BKA-Gesetz

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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BKAG

Ausfertigungsdatum: 07.07.1997


Vollzitat:

"Bundeskriminalamtgesetz vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 21.12.2007 I 3198

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise Fußnote

Textnachweis ab: 1.8.1997


Das G wurde vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 7 Satz 1 G v. 7.7.1997 I 1650 am 1.8.1997 in Kraft getreten. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes

§ 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten § 2 Zentralstelle § 3 Internationale Zusammenarbeit § 4 Strafverfolgung § 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane § 6 Zeugenschutz


Abschnitt 2

Befugnisse des Bundeskriminalamtes

Unterabschnitt 1

Zentralstelle

§ 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle § 8 Dateien der Zentralstelle § 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle § 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich § 11 Polizeiliches Informationssystem § 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem § 13 Unterrichtung der Zentralstelle

Unterabschnitt 2

Internationale Zusammenarbeit

§ 14 Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich § 15 Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich

Unterabschnitt 3

Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren

§ 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung § 17 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung § 18 Koordinierung bei der Strafverfolgung § 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder § 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren

Unterabschnitt 4

Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane

§ 21 Allgemeine Befugnisse § 22 Erhebung personenbezogener Daten § 23 Besondere Mittel der Datenerhebung § 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Unterabschnitt 5

Zeugenschutz

§ 26 Befugnisse

Abschnitt 3

Gemeinsame Bestimmungen

§ 27 Übermittlungsverbote § 28 Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien § 29 Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung § 30 Weitere Verwendung von Daten § 31 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern § 32 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener

Daten in Dateien

§ 33 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten § 34 Errichtungsanordnung § 35 Ergänzende Regelungen § 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften § 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes § 38 Einschränkung von Grundrechten



Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. 
Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet