Vorbereitung Petition Geheimdienstetat

Aus Freiheit statt Angst!

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Aktuelle Version (12:10, 1. Apr. 2015) (bearbeiten) (rückgängig)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 15 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
= FAQ =
 +
 +
Hier gibt es ein ausführliches [[FAQ zur Petition gegen die Erhöhung das BND-Etats]].
 +
= Zeitplan =
= Zeitplan =
-
* '''06.10.2014''': Einreichung E-Petition beim Bundestag, [https://pad.okfn.org/p/e_petition_bnd editierbarer Entwurfstext], wir am 07.10.2014, 0:00 Uhr eingefroren
+
* '''06.10.2014''': Einreichung Petition beim Bundestag
 +
 
 +
Die Petition hat die laufende Nummer 55201.
* '''ca. 28.10.2014''': Veröffentlichung der E-Petition, falls diese vom Bundestag angenommen wird
* '''ca. 28.10.2014''': Veröffentlichung der E-Petition, falls diese vom Bundestag angenommen wird
-
* '''4 Wochen später''': Es müssen 50.000 Unterschriften eingesammelt werden um das Quorum zu erreichen.
+
* '''09.12.2014''': Antwort der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE
 +
An diesem Tag habe ich eine Mail von der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Pohnke, erhalten. Sie teilte in dem Schreiben mit, dass die Petition nun bald freigeschaltet wird. Gleichzeitig macht sie deutlich, zu welchen Problemen diese Petition gegen die Erhöhung des BND-Etats beim Petitions-Ausschuss geführt hat:
-
Ist das Quorum erreicht, wird über den Sachverhalt im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
+
"''Die Veröffentlichungspraxis bezüglich der Petitionen ist nicht transparent und häufig nicht nachvollziehbar. Ein Vorgehen, dass von der Einreichung der Petition bis zur Entscheidung über ihre Zulassung als öffentlichen Petition 50 Tage und mehr vergehen ist absolut unhaltbar. Diese Praxis wird von uns schon länger aufmerksam beobachtet. Wir nehmen daher Ihre Petition und weitere Petitionsverfahren, wo sich Petenten kritisch geäußert haben, zum Anlass, um eine Veränderung der Veröffentlichungspraxis zu erreichen. Insbesondere ist das von Ihnen auch kritisch beäugte Vorgehen, zunächst eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums einzuholen, aus unserer Sicht schwerlich mit den Richtlinie für die öffentlichen Petitionen, die Ihnen sicher bekannt sind, vereinbar. Dieses Vorgehen ist allein schon deshalb fraglich, da die Stellungnahme sich lediglich auf das Anliegen der Petition bezieht. Zur Frage der Veröffentlichung der Petition ist auch das Ministerium gar nicht stellungnahmebefugt, da die Entscheidung über die Veröffentlichung ausschließlich in der Zuständigkeit des Petitionsausschusses liegt.''"
-
Wer das Zeichnen einer Petition übern möchte: hier mein 'Testlauf', damit bei der BDN-Etat-Petition nichts schief geht:
+
Mit anderen Worten: In diesem besonderen Fall, wo es um die technische Hochrüstung eines Geheimdienstes zur Massenüberwachung der Bevölkerung ging, ist der zuständige Parlamentsausschuss seiner unabhängigen Kontrollfunktion nicht nachgekommen. Vielmehr hat er die zu kontrollierenden Ministerien um eine Stellungnahme gebeten!
-
[https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_09/_09/Petition_54617.html Automatische Veröffentlichung aller von öffentlichen Stellen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen]
+
Ich hoffe, dass allen Menschen dort draußen beim Lesen dieser Zeilen deutlich wird, wie wichtig eine funktionierende Opposition im Bundestag ist, um wenigstens die verbliebenen Reste an demokratischen Prozessen korrekt durchzuführen.
-
+
 
 +
Umso wichtiger ist es nun, dass wir gemeinsam diese Petition unterstützen, damit das notwendige Quorum erreicht wird und es zu einer Anhörung kommt.
 +
 
 +
'''Das Ziel dieser Petition ist in erster Linie, eine öffentliche Anhörung zum Etat des BND zu erreichen, um den Diskurs zu Geheimdiensten und Überwachung in die Bevölkerung hinein zu tragen.'''
 +
 
 +
Haltet Euch also bereit, am Tag der Veröffentlichung mit großer Zahl diese Petition zu unterstützen. Wer sich noch nicht beim [https://epetitionen.bundestag.de/ Portal] des Bundestages angemeldet hat, sollte dies nun tun, damit der Unterzeichnung der Petition nichts mehr im Wege steht.
 +
 
 +
* '''13.03.2015''': Petition erneut mit leicht verändertem Text eingereicht
 +
 
 +
* '''01.04.2015''': '''[[UPDATE]]''' Veröffentlichung der Petition
 +
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_13/Petition_57952.html
 +
 
 +
Die Petition hat die laufende Nummer 57952.
 +
 
 +
* '''bis 29.04.2015''': Es müssen 50.000 Unterschriften eingesammelt werden um das Quorum zu erreichen.
 +
 
 +
Ist das Quorum erreicht, wird über den Sachverhalt im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.
= Hintergrund =
= Hintergrund =
Zeile 25: Zeile 48:
Bei der Erhöhung des Geheimdienstetats geht es um einen politische Handlung der Regierung, die in den [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw37_vorschau/296062 nächsten Monaten] stattfinden wird, nämlich zwischen Mitte September und Ende November.
Bei der Erhöhung des Geheimdienstetats geht es um einen politische Handlung der Regierung, die in den [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw37_vorschau/296062 nächsten Monaten] stattfinden wird, nämlich zwischen Mitte September und Ende November.
- 
Um dieses Thema öffentlich zu diskutieren und evtl. sogar eine Debatte zu erzwingen, die über die reine Haushaltsberatung hinaus geht, bietet sich eine [https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html öffentliche Petition] des Bundestages an. Da gibt es aber einen engen Zeitrahmen: Man muss innerhalb von vier Wochen 50.000 UnterstützerInnen für eine solche Petition gewinnen. Und wenn der Etat einmal stillschweigend erhöht wurde, dann haben die Schlapphüte das Geld und können uns noch besser überwachen. Es bleibt aus meiner Sicht also nur ein begrenztes Zeitfenster, um eine Kampagne durchzuführen, die dies evtl. beeinflussen könnte.
Um dieses Thema öffentlich zu diskutieren und evtl. sogar eine Debatte zu erzwingen, die über die reine Haushaltsberatung hinaus geht, bietet sich eine [https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html öffentliche Petition] des Bundestages an. Da gibt es aber einen engen Zeitrahmen: Man muss innerhalb von vier Wochen 50.000 UnterstützerInnen für eine solche Petition gewinnen. Und wenn der Etat einmal stillschweigend erhöht wurde, dann haben die Schlapphüte das Geld und können uns noch besser überwachen. Es bleibt aus meiner Sicht also nur ein begrenztes Zeitfenster, um eine Kampagne durchzuführen, die dies evtl. beeinflussen könnte.
Zeile 31: Zeile 53:
Um das Ziel von 50.000 UnterstützerInnen zu erreichen, ist eine Kooperation mit vielen Organisation notwendig, die gegen Überwachung & Ausspähung arbeiten. Wir sollten mal bei der Humanistischen Union, campact und attac nachfragen, ob die dazu etwas planen und wie eine Kooperation dazu aussehen könnte.
Um das Ziel von 50.000 UnterstützerInnen zu erreichen, ist eine Kooperation mit vielen Organisation notwendig, die gegen Überwachung & Ausspähung arbeiten. Wir sollten mal bei der Humanistischen Union, campact und attac nachfragen, ob die dazu etwas planen und wie eine Kooperation dazu aussehen könnte.
-
= Textentwurf =
+
= Eingereichter Text =
-
Editierbarer Textentwurf [https://pad.okfn.org/p/e_petition_bnd hier]
+
Im Rahmen der Größe der Eingabefelder der Portalmaske lautet die Petition an den Deutschen Bundestag [https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_13/Petition_57952.html 57952] wie folgt:
-
'''Titel''': ''Erhöhung des Etats des BND stoppen und Schutz von Bürgerinnen und Bürgern im Internet vorantreiben''
+
'''Text der Petition'''
-
 
+
-
'''Petitionstext''':
+
-
''Der Deutsche Bundestag möge beschliesen, die im Bundeshaushalt 2015 eingestellten zusätzlichen Mittel für den BND im Vergleich zu 2014 nicht zu genehmigen, sondern stattdessen diese Mittel im Rahmen der Digitalen Agenda für die Zertifizierung und Bereitstellung freier Verschlüsselungssoftware sowie den Aufbau eines Cyber-Schulungs-Netzwerkes für Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.''
+
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für den Bundeshaushalt 2016 die Etat-Mittel für den BND auf den Stand von 2012 zurückzuführen.
-
'''Begründung''':
+
'''Begründung'''
-
+
 
-
''Der Bundesnachrichtendienst BND hat sich in den letzten Monaten als eine Behörde erwiesen, dessen Tätigkeiten sich nicht mehr durch parlamentarischen Gremien wie 'Parlamentarischer Untersuchungsausschuß' 'Parlamentarisches Kontrollgremium' oder 'G-10-Gremium' kontrollieren lassen. Drei Verfassungsexperten haben vor dem NSA-Untersuchungsausschuß festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetzt operiert. Auch die im Rahmen der 'Eikonal'-Veröffentlichungen ans Tageslicht gekommene Zusammenarbeit mit der National Security Agency NSA ist nicht vom Grundgesetz gedeckt.''
+
Der BND hat sich als Behörde erwiesen, die sich nicht durch parlamentarische Gremien kontrollieren lässt. Drei Verfassungsexperten haben im NSA-UA festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetz operiert. Die in Artikel 10 GG festgeschriebene Einschränkung der Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses stellt bereits einen Eingriff in die Menschenrechte dar., der laut G10-Gesetz nur zum „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ erlaubt ist und von der Volksvertretung kontrolliert werden muss. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz einer Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Internet-Datenverkehrs.
-
+
 
-
''Die in Artikel 10 Grundgesetz festgeschriebene Einschränkung in die Unverletzlichkeit des Kommunikationsgeheimnisses stellt bereits einen schwerwiegenden Eingriff bei den Menschenrechten dar. Dieser ist aber laut Gesetz nur erlaubt zum "Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" und muss von der Volksvertretung kontrolliert werden. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz von Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Datenverkehrs durch das Internet.''
+
Die BND-Etat-Erhöhungen 2013-2015 haben zu einer Verbesserung der Überwachungsfähigkeit im Internet, insbesondere bei sozialen Medien, geführt. Die Fähigkeiten zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen wurden ausgebaut. Der Bundestag und seine Gremien können bereits jetzt die vorgeschriebene Kontrollfunktion nicht wahrnehmen. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch vergangene Etat-Erhöhung hat diesen verfassungswidrigen Zustand weiter zementiert.
-
+
 
-
''Die von der Bundesregierung im Haushaltsplan vorgesehene Etat-Erhöhung soll gerade zu einer Verbesserung der Überwachungs-Fähigkeit im Interbet, insbesondere bei den sozialen Medien wie Facebook, Twitter und What's App führen. Insbesondere die Fähigkeit zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen soll wesentlich ausgebaut werden.''
+
Ferner ist Deutschland, mit den Fähigkeiten des BND, mittelbar Beteiligter im völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg der USA gegen den Terror. Zur Zielerfassung mutmaßlicher TerroristInnen wurden u.a. vom BND bereitgestellte Daten verwendet. Die Menschenrechtsorganisation “Reprieve” rechnet für die Zeit von 12/2002-12/2014 in Pakistan/Jemen mit 1.147 durch Drohnen getötete ZivilistInnen. Nur bei 41 weiteren getöteten “Zielpersonen” wird die Möglichkeit vermutet, dass sie “feindliche Kämpfer” sein könnten. An den Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte ist Deutschland damit über den BND beteiligt.
-
+
 
-
''Der Bundestag und seine Gremien sind als Kontrollorgan bereits jetzt vollständig überfordert. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch die Etat-Erhöhung wird diesen verfassungswidrigen Zustand noch weiter zementieren. Gleichzeitigt zeigt die Bundesregierung und die sie unterstützende Parlamentsmehrheit der großen Koalition kein Interesse daran, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten auszubauen und die Geheimdiensttätigkeiten des BND auch für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen. Oberstes Interesse von Kanzleramt und BND ist vielmehr, im Rahmen von sogenannten Kooperationsverträgen zwischen Geheimdiensten Überwachungsmaterial bereit stellen zu können, um am weltweiten Austausch von Daten zwischen den Geheimdiensten teilnehmen zu können. Auch dieser Datenhandel verstößt gegen die Verfassung.''
+
Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung kein Interesse daran, das völkerrechtswidrige Vorgehen zu stoppen, die parlamentarische Kontrolle auszubauen und die Tätigkeiten des BND auch für BürgerInnen transparenter zu machen. Stattdessen stellt der BND im Rahmen von "Kooperationsverträgen" zwischen internationalen Geheimdiensten auch Überwachungsmaterial bereit, um am weltweiten Austausch von Geheimdienst-Daten teilnehmen zu können.
-
+
 
-
''Der Stopp der Etat-Erhöhung für den BND wird wesentlich dazu beitragen, der Erosion des Grundgesetzes Einhalt zu gebieten. Wird der Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte zu führen über die Aufgaben von und die Kontrolltiefe bei Geheimdiensten. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verküpfung der Freigabe von Mitteln mit konkreten politischen Maßnahmen in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen.''
+
Das Einfrieren des BND-Etats ist ein Beitrag, der Erosion des Grundgesetzes hier Einhalt zu gebieten. Ferner soll dem BND die Fähigkeit genommen werden, sich an völkerrechtswidrigen Kriegen zu beteiligen. Wird der weitere Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit entsprechend Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte über die Aufgaben und die Kontrolltiefe von Geheimdiensten zu führen. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verknüpfung der Freigabe von Mitteln mit politischen Maßnahmen, in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen. Der Ausstieg aus dem Drohnenkrieg gegen den Terror ist ein Gebot von Völkerrecht und Menschenwürde, wobei die Etat-Kürzung dazu beträgt, eben dies zeitnah umzusetzen.
-
+
-
''Die Verwendung der Mittel im Rahmen der Digitalen Agenda heilt einen wesentlichen Konstruktionsfehler in diesem ambitionierten Vorhaben der Bundesregierung. Bisher sind von der Großen Koalition keine Etat-Mittel benannt, welche insbesondere in die Gesellschaft hinein wirken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation verbessern und die Bevölkerung in ihrer digitalen Kompetenz stärken. Der frei werdende Etat ermöglich hier gezielte Maßnahmen, die parteiübergreifend als nützlich anerkannt sind.''
+
[[Kategorie:Buendnis-gegen-Ueberwachung]]
[[Kategorie:Buendnis-gegen-Ueberwachung]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

FAQ

Hier gibt es ein ausführliches FAQ zur Petition gegen die Erhöhung das BND-Etats.

Zeitplan

  • 06.10.2014: Einreichung Petition beim Bundestag

Die Petition hat die laufende Nummer 55201.

  • ca. 28.10.2014: Veröffentlichung der E-Petition, falls diese vom Bundestag angenommen wird
  • 09.12.2014: Antwort der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE

An diesem Tag habe ich eine Mail von der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Pohnke, erhalten. Sie teilte in dem Schreiben mit, dass die Petition nun bald freigeschaltet wird. Gleichzeitig macht sie deutlich, zu welchen Problemen diese Petition gegen die Erhöhung des BND-Etats beim Petitions-Ausschuss geführt hat:

"Die Veröffentlichungspraxis bezüglich der Petitionen ist nicht transparent und häufig nicht nachvollziehbar. Ein Vorgehen, dass von der Einreichung der Petition bis zur Entscheidung über ihre Zulassung als öffentlichen Petition 50 Tage und mehr vergehen ist absolut unhaltbar. Diese Praxis wird von uns schon länger aufmerksam beobachtet. Wir nehmen daher Ihre Petition und weitere Petitionsverfahren, wo sich Petenten kritisch geäußert haben, zum Anlass, um eine Veränderung der Veröffentlichungspraxis zu erreichen. Insbesondere ist das von Ihnen auch kritisch beäugte Vorgehen, zunächst eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums einzuholen, aus unserer Sicht schwerlich mit den Richtlinie für die öffentlichen Petitionen, die Ihnen sicher bekannt sind, vereinbar. Dieses Vorgehen ist allein schon deshalb fraglich, da die Stellungnahme sich lediglich auf das Anliegen der Petition bezieht. Zur Frage der Veröffentlichung der Petition ist auch das Ministerium gar nicht stellungnahmebefugt, da die Entscheidung über die Veröffentlichung ausschließlich in der Zuständigkeit des Petitionsausschusses liegt."

Mit anderen Worten: In diesem besonderen Fall, wo es um die technische Hochrüstung eines Geheimdienstes zur Massenüberwachung der Bevölkerung ging, ist der zuständige Parlamentsausschuss seiner unabhängigen Kontrollfunktion nicht nachgekommen. Vielmehr hat er die zu kontrollierenden Ministerien um eine Stellungnahme gebeten!

Ich hoffe, dass allen Menschen dort draußen beim Lesen dieser Zeilen deutlich wird, wie wichtig eine funktionierende Opposition im Bundestag ist, um wenigstens die verbliebenen Reste an demokratischen Prozessen korrekt durchzuführen.

Umso wichtiger ist es nun, dass wir gemeinsam diese Petition unterstützen, damit das notwendige Quorum erreicht wird und es zu einer Anhörung kommt.

Das Ziel dieser Petition ist in erster Linie, eine öffentliche Anhörung zum Etat des BND zu erreichen, um den Diskurs zu Geheimdiensten und Überwachung in die Bevölkerung hinein zu tragen.

Haltet Euch also bereit, am Tag der Veröffentlichung mit großer Zahl diese Petition zu unterstützen. Wer sich noch nicht beim Portal des Bundestages angemeldet hat, sollte dies nun tun, damit der Unterzeichnung der Petition nichts mehr im Wege steht.

  • 13.03.2015: Petition erneut mit leicht verändertem Text eingereicht
  • 01.04.2015: UPDATE Veröffentlichung der Petition

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_13/Petition_57952.html

Die Petition hat die laufende Nummer 57952.

  • bis 29.04.2015: Es müssen 50.000 Unterschriften eingesammelt werden um das Quorum zu erreichen.

Ist das Quorum erreicht, wird über den Sachverhalt im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.

Hintergrund

Wer die genauen Haushaltszahlen des Bundes sucht, wird hier fündig.

In diesem Jahr soll der Etat des BND für 2015 um mindestens 300 Millionen Euro erhöht werden, um die Ausspähfähigkeiten des BND insbesondere in sozialen Netzwerken zu verbessern. Astrid Goltz von der Humanistischen Union Fakten sprach auf der FSA14 sogar von bis zu 600 Millionen Euro. Sie kritisierte diesen Kurs scharf und forderte stattdessen die Abschaffung der Spitzelagenturen: »Merkel und de Maiziere machen keinen Finger krumm, um uns vor der massiven Überwachung unserer Privatssphäre zu schützen. Nein, sie päppeln ihre Geheimdienste mit Millionen an Steuergeldern und wir Bürger/innen bezahlen für unsere eigene Überwachung. Das ist absurd!«

Gleichzeitig mit der Erhöhung des Geheimdienstetats will die Bundesregierung laut IT-Sicherheitsgesetz für den Schutz von Wirtschaft und Bevölkerung im selben Zeitraum lediglich rund 19 Millionen Euro mehr ausgeben. Damit macht die Bundesregierung überdeutlich, wo sie den Schwerpunkt setzt. Wer die Sicherheitsbehörde am ausgelutschten Etat verhungern lässt, will kein sicheres Internet. Er will den Zugriff auf unsere Daten - und das ist ihm mehr wert als intakte Autobahnen, funktionierende Schultoiletten - und die Menschenrechte.

Aktionsplan

Bei der Erhöhung des Geheimdienstetats geht es um einen politische Handlung der Regierung, die in den nächsten Monaten stattfinden wird, nämlich zwischen Mitte September und Ende November.

