GG Art 115b
Version vom 15. Juni 2008, 13:18 Uhr von Pete (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: * Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über. {{NichtoffizielleGesetz...)
- Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
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Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 115b
Mögliche Folgen bei Verstöße gegen Grundgesetz Art 115b
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</empfehlung> |
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Siehe auch:
BGB Übersicht, StGB Übersicht, GG Übersicht
Links:
- www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf PDF-Download des Grundgesetz
- http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_115b.html Das Grundgesetz Art 115b
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