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Aus Freiheit statt Angst!
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„Ich habe Angst vor terroristischen Angriffen,
 
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Es ist die Pflicht unseres Staates uns vor Bedrohungen
 
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„Frau Merkel lässt vorsorglich Informationen über
 
unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung
 
unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung
sammeln lassen für den Fall, dass wir
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zu Verbrechern werden.“
 
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Ralf Bendrath, Politikwissenschaftler
 
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Die Vorratsdatenspeicherung
 
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Der Bundestag hat zum 18.12.2015 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die
 
systematische und verdachtsunabhängige
 
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Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens
 
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Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht sieht vor, Telekommunikationsunternehmen
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Das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Daten über die Kommunikation
zu verpflichten, Daten über die Kommunikation
 
 
ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.
 
ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.
  
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an die Politik, das Gesetz zur umfassenden und verdachtsunabhängigen
 
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Speicherung von Daten aufzuheben.
 
Speicherung von Daten aufzuheben.
 
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
 
Chaos Computer Club e.V. (CCC)
 
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in
 
ver.di
 
Deutsche Liga für Menschenrechte e.V.
 
Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
 
Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
 
Deutscher Presserat
 
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
 
Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge & Offene Tür
 
e.V.
 
Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.
 
(FFII Deutschland)
 
Forum InformatikerInnen für Frieden & gesellschaftliche
 
Verantwortung e.V.
 
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD)
 
Gustav-Heinemann-Initiative (GHI)
 
Humanistische Union e.V.
 
Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR)
 
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
 
Netzwerk Neue Medien e.V.
 
netzwerk recherche e.V.
 
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
 
no abuse in internet e.V. (naiin)
 
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
 
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
 
STOP1984
 
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
 
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
 
Vereinigung Demokratischer Juristinnen & Juristen e.V.
 
(VDJ)
 
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
 
(BdWi)
 
Bundeskoordination Internationalismus (BUKO)
 
Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. (BdP)
 
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
 
e.V. (BDP)
 
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
 
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
 
(bff)
 
Bundesverband junger Autorinnen und Autoren (BVjA)
 
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und
 
Handwerker e.V. (BUH)
 
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V.
 
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
 
Deutscher Fachjournalisten-Verband (DFJV)
 
FREELENS e.V. - Verband der Fotojournalisten
 
Reporter ohne Grenzen e.V
 
Verband der Internet-Cafes Deutschland e.V. (VICD)
 
Verein zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und
 
des freien Wissenszugangs e.V. (SuMa-eV)
 
Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und
 
unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)
 
Verein zur Politischen Jugendpartizipation e.V. (VPJ)
 
43 Verbände1 lehnen in einer Gemeinsamen Erklärung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von
 
SPD, CDU und CSU ab:
 
1Stand: 19.05.2008 · Quelle: http://www.ak-vorrat.de/content/view/80/100/
 

Version vom 7. Februar 2016, 16:46 Uhr

Neue Version 2016:

Seite 1 (unverändert)

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung

„Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“

Benjamin Franklin

Seite 6 (unverändert)

„Ich habe Angst vor terroristischen Angriffen, davor muss mich der Staat doch schützen“

Es ist die Pflicht unseres Staates uns vor Bedrohungen zu schützen und dafür geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Sicherheit ist allerdings kein Selbstzweck - Sicherheit dient dem Schutz unserer im Grundgesetz verbrieften Rechte, unseres demokratischen Rechtsstaats. Über 80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht zu stellen und umfassend ihr Kommunikationsverhalten aufzuzeichnen, dient nicht dem Schutz unserer Grundrechte, sondern untergräbt diese.

„Frau Merkel lässt vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden.“ Ralf Bendrath, Politikwissenschaftler

Kontakt Weitere Informationen zur Arbeit des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und zum Thema Überwachung: Internet www.ak-vorrat.de E-Mail <enkode>kontakt@vorratsdatenspeicherung.de</enkode>

Seite 5

Die Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat zum 18.12.2015 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die systematische und verdachtsunabhängige Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung wieder eingeführt. Im Namen der Verbrechensbekämpfung wird spätestens ab Juni 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar, wer mit wem in den per Telefon oder Handy in Kontakt gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre. Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt vertrauliche berufliche Aktivitäten (Medizin, Kirche, Recht, Journalismus), aber auch politisches Engagement und unternehmerische Aktivitäten. Sie verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und kann von Kriminellen leicht umgangen werden. Sie ist teuer und belastet die Wirtschaft und Verbraucher.

„Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006% steigern zu können.“ Patrick Breyer, Jurist

Seiten 2-4 (Innenseiten)

Das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern.

Zur verbesserten Strafverfolgung wird zehn Wochen lang nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden.

Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen.

Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen wird sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnen. Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. Der Ausgang dieser Klage sollte zumindestens abgewartet werden!

Vertreter der BürgerInnen, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab. Wir appellieren an die Politik, das Gesetz zur umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten aufzuheben.