GG Art 140: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Kategorie-Zuordnungs-Upload, Grundgesetzartikel nur in Grundgesetz)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 31: Zeile 31:
 
{{BereitgestelltWissenswiki}}
 
{{BereitgestelltWissenswiki}}
  
[[Kategorie:Recht]]
+
[[Kategorie:Grundgesetz]]
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:GG]]
 

Aktuelle Version vom 18. November 2008, 17:22 Uhr

  • Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.





Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. 
Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet



Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 140


Mögliche Folgen bei Verstöße gegen Grundgesetz Art 140


<anspruch>vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.</anspruch>

<empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. </empfehlung>
<wunsch>Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Miteinander.</wunsch>



Siehe auch:

BGB Übersicht, StGB Übersicht, GG Übersicht

Links:

Der Inhalt dieser Seite stammt aus dem Wiki wissenswiki.erziehungspflicht.de. Er ist dort unter dem Namen {{#ifexpr:20241216110032>20150510231308|
Komm rein:
Ersatzblid hier
[[Bild:{{#expr:1674/54}}.jpg|900px]]
}}GG Art 140 zu finden.