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Inhaltsverzeichnis

VGN Anschreiben

Eine Aktion der Arbeitsgruppe "Aktionen" der Ortsgruppe AK-Vorrat Nürnberg

Die Überwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln nimmt stetig zu. Doch was wird mit all den Videodaten gemacht? Wozu dienen Sie überhaupt? Is denn Leuten überhaubt bewusst, dass sie ständig überwacht werden.

Um diesen Fragen nachzugehen wollen wir mit den Nürnberger Verkehrsgesellschaft in Kontakt treten und sie mal nach einigen Details befragen.

Adressen

VGN GmbH

Rothenburger Straße 9
90443 Nürnberg
VGN Sekretariat: 0911-27075-0
VGN Fax-Nummer: 0911-27075-50
Tarifservice:

Stoffsammlung

Fragen die man in einem Anschreiben stellen könnte:

  • Warum wird Videoüberwacht?
  • Wieviele Kameras sind wo installiert?
  • Wird nur überwacht oder auch aufgezeichnet?
  • Wieviel und welches Personal wertet die Live-Daten aus?
  • Welche Qualität haben die Videos?
  • Wenn aufgezeichnet wird, wie lange wird archiviert?
  • Wer hat wie und unter welchen Bedingungen Zugang zu den Daten (sowohl On-the-Fly als auch On-Demand)?
  • Werden die Daten nach "Verfall" Sachgerecht gelöscht?
  • Gibt es eine computergestützte/automatisierte Auswertung?
  • Wenn ja, wurden damit schon negative Erfahrungen gemacht?
  • Wenn nein, ist dies in Planung? Warum?
  • Unter welchen Bedingungen hat die Exekutive oder Judikative Zugriff auf Daten (On-the-Fly und On-Demand)?
  • Weiß die VGN, dass es Menschen gibt die sich durch die Überwachung unwohl fühlen?
  • Gibt es bereits positive bzw. negative Reaktionen aus der Bevölkerung?
  • Gibt es schon eine Evaluierung des Videoüberwachungssystems? Wenn ja, wo ist diese zugänglich?
  • Welche Kosten entstehen durch die Videoüberwachungssysteme?
  • Werden Kosten durch die Überwachung eingespart, wenn ja, wie viel?
  • Gibt es eine akustische Überwachung? Wenn Ja, wo, wie und überhaupt?
  • Kann man sich auf Anfrage auf den Bändern unkenntlich machen lassen?
  • Wurde das Kamerasystem schon missbraucht, wenn ja, wie?
  • Gibt es schlechte Erfahrungen mit der Überwachung, wenn ja, welche?
  • Gibt es Schnittstellen zur Datenübertragung nach extern (On-the-Fly und On-Demand-Zugriff), wenn ja, welche?
  • Bitte ggf. erweitern!

Anschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal möchten wir uns Ihnen kurz vorstellen. Wir sind eine Vereinigung von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, dessen Hauptziel es ist, koordiniert gegen die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation in Deutschland vorzugehen. Unser Interesse gilt darüber hinaus auch anderen Formen von Überwachung, vor allem auch im öffentlichen Raum. Wir verteufeln hierbei nicht grundsätzlich, hinterfragen jedoch kritisch Zweck und Erfolg solcher Maßnahmen. In diesem Zusammenhang hätten wir einige Fragen an Sie bezüglich der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, um deren Beantwortung wir Sie herzlich bitten.

Um dieses Schreiben nicht unstrukturiert und verwirrend zu gestalten, möchten wir uns zunächst der Überwachung in Fahrzeugen widmen, im zweiten Teil dann den Kameras in Haltestellen und sonstigen Anlagen.

Eine Pressemitteilung der VAG aus dem Jahr 2004 (http://www.vag.de/?pid=557) weist auf die Einführung der Videoüberwachung in U-Bahn-Fahrzeugen hin. Dem Anschein nach ist die Überwachung durch Kameras mittlerweile in U-Bahn-Zügen und den meisten Straßenbahnen obligatorisch. Ist die flächendeckende Einführung der Videoüberwachung abgeschlossen oder gibt es noch Fahrzeuge, die nicht überwacht werden, beispielsweise Busse oder ältere U-Bahn- bzw. Straßenbahn-Züge?

Ihrer oben genannten Pressemitteilung entnehmen wir, dass Sie die Videoüberwachung in den Fahrzeugen hauptsächlich zur Bekämpfung von Vandalismus einsetzen wollen. Lässt sich ermessen, ob und inwieweit diese Maßnahme zur Bekämpfung von Vandalismusschäden beigetragen hat, beispielsweise aus den Aufwendungen zur Beseitigung von Vandalismus oder aus einem Vergleich überwachter und nicht überwachter Fahrzeuge?

Weiterhin ist in der Pressemeldung die Rede davon, dass für die Überwachung der Fahrzeuge ein Vorgehen gefunden wurde, das den Regeln des Datenschutzes entspricht und dass Aufnahmen, auf denen keine Straftaten festgestellt werden, umgehend wieder gelöscht werden. In diesem Zusammenhang würde uns das Vorgehen bei der Auswertung des Videomaterials interessieren. Ausgehend von der Tatsache, dass eine Kontrolle der angefertigten Aufnahmen in Echtzeit aufgrund der vielen eingesetzten und mit Kameras versehenen Fahrzeuge wohl nicht möglich ist und dass im Fall der Fälle beweissicheres Material verfügbar sein muss, erfolgt wahrscheinlich eine Speicherung sämtlicher Aufnahmen. Hier wäre für uns interessant, wie Speicherung und Auswertung ablaufen und in welchem zeitlichen Abstand die Aufzeichnungen wieder gelöscht werden. Wer wertet die Aufnahmen aus? Wie viele Ihrer Mitarbeiter haben darauf Zugriff?


. . .

(ab hier Teil 2) In § 1 der Beförderungsbestimmungen des VGN wird darauf hingewiesen, dass durch die im VGN zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen eine Videoüberwachung von Bahnhöfen, Zwischengeschossen, Haltestellen und sonstigen öffentlich zugänglichen Anlagen durchgeführt wird.

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