Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Aus Freiheit statt Angst!

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Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens nun auch im Internet erlauben.

Bitte fordern Sie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen!

Inhaltsverzeichnis

Anleitung

So können Sie sich gegen die geplante Protokollierung Ihrer Internetnutzung wehren:

  1. Bitte lesen Sie sich unsere Pressemitteilung durch, um sich zu informieren.
  2. Kontaktieren Sie die Verantwortlichen, um zu protestieren. Die Kontaktdaten haben wir unten zusammen gestellt. Am wirkungsvollsten sind Telefonanrufe. Wenn Sie anrufen und nicht zum Verantwortlichen durchgestellt werden, lassen Sie sich mit dem Mitarbeiter verbinden, der für "Telemedienrecht" zuständig ist.
  3. Bitte tragen Sie unten auf dieser Seite ein, wen Sie kontaktiert haben und mit welchem Ergebnis.

Kontaktdaten

Bundesrat:

  1. Martin Zeil (FDP), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Wirtschaftsminister Bayerns, Tel. 089 2162-0, Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Dr. Till Steffen (Grüne), Vorsitzender des Rechtsausschusses und Justizsenator Hamburgs, Tel. 040 42843-0, , Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Bernward Müller (CDU), Vorsitzender des Kulturausschusses und Kultusminister Thüringens, Tel. 0361 37-900, , Mitglied deines Bundeslandes...
  4. Lothar Hay (SPD), Vorsitzendes des Innenausschusses und Innenminister Schleswig-Holsteins, Tel. 0431 988-0, , Mitglied deines Bundeslandes...
  5. Dr. Helmut Linssen (CDU), Vorsitzender des Finanzausschusses und Finanzminister Nordrhein-Westfalens, Tel. 0211 4972-0, , Mitglied deines Bundeslandes...

Bundestag:

  1. Edelgard Bulmahn (SPD), Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Tel. 030 / 227 737 97, , Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, , Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, , Mitglied deines Bundeslandes...

Bundesregierung:

  1. Michael Glos (CSU), Bundeswirtschaftsminister, Tel. 030 18 615 0,
  2. Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister, Tel. 030-18 681 0, (Telefon alternativ : 030 / 227 726 00)

Datenschutzbeauftragte:

  1. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, Tel. 0228-997799-0,
  2. Dein Landesdatenschutzbeauftragter...


Anfragen

Bitte tragen Sie hier ein, wen Sie kontaktiert haben:

Musterbrief

Sehr geehrte...,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Tipp: Formulieren Sie Ihre Briefe möglichst selbst, weil das zeigt, dass Sie sich mit dem Problem beschäftigt haben. Am besten ist es, wenn Sie telefonisch Kontakt aufnehmen.

Bundesrat

Kontakt 2

habe folgenden text an die ausschussmitglieder gesandt:

:Sehr geehrte _,

ich bitte Sie, als Vertreter des Landes _ im Bundeswirtschaftsausschuss, sich für die Interessen Ihrer Bürger stark zu machen.
In dem vom 14.01.09 stammenden Gesetzesentwurf des sog. „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wird den Betreibern von Internetportalen das Recht auf die absolute Dokumentation der Nutzung ihrer Portale zugeschrieben.
Hierbei handelt es sich nicht nur um ein bloßes Festhalten statistischer Werte, sondern um personenbezogene Daten, die bewusst gespeichert werden und auf die dem Anbieter eines solchen Portals der Zugriff jederzeit und uneingeschränkt möglich ist. Wie der Anbieter selbst mit diesen sensiblen Daten verfährt, liegt in seiner eigenen Verantwortung.
Gerade die Datenskandale der letzten Zeit sollten jawohl jedem die Augen geöffnet haben!! Persönliche Daten sind im Internet nicht sicher!!
Den Vorwand, durch ein solches Gesetz Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Netz zu schaffen, halte ich für abwegig und weltfremd. Absolute Sicherheit ist im Internet nicht möglich, egal wieviel gespeichert und dokumentiert wird. Wer sich so gut auskennt, als dass er in der Lage wäre überhaupt eine Bedrohung darzustellen, für den dürfte es keine Schwierigkeit sein, seine Identität im Netz zu verschleiern.
Derjenige, der dokumentiert wird, stellt keine ernsthafte Bedrohung dar und wird durch die Speicherung seiner Daten eher selbst zum Opfer.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass unsere Demokratie durch Vielfalt lebt. Vielfalt entsteht dadurch, dass jeder überall frei seine Meinung äußern kann, ohne Angst zu haben, dass jemand, für den diese Meinungsäußerung nicht bestimmt ist, sie mithört. Das Internet hat die perfekten Möglichkeiten geschaffen, um sich freier, unabhängiger und vielseitiger zu informieren und auch zu äußern, als es jemals zu vor der Fall war.
Setzen Sie diese Freiheit nicht auf's Spiel und stoppen Sie das Gesetz!!
Mit freundlichen Grüßen,

mein name

Kontakt 3

Sehr geehrter Herr Bruch,

mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_D8C9D1293A594C08782B2110BC7CEB87/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/BSIG__Novelle.html) wird Privatfirmen die Möglichkeit gegeben, alle Nutzereingaben auf Ihren Webseiten ohne vorherigen richterlichen Beschluss, ohne Sicherheitsvorgaben sowie auf unbestimmte Zeit zu speichern. Das Gesetz begründet dies mit der Störungssuche oder der Abwehr von Schadsoftware. Für diese Zwecke ist eine personenbezogene Speicherung von Nutzerdaten jedoch nicht notwendig! Im Gegenteil erhöht eine solche Anhäufung personenbezogener Daten das Gefährdungspotenzial der jeweiligen Internetseiten, da Datenhändler, wie in der Vergangenheit bereits häufig geschehen, versuchen werden, diese Daten in Ihren Besitz zu bringen.
Die Datenskandale der letzten Zeit haben eindeutig gezeigt, dass auf Datenspeicherung zum Schutze der Bürger eher verzichtet werden sollte, anstatt sie auszuweiten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der am ersten Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine skandalöse Datenpanne unterläuft. Um konkret zu werden: einigen Interessengruppen wäre es viel Geld wert, beispielsweise an ein Bewegungsprofil von Frau Knobloch zu gelangen. Dank der Vorratsdatenspeichung ist dieses Bewegunsprofil nur ein Bestechungsgeld entfernt, da verdachtsunabhängig der Standort jeder Person bei jedem Telefonanruf gespeichert wird.
Diese Daten allein sind gefährlich genug, doch die erneute Eskalation, welche durch das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" gegeben ist weitet das Missbrauchsrisiko so deutlich aus, das ich es als untragbar empfinde.

Ich möchte mit dem Zitat eines heise-Redakteurs schließen: "Das perverse an diesen ganzen Überwachungsgesetzen ist, das man tatsächlich auf die FDP hoffen muss."

Kontakt 4

Ich habe heute dem Innenminister von NRW Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten im Bundesrat folgendes gemailt:

An
Herrn Dr. Igo Wolf
Innenminister der Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 5

D - 40213 Düsseldorf


Sehr geehrter Herr Dr. Wolf
mit bestürzen mußte ich am heutigen Tage folgende Meldung lesen:
Zitat:
Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Zitat Ende.
Der ganze Text nachzulesen unter:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/79/lang,de/

Dieses kann ich nicht gutheißen, da hier wieder ein Schritt mehr in Richtung Überwachungsstaat getan werden würde, zudem können durch den Gesetzentwurf Dritte (z.B. die Unterhaltungsindustrie) ohne meine Zustimmung an meine persönlichen Daten kommen, was der Pflicht des Staates seiner Bürger gegenüber zum Thema Datenschutz völlig entgegen steht, und somit meiner Meinung nach auch völlig verfassungswidrig wäre!
Apropos Verfassung:

Die Macht geht einzig und alleine vom Volke aus.

Also auch von mir (und gleichgesinnten)!
Die gewählten Volksvertreter also auch Sie und Ihre Kolleginnen/Kollegen, sind gewählt die Interessen ihres Volkes (also uns) zu vertreten, das heißt, das gewählte Politiker/in absolut NICHT frei in ihrer Entscheidung sind, sondern ausschließlich die Interessen ihrer Wähler vertreten müßen, dafür sind sie alle gewählt worden und werden ja auch vom Volke dafür Bezahlt (halt von den Steuern die ja das Volk aufbringt).
Da es mit Sicherheit NICHT im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der BRD liegen kann, das wir wieder einen Überwachungsstaat bekommen (wie schon 1933 bis 1945 und oder wie in der DDR), müßten Sie es als Ihre sozusagen "heilige" Pflicht ansehen, diesem Gesetzt energisch und mit allen Nachdruck Ihre Zustimmung zu verweigern, und dafür zu kämpfen, das ein so geartetes Gesetz niemals in der BRD verabschiedet wird! Gerade Ihnen als Innenminister, sollte der Datenschutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger in NRW und der gesamten BRD ein besonderes Anliegen sein.
Und ich glaube, ich brauchen Ihnen wohl nicht erst erklären, das Leute die ihre Intelligenz dazu nutzen dem Staate und seinen Bürgerinnen und Bürgern, auch und gerade über das Internet zu schaden, auch intelligent genug sind, ihre Spuren im Netz vollständig zu vernichten, das wissen Sie als Innenmister wohl genauso gut, wenn nicht sogar noch besser wie ich.

Deshalb darf ich Sie, nochmals eindringlich, auch der Zukunft Ihrer Kinder, und der BRD wegen bitten: Handeln Sie jetzt und entschlossen gegen jeden weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat!

Mit freundlichen Grüßen
mein Name
Wahlberechtigter Bürger der Bundes Republik Deutschland


Antworten werde ich hier wiedergeben 19:32:51 CET, Tu. Jan. 20th 2009

Kontakt 5

Mein erster Brief an einen Politiker :)

An Bernward Müller Kultusminister des Freistaats Thüringen Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bitte Sie, als Kultusminister des Freistaats Thüringen, sich für die Interessen Ihrer Bürger stark zu machen.

In dem vom 14.01.09 stammenden Gesetzesentwurf des sog. „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wird den Betreibern von Internetportalen das Recht auf die absolute Dokumentation der Nutzung ihrer Portale zugeschrieben.

Dieser Gesetzesentwurf ist die faktische Abschaffung des Artikels 10 des Grundgesetzes[1] und danach gibt es im Grundgesetz keinen Schutz der Privatsphäre mehr. Die Grundrechte waren einst als unantastbar geschaffen worden und doch werden sie in den letzten Jahren immer mehr ausgehöhlt. Sollte dieses Gesetz erlassen werden, dann geben sie den Firmen damit einen freien Blick in unseren Briefkasten, in unseren Bücherschrank ja sogar in unsere Schlafzimmer.

Denken Sie bitte auch daran das die Macht, die sie jetzt dem Staat verleihen, irgendwann an eine neue Regierung übergeben wird. Niemand kann uns versichern, das diese Macht nicht von späteren Generationen missbraucht wird.

In einer Gesellschaft, in der die Kommunikation total überwacht wird, kann es keinen freien Meinungsaustausch mehr geben und das wäre auch eine große Bedrohung für die Kultur.

Deshalb hoffe ich, damit bei Ihnen als Kultusminister nicht auf taube Ohren zu stoßen und bitte Sie gegen dieses Gesetz zu stimmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in einer kurzen Antwort ihren Standpunkt zu dem Gesetzesentwurf mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen Frank

Mal schauen ob eine Antwort kommt... 23:33, 20. Jan. 2009 (CET)

Kontakt 6

Mail an Dr. Alois Rhiel | CDU

Staatsminister

Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung des Landes Hessen

:Sehr geehrter Hr. Rhiel,

ich bitte Sie, als Vertreter des Landes Hessen im Bundeswirtschaftsausschuss, sich für die Interessen Ihrer Bürger stark zu machen.
In dem vom 14.01.09 stammenden Gesetzesentwurf des sog. „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wird den Betreibern von Internetportalen das Recht auf die absolute Dokumentation der Nutzung ihrer Portale zugeschrieben.
Hierbei handelt es sich nicht nur um ein bloßes Festhalten statistischer Werte, sondern um personenbezogene Daten, die bewusst gespeichert werden und auf die dem Anbieter eines solchen Portals der Zugriff jederzeit und uneingeschränkt möglich ist. Wie der Anbieter selbst mit diesen sensiblen Daten verfährt, liegt in seiner eigenen Verantwortung.
Gerade die Datenskandale der letzten Zeit sollten jawohl jedem die Augen geöffnet haben!! Persönliche Daten sind im Internet nicht sicher!!
Den Vorwand, durch ein solches Gesetz Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Netz zu schaffen, halte ich für abwegig und weltfremd. Absolute Sicherheit ist im Internet nicht möglich, egal wieviel gespeichert und dokumentiert wird. Wer sich so gut auskennt, als dass er in der Lage wäre überhaupt eine Bedrohung darzustellen, für den dürfte es keine Schwierigkeit sein, seine Identität im Netz zu verschleiern.
Derjenige, der dokumentiert wird, stellt keine ernsthafte Bedrohung dar und wird durch die Speicherung seiner Daten eher selbst zum Opfer.
Des Weiteren möchte ich anmerken, dass unsere Demokratie durch Vielfalt lebt. Vielfalt entsteht dadurch, dass jeder überall frei seine Meinung äußern kann, ohne Angst zu haben, dass jemand, für den diese Meinungsäußerung nicht bestimmt ist, sie mithört. Das Internet hat die perfekten Möglichkeiten geschaffen, um sich freier, unabhängiger und vielseitiger zu informieren und auch zu äußern, als es jemals zu vor der Fall war.
Setzen Sie diese Freiheit nicht auf's Spiel und stoppen Sie das Gesetz!!
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Wiese
Kontakt 7

Mail vom 03.02.2009 an die Mitglieder von Kulturausschuss, Wirtschaftsausschuss, Innenausschuss, Rechtsausschuss und Finanzausschuss des Bundesrates:

Sehr geehrte...,

als Mitglied im Kulturausschuss des Bundesrats beraten Sie zur Zeit über einen als "eilbedürftig" gekennzeichneten Gesetzentwurf "zur Stärkung der Informationstechnik des Bundes" (BR-Drs. 62/09).

Wie in dem beigefügten Positionspapier näher erläutert, ist die darin vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes zum Schutz von Computersystemen nicht erforderlich, droht katastrophale Auswirkungen auf die Sicherheit von Internetnutzern zu entfalten und widerspricht zentralen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Ich möchte Sie daher bitten, sich für eine Streichung des Artikels 3 aus dem Gesetzentwurf einzusetzen. Bitte teilen Sie uns Ihre Position dazu mit.

Mit freundlichen Grüßen,

...

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Über uns: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern in über 50 Ortsgruppen, die sich für den Schutz unserer Freiheitsrechte in Zeiten ausufernder Überwachung einsetzen. Der Arbeitskreis hat die mit über 34.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik initiiert. http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Kontakt 8
  Brief an Geert Mackenroth | CDU | Staatsminister für Justiz in Sachsen
     an Dr. Ingo Wolf | FDP | Innenminister in NRW
     an Dr. Albrecht Buttolo | CDU | Staatsminister für Inneres in Sachsen


Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes


Sehr geehrter Herr Geert Mackenroth,

ich musste mit Schrecken vom geplanten „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ erfahren, das am 14.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.1

In Artikel 3 des Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Telemeldegesetzes vorgesehen, die beliebiger Datenspeicherungen durch WebsitebetreiberInnen Tür und Tor öffnet. Unter der Vorgabe die Daten für die Beseitigung von Störung verwenden zu wollen dürfen NutzerInnendaten gespeichert werden. Dabei ist eine Weitergabe der Daten an Dritte keinesfalls ausgeschlossen.

