hierzu behauptet, dass mit der Änderung
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des Telemediengesetzes (TMG) jeder Anbieter von Internetdiensten wie z.B.
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Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten solle, das
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Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen.
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Dies trifft nicht zu. Internet-Diensteanbietern soll lediglich gestattet
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werden, Nutzungsdaten ihrer Dienste auch dann zu verarbeiten, wenn dies für
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die Erkennung oder Beseitigung von Störungen erforderlich ist. Eine fast
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wortgleiche Regelung existiert schon seit Jahren im Telekommunikationsrecht.
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Es dürfen dabei nur Daten gespeichert werden, die ein Anbieter tatsächlich
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benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. Die Zweckbindung und
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der Bezug auf die Erforderlichkeit der Speicherung stellen sicher, dass eine
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unbegrenzte Speicherung von Daten nicht legalisiert wird. Insbesondere die
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Erstellung eines Surfprofils wäre durch die Regelung nicht mehr gedeckt.
 +
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Ziel des Gesetzentwurfs ist ja gerade, das Internet ein wenig sicherer zu
 +
machen und so einen Beitrag zur Datensicherheit und zum Datenschutz zu
 +
leisten. Wir beobachten mit zunehmender Sorge, dass ganz normale und beliebte
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Internetangebote von Straftätern manipuliert werden. In der Folge können
 +
Bürgerinnen und Bürger, die diese Seite ansehen, ihren Computer mit einem
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Virus oder anderem Schadprogramm infizieren (so genannte
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"Drive-By-Infections").
 +
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Für die Anbieter von Telemediendiensten im Internet bedeutet dies, dass sie
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ihre Systeme gegen Manipulationen, Hacking oder Angriffe schützen müssen.
 +
Dies soll ihnen durch die Klarstellung im Telemediengesetz erleichtert
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werden.
 +
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Kern der Gesetzesnovelle ist im Übrigen, das Bundesamt für Sicherheit in der
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Informationstechnik (BSI) für die neuen IT-Bedrohungen zu rüsten, denen sich
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auch die Bundesbehörden ausgesetzt sehen. Das BSI existiert mittlerweile seit
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18 Jahren, und so alt ist auch das Gesetz, mit dem es errichtet wurde.
 +
Zukünftig soll das BSI noch mehr als bisher als zentraler
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IT-Sicherheitsdienstleister an den Firewalls der Bundesbehörden nach Viren
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und anderen Schadprogrammen suchen. Es soll Sicherheitsstandards für die
 +
Bundesverwaltung setzen und Informationen über Sicherheitslücken sammeln und
 +
auswerten. Außerdem soll das BSI auch öffentlich vor besonders gravierenden
 +
Sicherheitslücken in verbreiteten Produkten warnen und Gegenmaßnahmen
 +
empfehlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bsi.bund.de.
 +
 +
Ich hoffe, Ihre Sorgen durch diese Ausführungen zerstreut zu haben.
 +
 +
Mit freundlichen Grüßen
 +
Peter Altmaier, MdB<br>
 +
Parlamentarischer Staatssekretär <br>
 +
beim Bundesminister des Innern<br>
 +
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin<br>
 +
Telefon: +49 30 18 681 1060<br>
 +
www.bmi.bund.de</i>
-
=====Weitere Antworten=====
+
====Weitere Antworten====
Weitere Antworten im [http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum.htm Forum]
Weitere Antworten im [http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/forum.htm Forum]

Aktuelle Version

Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens nun auch im Internet erlauben.

Danach soll künftig nachvollziehbar werden, wer wann welche Internetseite betrachtet und welche Suchwörter eingegeben hat.

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 soll jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten würden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Die Surfprotokolle sollen ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.

Bisher dürfen Anbieter von Internetdiensten nur die zur Abrechnung erforderlichen Nutzungsdaten speichern. Der Datenspeicherung zu Werbezwecken kann man widersprechen. All diese Mechanismen zum Schutz vertraulicher Aktivitäten im Internet würde der neue Vorstoß beseitigen.

Bitte fordern Sie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen!

Inhaltsverzeichnis

Informationen

Nähere Informationen über das Vorhaben finden sich auf der Kampagnenseite: http://internet.vorratsdatenspeicherung.de .

Anleitung

So können Sie sich gegen die geplante Protokollierung Ihrer Internetnutzung wehren:

  1. Bitte lesen Sie sich unsere Pressemitteilung durch, um sich zu informieren.
  2. Kontaktieren Sie die Verantwortlichen, um zu protestieren. Die Kontaktdaten haben wir unten zusammen gestellt. Am wirkungsvollsten sind Telefonanrufe. Wenn Sie anrufen und nicht zum Verantwortlichen durchgestellt werden, lassen Sie sich mit dem Mitarbeiter verbinden, der für "Telemedienrecht" zuständig ist.
  3. Bitte tragen Sie unten auf dieser Seite ein, wen Sie kontaktiert haben und mit welchem Ergebnis.

Kontaktdaten

Bundestag:

  1. Edelgard Bulmahn (SPD), Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Tel. 030 / 227 737 97, , Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, , Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, , Mitglied deines Bundeslandes...

Musterbrief

Sehr geehrte...,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Tipp: Formulieren Sie Ihre Briefe möglichst selbst, weil das zeigt, dass Sie sich mit dem Problem beschäftigt haben. Am besten ist es, wenn Sie telefonisch Kontakt aufnehmen.

Antworten

Bitte tragen Sie Antworten und Reaktionen auf Ihre Anfragen hier ein:

Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen

Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2009 auf Kontakt 1:

Lieber Herr ...,

vielen Dank für die Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die sich eindeutig gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes richtet, unterstütze ich gerne. Ich werde mich deswegen mit dem für das Thema federführenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Verbindung setzen. Da dieser seine hierzu ebenfalls kritische Haltung bereits in der Presse veröffentlicht hat, denke ich, dass er eine solche Entschließung begrüßen wird.

Auch das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen werde ich auf die Problematik aufmerksam machen und bitten, sich im Bundesrat gegen diese Änderung auszusprechen. Ich wünsche Ihnen und dem gesamten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung viel Erfolg für Ihre weitere Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt

Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt vom 27.01.2009 auf Kontakt 1:

LfD LSA - Ref. 3

Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 und den Hinweis auf das im Betreff genannte Gesetzesvorhaben.

Ich teile Ihre Kritik bzw. die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Mein Kollege auf der Bundesebene, Peter Schaar, hat sich bereits in einer Pressemitteilung vom 15. Januar positioniert. Auch auf meine Initiative hin wird sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit dieser brisanten und grundsätzlichen Angelegenheit näher befassen.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Bayern

Antwort eines Ministerialrats des Landesdatenschutzbeauftragten von Bayern vom 23.01.2009 auf Kontakt 1:

Protokollierung von Zugriffen auf Webseiten

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre eMail vom 20. Januar 2009.

Die 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 6. und 7. November 2008 in Bonn hat sich bereits mit der Entschließung "Gegen Blankettbefugnisse für die Software-Industrie" einstimmig gegen eine zeitlich unbegrenzte und inhaltlich unbestimmte Blankett-Ermächtigung für die Verarbeitung von Verkehrsdaten zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit ausgesprochen.

Den Text der Entschließung finden Sie auf unserer Homepage www.datenschutz.bayern.de unter der Rubrik "Konferenzen".

Mit freundlichen Grüßen ...

ULD Schleswig-Holstein

Antwort einer Mitarbeiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein vom 02.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrter Herr ...,

im Namen von Herrn Dr. Weichert danke ich Ihnen für Ihre Information. Selbstverständlich haben wir hier im ULD den Entwurf des BSI-Gesetzes analysiert. Sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene besteht hierzu auch ein Austausch mit den Kollegen im Bund und in den Ländern. Wir sehen den Entwurf sehr kritisch, wobei das Hauptproblem u.E. nicht in der Änderung des TMG, was zweifellos in Ihrem Sinn auch problematisiert werden muss, sondern vielmehr im Zuständigkeits- und Kompetenzzuwachs des BSI liegt. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten plant, sich kurzfristig zum Thema öffentlich zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

...

Guido Westerwelle (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr Werner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Januar 2009 und die Hinweise, die Sie darin geben.

Ihr Einverständnis unterstellt, habe ich mir erlaubt, Ihre Nachricht an die Experten der FDP-Bundestagsfraktion weiterzuleiten. Ihre Anregungen werden dort in die weiteren Beratungen mit einfließen. Ich hoffe, damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Hinweise. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Bundesvorsitzender der FDP

Brandenburgisches Kulturministerium

Schreiben vom 02.02.2009:

Sehr geehrte[...],

Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka dankt Ihnen für Ihr E-Mail-Schreiben vom 20. Januar 2009 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den vom Bundesministerium des Inneren erarbeiteten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".

Dieser Gesetzentwurf zielt primär auf eine Absicherung der Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung gegen moderne Gefahren ab. Hierzu soll das seit 1990 im Wesentlichen unveränderte "Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik" an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu sind etwa bestimmte Befugnisse vorgesehen, die Kommunikationstechnik der Bundesbehörden gegen Schadprogramme abzusichern.

Doch auch der Verbraucherschutz soll in diesem Zusammenhang gesteigert werden. So soll Telemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt werden, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Hierdurch sollen beispielsweise die Webangebote der Telemedienanbieter gegen Angriffe durch nicht gewollte Veränderungen von außerhalb besser geschützt werden. Denn die Angriffe auf Telemedienangebote etwa durch Diebstahl personenbezogener Zugangsdaten und Manipulation von Internetangeboten nehmen zu. Zur Erkennung und Abwehr solcher Angriffe ist jedoch die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung von Nutzungsdaten erforderlich. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet.

Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossen worden. Er wird daher in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat übermittelt werden. Sodann wird im Plenum und in den Fachausschüssen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf erfolgen. Die von Ihnen dargelegten Erwägungen werden in die Meinungsbildung der Landesregierung Brandenburg einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

(Kabinettreferat)

Finanzministerium Baden-Württemberg

Schreiben vom 06.02.2009:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr [...],

ich bedanke mich für die Übersendung Ihrer Informationen.

Wir haben Ihre Anmerkungen zur Kenntnis genommen und werden diese in die weiteren Überlegungen einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen [...]

Innenministerium Schleswig-Holstein

Schreiben vom 10.02.2009:

Sehr geehrter Herr [...], recht herzlichen Dank für Ihre an Herrn Innenminister Hay gerichtete Mail, in der Sie auf das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes aufmerksam gemacht haben. Herr Minister Hay hat es mit Interesse gelesen. Er bittet mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Gesetzentwurf in Kürze auf den Tagesordnungen der Ausschüsse des Bundesrates stehen wird und dass im Rahmen unserer Beteiligung dort auch Ihre Gesichtspunke berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. [...]
Leiter der Abteilung Polizei, Katastrophen- und Zivilschutz im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Innenministerium Bayern

Schreiben vom 13.03.2009:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, mit der Sie sich gegen die Änderung des Telemediengesetzes im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes wenden.

Herr Staatsminister hat Ihre E-Mail und Ihre Pressemitteilung zur Kenntnis genommen und wird sie gerne bei seinen Überlegungen berücksichtigen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist von der geplanten Änderung des Telemediengesetzes lediglich am Rande betroffen. Aus unserer Sicht ist aber gegen das Anliegen, Diensteanbieter bei der Abwehr von Angriffen auf ihre technischen Einrichtungen zu unterstützen, nichts einzuwenden. Es erscheint daher konsequent, eine § 100 Abs. 1 TKG entsprechende Bestimmung zu schaffen, die es ihnen ermöglichen soll, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist.

Ich darf darauf hinweisen, dass mittlerweile der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 06.03.2009 zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 62/09) eine Fassung von § 15 Abs. 9 TMG empfohlen hat, in der die Befugnis der Telemedienanbieter mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG konkretisiert und mit einer eindeutigen Zweckbindung flankiert wird. Die vorgeschlagene Regelung im Telemediengesetz ist nicht vergleichbar mit der Speicherungspflicht von Telekommunikationsdaten für eine spätere Verwendung, insbesondere zu Zwecken der Strafverfolgung (sog. Vorratsdatenspeicherung) nach § 113a TKG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG.

Die Speicherungspflicht nach § 113a TKG ist allerdings aus Sicht der Sicherheitsund der Strafverfolgungsbehörden unverzichtbar. Während früher diese Daten zu Abrechnungszwecken von den Diensteanbietern aufgrund anderer Rechtsgrundlagen gespeichert wurden, ist eine solche Speicherung heute aufgrund neuartiger Tarifgestaltungen (insb. Flatrates) nicht mehr gewährleistet. Es bestünde die Gefahr, dass in bestimmten Bereichen, etwa bei der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften, eine strafrechtliche Verfolgung praktisch unmöglich gemacht wird. Auch bei der Terrorbekämpfung spielt der Zugriff auf solche Verkehrsdaten eine entscheidende Rolle.

Das Bundesverfassungsgericht hat im einstweiligen Anordnungsverfahren eine Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der die Speicherungspflicht regelt, abgelehnt. Lediglich § 113b, der die Übermittlung von Verkehrsdaten regelt, wurde vorläufig und teilweise außer Kraft gesetzt.

Sehr geehrter Herr [...], aus unserer Sicht wird mit den genannten Bestimmungen ein angemessener Ausgleich zwischen den betroffenen Interessen, insbesondere auch den Freiheitsrechten des Einzelnen auf der einen Seite und den Bedürfnissen und Erfordernissen der Diensteanbieter und der Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
i.V. [...]
Oberregierungsrat

Innenministerium Hessen

Schreiben des Hessischen Innenministers vom 18.04.2009:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 und die Übersendung sowohl der Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als auch des Papiers "E-Sicherheit".

Hessen teilt größtenteils Ihre Bedenken gegen den Entwurf des o.g. Gesetzes und der darin enthaltenen Änderung des Telemediengesetzes. In enger Abstimmung mit Baden-Württemberg hat Hessen deshalb in der Sitzung des Bundesrats am 6. März 2009 einen Ersetzungsantrag eingebracht. Dieser Antrag beinhaltet u.a. eine datenschutzfreundlichere Regelung, die sich zu, größten Teil an der von Ihnen vorgeschlagenen Formulierung des § 15 Abs. 9 TMG (neu) orientiert. Wir konnten erfreulicherweise für diesen Ersetzungsantrag eine Mehrheit im Bundesrat erstreiten.

Die derzeit im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zur Protokollierung und anschließenden Auswertung der Nutzungsdaten berücksichtigt aufgrund ihrer Weite und Unbestimmtheit die Belange des Datenschutzes nicht ausreichend. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Maßnahmen nach § 15 TMG den Schutzbereich des grundgesetzlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung berühren und damit hohen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Auch sprechen gesetzessystematische Erwägungen dafür, die Neuregelung nicht an § 100 Abs. 1 TKG, sondern an der Systematik des § 15 Abs. 8 TMG zu orientieren.

Die von Hessen vorgeschlagene Regelung trägt dem Interessenausgleich zwischen dem Recht des Telemediendienstanbieters auf störungsfreien Betrieb seiner Dienste und dem Anspruch der Nutzer auf den Schutz ihrer bei der Nutzung anfallenden Daten stärker Rechnung.

Es obliegt nun der Bundesregierung, die kritische Stellungnahme des Bundesrates zu bewerten und ggf. in einen geänderten Gesetzentwurf einzuarbeiten, der dann dem Bundestag zur Lesung übersandt wird.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hinweise und Anregungen und verbleibe

mit freundlichem Grüßen

Volker Bouffier

Innensenator Berlin

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Berlin, den 12. März 2009

Ihre Email vom 20. Januar 2009 zur Änderung des TMG durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (Bundesrat-Drucksache 62/09, Art. 3 des Gesetzentwurfs)

Sehr geehrter Herr [...],

zu Ihrer Email vom 20. Januar 2009 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Die Ergänzung des § 15 TMG um Absatz 9 des Gesetzentwurfs liegt'in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Sie ist notwendig, um die gesetzgeberische Lücke im Telemediengesetz zu schließen. Das Telemediengesetz enthält bislang keine dem § 100 Abs. 1 TKG entsprechende Bestimmung, die es den Diensteanbietern ermöglicht, im Fall von Störungen seiner technischen Einrichtungen Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, um Angriffe durch Schadprogramme wirksam abwehren zu können. Die Diensteanbieter müssen nicht nur ihre technischen Einrichtungen gegen Manipulationen, Hacking und Verfügbarkeitsangriffe schützen, sondern auch gewährleisten, dass ihre Systeme nicht als Zwischenstationen für Angriffe auf ihre Nutzer missbraucht werden.

2. Die in der Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20. Januar 2009 vertretene Auffassung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Ergänzung des Telemediengesetzes den Dienstanbietern die Möglichkeit eröffne, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass auf unbestimmte Zeit aufzuzeichnen, trifft nicht zu.

Der Zweck der Erhebung ist in § 15 Abs. 9 des Entwurfs des TMG ausdrücklich bestimmt. Danach dürfen die Nutzungsdaten von den Diensteanbietern nur zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer für Zwecke ihrer Dienste genutzten technischen Einrichtungen erhoben und verwendet werden. Aus der Verweisung in § 15 Abs. 9 Satz 2 des Entwurfs zum TMG auf § 15 Abs. 8 Satz 2 TMG ergibt sich, dass der Diensteanbieter die Daten unverzüglich löschen muss, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung und Verwendung der Nutzungsdaten nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfoigung nicht mehr benötigt werden; die Rechtsverfolgung bezieht sich dabei unzweifelhaft allein auf die Störung der technischen Einrichtungen.

Im Übrigen hat das Land Berlin am 19. Februar 2009 im Innenausschuss des Bundesrates zur Klarsteilung einen Änderungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dieser sieht vor, dass die Verwendung der Nutzungsdaten nur zulässig ist, wenn dem Diensteanbieter zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass bestimmte Nutzer seine zur Bereitstellung des Dienstes genutzten technischen Einrichtungen stören.

3. Die Herausgabe der Nutzungsdaten an die Polizei, das Bundeskrimmalamt, die Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie wird in der Pressemitteilung verkürzt und undifferenziert dargestellt.

Die Regelung des § 15 Abs. 5 Satz 4 TMG, der eine entsprechende Anwendung des § 14 Abs. 2 TMG vorsieht, erlaubt den Diensteanbietern lediglich, auf Anordnung der zuständigen Stellen Auskunft über Nutzungsdaten im Einzelfall' zu erteilen. Die erforderlichen Anordnungsbefugnisse ergeben sich hingegen aus anderen Vorschriften. Zur Klarstellung hat das Land Berlin am 19. Februar 2009 im Innenausschuss des Bundesrates einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu Art. 3 des Gesetzentwurfs zugestimmt, der eine Verwendung der Nutzungsdaten für andere Zwecke ausschließt.

4. Ich bedaure es, dass Sie keine Stellung gegen Schadprogramme in Form von Viren, Würmern, Trojanern, Spam- und Phishing-Emails nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Körting

Katja Kipping (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Wir teilen Ihre Auffassung zur Vorratsdatenspeicherung. Unsere Fraktion hat sich immer dagegen ausgesprochen. Auf unserer Internetseite können Sie Informationen und auch unsere Position nachlesen (http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1778148540) - ich habe es hier angefügt:

Vorratsdatenspeicherung Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von Union und SPD das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beschlossen, das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat regelt. Es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. "Auf Vorrat" bedeutet in diesem Fall, dass die Daten jedes Bürgers gespeichert werden und verfügbar gemacht werden können - unabhängig davon, ob sich jemand etwas hat zu Schulden kommen lassen oder nicht. Daher auf Vorrat. Schließlich könnte jeder mal ein Verbrecher werden. Findet zumindest die Bundesregierung.

Welche Daten werden gespeichert?

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle sogenannten Verbindungsdaten gespeichert, die anfallen, wenn man mit dem Handy oder aus dem Festnetz telefoniert, E-Mails schreibt oder ins Internet geht. Dazu gehören unter anderem:

   * die Rufnummer des Angerufenen und des Anrufers,
   * Uhrzeit und Dauer des Telefonats,
   * bei Benutzung von Handy auch den Standort des Handys bei Beginn des Gespräches
   * bei Einwahlen ins Internet die IP-Adresse und die Anschlusskennung sowie die IP-Adressen der aufgerufenen Seiten
   * bei Versand von E-Mails die IP-Adressen von Sender und Empfänger sowie die Anschlusskennung,
   * bei Anonymisierungsdiensten die ursprünglichen und späteren Datensätze.


Warum will die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung einführen und was verspricht sie sich davon?

Die Bundesregierung behauptet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig sei, um schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Weil die elektronische Kommunikation, also Kommunikation mit dem Handy oder per Internet, immer mehr zunehme, sei es unbedingt nötig, auf die Verbindungsdaten zugreifen zu können.

Warum spricht sich DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung aus?

Anders als die Bundesregierung glaubt DIE LINKE nicht, dass es ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen ist, wenn die Telefondaten aller Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich Verbrecher in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist der Schaden für alle Bürger, der dadurch entsteht, dass ihre Daten gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, weil es sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

Darüber hinaus kann die Vorratsdatenspeicherung aber auch viel konkretere Folgen haben. So ist das Gesetz eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil keine Kommunikation mehr privat ist (sondern für viele Monate gespeichert wird), können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. So werden zum Beispiel weniger Skandale von Insidern oder Aussteigern aufgedeckt werden, weil diese ihre Enttarnung fürchten müssen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird der Staat viele Informationen über seine Bürger sammeln können. Zwar werden "nur" die Verbindungsdaten registriert; aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie ein sehr tiefer Eingriff in die Bürgerrechte ist und weil wir es nicht verhältnismäßig finden, wenn alle Bürger überwacht werden, ohne dass sie dazu einen Anlass bieten. Schließlich hat jeder das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden.

Was macht DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung und was können Sie selbst dagegen tun?

DIE LINKE hat im Bundestag zahlreiche Anträge und Initiativen - teilweise sogar gemeinsam mit FDP und Grünen - gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an ihrem Vorhaben fest, obwohl schon jetzt zahlreiche Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Beim Europäischen Gerichtshof läuft eine Klage, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären. Zudem liegen schon heute über 7 000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Das wäre die größte Verfassungsbeschwerde, die es jemals in der Bundesrepublik gab. DIE LINKE unterstützt die Massenklage ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Neben der Arbeit im Parlament gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt DIE LINKE Gegner des Gesetzes, indem sie Fachleute von Bürgerrechtsorganisationen zu Anhörungen des Bundestages einlädt oder Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gibt. Ein solches Gutachten kam übrigens zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland offenbar nicht verfassungskonform umsetzbar ist.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zustimmen sollte, lohnt es sich, sich weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung zu engagieren. Beispielsweise werben wir für die Unterstützung der Massenklage - mehr Informationen dazu und zu anderen Protestmöglichkeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung können Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de abrufen (die Seite ist Ihnen ja sicher bestens bekannt  ;) .

Herzlich aus dem Büro Kipping
Katrin Mehlhorn
-Büroleiterin-

Dr. Max Stadler (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Info - ich werde das Gesetz ablehnen.

Näheres zur Position der FDP finden Sie auf der homepage von Frau MdB Gisela Piltz unter der Rubrik "Twigger".

