Diskussion:Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
(→Probleme in der Richtlinie - Fragen, Unstimmigkeiten: Motivation - warum die Beschäftigung mit dem "Quelltext" wichtig ist) |
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Ich denke, es macht Sinn, diesen Artikel mit dem Artikel "Was ist Vorratsdatenspeicherung" zusammenzulegen. | Ich denke, es macht Sinn, diesen Artikel mit dem Artikel "Was ist Vorratsdatenspeicherung" zusammenzulegen. | ||
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'Nutzer' ist eine natürliche oder juristische Person - wer ein Handy, einen Internetzugang, etc. benutzt, muß aber gar nicht derjenige sein, der ihn bezahlt. Dafür gibt es auch keine Auskunftspflicht seitens der Bürger. | 'Nutzer' ist eine natürliche oder juristische Person - wer ein Handy, einen Internetzugang, etc. benutzt, muß aber gar nicht derjenige sein, der ihn bezahlt. Dafür gibt es auch keine Auskunftspflicht seitens der Bürger. | ||
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Es wurde nicht definiert, was eine 'Nachricht' ist - auch nicht im Anhang. Im Internet, mit seiner Vielzahl von Protokollen ist das nicht offensichtlich. | Es wurde nicht definiert, was eine 'Nachricht' ist - auch nicht im Anhang. Im Internet, mit seiner Vielzahl von Protokollen ist das nicht offensichtlich. | ||
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+ | Erlaubt Speicherung erfolgloser Anrufversuche, erzwingt sie aber nicht. | ||
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+ | "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 4 genannten Daten gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie so gespeichert werden, dass sie und alle sonstigen damit zusammenhängenden erforderlichen Informationen unverzüglich an die zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden können." - da steht nichts von einem richterlichen Beschluß o.ä. | ||
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+ | Die Idee dieser Liste (und Motivation zur Beschäftigung mit dem Richtlinientext im Original) ist, schnell Argumente an der Hand zu haben, wenn Befürworter der Richtlinie erklären, was sie sich von ihr versprechen. Denn ich denke, dass die meisten selber nicht wissen, wovon sie reden und dass sie dafür sind, weil sie auch nicht wissen, wo die Schwachpunkte liegen. | ||
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+ | Die meisten glauben an einen Kompromiss zwischen Privatsphäre und Überwachung, der so nicht möglich ist. Die Richtlinie unterstützt mit vielen Formulierungen diese Illusion. | ||
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+ | Verweise auf ''konkrete Paragraphen'' zeigen, dass wir uns mit der Sache eingehend beschäftigt haben. Das macht Eindruck. Viele Parlamentarier haben im Alltagsgeschäft dazu gar nicht genug Zeit. Das sieht man schon an den mangelnden Reaktionen. Ich gehe davon aus, dass auch bei den Politikern viel über Informationen aus 2. Hand läuft. | ||
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+ | Na ja... War wegen Zeitmangel leider gezwungen manche Kommentare sehr kurz zu halten. Würde es gerne mehr ausformulieren. Werde aber erstmal die ganze Richtlinie durchgehen und weiter notieren, was mir auffällt. | ||
+ | Alle sollten eine Vorstellung von dem Inhalt und möglichen Unstimmigkeiten haben. Alles andere sind ja nur Gerüchte und Halbwarheiten... | ||
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+ | Nicht, daß Du meinst, ich wolle fleißige Leute bremsen - aber hätte es nicht auch etwas für sich, auf die endgültige Fassung zu warten? (S. Artikel Aktuelle Ereignisse) | ||
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+ | Grüße | ||
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+ | --[[Benutzer:Sigrid|Sigrid]] 21:31, 4. Jan 2006 (CET) | ||
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+ | Wir sollten dann schnell reagieren können. Ist ja noch was Zeit bis dahin. Ich gehe davon aus, dass die zusätzlichen Änderungen gering sind. Laut einer Mail von A. Alvaro ist P6_TA-PROV(2005)0512 der Text mit den Änderungen, die das EP angenommen hat. (Das wäre nach Veröffentlichung im Amtsblatt dann nur noch zu überprüfen.) | ||
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+ | --[[Benutzer:Sirveillance|Sirveillance]] 23:21, 4. Jan 2006 (CET) |
Aktuelle Version vom 5. Januar 2006, 00:05 Uhr
Ich denke, es macht Sinn, diesen Artikel mit dem Artikel "Was ist Vorratsdatenspeicherung" zusammenzulegen.
Probleme in der Richtlinie - Fragen, Unstimmigkeiten
Erwägung 11
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen?
Erwägung 19a
ist interessant, da damit z.B. Flatrate-Nutzer von der Speicherung ausgenommen werden könnten. - was ich bezweifele.
Artikel 2, Absatz 2
'Nutzer' ist eine natürliche oder juristische Person - wer ein Handy, einen Internetzugang, etc. benutzt, muß aber gar nicht derjenige sein, der ihn bezahlt. Dafür gibt es auch keine Auskunftspflicht seitens der Bürger.
(wurde geändert - ist jetzt 'Nutzerkennung')
Es wurde nicht definiert, was eine 'Nachricht' ist - auch nicht im Anhang. Im Internet, mit seiner Vielzahl von Protokollen ist das nicht offensichtlich.
Artikel 3, Absatz 2 (geänderte Version)
Erlaubt Speicherung erfolgloser Anrufversuche, erzwingt sie aber nicht.
Artikel 3a (geänderte Version)
beruft sich auf die europäische Menschenrechtskonvention!
Artikel 4
"Internet-E-Mail" - Definition? (SMTP? RFCxxx?)
Absatz 1, Buchstabe b
Hier heißt es auf einmal nur noch "Internet-E-Mail und Internet-Telefonie", "Internetzugang" ausgelassen.
Absatz 1, Buchstabe d
"der in Anspruch genommene Internetdienst" - Definition?
Absatz 2a
"Nach dieser Richtlinie dürfen keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden." - würde bedeuten, dass Aufrufe von Webseiten nicht gespeichert werden dürfen, oder?!
Artikel 5 und 6 (nur ursprüngliche Version)
Sehr problematisch, würde die Ausweitung der zu speichernden Daten erlauben - ohne neue Abstimmung. Wird aber AFAIK so nicht übernommen. (Siehe Änderungen)
Artikel 8
"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 4 genannten Daten gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie so gespeichert werden, dass sie und alle sonstigen damit zusammenhängenden erforderlichen Informationen unverzüglich an die zuständigen Behörden auf deren Anfrage hin weitergeleitet werden können." - da steht nichts von einem richterlichen Beschluß o.ä.
(...to be continued)
Motivation
Die Idee dieser Liste (und Motivation zur Beschäftigung mit dem Richtlinientext im Original) ist, schnell Argumente an der Hand zu haben, wenn Befürworter der Richtlinie erklären, was sie sich von ihr versprechen. Denn ich denke, dass die meisten selber nicht wissen, wovon sie reden und dass sie dafür sind, weil sie auch nicht wissen, wo die Schwachpunkte liegen.
Die meisten glauben an einen Kompromiss zwischen Privatsphäre und Überwachung, der so nicht möglich ist. Die Richtlinie unterstützt mit vielen Formulierungen diese Illusion.
Verweise auf konkrete Paragraphen zeigen, dass wir uns mit der Sache eingehend beschäftigt haben. Das macht Eindruck. Viele Parlamentarier haben im Alltagsgeschäft dazu gar nicht genug Zeit. Das sieht man schon an den mangelnden Reaktionen. Ich gehe davon aus, dass auch bei den Politikern viel über Informationen aus 2. Hand läuft.
--Sirveillance 00:05, 5. Jan 2006 (CET)
Fleißig!
Du machst Dir ja jede Menge Arbeit, SirVeillance!
--Sigrid 20:25, 4. Jan 2006 (CET)
Na ja... War wegen Zeitmangel leider gezwungen manche Kommentare sehr kurz zu halten. Würde es gerne mehr ausformulieren. Werde aber erstmal die ganze Richtlinie durchgehen und weiter notieren, was mir auffällt. Alle sollten eine Vorstellung von dem Inhalt und möglichen Unstimmigkeiten haben. Alles andere sind ja nur Gerüchte und Halbwarheiten...
--Sirveillance 21:11, 4. Jan 2006 (CET)
Nicht, daß Du meinst, ich wolle fleißige Leute bremsen - aber hätte es nicht auch etwas für sich, auf die endgültige Fassung zu warten? (S. Artikel Aktuelle Ereignisse)
Grüße Sigrid --Sigrid 21:31, 4. Jan 2006 (CET)
Wir sollten dann schnell reagieren können. Ist ja noch was Zeit bis dahin. Ich gehe davon aus, dass die zusätzlichen Änderungen gering sind. Laut einer Mail von A. Alvaro ist P6_TA-PROV(2005)0512 der Text mit den Änderungen, die das EP angenommen hat. (Das wäre nach Veröffentlichung im Amtsblatt dann nur noch zu überprüfen.)
--Sirveillance 23:21, 4. Jan 2006 (CET)