Kontoinformationen und Verwendung von Geldern: Unterschied zwischen den Versionen
Nic (Diskussion | Beiträge) K (intern:Kontoinformationen und Verwendung von Geldern wurde nach Kontoinformationen und Verwendung von Geldern verschoben) |
|||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
FIfF e.V. Spendenkonto: | FIfF e.V. Spendenkonto: | ||
Empfänger: FIfF e.V. | Empfänger: FIfF e.V. | ||
− | Kontonr.: | + | Kontonr.: 600 927 929 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 600927929) |
Sparda Bank Hannover eG | Sparda Bank Hannover eG | ||
Bankleitzahl: 250 905 00 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 25090500) | Bankleitzahl: 250 905 00 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 25090500) | ||
'''Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung (wichtig!)''' | '''Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung (wichtig!)''' | ||
− | IBAN: | + | IBAN: DE75250905000600927929 |
− | BIC : GENODEF1S09 | + | BIC: GENODEF1S09 |
Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben. | Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben. | ||
Version vom 24. Oktober 2007, 15:46 Uhr
Einzahlung von Spenden
Falls jemand Geld für Projekte des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Spenden will, so existieren hierfür 3 Konten (siehe unten).
Kann jemand nur an eine juristische, gemeinnützige Person spenden (beispielsweise weil eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigt wird), können die Spenden zweckgebunden über das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." (FIfF ) laufen. Zweckgebunden heißt, dass die Spende nur für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verwendet wird. Wichtig: Diese Vereine können leider nicht mehr Mittel auszahlen als zweckgebunden für den AK gespendet werden, daher ist bei Spenden die Angabe des richtigen Verwendungszweckes ("AK Vorratsdatenspeicherung" und evtl.noch ein konkretes Projekt) unbedingt notwendig.
Verwendung von Spendenmitteln
Arbeitskreis-Konto
Für die direkte Unterstützung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Spendenkonto eingerichtet worden:
Kontoinhaber: Werner Hülsmann Kontonr. 899 882 851 Postbank Nürnberg, BLZ 760 100 85 Verwendungszweck: "AK Vorratsdatenspeicherung" Für internationale Überweisungen: IBAN: DE26760100850899882851 BIC: PBNKDEFF
Verwendungsregeln für Spenden, die an das AK-Konto gegangen sind
Was das Ausgeben von Geldern angeht, die direkt auf dem AK-Konto landen gilt: Ausgaben des AK Vorratsdatenspeicherung sind nur möglich wenn
- das Geld vorhanden ist und
- auf der Mailingliste über die Ausgabe Einvernehmen hergestellt wird.
FIfF-Konto
Das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." hat sich bereit erklärt, für Leute, die für ihre Spenden an den AK einen Spendenquittung benötigen das FIfF-Spendenkonto zur Verfügung zu stellen und die Mittel zweckgebunden für Projekte des AK auszugeben.
Kontoinformationen:
FIfF e.V. Spendenkonto: Empfänger: FIfF e.V. Kontonr.: 600 927 929 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 600927929) Sparda Bank Hannover eG Bankleitzahl: 250 905 00 (onlinebankingfreundlich ohne Leerzeichen: 25090500) Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung (wichtig!) IBAN: DE75250905000600927929 BIC: GENODEF1S09 Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben.
Verwendungsregeln für Spenden, die an das FIfF-Konto gegangen sind
- Über die Mailingliste wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen.
- Wenn Gelder für Projekte oder Aktionen zur Auszahlung kommen sollen, ist dies unbedingt vorher mit Benutzer:WernerH abzustimmen, damit
- er prüfen kann, ob genügend Geld zur Verfügung steht und das Projekt, die Aktion auch mit der FIfF-Satzung kompatibel ist und
- er den entsprechenden Finanzbeschluß des FIfF-Vorstands herbeiführen kann (ohne diesen ist keine Auszahlung möglich!).
- Gezahlt werden kann immer nur gegen schrifltichen Nachweis, also ordentliche Quittung/Rechnung, aus der hervorgehen muss, dass das Geld für eine Aktion, ein Projekt des AK Vorratsdatenspeicherung ausgegeben wurde (im Zweifelsfall vor Rechnungsstellung oder Ausstellen lassen der Qittung Benutzer:WernerH fragen).
- Wer diese Regelungen nicht beachtet, riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt! Das hört sich ein bißchen formal an, ist aber leider unvermeidbar.
FoeBud-Konto
Kontoinformationen unter https://www.foebud.org/spende
Verwendungsregeln für Spenden, die an das FoeBud-Konto gegangen sind
keine bekannt
Pledgebank
Bei der Pledgebank konnten Sie versprechen, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 5 Euro im Monat zu spenden, wenn bis zum 30. September 2007 500 Menschen das Gleiche tun: