Vorbereitung Petition Geheimdienstetat

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Inhaltsverzeichnis

Zeitplan

06.10.2014: Einreichung E-Petition beim Bundestag, editierbarer Entwurfstext, wir um Mitternacht eingefroren

ca. 28.10.2014: Veröffentlichung der E-Petition, falls diese vom Bundestag angenommen wird

4 Wochen später: Es müssen 50.000 Unterschriften eingesammelt werden um das Quorum zu erreichen.

Ist das Quorum erreicht, wird über den Sachverhalt im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.

Wer das zeichnen einer Petition übern möchte: hier mein 'Testlauf', damit bei der BDN-Etat-Petition nichts schief geht:

Automatische Veröffentlichung aller von öffentlichen Stellen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen


Hintergrund

Wer die genauen Haushaltszahlen des Bundes sucht, wird hier fündig.

In diesem Jahr soll der Etat des BND für 2015 um mindestens 300 Millionen Euro erhöht werden, um die Ausspähfähigkeiten des BND insbesondere in sozialen Netzwerken zu verbessern. Astrid Goltz von der Humanistischen Union Fakten sprach auf der FSA14 sogar von bis zu 600 Millionen Euro. Sie kritisierte diesen Kurs scharf und forderte stattdessen die Abschaffung der Spitzelagenturen: »Merkel und de Maiziere machen keinen Finger krumm, um uns vor der massiven Überwachung unserer Privatssphäre zu schützen. Nein, sie päppeln ihre Geheimdienste mit Millionen an Steuergeldern und wir Bürger/innen bezahlen für unsere eigene Überwachung. Das ist absurd!«

Gleichzeitig mit der Erhöhung des Geheimdienstetats will die Bundesregierung laut IT-Sicherheitsgesetz für den Schutz von Wirtschaft und Bevölkerung im selben Zeitraum lediglich rund 19 Millionen Euro mehr ausgeben. Damit macht die Bundesregierung überdeutlich, wo sie den Schwerpunkt setzt. Wer die Sicherheitsbehörde am ausgelutschten Etat verhungern lässt, will kein sicheres Internet. Er will den Zugriff auf unsere Daten - und das ist ihm mehr wert als intakte Autobahnen, funktionierende Schultoiletten - und die Menschenrechte.

Aktionsplan

Bei der Erhöhung des Geheimdienstetats geht es um einen politische Handlung der Regierung, die in den nächsten Monaten stattfinden wird, nämlich zwischen Mitte September und Ende November.


Um dieses Thema öffentlich zu diskutieren und evtl. sogar eine Debatte zu erzwingen, die über die reine Haushaltsberatung hinaus geht, bietet sich eine öffentliche Petition des Bundestages an. Da gibt es aber einen engen Zeitrahmen: Man muss innerhalb von vier Wochen 50.000 UnterstützerInnen für eine solche Petition gewinnen. Und wenn der Etat einmal stillschweigend erhöht wurde, dann haben die Schlapphüte das Geld und können uns noch besser überwachen. Es bleibt aus meiner Sicht also nur ein begrenztes Zeitfenster, um eine Kampagne durchzuführen, die dies evtl. beeinflussen könnte.

Um das Ziel von 50.000 UnterstützerInnen zu erreichen, ist eine Kooperation mit vielen Organisation notwendig, die gegen Überwachung & Ausspähung arbeiten. Wir sollten mal bei der Humanistischen Union, campact und attac nachfragen, ob die dazu etwas planen und wie eine Kooperation dazu aussehen könnte.

Textentwurf

Titel: Erhöhung des Etats des BND stoppen und Schutz von Bürgerinnen und Bürgern im Internet vorantreiben Petitionstext:

Der Deutsche Bundestag möge beschliesen, die im Bundeshaushalt 2015 eingestellten zusätzlichen Mittel für den BND im Vergleich zu 2014 nicht zu genehmigen, sondern stattdessen diese Mittel im Rahmen der Digitalen Agenda für die Zertifizierung und Bereitstellung freier Verschlüsselungssoftware sowie den Aufbau eines Cyber-Schulungs-Netzwerkes für Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Begründung:

Der Bundesnachrichtendienst BND hat sich in den letzten Monaten als eine Behörde erwiesen, dessen Tätigkeiten sich nicht mehr durch parlamentarischen Gremien wie 'Parlamentarischer Untersuchungsausschuß' 'Parlamentarisches Kontrollgremium' oder 'G-10-Gremium' kontrollieren lassen. Drei Verfassungsexperten haben vor dem NSA-Untersuchungsausschuß festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetzt operiert. Auch die im Rahmen der 'Eikonal'-Veröffentlichungen ans Tageslicht gekommene Zusammenarbeit mit der National Security Agency NSA ist nicht vom Grundgesetz gedeckt.

Die  in  Artikel 10 Grundgesetz festgeschriebene Einschränkung in die Unverletzlichkeit des Kommunikationsgeheimnisses stellt bereits einen schwerwiegenden Eingriff bei den Menschenrechten dar. Dieser ist aber laut Gesetz nur erlaubt zum "Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" und muss von der Volksvertretung kontrolliert werden. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz von Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Datenverkehrs durch das Internet.

Die von der Bundesregierung im Haushaltsplan vorgesehene Etat-Erhöhung soll gerade zu einer Verbesserung der Überwachungs-Fähigkeit im Interbet, insbesondere bei den sozialen Medien wie Facebook, Twitter und What's App führen. Insbesondere die Fähigkeit zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen soll wesentlich ausgebaut werden.

Der Bundestag und seine Gremien sind als Kontrollorgan bereits jetzt vollständig überfordert. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch die Etat-Erhöhung wird diesen verfassungswidrigen Zustand noch weiter zementieren. Gleichzeitigt zeigt die Bundesregierung und die sie unterstützende Parlamentsmehrheit der großen Koalition kein Interesse daran, parlamentarische Kontrollmöglichkeiten auszubauen und die Geheimdiensttätigkeiten des BND auch für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen. Oberstes Interesse von Kanzleramt und BND ist vielmehr, im Rahmen von sogenannten Kooperationsverträgen zwischen Geheimdiensten Überwachungsmaterial bereit stellen zu können, um am weltweiten Austausch von Daten zwischen den Geheimdiensten teilnehmen zu können. Auch dieser Datenhandel verstößt gegen die Verfassung.

Der Stopp der Etat-Erhöhung für den BND wird wesentlich dazu beitragen, der Erosion des Grundgesetzes Einhalt zu gebieten. Wird der Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte zu führen über die Aufgaben von und die Kontrolltiefe bei Geheimdiensten. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verküpfung der Freigabe von Mitteln mit konkreten politischen Maßnahmen in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen.

Die Verwendung der Mittel im Rahmen der Digitalen Agenda heilt einen wesentlichen Konstruktionsfehler in diesem ambitionierten Vorhaben der Bundesregierung. Bisher sind von der Großen Koalition keine Etat-Mittel benannt, welche insbesondere in die Gesellschaft hinein wirken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation verbessern und die Bevölkerung in ihrer digitalen Kompetenz stärken. Der frei werdende Etat ermöglich hier gezielte Maßnahmen, die parteiübergreifend als nützlich anerkannt sind.
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