Gemeinsame Erklärung 2011
Es gab die Idee anlässlich des 6jährigen Bestehens der EU-Richtlinie die gemeinsame Erklärung der AK-Vorrat-Unterstützerorganisationen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu aktualisieren. Unten findet sich ein Textentwurf hierfür. Außerdem gibt es einen Entwurf für den Text für die Anschreiben an die Unterstützerorganisationen.
Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossene Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat, Telekommunikationsgesellschaften Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzeichnen zu lassen. Zur Erleichterung etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten 6-24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten, SMS und Smartphone-Nutzung muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen zudem nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den europäischen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.
Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
In Deutschland wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingriff. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Nichtsdestotrotz will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die in Deutschland politisch Verantwortlichen,
- keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
- die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen,
- die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte,
- sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.
Erstanschreiben für die Unterstützerorganisationen
Liebe |Organisation/Ansprechpartner_in|,
vor vier Jahren haben Sie eine Erklärung des AK Vorrat gegen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland unterstützt. Nun wollen wir diese Erklärung erneuern und bitten erneut um Ihre Unterstützung.
Neben dem vierjährigen Jubiläum jährt sich auch die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Dezember. So macht die EU derzeit Druck, die Richtlinie in Deutschland endlich umzusetzen – inklusive Mindestspeicherdauer von sechs Monaten.
Dabei ist die anlasslose Speicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten in Deutschland weder gewünscht, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Petition des AK Vorrat gegen Vorratsdatenspeicherung unterschrieben in diesem Jahr binnen drei Wochen über 50.000 Bürger_innen. Und bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Speicherung zurückgewiesen.
Diese Entwicklungen wollen wir noch einmal deutlich machen – mit einer möglichst breiten Koalition an Organisationen. Daher bitten wir Sie, unsere Erklärung mitzuzeichnen und deutlich zu machen, dass Internet surfen und Telefongespräche ohne Dauerüberwachung möglich sein müssen!
Um zum 6-jährigen Bestehen der EU-Richtlinie am Mittwoch den 14. Dezember 2011 öffentlichkeitswirksam auf die gemeinsame Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung verweisen zu können, bitten wir Sie bis zum 10. Dezember um eine Rückmeldung.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie wie immer unter www.vorratsdatenspeicherung.de und bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.