Gemeinsame Erklärung 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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== Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung == | == Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung == | ||
Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird beispielsweise nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Gerätes. | Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird beispielsweise nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Gerätes. |
Version vom 10. November 2011, 20:42 Uhr
Es gab die Idee anlässlich des 6jährigen Bestehens der EU-Richtlinie die gemeinsame Erklärung der AK-Vorrat-Unterstützerorganisationen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu aktualisieren. Unten findet sich ein Textentwurf hierfür.
Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Am 14. Dezember 2005 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Mit den jeweiligen Umsetzungsgesetzen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden die Telekommunikationsunternehmen daraufhin verpflichtet, vielfältige Daten über die Kommunikation ihrer Kunden verdachtslos auf Vorrat zu speichern. Damit wird beispielsweise nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs bis 24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden, bei Internet-Nutzung die entsprechende IP-Adresse des Gerätes.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir weiterhin für absolut inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen und mittelbar über Preiserhöhungen durch die Verbraucher zu tragen.
Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützt. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung. In Deutschland wurde die verabschiedete gesetzliche Regelung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig war und keine Transparenz- und Kontrollregelungen vorsah. Rechtsexperten erwarten, dass auch die EG-Richtlinie vor dem Europäische Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Sie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir das Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung weiterhin geschlossen ab. Wir appellieren an die Politik, sich grundsätzlich von dem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten zu distanzieren und sich innerhalb der Europäischen Union für eine Abschaffung der EG-Richtlinie einzusetzen.