BKA-Gesetz
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
BKAG
Ausfertigungsdatum: 07.07.1997
Vollzitat:
"Bundeskriminalamtgesetz vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 21.12.2007 I 3198
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Textnachweis ab: 1.8.1997
Das G wurde vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 7 Satz 1 G v. 7.7.1997 I 1650 am 1.8.1997 in Kraft getreten. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten § 2 Zentralstelle § 3 Internationale Zusammenarbeit § 4 Strafverfolgung § 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane § 6 Zeugenschutz
Abschnitt 2
Befugnisse des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 1
Zentralstelle
§ 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle § 8 Dateien der Zentralstelle § 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle § 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich § 11 Polizeiliches Informationssystem § 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem § 13 Unterrichtung der Zentralstelle
Unterabschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit
§ 14 Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich § 15 Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
Unterabschnitt 3
Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
§ 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung § 17 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung § 18 Koordinierung bei der Strafverfolgung § 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder § 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
Unterabschnitt 4
Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
§ 21 Allgemeine Befugnisse § 22 Erhebung personenbezogener Daten § 23 Besondere Mittel der Datenerhebung § 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5
Zeugenschutz
§ 26 Befugnisse
Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen
§ 27 Übermittlungsverbote § 28 Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien § 29 Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung § 30 Weitere Verwendung von Daten § 31 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern § 32 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener
Daten in Dateien
§ 33 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten § 34 Errichtungsanordnung § 35 Ergänzende Regelungen § 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften § 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes § 38 Einschränkung von Grundrechten
Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet