Berliner Alternativmodell zur Schüler-ID: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Wirkung zum Schuljahreswechsel 2009/2010 plant die Landesregierung Berlin die Einführung einer Zentralen Schülerdatei. | Mit Wirkung zum Schuljahreswechsel 2009/2010 plant die Landesregierung Berlin die Einführung einer Zentralen Schülerdatei. |
Version vom 10. Dezember 2008, 08:24 Uhr
Das alternative Umsetzungsmodell wurde von der AG Schüler_ID an die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses (Landtag) und die Berliner Presse gesendet:
Bürgerrechtler warnen vor Berliner Schülerdatei und zeigen Alternativen auf
Mit Wirkung zum Schuljahreswechsel 2009/2010 plant die Landesregierung Berlin die Einführung einer Zentralen Schülerdatei.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Berlin, vehementer Kritiker und Mahner in Sachen Bürgerrechte und Datenschutz, wendet sich entschieden gegen diese weitere Datensammlung und appelliert an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu Berlin, das Vorhaben abzulehnen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Berlin hat folgende grundrechtsschonende Alternative entwickelt:
1. eGouvernment, schlanke Verwaltung, Lehrmittel - und Ressourcenzuweisung:
Selbstverständlich sollen moderne Datenverarbeitungssysteme im Zuge der eGouvernment-Initiative auch im der Schule Einzug halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Lehrerschaft und das Rektorat bei Ihren Aufgaben entlastet und unterstützt werden können.
Wir schlagen eine einheitliche Verwaltungssoft- und Hardware an allen öffentlichen Schulen vor. Die Schulen erheben jetzt bereits die meisten im Gesetzestext vorgeschlagenen Daten.
Damit die Senatsverwaltung Planungssicherheit in der Zuweisung von Lehrmitteln, Schulplätzen, Lehrkräften etc. erhält, ist es lediglich notwendig, daß die einzelnen Schulen die Sozialdaten und für die Bedarfsplanung relevanten Daten ausschließlich kumuliert an die Senatsverwaltung in einem standardisierten Verfahren übermitteln.
Das System bliebe damit dezentral und damit sicherer, als eine zentralisierte Lösung.
2. Doppelanmeldungen, Scheinanmeldungen:
Um Doppelanmeldungen zu vermeiden, ist eine zentrale Datenbank bei der Senatsverwaltung nicht notwendig. Notwendig wäre, daß das Software-System in der jeweiligen Schule eine exakte Tabelle aller Postleitzahlen, Strassen und Hausnummern beinhaltet, die zu ihrem Einzugsgebiet gehört. Bei Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes müsste die Software automatisch prüfen, ob die Adresse im Einzugsgebiet liegt und den Antrag entsprechend annehmen oder ablehnen.
Eine Doppelanmeldung mittels gefälschter Dokumente wäre weiterhin möglich. Dies ist aber, wie auch die Doppelanmeldung selbst, bereits jetzt strafrechtlich relevant. Die Kosten für die Implementation einer solchen lokalen Tabelle mit Adressen wäre ungleich weniger aufwendig und kostenintensiv, als der Aufbau der geplanten Zentraldatei.
3. Kriminalitätsprävention, Strafverfolgung:
Die Polizei benötigt keinen direkten oder indirekten Zugriff auf die Schülerdaten. Im Falle einer Straftat oder des Verdachts auf eine Straftat, haben die Strafverfolgungsbehörden bereits jetzt Zugriff auf die Meldedaten der Meldeämter.
Im Falle eines schulpflichtigen Kindes kann mit diesen Meldedaten der Name und die Adresse der zuständigen Schule einfach ermittelt werden, indem der Polizei eine durchsuchbare Tabelle aller Schulen und der ihnen zugewiesenen Gebiete (Postleitzahlen, Strassen, Hausnummern) zur Verfügung gestellt wird.
4. Kosten und Effektivität:
Die dezentralen Lösungen, wie sie hier skizziert werden, werden wesentlich kostengünstiger umzusetzen sein, technisch weniger aufwändig und damit weniger wartungsintensiv.
Auch eine Aufstockung des Personals in der Senatsverwaltung würde entfallen, da dort keine zusätzliche Stelle mehr eingerichtet werden müsste, die die Abfragen der Schulen und Strafverfolgungsbehörden abarbeitet. Stattdessen könnten die Schulen und die Strafverfolgungsbehörden selbst schneller und damit effizienter ihre Aufgaben erledigen.
5. Allgemeines:
Die Lehrerschaft ist, neben den Rektorat, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern selbst, für die Bildungschancen jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers verantwortlich.
Zentrale Datensammlungen verschieben das Verantwortungsverhältnis aber in die Administration. Aus statistischen Werten werden urplötzlich Handlungsanweisungen und organisatorischer Sachzwang. Die einzelne Schülerin, der einzelne Schüler bzw. deren individuelle Förderung bleiben "auf der Strecke".
Das Problem des "Schulschwänzens", muß auf lokaler Ebene gelöst werden, also im sozialen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Sozialarbeitern und, in schwereren Fällen, mit Jugendämtern, Jugendgerichten etc. Eine zentrale Verwaltung und Technisierung wird soziale Probleme nicht lösen können.
Im Wesentlichen ist festzustellen, das die erwünschte Daten-Ansammlung zu weit geht, wenn sensible und persönliche Daten zentral gespeichert und gesammelt werden sollen. Die "Herkunftssprache", ärztliche Untersuchungsergebnisse und die "Lehrmittelfreiheit" betreffen persönlichste Lebensbereiche und sind als solche höchst vertraulich. Vertraulichkeit kann aber technisch nicht einwandfrei realisiert werden, insbesondere nicht in zentralisierten Datenbanksystemen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Berlin lehnt die zentrale Schülerdatei vehement ab. Sie würde die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler in vielen Punkten einschränken oder verletzen. Darüber hinaus sind durch die zentralisierte Verwaltung keine Kosteneinsparungen bezüglich der reinen Datenverwaltung zu erwarten, daß Gegenteil ist der Fall.
Ansprechpartner für Rückfragen:
- Lotar Küpper, Tel: +49-160-95913950, <enkode>lotar@erziehungspflicht.de</enkode>
- Ricardo Cristof Remmert-Fontes, Tel: +49-170-2487266,<enkode>ricardo.cristof@remmert-fontes.de</enkode>