Volkszaehlung-Statistikbehoerden-Fragen

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What's up here?

Auf dieser Seite sollen Fragen gesammelt werden, die an die Statistikbehörden gestellt werden können.

Dabei kann es sich um "globale" Fragen handeln, also Fragen, die in gleichem Wortlaut an alle Behörden gerichtet werden können oder auch um "lokale", also auf einzelne Bundesländer und deren Ausführungsgesetze ausgerichtete Fragen gehen.


Globale Fragen

Für alle Bundesländer

  • An welcher behördlichen Stelle genau erfolgt die Trennung von Hilfs- und Erhebungsmerkmalen?
  • Wer bzw. aus welchen Bevölkerungsgruppen soll in [BUNDESLAND] in der Praxis als Volkszähler herangezogen werden?
  • Rechnen Sie damit, dass es "Verpflichtungen zum Ehrenamt" als Volkszähler geben wird oder vermuten Sie eher, dass sich mehr Freiwillige melden als benötigte Volkszählerstellen vorhanden sind?
  • Erwarten Sie mit nennenswerten Widerstand gegen die Volkszählung in Form von Auskunftsverweigerung?
  • Wie werden Sie mit Volkszählungsverweigerern umgehen und mit Bußgeldern in welcher Höhe rechnen Sie für derartiges Verhalten?
  • Gibt es eine Werbe- bzw. Öffentlichkeitsstrategie für die Durchführung der Volkszählung?
  • Wenn ja: Was sieht die Werbestrategie als Reaktion auf eine etwaige Boykottbewegung vor?
  • Wie hoch schätzen Sie die Risiken eines Hackerangriffs auf die aufgrund der Volkszählung erhobenen Daten ein?
  • Wie hoch schätzen Sie die Missbrauchsrisiken der neu erhobenen und gesammelten Daten für die Volkszählung ein?
  • Mit welchen Gesamtkosten der öffentliche Hand rechnen Sie für die Durchführung und Auswertung des Zensus 2011 und worauf basieren diese Annahmen genau?
  • Was sind die geschätzen Gesamtkosten für Privatleute und Unternehmen für die Teilnahme am Zensus 2011, wie errechnen sich diese und worauf basieren diese Annahmen genau?
  • Wie viele Stellen wurden in Ihrem Amt seit 2006 ausschließlich für die Volkszählung und dessen Vorbereitung neu geschaffen? Handelt es sich dabei um zeitlich beschränkte Stellen oder wird es eine Weiterbeschäftigung der Zensus-Verantwortlichen geben?
  • Mit welchen Gesamtkosten müsste man bei einer Volkszählung wie 1987 für [BUNDESLAND] praktiziert rechnen?
  • Basierend auf welchen Daten und Verfahren werden die Stichprobengrößen der Haushaltsbefragungen ermittelt?
  • Mit welcher Fehlerquote wird bei den Daten der Meldebehörden gerechnet und woher kommt diese Annahme?
  • Welche alternativen Verfahren zur Ermittlung der Bevölkerungszahl wurden bei der Methodenwahl berücksichtigt? Warum werden diese nicht verwendet?
  • Angenommen die Erhebung des Zensus 2011 würde komplett freiwillig erfolgen, welche Rücklaufquote würden Sie dann erwarten?
  • Angenommen der Zensus 2011 könnte nicht stattfinden, welche direkten Folgen ergäben sich dadurch?
  • Betreffend die in Ihrem Amt gespeicherten, übermittelten und/oder verarbeiteten Daten des Zensus 2011:
  • In welcher Form und auf welchen Medien werden die Daten gespeichert, welche Verschlüsselung ist dabei vorgesehen?
  • Welche Personen (mit Funktion und Anzahl) haben Zugriff auf die Daten?
  • Welche Personen (mit Funktion und Anzahl) haben Zugriff (physikalisch und per Netzwerk) auf die Systeme die die Daten beinhalten?
  • Gibt es ein spezielles Datensicherheitskonzept für die Daten des Zensus 2011 und wenn ja, wie sieht dieses Konzept genau aus?
  • Wer ist namentlich für die Einhaltung des Konzeptes in Ihrem Haus verantwortlich, wie lange ist diese Person schon zuständig für diese Tätigkeit?
  • In welcher Form werden die Daten an welche Stellen übermittelt, welche Verschlüsselung ist dabei vorgesehen?
  • Werden Sicherheitskopien (Backups) der Daten erstellt die außer Haus gesichert/gelagert werden?
  • Mit welcher Speicherdauer rechnen Sie bei den erhobenen Hilfsmerkmalen?
  • Sofern Sie Daten des Zensus für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben herausgeben: Werden diese Daten absolut anonymisiert oder entsprechend §16 BStatG?


Lokale Fragen

Niedersachsen

  • Wie genau wird die Aufwandsentschädigung der Volkszähler berechnet? Gibt es dafür "nur" die im Ausführungsgesetzentwurf erwähnte Kopfpauschale oder gibt es auch Festanteile, eventuell auch eine zusätzliche Kilometerpauschale?
  • Gibt es die im Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes erwähnte Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und wenn nicht: Wann wird damit zu rechnen sein?
  • Was ist das im Gesetzentwurf erwähnte Verwaltungszwangsverfahren bzw. was ist mit der entsprechenden Textstelle (Begründung zu § 6 Satz 1) gemeint?
  • Wo kann man die Kostenkalkulation des Landesstatistikbehörde vom 11.12.2009 einsehen bzw. können Sie uns diese bitte zusenden?
  • Gibt es ein IT-Sicherheitskonzept und wie sieht das aus?


