Mikrozensus
Was ist der Mikrozensus?
Der Mikrozensus ist eine Bevölkerungsbefragung durch die Statistischen Landes- und Bundesämter, die seit 1957 durchgeführt wird.
Wie oft gibt es einen Mikrozensus?
Der Mikrozensus wird anders als der "Zensus" (=Volkszählung) durchgängig in jedem Jahr durchgeführt!
Wer ist vom Mikrozensus betroffen?
Der Mikrozensus wird bei etwa einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt, die betroffenen Haushalte werden per Zufallsgenerator ermittelt und gleichmäßig über alle Wochen des Jahres verteilt dann aufgesucht bzw. befragt.
Ein Prozent der Haushalte entspricht ca. 390.000 Haushalte bundesweit, in denen ca. 830.000 Menschen leben, die dann jedes Jahr von dieser Befragung betroffen sind.
Die Haushalte werden schriftlich benachrichtigt, bevor ein Erhebungsbeauftragter (Volkszähler) zu Besuch kommt und die Befragung mit Hilfe eines tragbaren Computers (Laptop) durchführt.
Wer "möchte", kann die Fragen aber auch stattdessen schriftlich per Fragebogen (dann wird man zum "Selbstausfüller") oder telefonisch beantworten.
Alle betroffenen Haushalte und deren Bewohner müssen auch in den drei folgenden Jahren die entsprechenden Fragebögen ausfüllen, also insgesamt vier mal. Dieses ist im Gesetz zum Mikrozensus so festgelegt worden.
Dabei ist es so, dass sich der Frageumfang ändert. Neben einem in jedem Jahr gleichen Satz an Basisfragen ("Grundprogramm") gibt es einen weiteren Satz an erweiterten Fragen, der jedes von den vier Jahren anders ist ("Ergänzungsprogramm").
Zusätzlich kann es aber in jedem Jahr noch weitere, zusätzliche Fragen geben ("ad-hoc-Modul"), die aber nur einem Teil der Haushalte gestellt werden.
Was wird beim Mikrozensus erfragt?
Anders als der Name vermuten lässt: Viel. Sehr viel.
Der Fragebogen zum Mikrozensus 2008 ist beispielsweise 48 Seiten lang und erfasst unter anderem folgende Angaben:
Der Fragebogen für 2010 umfasst dann schon 56 Seiten. Zusätzlich gibt es eine 32seitige Informationsbroschüre für Befragte ...
Wer organisiert den Mikrozensus
Die bundesweite Organisation und Planung wird vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden durchgeführt, für die Ausführung der Erhebungen (=Befragungen) in den einzelnen Bundesländern sind jedoch die jeweiligen Landesämter für Statistik zuständig.
Die Ergebnisse werden von den Statistischen Ämtern veröffentlicht und stehen damit allen zur Verfügung.
Beispiele:
- Ergebnisse des Mikrozensus 2005, 100seitiges pdf-Dokument
- Auszüge aus den Ergebnissen des Mikrozensus 2008 für Schleswig-Holstein, 2seitiges Faltblatt
Wozu das Ganze?
"Der Mikrozensus dient der Bereitstellung statistischer Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung (Mehrzweckstichprobe). Er schreibt die Ergebnisse der Volkszählung fort. Zudem dient er der Evaluierung anderer amtlicher Statistiken, wie zum Beispiel der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe." (Quelle: Statistisches Bundesamt Wiesbaden)
Alles klar?
Auskunftspflicht
Genau wie bei der Volkszählung gibt es auch beim Mikrozensus die Verpflichtung zur vollständigen, in allen Punkten korrekten Auskunft zu den gestellten Fragen (§ 7 Mikrozensusgesetz).
Laut Wikipedia-Artikel ist die Bußgeld-Vorschrift (5000-Euro-Regel) des Bundesstatistikgesetzes zwar nicht auf den Mikrozensus anwendbar, dieses "schließe aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus." (!?)
Gesetzliche Grundlagen
- Mikrozensusurteil BVerfGE 27,1 vom 16.7.1969
- EG-Verordnung Nr. 577/98 vom 9.3.1998
- derzeit gültiges Mikrozensusgesetz 2005, zuletzt geändert am 8.7.2009
Verfassungsgemäß?
Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz-Schleswig Holstein (ULD) sind der Mikrozensus und seine gesetzliche Grundlage verfassungskonform.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Volkszählungsurteil nämlich auch davon gesprochen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden kann.
Unter Berücksichtigung der gesetzlich definierten Wahrung der Anonymität der Daten sei das hier der Fall, so das ULD.
Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus in den Beschlüssen vom 1. März 1988 (1 BvR 93/88) und vom 15. April 1988 (1 BvR 222/88) die Grundrechtskonfirmität bestätigt. (Diese Angabe entstammt einem Informationsblatt des ULD, leider konnten die Urteile im Netz nicht nachrecherchiert werden!)
Aber natürlich darf sich jeder Mensch eine eigene Meinung darüber bilden!
Links
- Wikipedia-Artikel zum Mikrozensus mit vielen Informationen und Verweisen