Musterbrief Gemeinsame Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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''Der folgende Musterbrief kann verwendet werden, um bundesweite Berufsverbände um Unterstützung der Gemeinsamen [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55#erklaerung Erklärung] gegen die Vorratsdatenspeicherung zu bitten.''
  
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* Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
 
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* Deutscher Anwaltverein ([[http://www.anwaltverein.de/downloads/depechen/Depesche-17.pdf]])
  
 
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Die folgenden Verbände wurden bisher vergeblich angeschrieben.
 
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Bitte beachte, dass doppelte Anschreiben nicht schaden!
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*Amnesty (keine Antwort); erneut angefragt
 
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*attac (keine Antwort); erneut angefragt
 
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*BDI (abgelehnt)
 
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*Berufsverband Gesundheitsförderung e.V. (keine Antwort)
 
*BITKOM (abgelehnt)
 
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*Bundesärztekammer (keine Antwort)
 
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*Bundessteuerberaterkammer (keine Antwort)
 
*Bundessteuerberaterkammer (keine Antwort)
 
*Bundesverband freier Berufe (keine Antwort)
 
*Bundesverband freier Berufe (keine Antwort)
*Deutscher Anwaltverein (keine Antwort)
 
 
*Deutscher Richterbund (keine Antwort)
 
*Deutscher Richterbund (keine Antwort)
 
*DIHK (keine Antwort)
 
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*VATM (keine Antwort)
 
*VATM (keine Antwort)
 
*Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) (keine Antwort)
 
*Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) (keine Antwort)
 
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Aktuelle Version vom 7. Dezember 2008, 22:44 Uhr

Der folgende Musterbrief kann verwendet werden, um bundesweite Berufsverbände um Unterstützung der Gemeinsamen Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung zu bitten.

In den Musterbrief sollte möglichst noch eine kurze Passage eingefügt werden, welche Nachteile den Mitgliedern des jeweiligen Verbands durch die Vorratsdatenspeicherung konkret drohen.

Musterbrief

Betreff: Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht die Einführung einer Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten vor. Diese Vorratsspeicherung hätte zur Folge, dass sensible Informationen über die sozialen Beziehungen der Menschen untereinander (einschließlich Geschäftsbeziehungen), über ihre alltäglichen Bewegungen und über ihre Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) gesammelt würden. Die Vorratsdatenspeicherung würde Anwalts-, Arzt- und andere Berufsgeheimnisse aushöhlen, Wirtschaftsspionage begünstigen und den Informantenschutz der Presse unterlaufen.

Um diese weitreichende, verdachtslose Registrierung des Verhaltens aller 82 Mio. Menschen in Deutschland zu verhindern, haben wir im Januar eine Gemeinsame Erklärung von Bürgerrechtsverbänden, Verbraucherzentrale, Berufsverbänden (Journalistenverband, Anwaltverein) und Wirtschaftsverbänden veröffentlicht. Diesem gemeinsamen Statement aus Zivilgesellschaft, Berufsverbänden und Wirtschaft dürfte im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhebliches Gewicht zugemessen werden. In Anbetracht der Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung und ihres Präzedenzcharakters lohnt es sich, eine gemeinsame Position zu formulieren, um die geplante Vorratsdatenspeicherung möglichst noch auf politischen Wege zu verhindern.

Im Namen aller Unterstützer darf ich auch den ... herzlich einladen, sich unserer Erklärung anzuschließen. Bei Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit per E-Mail oder telefonisch unter ...

Mit freundlichem Gruß,
...
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung


Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab Herbst 2007 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen.

Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindest abgewartet werden.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren.

Unterzeichner:

  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
  • Chaos Computer Club e.V. (CCC)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
  • Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Deutscher Presserat
  • eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
  • Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
  • Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII Deutschland)
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
  • Gustav Heinemann-Initiative (GHI)
  • Humanistische Union e.V.
  • Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Netzwerk Neue Medien e.V.
  • netzwerk recherche e.V.
  • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  • no abuse in internet e.V. (naiin)
  • Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
  • STOP1984
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
  • Deutscher Anwaltverein ([[1]])

Weitere Unterstützer:

  • Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. (BdP)
  • Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
  • Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. (BUH)
  • Deutscher Fachjournalisten-Verband (DFJV)
  • FREELENS e.V. - Verband der Fotojournalisten
  • Verband der Internet-Cafes Deutschland e.V. (VICD)
  • Verein zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und des freien Wissenszugangs e.V. (SuMa-eV)
  • Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)

Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=80&Itemid=55#erklaerung

Bisher angeschrieben

Die folgenden Verbände wurden bisher vergeblich angeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass doppelte Anschreiben nicht schaden!

  • Amnesty (keine Antwort); erneut angefragt
  • attac (keine Antwort); erneut angefragt
  • BDI (abgelehnt)
  • Berufsverband Gesundheitsförderung e.V. (keine Antwort)
  • BITKOM (abgelehnt)
  • Bundesärztekammer (keine Antwort)
  • Bundesdatenschutzbeauftragten (keine Antwort)
  • Bundesnotarkammer (keine Antwort)
  • Bundesrechtsanwaltskammer (abgelehnt)
  • Bundessteuerberaterkammer (keine Antwort)
  • Bundesverband freier Berufe (keine Antwort)
  • Deutscher Richterbund (keine Antwort)
  • DIHK (keine Antwort)
  • Forum Menschenrechte (keine Antwort)
  • Gesellschaft für Informatik (abgelehnt)
  • IPPNW (angefragt)
  • ITSMIG (angefragt)
  • Marburger Bund (keine Antwort)
  • Netzwerk freies Wissen (angefragt)
  • Reporter ohne Grenzen (angefragt, wird geprüft)
  • VATM (keine Antwort)
  • Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) (keine Antwort)