Diese Änderung, sollte sie in Kraft treten, wäre eine massive Gefahr für die Informationsfreiheit wie sie in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Genauso wie es möglich ist, ein Buch, eine Zeitung oder einen Brief zu lesen, ohne das andere davon erfahren, muss auch sicher gestellt sein, dass es jeder und jedem möglich ist, sich über das Internet zu informieren, zu diskutieren und zu kommunizieren, ohne dass das für andere nachvollziehbar ist.

Eine denkbare Folge des Gesetzes wäre, dass die Klatschpresse in Zukunft erfährt, wer wann wessen Profil in sozialen Netzwerken im sog. Web 2.0 besucht hat. Genauso denkbar, wenn nicht sogar wahrscheinlich, und weitaus bedrohlicher für unsere Demokratie wäre folgendes Szenario: BesucherInnen des YouTube-Kanals bestimmter Parteien werden in Zukunft von der Polizei von Demonstrationen ausgeschlossen um eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung aus zu schließen.

Unabhängig davon, ob solche Praktiken tatsächlich Anwendung finden: Die bloße Möglichkeit schränkt die Informationsfreiheit im Internet extrem und in einem Maße, das nicht durch die Beseitigung technischer Störungen gerechtfertigt werden kann, ein. Denn allein das Wissen, dass jeder Klick nachvollzogen werden kann, ohne dass ich das überhaupt mitbekomme, sorgt dafür, dass ich mich nicht mehr traue bestimmte Seiten auf zu rufen. Noch ist es für mich ganz normal, mich auf den Webseiten aller politischen Gruppen über deren Positionen zu informieren, oder Beratungsstellen zu kontaktieren, wenn ich Fragen habe. Würde mir die Möglichkeit genommen, das zu tun, ohne dabei potentiell überwacht zu werden, kann ich mir eine aktive, angstfreie Teilhabe an unserer modernen Demokratie kaum vorstellen.

Ich bin mir sicher, dass ich mit meinen starken Bedenken gegen dieses Gesetz nicht allein bin, das zeigen schon die 35.000 Menschen, die im letzten Jahr Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt haben. Durch das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ wäre der Eingriff in die Freiheit der BürgerInnen sich umfassend zu informieren und sozial aktiv zu sein noch gravierender.

Ich bitte daher inständig Sie im Bundesrat am 06.03.2009 das Gesetz in seiner jetzigen Form ab zu lehnen! Auf ihre Antwort per Post oder e-mail freue ich mich.2

In ernsthafter Sorge um einen Grundpfeiler unserer Demokratie <Unterschrift>

1http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__BSIG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_BSIG.pdf

2Wenngleich ich nicht verstehe, warum die e-mail protokolliert würde, wenn doch die geheime Versendung eines Brief als selbstverständliches Grundrecht geachtet wird.

11:59, 25. Feb. 2009 (CET)

Bundestag

Kontakt 1

Ich habe jetzt erstmal die Pressemitteilung an alle Abgeordneten gemailt, mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend darf ich Ihnen die heutige Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übersenden und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" gestrichen wird. Bitte teilen Sie uns Ihre Position mit.

...

Antworten werde ich hier melden. pab, 11:09, 20. Jan. 2009 (CET)

Kontakt 2

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz (MdB),

Der am 14.Januar verabschiedete Entwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" bedeutet eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung durch verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet zum zukünftigen zum Schutz vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten mittels (zusätzlich zu bereits gespeicherten Verbindungsdaten) zukünftig auch möglicher Speicherung und Analyse personifizierter Nutzungsdaten. Dem BSI und Bundesbehörden soll hierfür die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger ohne Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung zugänglich gemacht werden ohne hierfür eine richterliche Genehmigung zu benötigen.

Meine beiden Fragen lauten: 1. Wenn die Privatsphäre von Internetnutzern zukünftig derart eingeschränkt wird, was rechtfertigt dann eigentlich noch das Recht von Bürgern, Gesprächen mit möglicherweise gefährdenden Dritten zu führen oder auf potentiell gefährdende Literatur zugreifen zu dürfen, die geeignet wären, Angriffe auf die Sicherheit in der Informationstechnik wie z.B. von Banken und öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen ohne auch hierfür Überwachungsmechanismen zu installieren?

2. Wären ähnliche Überwachungsmaßnahmen dann nicht auch z. B. für den Zugriff auf Telefongespräche, Bücher oder den Konsum internationaler Fernsehsender einzuführen?

Sie hatten bereits dem BKA-Gesetz am 12.11.2008 zugestimmt. Wird es auch zu erwarten sein, dass Sie auch diesem Gesetz zustimmen werden?

Freundliche Grüsse,

 Heinz-Werner Arens

Antwort von Herrn Dr. Wiefelspütz (MdB, Innenausschuß des Bundestags) siehe: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5785


Kontakt 4

Anfrage an Lothar Binding (SPD) mit (leider ziemlich nichtssagender) Antwort:

http://abgeordnetenwatch.de/lothar_binding-650-5620--f162479.html#frage162479

Bundesregierung

Kontakt 2

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich bitte Sie hiermit ihren Gesetzentwurf zur Ausweiterung der Datenspeicherung zu verwerfen. Durch Richterliche Erlaubnis reicht die Speicherung bei hinreichenden Beweisen meiner Meinung nach vollkommen aus und wir sollten uns nicht wie in dem Buch "Version 5 Punkt 12 von Reinhold Ziegler" beschrieben einem Überwachungsstaat weiter nähern.

( http://www.synapseninferno.org/index.php?/archives/176-Version-5-Punkt-12.html ) ---> Leichte Jugendliteratur als Pflichtprüfungslektürelektüre der Realschule zur Prüfung im Fach Deutsch und dennoch sehr aufschlussreich.


Wie weit würden wir uns mit der Möglichkeit der willkürlichen Ausspionage jedes Bürgers von der Unschuldvermutung wegbewegen, die Beweise noch für eine Verfügung zur Datenrausgabe oder erweiterte Mitspeicherung verlangte. Auch wenn der Aussage von Politikern nach für ausreichend Sicherheit gesorgt ist fehlt mir, wie wohl auch vielen anderen, der Glauben hierzu. Und Wie auch bei Windows werden auch Internetprovider Sicherheitlücken aufweisen, wodurch Kriminelle an Verbindungsdaten kommen können. Diese wurden mit Sicherheit noch nicht gänzlich aufgezeigt, weil es sich bisher nicht lohnte. Sollte das Gesetz jedoch erscheinen, wäre auch das Interesses von Hackern geweckt.

Ich Hoffe, ich kann sie hiermit zum nochmaligen Überdenken bewegen worauf sie hoffentlich auch einlenken.

MfG,

Simon Köppel

Kontakt 3

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich fordere Sie hiermit auf, Ihren Gesetzesentwurf zu o.g. Angelegenheit dringendst zu verwerfen. Das explizite Erlauben von Komplettüberwachung und Protokollierung sowie der Analyse und Speicherung von (personenbezogenem) Nutzerverhalten stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre aller Internetnutzer dar.

Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung hat im Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit der Informationstechnik des Bundes" nichts zu suchen, da sie sich nicht auf die "Informationstechnik des Bundes" bezieht. Es ist also nicht ganz unbegründet, wenn Ihnen Kritiker vorwerfen, Sie hätten diese Regelung gezielt "versteckt", um so wenig wie möglich mediales Interesse zu erwecken.

Außerdem empfinde ich Ihre Begründung, warum wir diese Klausel benötigen, als vorgeschoben. Die Analyse von Nutzerverhalten dient in keiner Weise der Behebung von Problemen der Internetangebote. Auch vergrößert sie die Sicherheit eben diese Internetservices nicht.

Auch möchte ich Sie daran erinnern, dass vor allem im Jahr 2008 - aber auch davor - eine (zu) riesige Rate an "Datenpannen" besteht. Immer häufiger gehen sensible Daten auf Grund von menschlichen oder technischen Fehlern "verloren" und gelangen an die Öffentlichkeit. Es ist nicht abzustreiten, dass solche Datenskandale die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Bürgers einschränken (ich möchte hier an die Verbreitung bzw. den Verkauf von Bankdaten erinnern und an die Geschichte mit dem "Datenstollen"). Deswegen ist es wichtig, dass die Regierung versucht, solche Probleme einzuschränken. Das Erlauben der Generierung noch viel größerer und sensiblerer Daten ist hier ein Schritt zurück, vielleicht auch zwei.

Ich bitte Sie deswegen, Ihren Gesetzesentwurf mit sofortiger Wirkung zu verwerfen und sich in weiteren politischen Diskussionen für Datenschutz stark zu machen.

Über eine Antwort freue ich mich.

Freundliche Grüße, hw

Kontakt 4

...

Datenschutzbeauftragte

Kontakt 1

Pressemitteilung an alle Datenschutzbeauftragte gemailt, mit folgendem Anschreiben:

Sehr geehrte...,

als Landesdatenschutzbeauftragter von (Bundesland) darf ich Ihnen die heutige Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung übersenden und Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die im Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes gestrichen wird.

Es würde uns freuen, wenn Sie sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative von (Bundesland) und für eine eindeutige Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten einsetzen könnten. Bitte teilen Sie uns Ihre Position mit.

Mit freundlichem Gruß,

Antworten werde ich hier melden. Es ist hilfreich, wenn noch mehr Leute schreiben (möglichst individuell)! pab, 13:09, 20. Jan. 2009 (CET)

Kontakt 2

Email an:

Hallo,

ich bin mit den aktuellen Vorgängen vom Herr Schäuble (s. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/1/lang,de/ ) nicht einverstanden und möchte hiermit Protest einlegen!!!

Da ich das Internet in vielerlei Hinsicht nutze, fühle ich mich hierbei definitiv in meinen Grundrechten als Bürger der Bundesrepublik verletzt, sollte dieser Entwurf durchkommen!

Meine Daten:

xxx xxx xxx


Mit freundlichen Grüßen xxx

Kontakt ??

