Internetnutzer kritisieren Googles Datenhunger und fordern anonyme Nutzungsmöglichkeit

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(NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN)
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==PM wegen den offenen Briefes an Google==
 
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=== NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN===
=== NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN===

Version vom 10:22, 21. Jul. 2007

NOCH NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss dem unter anderem Bürgerrechtlern, Datenschützern, IT-Experten und Juristen angehören, hat sich am heutigen Tage mit einem Offenen Brief an die Firma Google gewandt. Anlass dieses offenen Briefes des Arbeitskreises ist der Brief von Google an Peter Schaar, dem Vorsitzenden der Article 29 Working Party.

Nach Auffassung des Arbeitskreises geht die nunmehr angekündigte Anonymisierung einer Vielzahl personenbezogener Daten von 'niemals' auf auf 'nach 18 bis 24 Monaten' bei der Firma Google noch nicht weit genug. "Nach deutschem und europäischem Recht werden an das Erheben, Verarbeiten und Speichern von personenbezogenen Daten bestimmte Anforderungen gestellt und es müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden." sagt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis und führt fort: "Es ist nicht Aufgabe eines privaten Unternehmens, die Speicherdauer und den Verwendungszweck von personenbezogenen Daten zu bestimmen, weil dies schon durch die parlamentarisch legimierten Gesetze erfolgte. Dass eine Firma ein 'Global Player' ist, ändert nach meiner Überzeugung dabei an den zwingenden gesetzlichen Grundlagen nichts."

Der Arbeitskreis begrüßt dabei aber ausdrücklich, dass Engagement der Firma Google in Form des Hinterfragens der für Europa geplanten Vorratsdatenspeicherung. "Es wäre allerdings wünschenswert, dass Google nicht nur die Vorratsdatenspeicherung hinterfragt, sondern sein Verhalten an einem safe harbor privacy principle orientieren würde und es freiwillig an das strengste anwendbare Datenschutzrecht anpassen würde." sagte Twister, Bettina Winsemann, vom Arbeitskreis. "Natürlich ist der Wunsch von Google verständlich, dass ihnen zugängliche Daten dazu benutzt werden, den Service zu verbessern und gegebenfalls kriminelle Abzuwehren. Nach unserer Auffassung sind diese Verbesserungen aber auch dann möglich, wenn die erhobenen Daten nicht personenbezogen sind; auch nach einer Ano-, jedenfalls aber einer Pseudonymisierung wäre die Verbesserung der Google-Services nach unserer Auffassung ebenso möglich wie die Verfolgung krimineller Angriffe. Letzteres wäre mit einer temporären Aufhebung der Anonymisierung oder der Aufdeckung der pseudonymen Angreifer möglich. Technisch ist das, den entsprechenden Willen vorausgesetzt, umsetzbar."

Der Arbeitskreis fordert Google nachdrücklich auf, keine personenbezogenen Daten zu erheben, speichern und erst Recht nicht weiterzugeben, die menschenrechtsverletzende Behandlungen nach sich ziehen könnten. Eine anonyme Nutzungsmöglichkeit der google-Services könnte dabei sogar zusätzliche Kunden für die Firma gewinnen.

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