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Aktuelle Version vom 2. November 2008, 23:04 Uhr
Was ist das überhaupt – Vorratsdatenspeicherung?
Wer kommuniziert mit wem, wann, wie lange und wo? All das wird seit dem 1. Januar 6 Monate lang gespeichert...
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge
Das von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.
Der Antrag auf Aussetzung wurde abgewiesen, allerdings wurden Bestimmte Regelungen der Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Vorerst darf ein Zugriff auf die Daten von Seiten der Strafverfolgungsbehörden nur bei einem konkreten Verdacht auf erhebliche Straftaten oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stattfinden. Das endgültige Urteil wird gegen Ende 2008 erwartet.
Was passiert mit diesen Daten?
Beispiel Telekom-Skandal
[...] Laut Süddeutscher Zeitung gingen die Spähaktionen bei der Telekom nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft weiter als bekannt. Es sollen nicht nur Telefonverbindungen, sondern auch Bankdaten von Journalisten und Aufsichtsräten ausgespäht worden sein. Zudem sollen mit einer speziellen Software Bewegungsprofile von einzelnen Personen erstellt worden sein. Über Handydaten habe man abglichen, wo diese sich aufgehalten hätten. Inhalte von Telefongesprächen sind zumindest nach den bislang vorliegenden Informationen nicht abgehört worden, auch wenn dies für die Telekom technisch einfach machbar gewesen wäre.
Die Telekom hat am vergangene Wochenende nach einer Veröffentlichung im Spiegel eingestanden, dass es beim Bonner Telefonriesen mehr als ein Jahr lang "Fälle von missbräuchlicher Nutzung von Verbindungsdaten" gegeben hat. Es soll dabei um Kontakte von Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten gegangen sein, um Informationslecks aufzudecken. In der Affäre haben der ehemalige Personalvorstand Klinkhammer und ein Unternehmen, das von der Telekom mit Ermittlungen beauftragt wurde, den Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel belastet, die direkt oder indirekt die Bespitzelungen angeordnet haben sollen. Beide wiesen die Vorwürfe zurück, sie hätten nichts mit den Überwachungen zu tun. Mittlerweile gibt es zudem Berichte, dass die Telekom über die Analyse von Telefon-Verbindungsdaten hinaus einen Spitzel in die Capital-Redaktion eingeschleust haben soll. Zudem sollen die Bespitzelungen bereits 2000 begonnen haben, als Ron Sommer noch als Vorstandschef amtierte.
Am Donnerstag durchsuchte die Staatsanwaltschaftdann die Konzernzentrale der Deutschen Telekom in Bonn. Dabei nahmen die Beamten unter anderen den Ricke und Zumwinkel ins Visier. Zumwinkel war bereits Anfang des Jahres wegen des Vorwurfs der Verwicklung in die Liechtenstein-Steueraffäre als Post-Vorstandschef zurückgetreten. Neben den beiden früheren Topmanagern wird gegen sechs weitere Personen ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Vertreter der Arbeitnehmer im Telekom-Aufsichtsrat kündigten in Berlin eine Strafanzeige gegen das Unternehmen und Unbekannt an. Im Kern geht es um den Verdacht, dass die Telekom auf der Suche nach undichten Stellen Kontakte von Managern und Aufsichtsräten zu Journalisten ausgespäht haben soll.
Offiziell geht es um den Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung von Daten und der Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Nach Angaben des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, ver.di- Bundesvorstand Lothar Schröder, sind den Arbeitnehmervertretern die Bespitzelungs-Vorgänge erst seit wenigen Tagen bekannt.
Der ehemalige Telekom-Chef Ron Sommer bestritt am Donnerstag, über die Bespitzelung von Journalisten informiert gewesen zu sein. Das hätte er nicht geduldet, sagte er der Financial Times Deutschland[7]. "Das gilt auch für den gesamten Vorstand und Aufsichtsrat." Sommer war zwischen 1995 und 2002 Vorstandschef der Telekom. Nach Informationen der Zeitung soll das Unternehmen bereits im Jahr 2000 den Auftrag gegeben haben, Journalisten zu bespitzeln.
Gegen Telekom-Vorstandschef René Obermann, der Ricke im November 2006 abgelöst hatte, wird nach Angaben von Behördensprecher Fred Apostel nicht ermittelt. Auch andere aktuelle Vorstandsmitglieder sind nicht Gegenstand der Ermittlungen. Dennoch gerät auch Obermann unter Druck – wegen des Umgangs mit der Affäre. Die Telekom soll seit 2007 von den früheren Bespitzelungen gewusst haben, ohne dass die Betroffenen informiert wurden.
(dpa) / (jk/c't)
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aktuell | 16:24, 6. Sep. 2008 | (36 KB) | Twentythree (Diskussion | Beiträge) | Infomaterial der Braunschweiger OG: Stellwände: Vorratsdatenspeicherung |
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