Rechtsprechungen zu Überwachungsgesetzen

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Hintergrund

E-Mails für Fahnder tabu?

Urteil/Entscheidungen

BVerfG Urteil

Urteile Sozialgericht

08.12.2005 Sozialgericht Düsseldorf; 07. Dezember 2005: Zur Ermittlung einer so genannten „eheähnlichen Lebenspartnerschaft“ dürfen Behörden ohne vorherige Information des Betroffenen und ohne dessen Einverständnis nicht den Nachbar oder sonstige Dritte befragen (Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005, Az.: S 35 AS 343/05 ER). Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Die tatsächlichen Gegebenheiten darf die Behörde nicht einfach an dem Betroffenen „vorbeiermitteln“. Das widerspricht grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und ist daher rechtswidrig und unzulässig, wie das Sozialgericht Düsseldorf jetzt urteilte.

Quelle: www.justiz.nrw.de

weitere Beispiele

weitere Beispiele im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag

Schwarz-Roter Koalitionsvertrag: Chancen für zusätzliche Überwachung?

Zeile 1541

"Da vermutet wird, dass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die Bundesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotprojektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chipkarten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenenfalls bundesweit einführen."

1547


Zukünfige Maßnahmen die das Überwachen erleichtern

"Gesetz zum Erhalt der Sicherheit analoger Inhalte"

In den USA sollen alle Geräte, die analoge Videosignale in digitale umwandeln können, mit einem Kopierschutz ausgerüstet werden. Damit wollen Filmstudios, Fernsehanstalten und andere Rechteverwerter kontrollieren, was Nutzer aufnehmen dürfen und was nicht.

Damit könnte in Zukunft auch die Analoge-Technik der Zensur und Überwachung ausgesetzt werden.

Als Vorwand dient hier mal wieder das Raubkopieren.


Im britischen Unterhaus steht ein neues Terrorismusgesetz (Terrorism Bill) vor der Verabschiedung. Es soll unter anderem die freie Meinungsäußerung einschränken und die Polizei zu einer Zensurbehörde machen. Bis zu sieben Jahren Haft und/oder Geldstrafen werden angedroht für:

  • die Veröffentlichung einer direkten oder indirekten Aufforderung zu terroristischen Akten, deren Vorbereitung oder Veranlassung ("Encouragement of Terrorism");
  • die Veröffentlichung von Informationen, die bei der Vorbereitung oder Ausführung terroristischer Akte hilfreich sein können;
  • die Veröffentlichung einer glorifizierenden Darstellung von früherem, gegenwärtigem oder zukünftigem Terrorismus, wenn diese von Mitgliedern der Öffentlichkeit wahrscheinlich als Billigung ähnlichen Verhaltens unter gegebenen Umständen verstanden werden kann;
  • die Veranlassung Dritter, eine der genannten Inhalte zu veröffentlichen;
  • das Anbieten, Verleihen, Verbreiten, Verkaufen, Weitergeben, elektronische Weiterleiten oder Herschenken solcher Aufforderungen sowie der Besitz solcher Aufforderungen, mit entsprechender Absicht ("possession with a view");
  • die Missachtung eines polizeilichen Zensurbefehls.

Gleichzeitig werden die Definitionen von "Terrorismus" erweitert und festgestellt, dass die Tat weder im Vereinigten Königreich begangen werden noch mit dem Königreich in Zusammenhang stehen muss, um die Rechtsfolgen auszulösen.


Positive Meldungen und Erfolge

Zensurverdächtige Projekte sollen nicht mehr ohne weiteres Gelder von Investmentunternehmen erhalten. Darauf verständigten sich 25 Investmentfondsgesellschaften, Forschungsinstitute und Stiftungen aus den USA, Europa und Australien mit der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RoG).