Vorbereitung Petition Geheimdienstetat

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Inhaltsverzeichnis

FAQ

Hier gibt es ein ausführliches FAQ zur Petition gegen die Erhöhung das BND-Etats.

Zeitplan

  • 06.10.2014: Einreichung Petition beim Bundestag

Die Petition hat die laufende Nummer 55201.

  • ca. 28.10.2014: Veröffentlichung der E-Petition, falls diese vom Bundestag angenommen wird
  • 09.12.2014: Antwort der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE

An diesem Tag habe ich eine Mail von der Referentin für Petitionen der Fraktion DIE LINKE, Kerstin Pohnke, erhalten. Sie teilte in dem Schreiben mit, dass die Petition nun bald freigeschaltet wird. Gleichzeitig macht sie deutlich, zu welchen Problemen diese Petition gegen die Erhöhung des BND-Etats beim Petitions-Ausschuss geführt hat:

"Die Veröffentlichungspraxis bezüglich der Petitionen ist nicht transparent und häufig nicht nachvollziehbar. Ein Vorgehen, dass von der Einreichung der Petition bis zur Entscheidung über ihre Zulassung als öffentlichen Petition 50 Tage und mehr vergehen ist absolut unhaltbar. Diese Praxis wird von uns schon länger aufmerksam beobachtet. Wir nehmen daher Ihre Petition und weitere Petitionsverfahren, wo sich Petenten kritisch geäußert haben, zum Anlass, um eine Veränderung der Veröffentlichungspraxis zu erreichen. Insbesondere ist das von Ihnen auch kritisch beäugte Vorgehen, zunächst eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums einzuholen, aus unserer Sicht schwerlich mit den Richtlinie für die öffentlichen Petitionen, die Ihnen sicher bekannt sind, vereinbar. Dieses Vorgehen ist allein schon deshalb fraglich, da die Stellungnahme sich lediglich auf das Anliegen der Petition bezieht. Zur Frage der Veröffentlichung der Petition ist auch das Ministerium gar nicht stellungnahmebefugt, da die Entscheidung über die Veröffentlichung ausschließlich in der Zuständigkeit des Petitionsausschusses liegt."

Mit anderen Worten: In diesem besonderen Fall, wo es um die technische Hochrüstung eines Geheimdienstes zur Massenüberwachung der Bevölkerung ging, ist der zuständige Parlamentsausschuss seiner unabhängigen Kontrollfunktion nicht nachgekommen. Vielmehr hat er die zu kontrollierenden Ministerien um eine Stellungnahme gebeten!

Ich hoffe, dass allen Menschen dort draußen beim Lesen dieser Zeilen deutlich wird, wie wichtig eine funktionierende Opposition im Bundestag ist, um wenigstens die verbliebenen Reste an demokratischen Prozessen korrekt durchzuführen.

Umso wichtiger ist es nun, dass wir gemeinsam diese Petition unterstützen, damit das notwendige Quorum erreicht wird und es zu einer Anhörung kommt.

Noch einmal: Das Ziel dieser Petition ist in erster Linie, eine öffentliche Anhörung zum Etat des BND zu erreichen, um den Diskurs zu Geheimdiensten und Überwachung in die Bevölkerung hinein zu tragen.

Haltet Euch also bereit, am Tag der Veröffentlichung mit großer Zahl diese Petition zu unterstützen. Wer sich noch nicht beim Portal des Bundestages angemeldet hat, sollte dies nun tun, damit der Unterzeichnung der Petition nichts mehr im Wege steht.

  • 13.03.2015: Petition erneut mit leicht verändertem Text eingereicht
  • 01.04.2015: UPDATE Veröffentlichung der Petition

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_13/Petition_57952.html

Die Petition hat die laufende Nummer 57952.

  • 29.04.2015: Es müssen 50.000 Unterschriften eingesammelt werden um das Quorum zu erreichen.

Ist das Quorum erreicht, wird über den Sachverhalt im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Das besondere daran: Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorbringen.

Hintergrund

Wer die genauen Haushaltszahlen des Bundes sucht, wird hier fündig.

In diesem Jahr soll der Etat des BND für 2015 um mindestens 300 Millionen Euro erhöht werden, um die Ausspähfähigkeiten des BND insbesondere in sozialen Netzwerken zu verbessern. Astrid Goltz von der Humanistischen Union Fakten sprach auf der FSA14 sogar von bis zu 600 Millionen Euro. Sie kritisierte diesen Kurs scharf und forderte stattdessen die Abschaffung der Spitzelagenturen: »Merkel und de Maiziere machen keinen Finger krumm, um uns vor der massiven Überwachung unserer Privatssphäre zu schützen. Nein, sie päppeln ihre Geheimdienste mit Millionen an Steuergeldern und wir Bürger/innen bezahlen für unsere eigene Überwachung. Das ist absurd!«

Gleichzeitig mit der Erhöhung des Geheimdienstetats will die Bundesregierung laut IT-Sicherheitsgesetz für den Schutz von Wirtschaft und Bevölkerung im selben Zeitraum lediglich rund 19 Millionen Euro mehr ausgeben. Damit macht die Bundesregierung überdeutlich, wo sie den Schwerpunkt setzt. Wer die Sicherheitsbehörde am ausgelutschten Etat verhungern lässt, will kein sicheres Internet. Er will den Zugriff auf unsere Daten - und das ist ihm mehr wert als intakte Autobahnen, funktionierende Schultoiletten - und die Menschenrechte.

Aktionsplan

Bei der Erhöhung des Geheimdienstetats geht es um einen politische Handlung der Regierung, die in den nächsten Monaten stattfinden wird, nämlich zwischen Mitte September und Ende November.

Um dieses Thema öffentlich zu diskutieren und evtl. sogar eine Debatte zu erzwingen, die über die reine Haushaltsberatung hinaus geht, bietet sich eine öffentliche Petition des Bundestages an. Da gibt es aber einen engen Zeitrahmen: Man muss innerhalb von vier Wochen 50.000 UnterstützerInnen für eine solche Petition gewinnen. Und wenn der Etat einmal stillschweigend erhöht wurde, dann haben die Schlapphüte das Geld und können uns noch besser überwachen. Es bleibt aus meiner Sicht also nur ein begrenztes Zeitfenster, um eine Kampagne durchzuführen, die dies evtl. beeinflussen könnte.

Um das Ziel von 50.000 UnterstützerInnen zu erreichen, ist eine Kooperation mit vielen Organisation notwendig, die gegen Überwachung & Ausspähung arbeiten. Wir sollten mal bei der Humanistischen Union, campact und attac nachfragen, ob die dazu etwas planen und wie eine Kooperation dazu aussehen könnte.

Eingereichter Text

Im Rahmen der Größe der Eingabefelder der Portalmaske lautet die Petition an den Deutschen Bundestag 57952 wie folgt:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, für den Bundeshaushalt 2016 die Etat-Mittel für den BND auf den Stand von 2012 zurückzuführen.

Begründung

Der BND hat sich als Behörde erwiesen, die sich nicht durch parlamentarische Gremien kontrollieren lässt. Drei Verfassungsexperten haben im NSA-UA festgestellt, dass der BND ohne Rücksicht auf das Grundgesetz operiert. Die in Artikel 10 GG festgeschriebene Einschränkung der Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses stellt bereits einen Eingriff in die Menschenrechte dar., der laut G10-Gesetz nur zum „Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ erlaubt ist und von der Volksvertretung kontrolliert werden muss. Bundesregierung und BND verhindern zur Zeit jeden Ansatz einer Kontrolle, insbesondere bei der Überwachung des Internet-Datenverkehrs.

Die BND-Etat-Erhöhungen 2013-2015 haben zu einer Verbesserung der Überwachungsfähigkeit im Internet, insbesondere bei sozialen Medien, geführt. Die Fähigkeiten zum Abfangen, Speichern und Analysieren großer Datenmengen wurden ausgebaut. Der Bundestag und seine Gremien können bereits jetzt die vorgeschriebene Kontrollfunktion nicht wahrnehmen. Eine Ausweitung der Überwachungsfähigkeiten des BND durch vergangene Etat-Erhöhung hat diesen verfassungswidrigen Zustand weiter zementiert.

Ferner ist Deutschland, mit den Fähigkeiten des BND, mittelbar Beteiligter im völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg der USA gegen den Terror. Zur Zielerfassung mutmaßlicher TerroristInnen wurden u.a. vom BND bereitgestellte Daten verwendet. Die Menschenrechtsorganisation “Reprieve” rechnet für die Zeit von 12/2002-12/2014 in Pakistan/Jemen mit 1.147 durch Drohnen getötete ZivilistInnen. Nur bei 41 weiteren getöteten “Zielpersonen” wird die Möglichkeit vermutet, dass sie “feindliche Kämpfer” sein könnten. An den Verstößen gegen grundlegende Menschenrechte ist Deutschland damit über den BND beteiligt.

Gleichzeitig zeigt die Bundesregierung kein Interesse daran, das völkerrechtswidrige Vorgehen zu stoppen, die parlamentarische Kontrolle auszubauen und die Tätigkeiten des BND auch für BürgerInnen transparenter zu machen. Stattdessen stellt der BND im Rahmen von "Kooperationsverträgen" zwischen internationalen Geheimdiensten auch Überwachungsmaterial bereit, um am weltweiten Austausch von Geheimdienst-Daten teilnehmen zu können.

Das Einfrieren des BND-Etats ist ein Beitrag, der Erosion des Grundgesetzes hier Einhalt zu gebieten. Ferner soll dem BND die Fähigkeit genommen werden, sich an völkerrechtswidrigen Kriegen zu beteiligen. Wird der weitere Ausbau der Überwachungsfähigkeit verhindert, haben das Parlament und die Öffentlichkeit entsprechend Zeit gewonnen, um eine ausführliche Debatte über die Aufgaben und die Kontrolltiefe von Geheimdiensten zu führen. Dem Parlament würde die Möglichkeit eröffnet, durch die Verknüpfung der Freigabe von Mitteln mit politischen Maßnahmen, in der Behörde dem Primat des Parlaments wieder Vorrang einzuräumen. Der Ausstieg aus dem Drohnenkrieg gegen den Terror ist ein Gebot von Völkerrecht und Menschenwürde, wobei die Etat-Kürzung dazu beträgt, eben dies zeitnah umzusetzen.

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