Beste Grüße

Ihr

Max Stadler

Grietje Staffelt (MdB, Grüne)

Sehr geehrter Herr ...,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mails in Sachen Novellierung des sog. BSI-Gesetzes. Zunächst einmal möchte ich Ihnen bescheinigen, dass die vom AK Vorratsdatenspeicherung ausgerufene Kampagne gegen das Gesetzesvorhaben Früchte getragen hat und wir hierzu massenhaft E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag jedenfalls teilen Ihre Bedenken. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es unseres Erachtens, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Unsere Fraktion wird bereits im Rahmen der Anhörung zum TMG-Gesetzentwurf der FDP im Wirtschaftsausschuss deutlich Stellung hierzu beziehen. Wir werden einen Entschließungsantrag einbringen, der u.a. fordert, die vorgesehene TMG-Änderung im Rahmen der BSI-Gesetzesnovelle abzulehnen.

Wie Sie wissen, hat sich unsere Fraktion auch massiv gegen die Vorratsdatenspeicherung gestemmt. Sie können sicher sein, dass wir uns auch im Beratungsverfahren zum BSI-Gesetz äußerst kritisch positionieren werden. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Grietje Staffelt MdB

Dr. Petra Sitte (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mail.

Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen soll laut Bundesregierung dazu dienen, schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Es regelt die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat, mithin das Speichern und Verfügbarmachen der Daten aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen.

Anders als die Bundesregierung ist DIE LINKE nicht der Auffassung, dass es einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen darstellt, wenn die Telefon- und digitalen Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich potentielle Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Es besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, das sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht her ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen grundlegenden Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet und weil wir es als nicht akzeptabel ansehen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger überwacht werden.

Im Bundestag haben wir zahlreiche Anträge und Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an dem Gesetz fest.

DIE LINKE unterstützt die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat, lohnt es, sich weiterhin gegen das Überwachungsgesetz zu engagieren. Die jetzt vom Bundesinnenministerium bekannt gewordenen Pläne, die Datenspeicherung auch auf die Benutzung des Internet auszudehnen, bildet dazu das beste Beispiel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Petra Sitte

Christian von Stetten (MdB, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

In den nächsten Wochen werden wir in Berlin den Gesetzentwurf intensiv diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian von Stetten MdB

Finanzminister Bayern

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 20.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre E-Mail vom 03.02.2009 an Herrn Staatsminister Huber bedanken wir uns. Da seit 30.10.2008 Staatsminister Georg Fahrenschon bayerischer Finanzminister ist, hat er mich beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten.

Sie wenden sich in Ihrer E-Mail gegen die Einfügung von § 15 Abs. 9 in das Telemediengesetz. Diese Einfügung ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen legitim, um Angriffen (bzw. entsprechenden Versuchen) entgegetreten zu können.

Ohne diese Möglichkeit hätten weder der Freistaat Bayern noch Diensteanbieter die Möglichkeit, entsprechende Daten von Eindring- bzw. Sabotageversuchen zu sammeln, auszuwerten und entsprechende Gegenmaßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme einzuleiten und den Schutz der sensiblen staatlichen Daten sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Bauer

Ministerialrat

Wissenschaftsminister Bayern

E-Mail des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Wolfgang Heubisch, MdL (FDP) vom 09.03.2009:

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre e-Mail vom 2. Februar 2009. In Ihrem ausführlichen Positionspapier weisen Sie zurecht auf einzelne Punkte des o. g. Gesetzentwurfs hin, die im Hinblick auf das gebotene Maß an Datenschutz im Internet und die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders kritisch auf den Prüfstand gestellt werden müssen.

Seitens der FDP bestehen, wie Sie sicherlich wissen, politische Bedenken hinsichtlich einer zu weitgehenden Erweiterung von Datenspeicherungsbefugnissen im Internet, die ich auch teile. Ich kann Ihnen daher versichern, dass wir die Bedeutung dieser Angelegenheit nicht verkennen und ich innerhalb der Bayerischen Staatsregierung eine entsprechende Haltung vertreten werde. Das Ziel muss aus meiner Sicht sein, im Bundesrat einen Beschluss zu fassen, der zumindest zu einer präziseren Formulierung des § 15 Abs. 9 TMG-E und einem klarer definierten, engen Anwendungsbereich führt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Heubisch

Sebastian Edathy (MdB, SPD)

Berlin, den 26.02.2009

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre Email vom 21. Januar 2009 zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, welcher am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett abgestimmt worden ist. Dem Deutschen Bundestag liegt dieser jedoch noch nicht zur Beratung vor. Die folgenden Ausführungen sind somit unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu sehen.

Der Schwerpunkt des von Ihnen angesprochenen Entwurfs ist die Novellierung des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches seit 1990 ohne wesentliche Änderungen Bestand hat und nun den geänderten informationstechnischen Rahmenbedingungen angepasst werden soll.

Neben zahlreichen Regelungen zu den zukünftigen Aufgaben des BSI soll Telemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt werden, Nutzungsdaten zur Wahrung der Sicherheit ihrer technischen Einrichtungen zu erheben und zu verwenden. Anders als im Telekommunikationsrecht fehlt für Telemedienanbieter diesbezüglich bislang eine klare Regelung; der Gesetzentwurf will somit Rechtssicherheit für diese Fälle schaffen. Dies scheint insbesondere deswegen geboten, da in den letzten Jahren Telemediendienstleister vermehrt digitalen Angriffen, z.B. um Daten wie Bank- oder Zugangsdaten zu stehlen ("Identitätsdiebstahl"), um Internetangebote zu manipulieren und auf den PCs der Besucher dieser Seiten heimlich Schadprogramme zu installieren (sog. "Drive-By Infections") oder um die Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu stören (sog. "Denial of Service (DoS) Angriffe"), ausgesetzt waren. Es gilt hierbei die strenge Zweckbindung der Datenspeicherung nach dem Telemediengesetz: Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist.

Durch das BSI-Gesetz soll §15 des Telemediengesetzes, welcher Regelungen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung von Benutzerdaten enthält, um einen weiteren Erlaubnistatbestand ergänzt werden. Die Regelung schließt eine Lücke zum Telekommunikationsgesetz, welches den in seinem Geltungsbereich tätigen Telekommunikationsanbietern eine Datenspeicherung zur Angriffsabwehr bereits ermöglicht. Der neue Absatz 9 des §15 soll lauten:

"Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend."

Mit der Bezugnahme auf Sätze 2 und 3 Absatz 8 wird dem Telediensteanbieter eine Lösch- sowie eine Informationspflicht auferlegt. Für die Nutzung der Daten im Rahmen der Rechtsverfolgung gelten zudem die Maßgaben der Strafprozessordnung zur Verwendung von Daten im Strafverfahren. Diese Neuregelung halte ich grundsätzlich für unproblematisch.

Eine Kontrolle der Einhaltung der Löschfristen durch (betriebliche) Datenschutzbeauftragte ist dabei eine gute und machbare Maßnahme, um zu gewährleisten, dass kein Datenmissbrauch betrieben wird. Zwar sind Ausstattung und Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten verbesserungswürdig, doch sind mit dem im Dezember 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Datenschutzes bereits Verbesserungen vorgesehen.

So soll die Position der Datenschutzbeauftragten durch einen erweiterten Kündigungsschutz gestärkt werden. Zukünftig soll das Schutzniveau dem vergleichbarer Beauftragter wie den Immissionbeauftragten oder Gewässerschutzbeauftragten entsprechen. Darüber hinaus sollen betriebliche Datenschutzbeauftragte auf Kosten ihres Arbeitgebers an fachlichen Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können.

Bezüglich der Ausstattung der staatlichen Datenschutzbeauftragten setze ich mich schon seit längerem für eine Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel und somit auch des Personalbestandes ein. Dies ist bisher an der ablehnenden Haltung der Unionsfraktion gescheitert.

Sehr geehrter Herr [...], ich hoffe, die oben genannten Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB


Schreiben vom 18.03.2009:

Sehr geehrter Herr [...],

die übersandte Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeioherung zum Entwurf der Bundesregierung über ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BT-Drucksache 16/11967) habe ich zur Kenntnis genommen.

Zutreffenderweise ist in der Pressemitteilung die unter Artikel 3 des Gesetzentwurfs geplante Ergänzung des § 15 Telemediengesetz angesprochen. Diesbezüglich darf ich auf die Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 18. Februar 2009 hinweisen, in der gefordert wird, unmlssverständlich klar zu stellen, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig ist. Auch § 5 des im Entwurf enthaltenen neu formulierten „Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSIG) wird zu diskutieren sein.

Sie können versichert sein, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages diesen Gesetzesentwurf der Bundesregierung sorgfältig prüfen wird. Im Übrigen betrachtet auch der Bundesrat die von mir aufgeführten Regelungen kritisch.

Abschließend möchte ich allerdings auch anmerken, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Notwendigkeit der Stärkung der IT-Sicherheit als wichtiges Anliegen anerkennt und Schritte hierzu begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy

Lothar Binding (MdB, SPD)

E-Mail vom 10.03.2009:

Berlin, im März 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen habe ich einige - teils gleichlautende - Schreiben zum Schutz der Privatsphäre im Spannungsfeld zwischen innerer Sicherheit und bürgerlichen Freiheitsrechten erhalten. Für diese Zuschriften danke ich Ihnen recht herzlich, denn sie vermitteln einen guten Eindruck Ihrer Wachsamkeit gegenüber staatlichen Zugriffen auf private Daten - auch wenn ich mich gelegentlich frage, ob der Wahrheitsgehalt einiger Prämissen und Schlussfolgerungen hinreichend genau überprüft wurde.

Angesichts der großen Zahl dieser Mails und des frühen Stadiums des Entwurfs des Bundesinnenministeriums für ein "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" antworte ich Ihnen mit einem Schreiben, das auf einer Antwort auf eine vergleichbare Frage auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de beruht. Für diese Vorgehensweise bitte ich Sie um Verständnis; sie bietet mir die Gelegenheit, Ihnen meine Denkrichtung darzulegen und Sie auf einige Überlegungen zu verweisen, die ich bei anderer Gelegenheit zu Fragen aus diesem Themenbereich entwickelt habe.

Der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" befindet sich derzeit noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts, also den beteiligten Ministerien, und hat das Parlament noch nicht erreicht. Gegenwärtig wären wir in unserem Dialog somit auf Spekulationen angewiesen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mit Urteilen über Sachverhalte, die ich nicht genau kenne, vorsichtig bin. Gerade im Umgang mit Informationen und deren Behandlung im privaten und öffentlichen Raum wundere ich mich manchmal, wie fest einige Urteile von Leuten gebildet werden, die den Sachverhalt noch gar nicht kennen können.

Ich halte es daher für klug, zunächst die Einbringung in den Bundestag und die Prüfung und Beratung des Entwurfes durch die beteiligten Ausschüsse abzuwarten. Unser Fraktionsvorsitzender Peter Struck hat einmal sinngemäß gesagt, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG erfolgreich für eine gesetzliche Lösung eingesetzt, die nur einen möglichst restriktiven Zugriff auf private Daten zulässt und dem Schutz der Privatsphäre breiten Raum gewährt. Ich vertraue daher darauf, dass die Fachleute aus den zuständigen Arbeitsgruppen unserer Fraktion ihr Augenmerk insbesondere auch aufprägen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre legen.

Folgende Texte, die teilweise aufeinander aufbauen und sich wechselseitig ergänzen, können Ihnen einen vertiefenden Eindruck in meine Überlegungen vermitteln:

Zur namentlichen Abstimmung über den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, BT-Drucksache 16/5846 am 09.11.2007 habe ich eine Persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestags veröffentlicht, die Sie unter folgendem Link finden: http://www.lothar-binding.de/fileadmin/downloads/pdf/bundestag/Telekomgesetz_-_11.11.07.pdf

Diese Erklärung wurde in einigen Foren kräftig kritisiert. Der Stil so mancher Kritik hat mich in meiner Beurteilung bestärkt, weil ideologische Enge, Vorurteile und Missachtung des europäischen Rechtsrahmens schlechte Ratgeber für eine gute Urteilsfindung sind. Einige Kritiker haben die Bedeutung einer Erklärung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bürgerrechte, insbesondere falls es zu einer Klage z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht käme, offensichtlich nicht verstanden.

Meine Überlegungen zum Spannungsfeld Bürgerrechte und Innere Sicherheit, insbesondere auch zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung finden Sie unter: http://www.lothar-binding.de/fileadmin/downloads/pdf/Briefe/Buergerrechte_und_Innere_Sicherheit_-_24-7-7.pdf

Mit rechtlichen und technischen Aspekte der Onlinedurchsuchung, der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung habe ich mich bei einem Vortrag mit dem Titel „Innere Sicherheit kostet uns Persönlichkeitsrecht und Datenschutz" im Rahmen der Veranstaltung "Die Lange Nacht der Wissenschaft" im November 2007 im Rechenzentrum der Universität Heidelberg beschäftigt. Das Manuskript habe ich ebenfalls auf meiner Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.lothar-binding.de/fileadmin/downloads/pdf/Der_Preis_der_Inneren_Sicherheit_-_Vortrag_bei_der_Nacht_der_Wissenschaft_-_14-12-7.pdf

Über Ihren Besuch auf meiner Homepage würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichem Gruß,

Dr. Dagmar Enkelmann (Linke)

Ich habe an Frau Dagmar Enkelmann geschrieben: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dagmar_enkelmann-650-5657--f162494.html#frage162494 Die Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

Ihrer Auffassung, dass so wenig wie möglich Daten der Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden sollen, kann ich nur zustimmen.

Wie Sie zu Recht anmerken, soll mit dem neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung aufs Internet ausgeweitet werden. Das geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus. Schon diese wird von der LINKEN grundsätzlich abgelehnt. Das gilt auch für die jetzt geplante Änderung des Telemediengesetzes. Beide sind mit dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre nicht vereinbar.

Für DIE LINKE ist es kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen, wenn die Telefondaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Das nützt schon nichts, wenn sich mögliche Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen.

Schwerer wiegt für uns noch das Argument, dass die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschädigt. Jeder muss das Recht haben, über seine Daten selbst zu entscheiden und so sein Bild in der Öffentlichkeit bestimmen zu können. Die Wichtigkeit dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen betont. Es leitet sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab und hat damit den Status eines Grundrechts.

Darüber gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit und das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil Kommunikation für viele Monate aufbewahrt wird, können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden zwar "nur" die Verbindungsdaten registriert, aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.

DIE LINKE teilt die Kritik von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern wie dem AK Vorratsdatenspeicherung vollauf und lehnt daher auch die geplante Änderung des Telemediengesetzes strikt ab. Es ist völlig inakzeptabel, dass künftig jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht erhalten soll, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. DIE LINKE fordert, das Vorhaben sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Zudem hat die Vorratsdatenspeicherung im Internet in einem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium. In Wahrheit geht es dem Bundesinnenministerium nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf. Die offizielle Begründung mit einer "Störungsbekämpfung" ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsdatenspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt "Wir speichern nicht!" teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben. Ein ähnlicher Paragraf im so genannten "Telekom-Paket" der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabschiedet wird, ist politisch nach wie vor umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem Offenen Brief von Datenschützern dafür stark gemacht, dass eine verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket gestrichen wird. Innenminister Schäuble will nun anscheinend noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns den Bürgerinnen und Bürgern, die vertraulich Hilfe suchen, sondern letztlich allen, die die Demokratie stärken wollen. Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008 hat übrigens nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt. Darüber hinaus kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dagmar Enkelmann

Dr. Edmund Geisen (FDP)

E-Mail vom 20.02.2009:

Sehr geehrter Herr [...],

ich habe Ihre Mail an meine Kollegin Gisela Piltz weitergeleitet, die für dieses Thema zuständig ist. Sie wird Ihnen im Namen der gesamten FDP-Bundestagsfraktion antworten. Seien Sie jedoch versichert, dass die FDP in Bund und Ländern alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um das Schlimmste zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Edmund Geisen

Dr. Peter Gauweiler (CSU)

E-Mail vom 09.03.2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Grundsätzlich ist Dr. Gauweiler der Auffassung, dass die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte. Die „Vorratsdatenspeicherung“ wie sie 2007 im Bundestag zur Umsetzung der EG-Richtlinie beschlossenen wurde, hat Dr. Peter Gauweiler abgelehnt und im Bundestag gegen die Regelung gestimmt. Dr. Gauweiler hält die beschlossene Form – auch aus seiner beruflichen Erfahrung als Strafverteidiger – mit Blick auf die erwarteten Aufklärungsquoten für ungeeignet. Der Grundrechtseingriff steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Dr. Gauweiler ist grundsätzlich gegen diese Art von Datenspeicherung, die dem Staat immer mehr Möglichkeiten eröffnet, in die Privatsphäre der Menschen einzudringen und damit letztlich den Schutz der Bürger auszuhöhlen. Er wird daher dementsprechende Pläne verdachtsunabhängiger Speicherungen auch künftig im Bundestag ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

FDP-Formschreiben

FDP-Abgeordnete schicken inzwischen meist nur noch das folgende Formschreiben als Antwort:

Sehr geehrter Herr [...],

für Ihr Schreiben zum geplanten Gesetz der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik danke ich Ihnen. Gerne antworte ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion.

Die geplanten Aufgabenerweiterungen für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sind unverhältnismäßig. Die Bundesregierung geht weit über das erforderliche Maß hinaus, um die IT-Anlagen der Bundesbehörden vor Angriffen zu schützen. Sicherheit in der Informationstechnik ist notwendig und richtig, einmal, um die bei den Behörden vorhandenen sensiblen Daten zu schützen, zum anderen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit Behörden zu stärken. Ein Gesetz aber, mit dem das BSI ermächtigt wird, jedwede Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen und Behörden aufzuzeichnen und auszuwerten, schafft gerade kein Vertrauen, sondern stellt alle diejenigen, die mit Behörden elektronisch Kontakt aufnehmen, unter Generalverdacht.

Umso schlimmer noch wird die generelle Überwachung aller Kommunikation mit Behörden dadurch, dass grundlegende rechtsstaatliche Sicherungen fehlen. So ist der Kernbereichsschutz vollkommen unzureichend ausgestattet, ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fehlt gänzlich. Der Datenschutz kommt nicht zum Tragen, da Daten nicht anonymisiert oder wenigstens pseudonymisiert erhoben, gespeichert und ausgewertet werden.

Die durch den Gesetzentwurf vorgesehene Datenweitergabe an die Sicherheitsbehörden ist ebenfalls unverhältnismäßig. Die im Gesetzentwurf genannte Voraussetzung für die Datenweitergabe an Polizei, Staatsanwaltschaften ebenso wie Nachrichtendienste soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung sein. Bei Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen wurden, ist überhaupt keine Schwelle vorgesehen. Mit gerichtlicher Zustimmung dürfen Daten auch zu „sonstigen Zwecken“ an Polizei oder Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden zur Abwehr terroristischer Gefahren oder anderen Staatsschutzdelikten. Dies öffnet einer Totalüberwachung tendenziell Tür und Tor und stellt die Vertraulichkeit der gesamten Behördenkommunikation in Frage.

Weiterhin soll das BSI zur „Unterstützung“ der Polizei, des Verfassungsschutzes und des BND tätig werden und hierfür Informationstechnik ausforschen. Auch hier wird in völlig unbestimmter Weise der Überwachung Tür und Tor geöffnet, insbesondere bei den Nachrichtendiensten.

Weil auch „Hinweise“ aufgenommen wurden, ist der Anwendungsbereich der Norm quasi uferlos, denn es kann damit auch jeder Rechner ins Visier geraten, der mit einem aktuellen Virus o.ä. infiziert ist.

Besonders kritisch zu betrachten ist darüber hinaus die in dem Gesetzentwurf weiterhin vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Die Provider sollen die Möglichkeit erhalten, künftig nicht nur Telekommunikationsverbindungsdaten zu speichern, sondern auch Nutzungsdaten. Mithin dürfte künftig das Surfverhalten jedes Einzelnen gespeichert und ausgewertet werden. Damit wird die Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches übertroffen, da nicht mehr nur das Ob der Telekommunikation erfasst wird, sondern auch das Wie und Wozu. Bislang durften Nutzungsdaten nur zu Abrechnungszwecken der jeweiligen Telemediendiensteanbieter gespeichert werden oder in dem Maße, wie dies zur Erbringung eines bestimmten Dienstes erforderlich war. Mit der Neuregelung rückt der „gläserne Bürger“ ein Stück weit näher.

Nicht nachvollziebar ist zudem, dass Erkenntnisse, die das BSI über Sicherheitslücken herausfindet, nicht öffentlich gemacht werden müssen. Dies erweckt den Anschein von Geheimniskrämerei und widerspricht eklatant dem Sinn und Zweck des BSI, die Sicherheit der Informationstechnik zu fördern, denn nur durch Öffentlichkeit können Sicherheitslücken entschärft werden, insbesondere wenn die Hersteller Kenntnis von Sicherheitslücken erlangen, die dann entsprechende Patches herausgeben.

Das BSI-Gesetz wird in der vorgelegten Fassung von der FDP-Bundestagsfraktion strikt abgelehnt. In den anstehenden Beratungen im Bundestag wird die FDP darauf drängen, dass substanzielle Änderungen erfolgen und die genannten Punkte gestrichen oder deutlich eingegrenzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Grünen-Formschreiben

Abgeordnete der Grünen schicken inzwischen meist nur noch das folgende Formschreiben als Antwort:

Sehr geehrte ... haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Novellierung des sog. BSI-Gesetzes und darin enthaltenen Pläne zur Internetprotokollierung. Wir teilen Ihre Bedenken.

Der von ihnen angesprochene Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes; Bundestags-Drs.16/11967) wurde im Januar 2009 vom Kabinett beschlossen. Die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben steht noch aus.

Mit Ihrer Kritik am Gesetzentwurf laufen Sie bei uns offene Türen ein. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach „Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden“ dürfen (§ 15 Abs. 9 TMG neu). Letzteres würde in der Tat bedeuten, dass Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Das Vorhaben der Bundesregierung steht damit in eklatantem Widerspruch zum bestehenden Verbot der Protokollorierung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus (§ 13 Abs. 4 S. 2 TMG). Richtig ist, dass Anbietern effektive Möglichkeiten zur Beseitigung von Störungen an die Hand gegeben werden müssen. Dies ist aber schon durch das geltende TMG gedeckt. Daneben sind die Anbieter angehalten, Hard- und Software einzusetzen, die ohne die Nutzung personenbezogener Daten Angriffe abwehren kann. So fordern es zu Recht auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Zudem fehlen bei den geplanten Vorhaben elementare Mindestvoraussetzungen wie eine richterliche Anordnung (sog. Richtervorbehalt) oder die Beschränkung der Datenprotokollierung auf ausgewählte Fälle wie z.B. schwere Straftaten. Es steht außerdem zu befürchten, dass die angesammelten Daten auch für andere Interessen wie z.B. die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten herangezogen werden können.

Sie können sicher sein, dass sich unsere Fraktion im Beratungsverfahren äußerst kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung äußern wird. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.

Im Übrigen hat die bündnisgrüne Bundestagsfraktion auch geschlossen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt, die seit 1.1.2009 in Kraft ist. Unserer Ansicht nach ist die Vorratsdatenspeicherung ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation. Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Gesetzes und nehmen das Bundesverfassungsgericht beim Wort, das betont, dass die Sammlung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Deshalb klagt die Bundestagsfraktion zusammen mit 30.000 Menschen in Karlsruhe gegen das Gesetz.

Dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10. Februar 2009 die Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen hat, enttäuscht uns zutiefst. Allerdings hat der EuGH lediglich die Frage der Rechtsgrundlage behandelt. Er hat klargestellt, dass sein Urteil keinerlei Aussage darüber trifft, ob die Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung von Grundrechten darstellt. Eine solche Bewertung steht noch aus. Bündnis 90/Die Grünen halten die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor für unnötig und bürgerrechtsfeindlich.

Ich empfehle Ihnen eine Besuch der Seite www.datenschutz-ist-buergerrecht.de. Dort erhalten Sie aktuelle Informationen zu Datenschutz und Bürgerrechten, können sich an Aktionen beteiligen und werden aufgeklärt, wie Sie sich besser gegen Datenklau schützen können.

Mit freundlichen Grüßen

CSU-Formschreiben

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Februar 2009 mit der Sie den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Nach Ihrer Darstellung würde dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs, die sich auf einer Reihe von Internetseiten wiederfindet.

Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.

Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher "Surfprofile", ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Thönnes, MdB (SPD)

Schreiben vom 20.02.2009

Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. Januar 2009, zur Novellierung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.

Das von Ihnen angesprochene Gesetz ist nach dem. Beschluss der. Bundesregierung derzeit im Bundesrat. Dieser wird am 6. März 2009 eine Stellungnahme abgeben. Daran anschließend wird sich die SPD-Bundestagsfraktion intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen. Abschließend wird es, zwischen dem 16. und 27. März, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen.

Der Gesetzentwurf soll die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik regeln. Wie mir die Innenpolitiker der SPD-Fraktion erläuterten, ermächtigt, er nicht etwa Google und andere private Anbieter, das Surfverhalten zu speichern.

Seien Sie versichert,, dass sowohl ich persönlich als auch die SPD-Bundestagsfraktion in den nun folgenden parlamentarischen Beratungen unsere Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekärnpfung, als auch unsere Verpflichtung zur Wahrung der Bürgerrechte weiterhin ernst nehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel, MdB (SPD)

E-Mail vom 04.03.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mails zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz).

Ihre E-Mails erreichen mich als automatisierter Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich deshalb nur grundlegend dazu Stellung nehmen kann. Für individuelle Anfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Das geplante Gesetz tangiert elementare Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Meinungsfreiheit. Wie schon beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches ich gegen die Meinung meiner Fraktion (SPD) abgelehnt habe, müssen solcherlei Eingriffe in die Grundrechte mit Bedacht und Augenmaß erfolgen. Ich teile ebenfalls die Einschätzung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, dass der Gesetzentwurf in dieser Form bedenklich und die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten in der Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger mit Bundesbehörden ultima ratio ist.

In der Vergangenheit bin ich mich in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter immer wieder aktiv für den Datenschutz eingetreten. So habe ich im November 2007 gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt und mich auch in anderen Gesetzgebungsverfahren wie dem sogenannten BKA-Gesetz für eine Wahrung von Datenschutzstandards stark gemacht. Meine Positionen hierzu finden Sie auch auf meiner Internetseite www.wolfgang-gunkel.de und Plattformen wie abgeordnetenwatch.de veröffentlicht.

Kritisch sehe ich auch die geplante Änderung des Telemediengesetzes. Provider sollen damit nicht nur mehr die Möglichkeit der Speicherung von Verbindungsdaten haben, sondern künftig auch sämtlicher Nutzungsdaten. Das würde die komplette verdachtsunabhängige Überwachung der Telekommunikation jedes einzelnen Bürgers ermöglichen.

In den letzten beiden Jahren, etwa bei den Entscheidungen zur Onlinedurchsuchung und der Vorratsdatenspeicherung machte das Bundesverfassungsgericht mehrfach deutlich, dass das Handeln des Gesetzgebers verfassungsrechtliche Grenzen hat und die Grundrechte nicht verletzen darf. Gerade im Hinblick darauf ist das geplante BSI-Gesetz nicht zu verantworten, da es abermals über die vom BVerfG verfügten Einschränkungen bei der Datenspeicherung hinausgeht.

Sicherheit darf nicht bloßer Selbstzweck sein. Sie darf sich nicht danach richten, was technisch machbar ist, sondern muss im Einklang mit der Freiheit des Einzelnen stehen und darf diese nicht einschränken.

Aus diesen Gründen lehne ich das geplante Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ab.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel MdB

Michael Bürsch, MdB (SPD)

E-Mail vom 04.03.2009:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die darin genannten Kritikpunkte zum BSI-Gesetz, zu den ich mich in dieser Mail gern äußern möchte: Die Kritik an der vorgeschlagenen Ergänzung des § 15 TMG halte ich für teilweise überspitzt. So ist die Behauptung überzogen, Internetanbieter dürften Nutzungsdaten unbefristet und unbegrenzt speichern. Richtig ist, dass die Grenzen der Speicherung weich formuliert sind. In einer (einstimmigen) Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 18. Februar 2009 wird dies kritisiert und gefordert, unmissverständlich klarzustellen, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel zulässig ist. Auch in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats wird eine konkrete Fassung des Gesetzes vorgeschlagen.

Die in § 5 des BSI-Gesetzes vorgesehene Regelung, mit der das BSI zur Datenerhebung und -verarbeitung in Bezug auf die Kommunikationstechnik des Bundes ermächtigt werden soll, wird von der Datenschutzkonferenz ebenfalls kritisch gesehen. Namentlich wird kritisiert, dass das BSI die gesamte Datenkommunikation mit dem Bund überwachen dürfe, die Schwelle für die Datenweitergabe an Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend sei und der Umgang mit Daten, die möglicherweise den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht der richterlichen Entscheidung unterliegt. Auch in den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats wird darum gebeten, diese Fragen nochmals zu prüfen.

Gleichzeitig möchte ich jedoch auch betonen, dass die Konferenz der Datenschützer die Notwendigkeit der Stärkung der IT-Sicherheit als wichtiges Anliegen anerkennt und die Schritte hierzu begrüßt.

Ich sehe Ihre geäußerten Bedenken zu dem Gesetzentwurf, den wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren sehr sorgfältig prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch

Barbara Höll, MdB (LINKE)

E-Mail vom 19.03.09:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

wir bedanken uns außerordentlich für Ihre Mail. Denn die derzeitige Datensammelwut der Bundesregierung scheint keine Grenzen zu kennen.

DIE LINKE freut sich über Ihr Engagement, denn nur mit zivilgesellschaftlichem Widerstand können wir dem einen Einhalt gebieten.

Sie bestärken uns damit in unserer Politik, denn unsere parlamentarischen Widerstände können nur fruchten, wenn es gelingt, gegen die Sammelwut von Behörden und Regierung Öffentlichkeit herzustellen.

Wie Sie wissen, lehnen wir alle Projekte, die im Rahmen dieser Politik in dieser und der vorherigen Legislaturperiode angegangen wurden, grundsätzlich ab.

Wir halten weder biometrische Pässe und Ausweise, noch Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, weder Gesundheitskarte noch einheitliche Steuernummer, weder Passagierdaten noch Visa-"Warndatei" (uff - die Luft geht aus beim Aufzählen) für geeignet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die ihrer Daten zu verbessern. Wir sehen im Gegenteil eine wachsende Gefährdung der Privatsphäre, der Ein- und Übergriffe in Grund- und Bürgerrechte durch staatliche Behörden und private Unternehmen.

Das von Ihnen angesprochene Gesetz "zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" zeigt vor allem eines:

Die Phantasie der staatlichen Datensammler ist uferlos und führt öffentliche und nicht-öffentliche Datensammlungen immer enger zusammen.

Besonders perfide ist es, mit dem Versprechen auf mehr Sicherheit die wegen der endlosen Kette von Datenskandalen gewachsenen Ängste in der Bevölkerung zu missbrauchen.

So wenig biometrische Daten Ausweise sicherer machen, so wenig schützen Gesetze wie dieses vor "Störungen" und Missbrauch. Umgekehrt wird ein Schuh draus - solche Datensammlungen nutzen nur dem, der den Missbrauch legalisieren will, wer Nutzerdaten Sicherheitsbehörden bis hin zu Geheimdiensten grundsätzlich zur Verfügung stellen will.

DIE LINKE im Bundestag hat eine Reihe von Anträgen eingebracht. Wir orientieren uns dabei vor allem an folgenden Grundsätzen:

  • strengste Zweckbindung einmal erhobener Daten;
  • radikale Datensparsamkeit;
  • strengste Nachweise der konkreten Erforderlichkeit;
  • Stärkung und Ausbau unabhängiger Datenschutzeinrichtungen.

Wir danken Ihnen für Ihr Engagement

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Barbara Höll

Wolfgang Wieland (MdB, Grüne)

E-Mail vom 16.03.2009:

Sehr geehrter Herr [...],

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Novellierung des sog. BSI-Gesetzes und darin enthaltenen Pläne zur Internetprotokollierung. Auch wir haben viel Kritik am Gesetzentwurf. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Und auch die Zuständigkeit für Warnungen vor Sicherheitslücken und für die Definition von Schutzstandards ist im Grundsatz richtig.

Aber das Gesetz ist dafür an vielen Stellen viel zu weitgehend formuliert. Schon im automatisierten Verfahren müsste eine Pseudonymisierung vorgenommen werden, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht. Der geplante §5 erlaubt dem BSI im Zweifelsfall das Lesen von Emails – und die Hürden dafür sind zu niedrig. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist zu lax geregelt, besonders die Regelung, dass das Innenministerium über den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung entscheiden soll ist fatal. Über die Auswertung persönlicher Mails muss ein Richter entscheiden.

Auch die Änderung des Telemediengesetzes geht viel zu weit. Web-Anbieter müssen sich gegen Angriffe verteidigen können – aber das können sie jetzt schon. Und die vorgeschlagene Neuregelung würde der Erstellung von Nutzerprofilen Tür und Tor öffnen. Sie steht auch im Widerspruch zum bestehenden Verbot der Protokollierung personenbezogener Daten über den Nutzungsvorgang hinaus.

Und grundsätzlich muss gelten: Bevor personenbezogene Daten ausgewertet werden, müssen Web-Anbieter und Bundesbehörden zunächst ihre Technik so verbessern, dass eine Abwehr von Angriffen auch ohne Eingriff in die Kommunikationsfreiheit möglich ist. Davon ist im Gesetz nicht die Rede. Schließlich sind auch die Regelungen zur Datenweitergabe viel zu weitgehend. Natürlich müssen Polizei und auch Geheimdienste informiert werden, wenn es eindeutige Spionageangriffe auf behördliche Rechner gibt. Aber der Entwurf erlaubt die Datenweitergabe in viel mehr Fällen – und das lehnen wir ab. Auch in diesem Gesetz wird wieder das Prinzip Generalverdacht umgesetzt. Genau wie bei der Vorratsdatenspeicherung ignoriert die Bundesregierung persönliche Rechte und ersetzt sie durch Datenspeicherung nach dem Motto „jede Handlung könnte sich ja als Vorbereitungshandlung für eine Straftat erweisen“. Wir lehnen dieses Prinzip ab und haben deshalb in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt.

Wir werden im Bundestag gegen dieses Gesetz kämpfen und die Gefahren dieses Vorgehens deutlich machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kristina Schmidt

Büro Wolfgang Wieland, MdB

Peter Ramsauer, MdB (CSU)

E-Mail vom 20.03.2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2009, mit der Sie den Entwurf des Ge-setzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes ansprechen. Die darin enthaltene Darstellung, dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung würde es Anbietern von Internetdiensten ermöglichen, das Internet-Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen oder entsprechende Daten verdachtslos zu speichern, greift Behauptungen auf, die auf einer Reihe von Internetseiten so aufgestellt wurden. Diese Darstellung beruht jedoch auf einer unzutreffenden Interpretation des Gesetzentwurfs und geht an den Tatsachen vorbei.

Zweck der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelungen im Telemediengesetz ist es, eine Rechtsunklarheit zu beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz ergibt. Danach sollen in Zukunft Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen - die insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters resultieren - erforderlich ist. Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter benötigt, um Hackerangriffe auf seiner Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder - wie von Ihnen unterstellt - gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Ver-folgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher „Surfprofile“, ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen. Wer Anderes behauptet - wie dies zuletzt insbesondere in einigen Darstellungen im Internet erfolgt ist - betreibt eine unverant-wortliche Panikmache, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

Peter Altmaier, MdB (CDU)

E-Mail vom 25.03.2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail, mit der Sie mir Ihre Sorgen hinsichtlich des am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett verabschiedeten und am 19. März 2009 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes mitteilen.

Auf verschiedenen Internetseiten wird hierzu behauptet, dass mit der Änderung des Telemediengesetzes (TMG) jeder Anbieter von Internetdiensten wie z.B. Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten solle, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen.

Dies trifft nicht zu. Internet-Diensteanbietern soll lediglich gestattet werden, Nutzungsdaten ihrer Dienste auch dann zu verarbeiten, wenn dies für die Erkennung oder Beseitigung von Störungen erforderlich ist. Eine fast wortgleiche Regelung existiert schon seit Jahren im Telekommunikationsrecht.

Es dürfen dabei nur Daten gespeichert werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. Die Zweckbindung und der Bezug auf die Erforderlichkeit der Speicherung stellen sicher, dass eine unbegrenzte Speicherung von Daten nicht legalisiert wird. Insbesondere die Erstellung eines Surfprofils wäre durch die Regelung nicht mehr gedeckt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist ja gerade, das Internet ein wenig sicherer zu machen und so einen Beitrag zur Datensicherheit und zum Datenschutz zu leisten. Wir beobachten mit zunehmender Sorge, dass ganz normale und beliebte Internetangebote von Straftätern manipuliert werden. In der Folge können Bürgerinnen und Bürger, die diese Seite ansehen, ihren Computer mit einem Virus oder anderem Schadprogramm infizieren (so genannte "Drive-By-Infections").

Für die Anbieter von Telemediendiensten im Internet bedeutet dies, dass sie ihre Systeme gegen Manipulationen, Hacking oder Angriffe schützen müssen. Dies soll ihnen durch die Klarstellung im Telemediengesetz erleichtert werden.

Kern der Gesetzesnovelle ist im Übrigen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die neuen IT-Bedrohungen zu rüsten, denen sich auch die Bundesbehörden ausgesetzt sehen. Das BSI existiert mittlerweile seit 18 Jahren, und so alt ist auch das Gesetz, mit dem es errichtet wurde. Zukünftig soll das BSI noch mehr als bisher als zentraler IT-Sicherheitsdienstleister an den Firewalls der Bundesbehörden nach Viren und anderen Schadprogrammen suchen. Es soll Sicherheitsstandards für die Bundesverwaltung setzen und Informationen über Sicherheitslücken sammeln und auswerten. Außerdem soll das BSI auch öffentlich vor besonders gravierenden Sicherheitslücken in verbreiteten Produkten warnen und Gegenmaßnahmen empfehlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bsi.bund.de.

Ich hoffe, Ihre Sorgen durch diese Ausführungen zerstreut zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister des Innern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Telefon: +49 30 18 681 1060
www.bmi.bund.de

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