Endspurt/Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 2. November 2007

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===Pressemitteilung===
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Pressemitteilung zur Pressekonferenz des Arbeitskreises
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Pressekonferenz am 2. November 07
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Vorratsdatenspeicherung am 2. November 07
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Herausgeber:
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- Freie Ärzteschaft e.V.
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- Verband deutscher Zeitschriftenverleger VDZ e.V.
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Anlass
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Die Pressekonferenz ist der Auftakt zu den bundesweiten
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In Berlin fand heute eine Pressekonferenz von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung statt, die an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union appellierten, die Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verweigern. Dieser soll voraussichtlich am Freitag nächster Woche in den Bundestag eingebracht werden und sieht die verdachtsunabhängige, sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland vor.
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Demonstrationen am 6. November. Ziel ist es, die Vollprotokollierung
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in letzter Minute zu stoppen. Vermutlich wird am 8./9.11. die letzte
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Die Pressekonferenz bildet zugleich den Auftakt zu dem, am 6.November stattfindenden, bundesweiten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung. An diesem Tag werden in über 40 deutschen Städten Protestaktionen stattfinden, um die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation in letzter Minute zu stoppen.
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Lesung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung stattfinden.
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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen einige der bislang größten Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
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Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer
 
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mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung
 
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einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur
 
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Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen,
 
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privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert
 
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daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf
 
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Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
 
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Quellenschutz im Journalismus
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Die Teilnehmer appellierten unter anderem aus den folgenden Gründen an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union, der geplanten Vorratsdatenspeicherung ihre Zustimmung zu verweigern:
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1. Quellenschutz im Journalismus
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Wie Beispiele aus Belgien zeigen, besteht die begründete Gefahr, dass
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Wie Erfahrungen aus Belgien zeigen, wird die geplante Vorratsdatenspeicherung das Ende für viele Kontakte zwischen Informanten und Presse bedeuten. Wichtige Informationen über Missstände könnten nicht mehr per Telefon, Fax oder Internet weitergegeben werden, weil Informanten damit rechnen müssten, mithilfe von Verbindungsdaten als Quelle identifiziert zu werden.
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die geplante Vorratsdatenspeicherung den Informantenschutz in
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erheblicher Weise gefährden wird. Wenn zukünftig wichtige
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Informationen über Missstände per Telefon, Fax oder Internet
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weitergegeben werden, müssen Informanten damit rechnen, dass der
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Kontakt mithilfe von Verbindungsdaten aufgedeckt wird. Durch die
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Vorratsdatenspeicherung könnte die freie Presse beeinträchtigt werden.
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Ärztliches Vertrauensverhältnis
 
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Das wichtige ärztliche Vertrauensverhältnis wird auch dadurch gefährdet,
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2. Ärztliches Vertrauensverhältnis
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dass die Speicherung der Kommunikationsumstände künftig Rückschlüsse
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auf persönliche Problemlagen (z.B. Krankheiten, Ehekrisen,
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Suchtprobleme) zulässt und dies Nachteile für den Patienten bedeuten
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könnte.
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Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen
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Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärzten würde gestört,
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weil die Erfassung der Kontakte mit bestimmten Ärzten Rückschlüsse
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auf persönliche Problemlagen zulässt (z.B. Krankheiten, Ehekrisen,
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Suchtprobleme). Dies würde Patienten in bestimmten Situationen davon abschrecken, Ärzte anzurufen oder per Internet zu kontaktieren.
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Auch ist damit zu rechnen, dass für viele Menschen in seelischer Not
 
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der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten die Hemmschwelle
 
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zur Kontaktaufnahme erhöhen wird. Dies würde beispielsweise
 
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Suizidgefährdete oder AIDS-Kranke betreffen, aber auch beispielsweise
 
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Alkoholiker oder Gewaltopfer und Opfer sexuellen Mißbrauchs.
 
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3. Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen
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Datenmißbrauch
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Der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten würde die Hemmschwelle für viele Menschen in seelischer Not erhöhen, sich telefonisch oder per Internet beraten und helfen zu lassen. Dies könnte unter anderem Suizidgefährdete, AIDS-Kranke, Alkoholiker, Gewaltopfer oder Opfer sexuellen Mißbrauchs davon abhalten, im Internet Erfahrungen auszutauschen oder am Telefon anonym Rat zu suchen.
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Ein weiteres Problem ist der Missbrauch: dass auch vorratsgespeicherte
 
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Kommunikationsdaten missbraucht werden, ist nur eine Frage der Zeit,
 
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wie spektakuläre Fälle beispielsweise aus Italien in jüngster
 
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Vergangenheit zeigten.
 
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Schutz durch Richtervorbehalt?
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4. Datenmissbrauch
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Der im Gesetzesentwurf geplante Richtervorbehalt jedenfalls stellt
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Bis die ersten vorratsgespeicherten Kommunikationsdaten missbräuchlich offengelegt werden, ist erfahrungsgemäß nur eine Frage der Zeit. Dies zeigten in jüngster Vergangenheit etwa spektakuläre Fälle in Italien, aber auch der Fall eines Bundesnachrichtendienstmitarbeiters aus Berlin. Das Bekanntwerden eines solchen Missbrauchs von Kommunikationsdaten wird Menschen weiter davon abschrecken, auch in schwierigen Situationen unbefangen miteinander zu kommunizieren.
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keine große Hürde dar, wie eine Studie des Max-Planck-Instituts
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belegte. So waren laut der Studie in der Vergangenheit insgesamt ca.
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70% der Fälle nicht korrekt durch die Richter geprüft worden.
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Schutz durch Zeugnisverweigerungsrechte?
 
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Aber auch ein in den Gesetzestext geschriebenes Verwertungsverbot bei
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5. Schutz durch Richtervorbehalt?
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der Kommunikation von sog. Zeugnisverweigerungsberechtigten kann
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leicht umgangen werden, wie die Ermittlungen zur Cicero-Affäre zeigte:
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im Zweifelsfall muss ein Staatsanwalt nur einen Verdacht gegen einen
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Mandatsträger, einen Journalisten oder einen Seelsorger aussprechen,
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um den Schutz auszuhebeln.
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Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Richtervorbehalt deckt viele Fälle nicht ab. Wer Inhaber einer Rufnummer ist oder im Internet gesurft hat (Stammdaten), kann ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden. Die Geheimdienste können Verbindungs- und Standortdaten ohne richterliche Genehmigung abfragen. Letztlich ändert ein Richtervorbehalt nichts daran, dass der Richter den Zugriff genehmigen muss, wenn die niedrigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
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Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten
 
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Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz darüber
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6. Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten
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hinaus eine Verwendung der Vorratsdaten, die laut
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Bundesverfassungsgericht unter den Schutz von Artikel 10 GG (Post- und
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Telekommunikationsgeheimnis) fallen, eben nicht nur bei schweren
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Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen
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Straftaten" Dies könnte auch banale Delikte, wie Beleidigungen oder
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das Herunterladen von einem Musikstück betreffen.
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Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt die
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Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz eine Verwendung der Vorratsdaten nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten". Dies werden im Schwerpunkt leichte Vergehen wie Beleidigungen im Internet oder das Herunterladen von Klingeltönen und Musik sein. Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt das deutsche Gesetz weit über die europäische Richtlinie hinaus. Die oft genannte Begrenzung der Speicherfrist auf 6 Monate ist daher nichts weiter als ein Feigenblatt.
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deutsche Umsetzung in einem sehr wesentlichen Punkt über die
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europäische Richtlinie hinaus. Die Begrenzung auf 6 Monate, die immer
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angeführt wird, ist daher nichts weiter, als ein Feigenblatt.
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Präventive Schutzfunktion?
 
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Da Vorratsdaten naturgemäß die Vergangenheit betreffen, relativiert
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7. Präventive Schutzfunktion?
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sich auch die Aussage von Ministerin Brigitte Zypries, daß damit ein
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Sicherheitsgewinn zu erwarten sei. Das wäre nur der Fall, wenn man ein
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vollständiges Echtzeit-Profiling der gesamten Bevölkerung durchführen
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würde, auf dessen Basis man Prognosen über zu erwartende Straftaten zu
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erstellen versuchen könnte. Technisch wäre dies tatsächlich denkbar.
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Von einer Sicherheitpolitik mit Augenmaß kann hier keine Rede sein,
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Ausländische Staaten, die eine verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten eingeführt haben, konnten ihre Kriminalitätsrate nicht reduzieren. Dies widerlegt die Behauptung von Justizministerin Brigitte Zypries, ein Sicherheitsgewinn sei zu erwarten. Kommunikationsdaten sind notwendig vergangenheitsbezogen und können allenfalls die Aufklärung bereits abgeschlossener Straftaten erleichtern. Aber auch hier ist es im Ausland nicht zu einer statistisch signifikanten Erhöhung der Aufklärungsquote gekommen.
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denn diese sollte gezielt und intelligent bei konkretem Verdacht
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Hochauflösende Photos der Pressekonferenz:<br>
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Hochauflösende Fotos der Pressekonferenz:<br>
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos<br>
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos<br>
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)
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E-Mail: rcrf@vorratsdatenspeicherung.de <br>
E-Mail: rcrf@vorratsdatenspeicherung.de <br>
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[[Kategorie:Endspurt/Pressekonferenz am 2. November 2007]]

Aktuelle Version

Status

  1. Status: wird bearbeitet

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Pressekonferenz am 2. November 07

Herausgeber: - Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. - Deutsche AIDS-Hilfe e.V. - Deutsche Journalisten-Union dju in ver.di - Freie Ärzteschaft e.V. - Verband deutscher Zeitschriftenverleger VDZ e.V.


Anlass

In Berlin fand heute eine Pressekonferenz von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung statt, die an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union appellierten, die Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu verweigern. Dieser soll voraussichtlich am Freitag nächster Woche in den Bundestag eingebracht werden und sieht die verdachtsunabhängige, sechsmonatige Speicherung sämtlicher Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürger in Deutschland vor.

Die Pressekonferenz bildet zugleich den Auftakt zu dem, am 6.November stattfindenden, bundesweiten Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung. An diesem Tag werden in über 40 deutschen Städten Protestaktionen stattfinden, um die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation in letzter Minute zu stoppen.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen einige der bislang größten Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.


Gäste:

Als geladene Podiumsgäste der Pressekonferenz waren anwesend:

  • Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik, Verband deutscher Zeitschriftenverleger VDZ e.V.
  • Martin Grauduszus, Präsident, Freie Ärzteschaft e.V.
  • Karl Lemmen, Referent / Dr. Luis Carlos Escobar Pinzón, Bundesgeschäftsführer, Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
  • Werner Lohl, Präsidiumsbeauftragter für Datenschutzfragen, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
  • Ulrike Maercks-Franzen, Geschäftsführerin, Deutsche Journalisten-Union dju in ver.di


Die Teilnehmer appellierten unter anderem aus den folgenden Gründen an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union, der geplanten Vorratsdatenspeicherung ihre Zustimmung zu verweigern:


1. Quellenschutz im Journalismus

Wie Erfahrungen aus Belgien zeigen, wird die geplante Vorratsdatenspeicherung das Ende für viele Kontakte zwischen Informanten und Presse bedeuten. Wichtige Informationen über Missstände könnten nicht mehr per Telefon, Fax oder Internet weitergegeben werden, weil Informanten damit rechnen müssten, mithilfe von Verbindungsdaten als Quelle identifiziert zu werden.


2. Ärztliches Vertrauensverhältnis

Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärzten würde gestört, weil die Erfassung der Kontakte mit bestimmten Ärzten Rückschlüsse auf persönliche Problemlagen zulässt (z.B. Krankheiten, Ehekrisen, Suchtprobleme). Dies würde Patienten in bestimmten Situationen davon abschrecken, Ärzte anzurufen oder per Internet zu kontaktieren.


3. Psycho-soziale Hilfe ist auf Vertraulichkeit angewiesen

Der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten würde die Hemmschwelle für viele Menschen in seelischer Not erhöhen, sich telefonisch oder per Internet beraten und helfen zu lassen. Dies könnte unter anderem Suizidgefährdete, AIDS-Kranke, Alkoholiker, Gewaltopfer oder Opfer sexuellen Mißbrauchs davon abhalten, im Internet Erfahrungen auszutauschen oder am Telefon anonym Rat zu suchen.


4. Datenmissbrauch

Bis die ersten vorratsgespeicherten Kommunikationsdaten missbräuchlich offengelegt werden, ist erfahrungsgemäß nur eine Frage der Zeit. Dies zeigten in jüngster Vergangenheit etwa spektakuläre Fälle in Italien, aber auch der Fall eines Bundesnachrichtendienstmitarbeiters aus Berlin. Das Bekanntwerden eines solchen Missbrauchs von Kommunikationsdaten wird Menschen weiter davon abschrecken, auch in schwierigen Situationen unbefangen miteinander zu kommunizieren.


5. Schutz durch Richtervorbehalt?

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Richtervorbehalt deckt viele Fälle nicht ab. Wer Inhaber einer Rufnummer ist oder im Internet gesurft hat (Stammdaten), kann ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden. Die Geheimdienste können Verbindungs- und Standortdaten ohne richterliche Genehmigung abfragen. Letztlich ändert ein Richtervorbehalt nichts daran, dass der Richter den Zugriff genehmigen muss, wenn die niedrigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.


6. Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten

Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaubt das deutsche Gesetz eine Verwendung der Vorratsdaten nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten". Dies werden im Schwerpunkt leichte Vergehen wie Beleidigungen im Internet oder das Herunterladen von Klingeltönen und Musik sein. Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schießt das deutsche Gesetz weit über die europäische Richtlinie hinaus. Die oft genannte Begrenzung der Speicherfrist auf 6 Monate ist daher nichts weiter als ein Feigenblatt.


7. Präventive Schutzfunktion?

Ausländische Staaten, die eine verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten eingeführt haben, konnten ihre Kriminalitätsrate nicht reduzieren. Dies widerlegt die Behauptung von Justizministerin Brigitte Zypries, ein Sicherheitsgewinn sei zu erwarten. Kommunikationsdaten sind notwendig vergangenheitsbezogen und können allenfalls die Aufklärung bereits abgeschlossener Straftaten erleichtern. Aber auch hier ist es im Ausland nicht zu einer statistisch signifikanten Erhöhung der Aufklärungsquote gekommen.


Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Er ist politisch unabhängig, überparteilich und setzt sich gerade mit seiner Heterogenität in besonderer Weise für eine freie und offene Gesellschaft ein.


Links:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Die aktuelle Pressemitteilung:
...

Hochauflösende Fotos der Pressekonferenz:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Aktuelle_Photos
(zur honorarfreien Verwendung freigegeben)


Pressekontakt:

Ricardo Cristof Remmert-Fontes
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
c/o Humanistische Union e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Strasse 4
D-10405 Berlin Fon: +49-30-94881297
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