Volkszaehlung/FAQ
Auf dieser Seite sollen besonders häufig gestellte Fragen beantwortet werden.
Bei weiteren Fragen einfach hier im Wiki umherschauen oder - falls das nicht weiterhilft - die weiteren Fragen auf dieser Wiki-Seite direkt eintragen oder an die AK-Zensus-Kontaktadresse senden: kontakt(at)zensus11(punkt)de
Ich bekomme Besuch vom Volkszähler. Muss ich den in meine Wohnung lassen?
Nein.
Es gilt nach wie vor die Unverletzlichkeit der Wohnung, so wie sie im Artikel 13 des Grundgesetzes begründet ist.
Wer möchte, kann dem Volkszähler erklären, dass man den Fragebogen lieber alleine ausfüllen möchte. Dann bekommt man den Fragebogen ausgehändigt, ist aber trotzdem verpflichtet, wenigstens folgende Fragen mündlich zu beantworten:
- Angaben zur Wohnung:
- Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude
- Anzahl der in der Wohnung lebenden Menschen
- Angabe zur an der Wohnungstür angetroffenen Person und aller anderen in der Wohnung lebenden Menschen:
- alle Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
In Juristendeutsch geschrieben und daher schwer verständlich nachzulesen im § 18 Absatz 4 des Zensusgesetzes.
Tip Nr. 1:
Falls man sich nicht in der eigenen Wohnung befindet, also z.B. nur gerade bei Freunden oder Verwandten zu Gast ist, ist man zu keiner Angabe verpflichtet. Für den Fall, dass niemand der in der betroffenen Wohnung lebenden Menschen gerade anwesend ist, kann man den Volkszähler darauf aufmerksam machen und muss keine Fragen beantworten.
Tip Nr. 2:
Allen Menschen, die z.B. Angst vor Nazi- oder Einbrecher-Volkszählern haben, sei empfohlen, dem Volkszähler gar nicht aufzumachen. Sollten die Volkszähler auch nach mehreren Versuchen (in Niedersachsen z.B. 2x, in Nordrhein-Westfalen 3x) die zu Befragenden nicht angetroffen haben, dann wird der Fragebogen per Post oder per Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
Und wie sollte ich mit dem Volkszähler sonst umgehen?
Wichtig: Den/die VolkszählerIn ordentlich, das heisst würdevoll, sachlich und freundlich behandeln!
Diese Menschen können (oft) nichts dafür, dass Sie als Volkszähler durch die Gegend geschickt werden. Das bedeutet nicht, dass ihr nicht beharrlich und ausdauernd das macht und durchsetzt, was ihr für richtig haltet. Aber eben bitte in einer respektvollen und menschlichen Art und Weise.
Hinweise:
- Ein Personalausweis muss definitiv nicht vorgezeigt werden.
- Folgende Personengruppen sind nicht auskunftspflichtig:
- Angehörige ausländischer Streitkräfte
- Diplomaten und Berufskonsulare
- Angehörige einer "bevorrechtigten internationalen Organisation"
- Diese Menschen dürfen nicht gegen ihren Willen befragt werden, das Vorzeigen ihrer Ausweisdokumente kann nicht verpflichtend verlangt werden! Gleiches gilt für deren Familienangehörige.
- Nicht in den jeweiligen Wohnungen lebende Menschen (siehe oben Tip Nr. 1).
- Eventuell eine Kopie des Fragebogens nach dem Ausfüllen anfertigen, damit man später nachweisen kann, was man denn nun wirklich angegeben hat. Ist auch dann hilfreich, falls man zu den 5% gehört, die im Rahmen der Qualitätsüberprüfung den ganzen Fragebogen noch einmal vollständig auszufüllen hat ...
- Dienstausweis des Volkszählers zeigen lassen und prüfen, evtl. Namen notieren.
- Bei Unklarheiten und Fragen: Immer und alles nachfragen!