Vorratsdatenspeicherung umgehen

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Wie kann die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden?

Inhaltsverzeichnis

Welche Arten von Daten müssen überhaupt gespeichert werden?

Es gibt immer noch einige Unkenntnis darüber, welche Daten eigentlich von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind. Man kann das genau nachlesen im von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzestext. Die Vorratsdatenspeicherung ist in Abschnitt 2 geregelt (Änderungen am TKG, ab Seite 9).

Der entscheidene neue Paragraf ist der neue Paragraf 113a TKG. Lest ihn euch durch!

  • Es geht nur um Verbindungsdaten.
  • Verbindungsdaten müssen von denjenigen gespeichert werden, die öffentlich zugänglich Telefon-, Handy-, E-Mail, VoIP oder Internetzugangsdienste anbieten.
  • Verbindungsdaten müssen darüber hinaus diejenigen speichern, die für irgendwen Dienste anbieten, die die zu speichernden Daten verändern (also Proxies, Anonymisierer etc.).
  • Web-Traffic ("Surfen") ist von der Speicherpflicht nicht betroffen.
  • Inhalte werden nicht gespeichert.

Tipps zum Verschlüsseln von Inhalten oder zum Verschleiern von Web-Traffic gehören daher nicht auf diese Seite, sondern auf die Seite Sichere_Kommunikation.

Sammlungen von Tools und Anleitungen

  • Amnesia-CD des AK Vorrat
  • umfangreiche Anleitungen bei Kai Raven
  • Privacy-Handbuch von AWXCNX
  • Sichere_Kommunikation - ganzer artikel dazu... nich immer alles doppelt machen ;)
    • Die beiden Seiten haben verschiedene Ziele. Hier geht es um alle Methoden, sich als Nutzer und Provider vor der Vorratsdatenspeicherung zu schützen. Bei Sichere_Kommunikation wird nur der Nutzer angesprochen, nur die Kommunikation per Internet, aber dafür auch Verschlüsselung und Ähnliches, das von der VDS nicht erfasst ist.


Als Anbieterin/Anbieter von Telekommunikationsdiensten

Dienste anbieten, die nicht von der Speicherpflicht betroffen sind

  • Ein Beispiel: "Ich richte als Internetdienstleister keine Postfächer mehr ein, sondern stelle meinen KundInnen eigene virtuelle Mailserver (entweder mit eigener Domain oder mit eigener Subdomain) zur Verfügung. Die KundInnen unterliegen nicht der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung, da sie ihre Mailserver nur für sich selbst (oder im engsten Familien-/Bekanntenkreis) nutzen. Ich unterliege nicht der E-Mail-Vorratsdatenspeicherung, da ich keine Dienste der elektronischen Post für die Öffentlichkeit anbiete."
  • Der Vorschlag muss noch rechtlich geprüft werden Werner 20:01, 4. Dez 2007 (CET)
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