Lügen zur Vorratsdatenspeicherung

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Brigitte Zypris, Telefoninterview im Deutschlandradio, 09.11.2007

ab 4:18: Zypris: "[...] aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert [...]"

ab 4:45: Moderator: "Datenschützer sagen, die Verhältnismässigkeit bei dem Ganzen ist überhaupt nicht gewahrt." Zypris: "Ja, das ist son pauschaler Vorwurf, da kann man nu pauschal auch nix weiter drauf sagen."

Quelle

Gemäss der Änderungen, die der Rechtsausschuss am Mittwoch am Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist die Nutzung der Vorratsdaten jetzt auch zur Erteilung von Auskünften nach § 113 TKG zulässig. Hier ist keine richterliche Anordnung erforderlich. Es gibt auch keine Beschränkung auf erhebliche oder gar schwere Straftaten.

Auf die Daten, auf die man zugreifen kann, können Ermittlungsbehörden das heute schon. Voraussetzung: Sie haben den Verdacht einer schweren Straftat und ein Richter hat entschieden, dass diese Daten herauszugeben sind von dem Telekommunikationsunternehmen. Das ist heute geltende Rechtslage, und das bleibt. Frau Zypries im Deutschlandfunk am 9.11.

In einen Prozess wird so etwas nur eingebracht, wenn ein Richter das angeordnet hat." Insofern sei dies kein stärkerer Eingriff in die Grundrechte, als das bisher der Fall gewesen sei... Insofern seien die Sorgen der Bürger, die mehr Überwachung befürchteten, größtenteils "völlig unbegründet". Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Tagesspiegel vom 9.11.

Bundestagsdebatte:

"Zypries: Es werden nur Daten gespeichert, die auch heute schon erfasst werden.

§ 97 TKG: Wer will, kann die gewählten Telefonnummern löschen lassen."


"Zypries: Die Daten können nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden.

Gesetzentwurf: Es darf auch nach § 113 TKG auf die Daten zugegriffen werden.

§ 113 TKG: Auch ohne gerichtliche Entscheidung und sogar bei Ordnungswidrigkeiten darf auf Daten zugegriffen werden."

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