Adressen und Ansprechpartner der Behörden

Bund

Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
D-65189 Wiesbaden
E-Mail poststelle(at)destatis.de
URL http://www.destatis.de/kontakt/
Telefon 0611-75-1
Telefax 0611-72-4000

Annette Pfeiffer - Referatsleiterin Zensuskommunikation - D115 - Kundenmanagementsystem
Telefon 0611-75-4486
Telefax 0611-75-3330
E-Mail <enkode>annette.pfeiffer@destatis.de</enkode>

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Göttinger Chaussee 76
D-30453 Hannover
Telefon 0511-9898-0
Telefax 0511-9898-4132
E-Mail poststelle(at)lskn.niedersachsen.de

Allgemeine Auskünfte zum Zensus: Zensus-2011(at)lskn.niedersachsen.de - Telefon 0511-9898-3136
Gebäude- und Wohnungszählung: Zensus-GWZ(at)lskn.niedersachsen.de - Telefon 0511-9898-3141
Haushaltebefragung: Zensus-Haushalte(at)lskn.niedersachsen.de - Telefon 0511-9898-3136
Registerlieferungen: Zensus-Melderegister(at)lskn.niedersachsen.de - Telefon 0511-9898-3136

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Briefe an die Behörden

Bund, 21.6.2010

Sehr geehrter Herr Szenzenstein,

sicherlich erinnern Sie sich an unser freundliches Gespräch nach der Sachverständigenanhörung des hessischen Landtages im Mai zum Thema Zensus 2011. Damals boten Sie an, dass ich mich jederzeit an Sie wenden könnte, sollte ich noch weitergehende Fragen zu dem Thema haben. In der Tat sind mir auch nach einiger Beschäftigung mit der Thematik noch nicht alle Details klar, von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen könnten:

1) Im persönlichen Gespräch äußerten Sie mir gegenüber, dass Sie die erhobenen Daten für "langweilig" halten. Könnten Sie bitte näher ausführen, was Sie damit meinten?

2) Aus der Presse habe ich erfahren, dass Studierendenwohnheime als Sonderbereiche gelten und daher alle Bewohner erfasst werden. Ist diese Information zutreffend? Wenn ja: Warum ist dies so vorgesehen?

3) In der Presse werden verschiedene Gesamtkosten für den Zensus 2011 publiziert. Mit welchen Gesamtkosten der öffentliche Hand rechnen Sie für die Durchführung und Auswertung des Zensus 2011 und worauf basieren diese Annahmen genau?

4) Was sind die geschätzen Gesamtkosten für Privatleute und Unternehmen für die Teilnahme am Zensus 2011, wie errechnen sich diese und worauf basieren diese Annahmen genau?

5) Welche Kosten entstehen dem Statistischen Bundesamt durch den Zensus 2011? Wie viele Stellen wurden beim Statistischen Bundesamt seit 2006 neu geschaffen? Wie viele davon hängen mit dem Zensus 2011 zusammen?

6) Mit welchen Gesamtkosten für die öffentliche Hand müsste man bei einer Volkszählung wie 1987 praktiziert rechnen?

7) Basierend auf welchen Daten und Verfahren werden die Stichprobengrößen der Haushaltsbefragungen ermittelt?

8) Mit welcher Fehlerquote wird bei den Daten der Meldebehörden gerechnet und woher kommt diese Annahme?

9) Welche alternativen Verfahren zur Ermittlung der Bevölkerungszahl wurden bei der Methodenwahl berücksichtigt? Warum werden diese nicht verwendet?

10) Angenommen die Erhebung des Zensus 2011 würde komplett freiwillig erfolgen, welche Rücklaufquote würden Sie dann erwarten?

11) Angenommen der Zensus 2011 könnte nicht stattfinden, welche direkten Folgen ergäben sich dadurch?

12) Betreffend die im Statistischem Bundesamt gespeicherten, übermittelten und/oder verarbeiteten Daten des Zensus 2011: a) In welcher Form und auf welchen Medien werden die Daten gespeichert, welche Verschlüsselung ist dabei vorgesehen? b) Welche Personen (mit Funktion und Anzahl) haben Zugriff auf die Daten? c) Welche Personen (mit Funktion und Anzahl) haben Zugriff (physikalisch und per Netzwerk) auf die Systeme die die Daten beinhalten? d) Gibt es ein spezielles Datensicherheitskonzept für die Daten des Zensus 2011 und wenn ja, wie sieht dieses Konzept genau aus? e) Wer ist namentlich für die Einhaltung des Konzeptes in Ihrem Haus verantwortlich, wie lange ist diese Person schon zuständig für diese Tätigkeit? f) In welcher Form werden die Daten an welche Stellen übermittelt, welche Verschlüsselung ist dabei vorgesehen? g) Werden Sicherheitskopien (Backups) der Daten erstellt die außer Haus gesichert/gelagert werden?

13) Mit welcher Speicherdauer rechnen Sie bei den erhobenen Hilfsmerkmalen?

14) Sofern Sie Daten des Zensus für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben herausgeben: Werden diese Daten absolut anonymisiert oder entsprechend §16 BStatG?

Vielen Dank im Voraus bereits für Ihre Mühe,

Oliver Knapp Chaos Computer Club