Bundesregierung unterstützt Widerstand gegen „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“

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Die Bundesregierung unterstützt den Widerstand gegen einen Vorstoß des Europaparlaments, Telekommunikationsfirmen die unbegrenzte Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten zu „Sicherheitszwecken“ zu erlauben.

Ende Oktober hatten 11 Bürgerrechts-, Journalisten-, Anwalts- und Verbraucherschutzverbände Bundeswirtschaftsminister Glos in einem Schreiben gewarnt, der Vorschlag des Europaparlaments würde unüberschaubare Datenhalden schaffen und damit „sensibelste Daten über unsere Kommunikation und Bewegungen einem Missbrauchsrisiko aussetzen.“[1] Das Bundeswirtschaftsministerium antwortet nun, die Bundesregierung teile „viele Ihrer grundsätzlichen Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die große Reichweite dieser Bestimmung.“ Die Bundesregierung setze sich für eine Ablehnung des Vorstoßes ein, habe bisher aber keine Mehrheit dafür gefunden.[2] Der Europäische Datenschutzbeauftragte teilt mit, er erarbeite zurzeit ein eigenes Positionspapier und halte die Argumente aus Deutschland dabei für „sehr wertvoll“.[3]

Auch die deutsche Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat sich inzwischen zu Wort gemeldet und in einem Positionspapier die „zeitlich unbegrenzte und inhaltlich unbestimmte Blankett-Ermächtigung“ des Europaparlaments als „inakzeptabel“ bezeichnet. Das geltende Recht, wonach nur eine zielgerichtete, einzelfallbezogene Datenverarbeitung zur Fehlerbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung möglich sei, dürfe nicht verwässert werden.[4]

„Wir hoffen sehr, dass das Europaparlament die vielfältigen Warnungen berücksichtigt und seinen Vorstoß fallen lässt“, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Der nicht abreißende Überwachungsskandal bei der Deutschen Telekom lehrt uns, dass nur nicht gespeicherte Verbindungsdaten sichere Daten sind. Die jetzt auf Wunsch eines amerikanischen Unternehmens vorgesehene Blankettermächtigung wäre ein unverantwortlicher Angriff auf die Sicherheit und Vertraulichkeit unserer Telekommunikationskontakte und Internetnutzung.“

Fußnoten: