AG-eCard E-Health-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Gesetzestext mit Möglichkeit, die Unterschiede zu älteren Versionen zusehen: https://www.buzer.de/gesetz/2497/index.htm
 
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Aktuelle Version vom 20. März 2016, 23:51 Uhr

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)



Beim Anlegen von Unterseiten sollte deren Name mit AG-eCard beginnen und - zum bessern Auffinden der Seiten - die Vorlage:EGK-Thematik durch Einfügen von {{EGK-Thematik}} am Anfang der Seite genutzt werden. Danke!

Auf dieser Seite geht es um ausschließlich um das E-Health-Gesetz

Referentenentwurf des Gesetzes

Der Referententwurf ist auf der Seite http://extdsb.wordpress.com/2015/01/13/leak-referentenentwurf-e-healthgesetz/ verlinkt bzw. direkt unter https://extdsb.files.wordpress.com/2015/01/re_e-health-gesetz1.pdf zu finden

Kritikpunkte

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Stellungnahmen zum Gesetz

Hier sind nur Auszüge aus den Stellungnahmen aufgeführt. Für die vollständige Stellungnahme bitte den entsprechenden Link anklicken.

  • Stellungnahme des ULD:

E-Health-Gesetzentwurf ist für ULD enttäuschend (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/861-E-Health-Gesetzentwurf-ist-fuer-ULD-enttaeuschend.html)

Der soeben vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Entwurf eines sog. „E-Health-Gesetzes“ enttäuscht aus Datenschutzsicht – so die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er wird seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen. Diese TI ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation. Um allerdings die bisherigen Widerstände gegen die TI und die eGK zu überwinden, bedarf es weiterer Anstrengungen. Dieser E-Health-Gesetzesentwurf reicht nach Ansicht des ULD nicht, um die Angst vor dem gläsernen Patienten und der Verletzung des Medizindatenschutzes zu überwinden.

  • Stellungnahme vom Grundrechtekommittee:

"Mit Anreizen und Sanktionsmechanismen gegen die Interessen der Versicherten: http://www.grundrechtekomitee.de/node/675 „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“

Der Referentenentwurf vom 13. Januar 2015 aus dem Bundesministerium für Gesundheit macht vor allem deutlich, dass nun mit Anreizregelungen und Sanktionsmechanismen der Ausbau der Telematikinfrastruktur vorangetrieben werden soll. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte schon am 13. Januar 2015 für die FAZ formuliert: „Es ist falsch, dass es nicht genug Datenschutz gebe. Das Gegenteil ist der Fall

Links zu Medienartikeln zum E-Health-Gesetzentwurf

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Verabschiedeter Gesetzestext