Ich habe an Frau Dagmar Enkelmann geschrieben: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dagmar_enkelmann-650-5657--f162494.html#frage162494 Die Antwort: Sehr geehrter Herr ,

Ihrer Auffassung, dass so wenig wie möglich Daten der Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden sollen, kann ich nur zustimmen.

Wie Sie zu Recht anmerken, soll mit dem neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung aufs Internet ausgeweitet werden. Das geht gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus. Schon diese wird von der LINKEN grundsätzlich abgelehnt. Das gilt auch für die jetzt geplante Änderung des Telemediengesetzes. Beide sind mit dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre nicht vereinbar.

Für DIE LINKE ist es kein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen, wenn die Telefondaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Das nützt schon nichts, wenn sich mögliche Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen.

Schwerer wiegt für uns noch das Argument, dass die Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschädigt. Jeder muss das Recht haben, über seine Daten selbst zu entscheiden und so sein Bild in der Öffentlichkeit bestimmen zu können. Die Wichtigkeit dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen betont. Es leitet sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab und hat damit den Status eines Grundrechts.

Darüber gefährdet die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit und das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil Kommunikation für viele Monate aufbewahrt wird, können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden zwar "nur" die Verbindungsdaten registriert, aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.

DIE LINKE teilt die Kritik von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern wie dem AK Vorratsdatenspeicherung vollauf und lehnt daher auch die geplante Änderung des Telemediengesetzes strikt ab. Es ist völlig inakzeptabel, dass künftig jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht erhalten soll, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. DIE LINKE fordert, das Vorhaben sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Zudem hat die Vorratsdatenspeicherung im Internet in einem Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium. In Wahrheit geht es dem Bundesinnenministerium nicht um die Sicherheit von Telemedienanbietern, sondern um seine eigene Sicherheit vor den Gerichten. Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Das Bundesinnenministerium zeichnet gegenwärtig gesetzeswidrig die gesamte Nutzung seines Internetportals in personenbezogener Form auf. Die offizielle Begründung mit einer "Störungsbekämpfung" ist vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsdatenspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Internetangebots hat nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun. Große Portale wie das von Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium beweisen, dass eine anlasslose Protokollierung der gesamten Internetnutzung zum ungestörten Betrieb von Internetangeboten nicht erforderlich ist. Dasselbe gilt für eine Vielzahl weiterer Portale, die an dem Projekt "Wir speichern nicht!" teilnehmen. Der geltende Telemedien-Datenschutz hat sich über Jahre hinweg bewährt und muss erhalten bleiben. Ein ähnlicher Paragraf im so genannten "Telekom-Paket" der EU, das derzeit in Brüssel verhandelt und frühestens im Sommer verabschiedet wird, ist politisch nach wie vor umstritten. Wirtschaftsminister Michael Glos hatte sich noch im November nach einem Offenen Brief von Datenschützern dafür stark gemacht, dass eine verdachtsunabhängige Speichererlaubnis aus dem Paket gestrichen wird. Innenminister Schäuble will nun anscheinend noch vor dem EU-Beschluss Fakten schaffen. Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes muss garantiert bleiben, dass uns auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können wir unbefangen lesen, schreiben und diskutieren. Das nützt nicht nur uns den Bürgerinnen und Bürgern, die vertraulich Hilfe suchen, sondern letztlich allen, die die Demokratie stärken wollen. Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008 hat übrigens nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senkt. Darüber hinaus kam es wiederholt zu Datenpannen, bei denen sensible Nutzungsdaten plötzlich weltweit zugänglich waren. Nachzulesen war, wer Kontaktanzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Es ist unverantwortlich und gefährdet unsere Sicherheit, dass jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Dagmar Enkelmann

Antworten

Bitte tragen Sie Antworten und Reaktionen auf Ihre Anfragen hier ein:

Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen

Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2009 auf Kontakt 1:

Lieber Herr ...,

vielen Dank für die Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die sich eindeutig gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes richtet, unterstütze ich gerne. Ich werde mich deswegen mit dem für das Thema federführenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Verbindung setzen. Da dieser seine hierzu ebenfalls kritische Haltung bereits in der Presse veröffentlicht hat, denke ich, dass er eine solche Entschließung begrüßen wird.

Auch das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen werde ich auf die Problematik aufmerksam machen und bitten, sich im Bundesrat gegen diese Änderung auszusprechen. Ich wünsche Ihnen und dem gesamten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung viel Erfolg für Ihre weitere Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt

Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt vom 27.01.2009 auf Kontakt 1:

LfD LSA - Ref. 3

Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 und den Hinweis auf das im Betreff genannte Gesetzesvorhaben.

Ich teile Ihre Kritik bzw. die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Mein Kollege auf der Bundesebene, Peter Schaar, hat sich bereits in einer Pressemitteilung vom 15. Januar positioniert. Auch auf meine Initiative hin wird sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit dieser brisanten und grundsätzlichen Angelegenheit näher befassen.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Bayern

Antwort eines Ministerialrats des Landesdatenschutzbeauftragten von Bayern vom 23.01.2009 auf Kontakt 1:

Protokollierung von Zugriffen auf Webseiten

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre eMail vom 20. Januar 2009.

Die 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 6. und 7. November 2008 in Bonn hat sich bereits mit der Entschließung "Gegen Blankettbefugnisse für die Software-Industrie" einstimmig gegen eine zeitlich unbegrenzte und inhaltlich unbestimmte Blankett-Ermächtigung für die Verarbeitung von Verkehrsdaten zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit ausgesprochen.

Den Text der Entschließung finden Sie auf unserer Homepage www.datenschutz.bayern.de unter der Rubrik "Konferenzen".

Mit freundlichen Grüßen ...

ULD Schleswig-Holstein

Antwort einer Mitarbeiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein vom 02.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrter Herr ...,

im Namen von Herrn Dr. Weichert danke ich Ihnen für Ihre Information. Selbstverständlich haben wir hier im ULD den Entwurf des BSI-Gesetzes analysiert. Sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene besteht hierzu auch ein Austausch mit den Kollegen im Bund und in den Ländern. Wir sehen den Entwurf sehr kritisch, wobei das Hauptproblem u.E. nicht in der Änderung des TMG, was zweifellos in Ihrem Sinn auch problematisiert werden muss, sondern vielmehr im Zuständigkeits- und Kompetenzzuwachs des BSI liegt. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten plant, sich kurzfristig zum Thema öffentlich zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

...

Guido Westerwelle (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr Werner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Januar 2009 und die Hinweise, die Sie darin geben.

Ihr Einverständnis unterstellt, habe ich mir erlaubt, Ihre Nachricht an die Experten der FDP-Bundestagsfraktion weiterzuleiten. Ihre Anregungen werden dort in die weiteren Beratungen mit einfließen. Ich hoffe, damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Hinweise. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Bundesvorsitzender der FDP

Brandenburgisches Kulturministerium

Schreiben vom 02.02.2009:

Sehr geehrte[...],

Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka dankt Ihnen für Ihr E-Mail-Schreiben vom 20. Januar 2009 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den vom Bundesministerium des Inneren erarbeiteten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".

Dieser Gesetzentwurf zielt primär auf eine Absicherung der Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung gegen moderne Gefahren ab. Hierzu soll das seit 1990 im Wesentlichen unveränderte "Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik" an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu sind etwa bestimmte Befugnisse vorgesehen, die Kommunikationstechnik der Bundesbehörden gegen Schadprogramme abzusichern.

Doch auch der Verbraucherschutz soll in diesem Zusammenhang gesteigert werden. So soll Telemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt werden, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Hierdurch sollen beispielsweise die Webangebote der Telemedienanbieter gegen Angriffe durch nicht gewollte Veränderungen von außerhalb besser geschützt werden. Denn die Angriffe auf Telemedienangebote etwa durch Diebstahl personenbezogener Zugangsdaten und Manipulation von Internetangeboten nehmen zu. Zur Erkennung und Abwehr solcher Angriffe ist jedoch die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung von Nutzungsdaten erforderlich. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet.

Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossen worden. Er wird daher in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat übermittelt werden. Sodann wird im Plenum und in den Fachausschüssen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf erfolgen. Die von Ihnen dargelegten Erwägungen werden in die Meinungsbildung der Landesregierung Brandenburg einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

(Kabinettreferat)

Katja Kipping (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Wir teilen Ihre Auffassung zur Vorratsdatenspeicherung. Unsere Fraktion hat sich immer dagegen ausgesprochen. Auf unserer Internetseite können Sie Informationen und auch unsere Position nachlesen (http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1778148540) - ich habe es hier angefügt:

Vorratsdatenspeicherung Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von Union und SPD das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beschlossen, das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat regelt. Es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. "Auf Vorrat" bedeutet in diesem Fall, dass die Daten jedes Bürgers gespeichert werden und verfügbar gemacht werden können - unabhängig davon, ob sich jemand etwas hat zu Schulden kommen lassen oder nicht. Daher auf Vorrat. Schließlich könnte jeder mal ein Verbrecher werden. Findet zumindest die Bundesregierung.

Welche Daten werden gespeichert?

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle sogenannten Verbindungsdaten gespeichert, die anfallen, wenn man mit dem Handy oder aus dem Festnetz telefoniert, E-Mails schreibt oder ins Internet geht. Dazu gehören unter anderem:

   * die Rufnummer des Angerufenen und des Anrufers,
   * Uhrzeit und Dauer des Telefonats,
   * bei Benutzung von Handy auch den Standort des Handys bei Beginn des Gespräches
   * bei Einwahlen ins Internet die IP-Adresse und die Anschlusskennung sowie die IP-Adressen der aufgerufenen Seiten
   * bei Versand von E-Mails die IP-Adressen von Sender und Empfänger sowie die Anschlusskennung,
   * bei Anonymisierungsdiensten die ursprünglichen und späteren Datensätze.


Warum will die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung einführen und was verspricht sie sich davon?

Die Bundesregierung behauptet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig sei, um schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Weil die elektronische Kommunikation, also Kommunikation mit dem Handy oder per Internet, immer mehr zunehme, sei es unbedingt nötig, auf die Verbindungsdaten zugreifen zu können.

Warum spricht sich DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung aus?

Anders als die Bundesregierung glaubt DIE LINKE nicht, dass es ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen ist, wenn die Telefondaten aller Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich Verbrecher in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist der Schaden für alle Bürger, der dadurch entsteht, dass ihre Daten gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, weil es sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

Darüber hinaus kann die Vorratsdatenspeicherung aber auch viel konkretere Folgen haben. So ist das Gesetz eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil keine Kommunikation mehr privat ist (sondern für viele Monate gespeichert wird), können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. So werden zum Beispiel weniger Skandale von Insidern oder Aussteigern aufgedeckt werden, weil diese ihre Enttarnung fürchten müssen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird der Staat viele Informationen über seine Bürger sammeln können. Zwar werden "nur" die Verbindungsdaten registriert; aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie ein sehr tiefer Eingriff in die Bürgerrechte ist und weil wir es nicht verhältnismäßig finden, wenn alle Bürger überwacht werden, ohne dass sie dazu einen Anlass bieten. Schließlich hat jeder das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden.

Was macht DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung und was können Sie selbst dagegen tun?

DIE LINKE hat im Bundestag zahlreiche Anträge und Initiativen - teilweise sogar gemeinsam mit FDP und Grünen - gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an ihrem Vorhaben fest, obwohl schon jetzt zahlreiche Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Beim Europäischen Gerichtshof läuft eine Klage, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären. Zudem liegen schon heute über 7 000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Das wäre die größte Verfassungsbeschwerde, die es jemals in der Bundesrepublik gab. DIE LINKE unterstützt die Massenklage ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Neben der Arbeit im Parlament gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt DIE LINKE Gegner des Gesetzes, indem sie Fachleute von Bürgerrechtsorganisationen zu Anhörungen des Bundestages einlädt oder Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gibt. Ein solches Gutachten kam übrigens zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland offenbar nicht verfassungskonform umsetzbar ist.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zustimmen sollte, lohnt es sich, sich weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung zu engagieren. Beispielsweise werben wir für die Unterstützung der Massenklage - mehr Informationen dazu und zu anderen Protestmöglichkeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung können Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de abrufen (die Seite ist Ihnen ja sicher bestens bekannt  ;) .

Herzlich aus dem Büro Kipping
Katrin Mehlhorn
-Büroleiterin-

Dr. Max Stadler (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Info - ich werde das Gesetz ablehnen.

Näheres zur Position der FDP finden Sie auf der homepage von Frau MdB Gisela Piltz unter der Rubrik "Twigger".

Beste Grüße

Ihr

Max Stadler

Grietje Staffelt (MdB, Grüne)

Sehr geehrter Herr ...,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mails in Sachen Novellierung des sog. BSI-Gesetzes. Zunächst einmal möchte ich Ihnen bescheinigen, dass die vom AK Vorratsdatenspeicherung ausgerufene Kampagne gegen das Gesetzesvorhaben Früchte getragen hat und wir hierzu massenhaft E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag jedenfalls teilen Ihre Bedenken. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es unseres Erachtens, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Unsere Fraktion wird bereits im Rahmen der Anhörung zum TMG-Gesetzentwurf der FDP im Wirtschaftsausschuss deutlich Stellung hierzu beziehen. Wir werden einen Entschließungsantrag einbringen, der u.a. fordert, die vorgesehene TMG-Änderung im Rahmen der BSI-Gesetzesnovelle abzulehnen.

Wie Sie wissen, hat sich unsere Fraktion auch massiv gegen die Vorratsdatenspeicherung gestemmt. Sie können sicher sein, dass wir uns auch im Beratungsverfahren zum BSI-Gesetz äußerst kritisch positionieren werden. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Grietje Staffelt MdB

Dr. Petra Sitte (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mail.

Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen soll laut Bundesregierung dazu dienen, schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Es regelt die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat, mithin das Speichern und Verfügbarmachen der Daten aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen.

Anders als die Bundesregierung ist DIE LINKE nicht der Auffassung, dass es einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen darstellt, wenn die Telefon- und digitalen Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich potentielle Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Es besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, das sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht her ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen grundlegenden Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet und weil wir es als nicht akzeptabel ansehen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger überwacht werden.

Im Bundestag haben wir zahlreiche Anträge und Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an dem Gesetz fest.

DIE LINKE unterstützt die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat, lohnt es, sich weiterhin gegen das Überwachungsgesetz zu engagieren. Die jetzt vom Bundesinnenministerium bekannt gewordenen Pläne, die Datenspeicherung auch auf die Benutzung des Internet auszudehnen, bildet dazu das beste Beispiel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Petra Sitte

Christian von Stetten (MdB, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

In den nächsten Wochen werden wir in Berlin den Gesetzentwurf intensiv diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen


Christian von Stetten MdB

Finanzminister Bayern

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 20.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre E-Mail vom 03.02.2009 an Herrn Staatsminister Huber bedanken wir uns. Da seit 30.10.2008 Staatsminister Georg Fahrenschon bayerischer Finanzminister ist, hat er mich beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten.

Sie wenden sich in Ihrer E-Mail gegen die Einfügung von § 15 Abs. 9 in das Telemediengesetz. Diese Einfügung ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen legitim, um Angriffen (bzw. entsprechenden Versuchen) entgegetreten zu können.

Ohne diese Möglichkeit hätten weder der Freistaat Bayern noch Diensteanbieter die Möglichkeit, entsprechende Daten von Eindring- bzw. Sabotageversuchen zu sammeln, auszuwerten und entsprechende Gegenmaßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme einzuleiten und den Schutz der sensiblen staatlichen Daten sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Bauer

Ministerialrat

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