Infoflyer
Der Infoflyer der letzten Demo ist [hier] zu finden.
Auf den Demoplanungsseiten wurde ja nach einem Infoflyer gegen die "Ich habe doch nichts zu verbergen"-Fraktion gefragt; ich habe mal versucht, dazu was zu "Papier" zu bringen, Quelle war größtenteils http://tinyurl.com/lknhq, Umfang ist in Arial 12pt eine knappe A4-Seite, für die Rückseite würde sich eine Variante der 5-Minuten-Info von der Portalseite anbieten, bitte Feedback ,vernichtende Kritik etc. --Owe 15:25, 19. Sep 2006 (CEST)
"Ich habe doch nichts zu verbergen."
Populismen und Richtigstellungen zur Überwachung
„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“– diese und andere Phrasen werden häufig zur Rechtfertigung von verschiedensten Überwachungsmaßnahmen vorgebracht, und das nicht nur an Stammtischen, sondern auch von Politikern und anderen Befürwortern von Überwachungsmaßnahmen. Auf den ersten Blick mögen sie vielleicht einleuchtend erscheinen, aber wie sieht es nach dem zweiten Blick aus?
„Ich habe doch nichts zu verbergen“ – Oftmals wird „etwas zu verbergen haben“ mit unlauteren Absichten gleichgestellt, warum sollte also ein rechtschaffener Bürger etwas zu verbergen haben? Ganz einfach: Es gibt Dinge, die den Staat nichts angehen, jeder Mensch hat eine Privat- und Intimsphäre, die auch im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention rechtlich festgeschrieben ist. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, warum schließen Sie dann die Toilettentür hinter sich, warum zeigen Sie nicht jedem Ihre Kontoauszüge, Ihre Telefonabrechnung oder erzählen ihm Ihre gesamte Lebensgeschichte? Eben weil diese Dinge die Privat- und Intimsphäre berühren und niemanden etwas angehen! Wer wirklich meint, nichts zu verbergen zu haben, soll gerne in einem „Big Brother“-Container leben können – bloß soll er anderen Menschen nicht vorwerfen, ihre Geheimnisse für sich behalten zu wollen.
„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ – Selbst wann man „nichts zu verbergen“ hätte, wäre diese Aussage immer noch schlicht und ergreifend falsch. Auch wer sich nichts vorzuwerfen hat, muss zunehmend mit polizeilichen Maßnahmen rechnen (Stichwort Schleierfahndung), oftmals kann schon ein Verdacht oder ein Eintrag auf einer „Gefährderliste“ zu tiefgreifenden Maßnahmen wie Observationen, Wohnungsdurchsuchungen oder Befragungen des sozialen Umfelds führen. Diese Maßnahmen können zu Vorverurteilungen führen – oder was würden Sie denken, wenn zwei Polizeibeamte vor Ihrer Tür stünden und „einige Fragen zum Herrn Müller von nebenan“ hätten? Auch Fälle von Ein- und Ausreiseverweigerungen aufgrund von Namensverwechslungen und sogar irrtümlichen Tötungen durch Sicherheitskräfte sind schon vorgekommen. Unschuldige geraten also immer wieder ins Visier von Behörden, in denen schließlich auch nur Menschen arbeiten, die nicht unfehlbar sind.
„Datenschutz ist Täterschutz“ – Auch dies ist ein beliebtes „Bonmot“ von Überwachungsbefürwortern, richtig ist jedoch vielmehr, dass Datenschutz Grundrechtsschutz ist, in Form des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung genießt er sogar Verfassungsrang. Warum soll der Staat nicht alles wissen dürfen? Je mehr der Staat weiß, desto größer werden die Möglichkeiten für Falschverdächtigungen, die wie oben gezeigt schwerwiegende Folge haben können. Auch die Gefahr des Missbrauchs der gesammelten Daten wächst – immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Daten an Unbefugte weitergegeben wurden, oder Überwachungspersonal die Kameras zum „spannern“ missbraucht hat. Das Bewusstsein, anonym handeln zu können, ist eine Vorbedingung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die freie Meinungsäußerung – oder würden Sie sich wohl dabei fühlen, zu wissen, dass Informationen z.B. über die Teilnahme an Demonstrationen oder politisches Engagement gespeichert werden?