Rechtsprechungen zu Überwachungsgesetzen
Hier entsteht eine Sammlung von Urteilen des BVerfG und Beschwerden die dort eingereicht wurden dies soll als Nachschlagewerk für andere Autoren dienen und ist keine Rechtsberatung. Ich nehme auch noch weitere Themen auf die mir während der Recherche im Zusammenhang mit Überwachung und Zensur bemerkenswert erscheinen. Eine Erweiterung, Umsortierung bzw. Verwendung der Inhalte durch andere Autoren ist erwünscht! Bemerkungen und Kommentare stellen meine persönliche Meinung und Erfahrungen nach Art 5 GG dar. Für andere Beiträge oder Links übernehme ich keine Haftung!
BVerfG Beschwerden und Urteile
E-Mails für Fahnder tabu? BVerfG Urteil/Beschwerde Eine Richterin klagt gegen die Beschlagnahme ihres Computers zu Fahndungszwecken.
Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung nichtig BVerfG Urteil
Zum Urteil vom 27. Juli 2005 – 1 BvR 668/04 – Die Regelungen des § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), die die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Verhütung und der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten ermächtigen, sind wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) nichtig.
BVerfG Urteil/Beschwerde Einzelheiten dieser Beschwerde könnten auch für Nicht-Inhaftierte interessant sein.
2 BvR 345/03 1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar ist, wenn auf der Grundlage des § 29 Abs. 3 i.V.m. § 130 StVollzG in einer Justizvollzugsanstalt mit höchster Sicherheitsstufe eine allgemeine Überwachung des Schriftwechsels der Gefangenen und Sicherungsverwahrten angeordnet wird, die den gesamten erfassten Schriftverkehr, einschließlich Schreiben von und an Behörden, erfasst, soweit er nicht kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift von einer Überwachung ausgenommenen ist.
www.tkg-verfassungsbeschwerde.de
Pressemitteilung vom 22.06.2005:
'Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht - Mehr Datenschutz und Kostenerstattung für Unternehmen gefordert'
Am 20.06.2005 hat der Berliner Rechtsanwalt Starostik im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Mit der Verfassungsbeschwerde wird angegriffen:
* die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
* das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur "Missbrauchsbekämpfung"),
* die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
* die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.
http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/beschreibung.htm
Quelle: www.tkg-verfassungsbeschwerde.de
Urteile Sozialgericht
08.12.2005 Sozialgericht Düsseldorf; 07. Dezember 2005: Zur Ermittlung einer so genannten „eheähnlichen Lebenspartnerschaft“ dürfen Behörden ohne vorherige Information des Betroffenen und ohne dessen Einverständnis nicht den Nachbar oder sonstige Dritte befragen (Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005, Az.: S 35 AS 343/05 ER). Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Die tatsächlichen Gegebenheiten darf die Behörde nicht einfach an dem Betroffenen „vorbeiermitteln“. Das widerspricht grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und ist daher rechtswidrig und unzulässig, wie das Sozialgericht Düsseldorf jetzt urteilte.
Quelle: www.justiz.nrw.de
weitere Beispiele
- Cybercafes vor dem Aus ITALIENS ANTI-TERROR-GESETZ
- Ab Weihnachten Geldstrafen bis zu 300.000 Euro Frankreich und Internet
- Jean Charles de Menezes Ein Anti-Terror-Opfer
- Der Fall des Schülers Mario A. Schüler wird Opfer eines verstecktem Copyrights (Abzock-Versuch?)
weitere Beispiele im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag
Schwarz-Roter Koalitionsvertrag: Chancen für zusätzliche Überwachung?
Zeile 1541
"Da vermutet wird, dass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die Bundesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotprojektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chipkarten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenenfalls bundesweit einführen."
1547
Zukünfige Maßnahmen die das Überwachen erleichtern
- "Gesetz zum Erhalt der Sicherheit analoger Inhalte" .. ist das etwas zum thema?
