Diskussion:Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!
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Ich denke, es macht Sinn, diesen Artikel mit dem Artikel "Was ist Vorratsdatenspeicherung" zusammenzulegen.

Probleme in der Richtlinie - Fragen, Unstimmigkeiten

Artikel 2, Absatz 2

'Nutzer' ist eine natürliche oder juristische Person - wer ein Handy, einen Internetzugang, etc. benutzt, muß aber gar nicht derjenige sein, der ihn bezahlt. Dafür gibt es auch keine Auskunftspflicht seitens der Bürger.

Es wurde nicht definiert, was eine 'Nachricht' ist - auch nicht im Anhang. Im Internet, mit seiner Vielzahl von Protokollen ist das nicht offensichtlich.

(...to be continued)

--Sirveillance 18:25, 22. Dez 2005 (CET)