Lügen zur Vorratsdatenspeicherung

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Brigitte Zypris, Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007
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==== ARD-Interview, 17.03.2007<br> ====
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ab 4:18: Zypris: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"
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Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."<br>
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ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt."
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[http://daserste.ndr.de/ardratgebertechnik/archiv/telekommunikation/t_cid-3792242_.html Quelle]
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Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."
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[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle]
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==== ZDF-Interview ====
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Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.
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Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."
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Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt.
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[http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/395886?inPopup=true Quelle]
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Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.
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In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet".
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==== Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007 ====
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
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Bundestagsdebatte:
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Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."<br>
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"Zypries: Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst
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''Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.''
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werden.
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§ 97 TKG: Wer will, kann die gewählten Telefonnummern löschen lassen."
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Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."
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''Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.''
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"Zypries: Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden.
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ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
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Gesetzentwurf: Es darf auch nach § 113 TKG auf die Daten zugegriffen werden.
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ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."<br>
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§ 113 TKG: Auch ohne gerichtliche Entscheidung und sogar bei
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[http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2007/11/09/dlf_20071109_0718_55e97bb2.mp3 Quelle (Ton)], [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/693733/ Quelle (Text)]
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Ordnungswidrigkeiten darf auf Daten zugegriffen werden."
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==== Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern ====
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Verbrecher:
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In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.
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"??? : Wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu verbergen."
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==== Bundestagsdebatte, 09.11.2007: ====
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble lässt derzeit Handhelds entwickeln, die Regierungsmitgliedern einen abhörsicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten sollen. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“.
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(http://www.chip.de/news/c1_news_25966315.html?tid1=9226&tid2=0)
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Habe kein direktes Videomaterial oder Zitate, aber vielleicht läßt sich trotzdem was draus machen.
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[[Kategorie:Information]]
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* Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]
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* Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
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* Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Verbindungsdaten_werden_bereits_heute_gespeichert Richtigstellung]<br>
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* Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Der_Zugriff_auf_die_gespeicherten_Daten_ist_nur_unter_engen_Voraussetzungen_.28z.B._richterliche_Anordnung.29_zul.C3.A4ssig Richtigstellung]
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* Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."<br>
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** Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.<br>
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* Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."<br>
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** [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/ Richtigstellung<span id="1207467857681E" style="display: none;">&nbsp;</span>]
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[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/166/79/ Die vollständige Rede nachlesen...]
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[[Kategorie:Vorratsdatenspeicherung]]
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[[Kategorie:Brigitte Zypries]]

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

ARD-Interview, 17.03.2007

Zypries: "Man muss sich zunächst einmal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts."

Quelle

ZDF-Interview

Zypries: "Die Daten werden aber nicht beim Staat gespeichert, sondern sie werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert und der Staat darf nur zugreifen, wenn es den Verdacht einer schweren Straftat gibt und wenn es einen richterlichen Beschluss gibt. Das heißt mit anderen Worten, es ändert sich gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage nichts."

Quelle

Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

Zypries: "Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt."

Richtigstellung: Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

Zypries: "Alle anderen europäischen Staaten wollten sehr, sehr viel mehr Daten speichern, wollten versuchte Anrufe speichern, wollten nicht nur für sechs Monate sondern für 36 Monate speichern und anderes mehr."

Richtigstellung: Versuchte Anrufe sollen laut § 113a Absatz 5 gespeichert werden, wenn sie z.B. für Abrechnungszwecke oder zur Störungserkennung sowieso mitgelogt werden.

ab 4:18: Zypries: "Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist so'n pauschaler Vorwurf, da kann man nu' pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle (Ton), Quelle (Text)

Joachim Herrmann, Innenminister in Bayern

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte, 09.11.2007:

  • Zypries: "Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden."
  • Zypries: "Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden."
  • Zypries: "Diese Daten, die für Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger."
  • Zypries: "Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt."
  • Zypries: "Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über künftige Kompetenzen der Geheimdienste."
    • Richtig ist: Das Gesetz ermöglicht es Geheimdiensten, Internetnutzer ohne richterliche Anordnung über § 113 TKG zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird die Nutzung der Vorratsdaten erlaubt.
  • Zypries: "Die TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert."

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