"Gesetz zum Erhalt der Sicherheit analoger Inhalte"
In den USA sollen alle Geräte, die analoge Videosignale in digitale umwandeln können, mit einem Kopierschutz ausgerüstet werden. Damit wollen Filmstudios, Fernsehanstalten und andere Rechteverwerter kontrollieren, was Nutzer aufnehmen dürfen und was nicht.
Quelle: www.golem.de
Bem: Damit könnte in Zukunft auch die Analoge-Technik der Zensur und Überwachung ausgesetzt werden.
Als Vorwand dient hier mal wieder das sog. "Raubkopieren".
Im britischen Unterhaus steht ein neues Terrorismusgesetz (Terrorism Bill) vor der Verabschiedung. Es soll unter anderem die freie Meinungsäußerung einschränken und die Polizei zu einer Zensurbehörde machen. Bis zu sieben Jahren Haft und/oder Geldstrafen werden angedroht für:
- die Veröffentlichung einer direkten oder indirekten Aufforderung zu terroristischen Akten, deren Vorbereitung oder Veranlassung ("Encouragement of Terrorism");
- die Veröffentlichung von Informationen, die bei der Vorbereitung oder Ausführung terroristischer Akte hilfreich sein können;
- die Veröffentlichung einer glorifizierenden Darstellung von früherem, gegenwärtigem oder zukünftigem Terrorismus, wenn diese von Mitgliedern der Öffentlichkeit wahrscheinlich als Billigung ähnlichen Verhaltens unter gegebenen Umständen verstanden werden kann;
- die Veranlassung Dritter, eine der genannten Inhalte zu veröffentlichen;
- das Anbieten, Verleihen, Verbreiten, Verkaufen, Weitergeben, elektronische Weiterleiten oder Herschenken solcher Aufforderungen sowie der Besitz solcher Aufforderungen, mit entsprechender Absicht ("possession with a view");
- die Missachtung eines polizeilichen Zensurbefehls.
Gleichzeitig werden die Definitionen von "Terrorismus" erweitert und festgestellt, dass die Tat weder im Vereinigten Königreich begangen werden noch mit dem Königreich in Zusammenhang stehen muss, um die Rechtsfolgen auszulösen.
Quelle: www.heise.de
Die Zukunft Deutschlands? Von Denunzianten und Hartz IV Detektiven
- Denunzianten: Kann Behörde Auskunft verweigern? Schüler wird von Mitschülerin telefonisch denunziert
Der Kläger hat weder einen Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X oder allgemein nach pflichtgemäßem Ermessen (1.) noch einen Anspruch auf Auskunft gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB X über den Namen der Informantin (2.).
Quelle: http://www.ra-kotz.de
- Menschen aus Glas Guten Tag, Darf ich reinkommen? Unterwegs mit den Hartz IV Detektiven
Quelle: http://www.tagesspiegel.de
Ein guter Titel für einen anderen Bericht fällt mir gerade ein. "Gehetz und Gejagdt Mitten in Deutschland"
- Wie ein Arbeitsloser zum Terrorverdächtigen wurde UNO-FAHNDUNG
Einem jungen Mann aus Berlin wurde zeitweise das Arbeitslosengeld verweigert, weil sein Name auf einer Uno-Liste der Terrorverdächtigen landete. Eine Verwechslung. Der Fall illustriert, wie durchgreifend internationale Beschlüsse sind.
Der bizarre Fall aus Berlin wirft ein Schlaglicht auf die Praxis, die seit dem Beginn des Anti-Terror-Kampfes im September 2001 deutsche Behörden beschäftigt. Und sie offenbart, wie schnell Menschen in die Grauzonen des Rechts geraten können.
Quelle: http://www.spiegel.de
Positive Meldungen und Erfolge
Zensurverdächtige Projekte sollen nicht mehr ohne weiteres Gelder von Investmentunternehmen erhalten. Darauf verständigten sich 25 Investmentfondsgesellschaften, Forschungsinstitute und Stiftungen aus den USA, Europa und Australien mit der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RoG).
keine Rechtsberatung
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