Kontoinformationen und Verwendung von Geldern
Falls jemand Geld für Projekte des AK Spenden will und hierfür eine juristische, gemeinnützige Person benötigt, können die Spenden zweckgebunden über das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." (FIfF) laufen.
Allerdings kann das FIfF leider nicht mehr Mittel auszahlen als zweckgebunden für den AK gespendet werden.
Daher ist die Angabe des richtigen Verwendungszweckes ("AK Vorratsdatenspeicherung" und evtl.noch ein konkretes Projekt) wichtig!
Steuerabzugsfähige Spendenquittungen können nur bei Spenden an vom Finanzamt anerkannte Vereine ausgestellt werden (hier FIfF und FoeBud). Bitte geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck "AK Vorratsdatenspeicherung" an, damit eine Zuordnung Ihrer Spende möglich ist.
AK-Konto
Für die Unterstützung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Spendenkonto eingerichtet worden: Kontoinformationen:
Kontoinhaber: Werner Hülsmann Kontonr. 899 882 851 Postbank Nürnberg, BLZ 760 100 85 Verwendungszweck: "AK Vorratsdatenspeicherung" Für internationale Überweisungen: IBAN: DE26760100850899882851 BIC: PBNKDEFF
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/66/81/lang,de/
Regeln für Spenden, die an das AK-Konto gegangen sind
Was das Ausgeben von Geldern angeht, die direkt auf dem AK-Konto landen gilt: Ausgaben des AK Vorratsdatenspeicherung sind nur möglich wenn
- das Geld vorhanden ist und
- auf der Liste über die Ausgabe Einvernehmen hergestellt wird.
FIfF-Konto
Das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." hat sich bereit erklärt, für Leute, die für ihre Spenden an den AK einen Spendenquittung benötigen das FIfF-Spendenkonto zur Verfügung zu stellen und die Mittel zweckgebunden für Projekte des AK auszugeben.
Kontoinformationen:
FIfF e.V. Spendenkonto: Empfänger: FIfF e.V. Kontonr. 927929 Sparda Bank Hannover eG Bankleitzahl 250 905 00 Verwendungszweck: AK Vorratsdatenspeicherung (wichtig!) IBAN: DE05250905000000927929 BIC : GENODEF1S09 Bitte für die Quittungszusendung ab 100 € auf der Überweisung die vollständige Anschrift angeben.
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/66/81/lang,de/
Regeln für Spenden, die an das FIfF-Konto gegangen sind
- Über die Mailingliste wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen.
- Wenn Gelder für Projekte oder Aktionen zur Auszahlung kommen sollen, ist dies unbedingt vorher mit Benutzer:WernerH abzustimmen, damit
- er prüfen kann, ob genügend Geld zur Verfügung steht und das Projekt, die Aktion auch mit der FIfF-Satzung kompatibel ist und
- er den entsprechenden Finanzbeschluß des FIfF-Vorstands herbeiführen kann.
- Gezahlt werden kann immer nur gegen schrifltichen Nachweis, also ordentliche Quittung/Rechnung, aus der hervorgehen muss, dass das Geldfür eine Aktion, ein Projekt des AK Vorratsdatenspeicherung ausgegeben wurde.
- Wer diese Regelungen nicht beachtet, riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt! Das hört sich ein bißchen formal an, ist aber leider unvermeidbar.
Pledgebank
Bei der Pledgebank können Sie versprechen, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 5 Euro im Monat zu spenden, wenn 500 Menschen das Gleiche tun: http://www.pledgebank.com/akvorrat.