Position von Dr. Guido Westerwelle

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Version vom 15:15, 24. Mär. 2010

2010-24-03

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte - es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse - Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen - jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht - flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

haben vielen Dank für Ihre Nachricht zur Vorratsdatenspeicherung.

Die Vorratsdatenspeicherung ist europäisches Recht, wurde aber von den Freien Demokraten und mir ganz persönlich immer abgelehnt. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb gegen das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vorgaben gestimmt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestärkt uns in unserer Forderung, die Rechtslage auf der europäischen Ebene zu ändern: Die Vorratsdaten-Richtlinie der EU muss auf den Prüfstand. Dabei werden wir klären, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich ist, ohne das Grundgesetz zu verletzen.

Seien Sie versichert, dass die FDP auch in Zukunft dafür sorgt, dass der Datenschutz gestärkt und eine vernünftige Balance von Freiheit und Sicherheit in unserem Land erreicht wird. Dabei setze ich auf ihre Unterstützung.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle MdB Bundesvorsitzender der FDP

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