Um dieses Thema öffentlich zu diskutieren und evtl. sogar eine Debatte zu erzwingen, die über die reine Haushaltsberatung hinaus geht, bietet sich eine öffentliche Petition des Bundestages an. Da gibt es aber einen engen Zeitrahmen: Man muss innerhalb von vier Wochen 50.000 UnterstützerInnen für eine solche Petition gewinnen. Und wenn der Etat einmal stillschweigend erhöht wurde, dann haben die Schlapphüte das Geld und können uns noch besser überwachen. Es bleibt aus meiner Sicht also nur ein begrenztes Zeitfenster, um eine Kampagne durchzuführen, die dies evtl. beeinflussen könnte.

Um das Ziel von 50.000 UnterstützerInnen zu erreichen, ist eine Kooperation mit vielen Organisation notwendig, die gegen Überwachung & Ausspähung arbeiten. Wir sollten mal bei der Humanistischen Union, campact und attac nachfragen, ob die dazu etwas planen und wie eine Kooperation dazu aussehen könnte.

Eingereichter Text

Im Rahmen der Größe der Eingabefelder der Portalmaske lautet die Petition an den Deutschen Bundestag 57952 wie folgt:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für den Bundeshaushalt 2016 die Etat-Mittel für den BND auf den Stand von 2012 zurückzuführen.

Begründung

Der BND hat sich als Behörde erwiesen, die sich nicht durch parlamentarische Gremien kontrollieren lässt. Drei Verfassungsexperten haben im NSA-UA festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetz operiert. Die in Artikel 10 GG festgeschriebene Einschränkung der Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses stellt bereits einen Eingriff in die Menschenrechte dar., der laut G10-Gesetz nur zum „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ erlaubt ist und von der Volksvertretung kontrolliert werden muss. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz einer Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Internet-Datenverkehrs.

Die BND-Etat-Erhöhungen 2013-2015 haben zu einer Verbesserung der Überwachungsfähigkeit im Internet, insbesondere bei sozialen Medien, geführt. Die Fähigkeiten zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen wurden ausgebaut. Der Bundestag und seine Gremien können bereits jetzt die vorgeschriebene Kontrollfunktion nicht wahrnehmen. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch vergangene Etat-Erhöhung hat diesen verfassungswidrigen Zustand weiter zementiert.

Ferner ist Deutschland, mit den Fähigkeiten des BND, mittelbar Beteiligter im völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg der USA gegen den Terror. Zur Zielerfassung mutmaßlicher TerroristInnen wurden u.a. vom BND bereitgestellte Daten verwendet. Die Menschenrechtsorganisation “Reprieve” rechnet für die Zeit von 12/2002-12/2014 in Pakistan/Jemen mit 1.147 durch Drohnen getötete ZivilistInnen. Nur bei 41 weiteren getöteten “Zielpersonen” wird die Möglichkeit vermutet, dass sie “feindliche Kämpfer” sein könnten. An den Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte ist Deutschland damit über den BND beteiligt.

Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung kein Interesse daran, das völkerrechtswidrige Vorgehen zu stoppen, die parlamentarische Kontrolle auszubauen und die Tätigkeiten des BND auch für BürgerInnen transparenter zu machen. Stattdessen stellt der BND im Rahmen von "Kooperationsverträgen" zwischen internationalen Geheimdiensten auch Überwachungsmaterial bereit, um am weltweiten Austausch von Geheimdienst-Daten teilnehmen zu können.

Das Einfrieren des BND-Etats ist ein Beitrag, der Erosion des Grundgesetzes hier Einhalt zu gebieten. Ferner soll dem BND die Fähigkeit genommen werden, sich an völkerrechtswidrigen Kriegen zu beteiligen. Wird der weitere Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit entsprechend Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte über die Aufgaben und die Kontrolltiefe von Geheimdiensten zu führen. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verknüpfung der Freigabe von Mitteln mit politischen Maßnahmen, in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen. Der Ausstieg aus dem Drohnenkrieg gegen den Terror ist ein Gebot von Völkerrecht und Menschenwürde, wobei die Etat-Kürzung dazu beträgt, eben dies zeitnah umzusetzen.

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge