GG Art 31: Unterschied zwischen den Versionen
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Pete (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: * Bundesrecht bricht Landesrecht. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 31== * * ==Mögliche Folgen...) |
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Aktuelle Version vom 18. November 2008, 17:23 Uhr
- Bundesrecht bricht Landesrecht.
Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet
Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 31
Mögliche Folgen bei Verstöße gegen Grundgesetz Art 31
<anspruch>vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.</anspruch> <empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
</empfehlung> |
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Siehe auch:
BGB Übersicht, StGB Übersicht, GG Übersicht
Links:
- www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf PDF-Download des Grundgesetz
- http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html Das Grundgesetz Art 31
Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Wiki wissenswiki.erziehungspflicht.de.
Er ist dort unter dem Namen {{#ifexpr:20241216074220>20150510231308|}}GG Art 31 zu finden.