Quiz
Mögliche Fragen für ein Wissensquiz:
- Würde der Vorschlag des Justizministeriums die Feststellung ermöglichen, welche Inhalte ich im Internet gelesen habe? Hätte ich im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung beispielsweise in das Visier der Ermittler geraten können, weil ich mich im Internet über den Mordfall "Mirko" informiert habe?
- Würde der Vorschlag des Justizministeriums die Feststellung ermöglichen, wo ich mich aufgehalten habe? Hätte ich im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung beispielsweise in das Visier der Ermittler geraten können, weil in meiner Nähe eine Straftat begangen worden ist?
- Bei Bedarf kann ich durch Angabe von Fantasiedaten ein anonymes E-Mail-Postfach eröffnen und darüber E-Mails ohne Angabe meines Namens versenden (z.B. an eine Beratungsstelle oder an einen Journalisten). Würde der Vorschlag des Justizministeriums künftig die Feststellung ermöglichen, dass ich der Verfasser solcher E-Mails bin?
- Würde der Vorschlag des Justizministeriums die Feststellung ermöglichen, welche Forenbeiträge und Kommentare ich geschrieben habe? Beispiel: Sie schreiben im Heise-Forum unter einem Pseudonym einen satirischen Kommentar zu den Anschlägen des 11. September 2001. Jemand zeigt Sie wegen "Billigung von Straftaten" an. Wie würde sich eine IP-Vorratsdatenspeicherung auswirken?
- Ermöglicht der Vorschlag des Justizministeriums die Feststellung, ob ich auf Google nach "verdächtigen Worten" gesucht habe?
- Ermöglicht der Vorschlag des Justizministeriums die Identifizierung anonymer Informanten von Journalisten?
- Soll die Offenlegung meines Surfverhaltens eine richterliche Genehmigung voraussetzen?
- Soll die Offenlegung meines Surfverhaltens nur bei Verdacht schwerer Straftaten zulässig sein?
- Soll die Offenlegung meines Surfverhaltens auch Geheimdiensten (z.B. Verfassungsschutz) und dem Staatsschutz zur Ermittlung wegen politischer Aktivitäten ermöglicht werden?
- Würde der Vorschlag des Justizministeriums Ermittlungen gegen private Tauschbörsennutzer ermöglichen?
- Handelt es sich bei der Information, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war, um Verbindungsdaten, die vom Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) geschützt sind, oder um "Bestandsdaten"?
- Ist der Vorschlag des Justizministeriums mit den Grundrechten vereinbar?
- Hat die IP-Vorratsspeicherung im Jahr 2009 dazu geführt, dass ein größerer Teil der polizeilich registrierten Internetdelikte aufgeklärt wurde?
- Hat die IP-Vorratsspeicherung im Jahr 2009 dazu geführt, dass weniger Straftaten im Internet begangen wurden?
- Wieviele staatliche Auskunftsersuchen zu IP-Adressen erfolgen wegen eines Verdachts des Austauschs kinder- oder jugendpornografischer Darstellungen über das Internet? 80%, 20% oder 5%?
- Wieviele polizeilich bekannte Fälle des Austauschs kinder- oder jugendpornografischer Darstellungen über das Internet werden nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt? Jeder Dritte (33%), jeder Zweite (50%) oder zwei von drei (66%)?
- Ist das Internet ohne IP-Vorratsdatenspeicherung ein rechtsfreier Raum?
- Kann die vorgeschlagene IP-Vorratsdatenspeicherung durch Nutzung eines Anonymisierungsdienstes umgangen werden?
- Würde der Vorschlag des Justizministeriums über die bisherige Datenspeicherung hinaus gehen?