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Aus Freiheit statt Angst!

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| '''Bündnis90/Die Grünen''' || Ja, 26.3.2009 || Jan-Philipp Albrecht || Nein || Ja, 28.4.2009
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| '''Frauenpartei''' || Ja, 28.3.2009 || Renate Schmidtsdorff-Aicher || Ja, 4.4.2009 (Nachfrage)
| '''Frauenpartei''' || Ja, 28.3.2009 || Renate Schmidtsdorff-Aicher || Ja, 4.4.2009 (Nachfrage)

Version vom 12:22, 29. Apr. 2009

Inhaltsverzeichnis

Aktion "Acht Fragen zur Europawahl" - 30.3.2009

Idee

Unsere Idee ist, an alle in Deutschland zur Europawahl kandidierenden Parteien acht Fragen zu stellen.

Wir beschränken den Umfang der möglichen Antworten (800 Zeichen Text oder alternativ Audio- oder Video-Aufzeichnung mit maximal 45 Sekunden) und hoffen so auf möglichst prägnante Antworten.


Die acht Fragen

In unserem Anschreiben bitten wir um die Stellungnahme der Kandidaten zu folgenden acht Punkten:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
  2. Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
  3. Sperrung von Internetinhalten
  4. Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu „Netzkriminalität“
  5. Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
  6. Die EU-Antiterrorliste
  7. Die „Sicherung“ der Außengrenzen der EU durch die Frontex
  8. Das so genannte „Telekom-Paket“ der EU


Chronologie des Ablaufs

Am 25.3.2009 wurden 16 zur Europawahl kandidierenden Parteien eine Mail "auf der Suche nach dem 'richtigen' Europawahlkandidaten" angeschrieben.

Am 30.3.2009 wurden die Anschreiben direkt an die Kandidaten versendet. Es handelt sich dabei allesamt um Kandidaten, die jetzt zur kommenden EU-Wahl antreten und die dazu möglichst noch aus Norddeutschland kommen.

Am 27.4.2009 war der Einsendeschluß, nur die Piratenpartei hat bis zu diesem Zeitpunkt eine Antwort erstellt.

Am 28.4.2009 haben wir alle anderen Kandidaten zur Erinnerung angeschrieben.


Adressaten

Hier die Übersicht über die Parteien, Ihre Kandidaten und die Reaktionen auf unsere Anschreiben:

Reaktion auf Mailanfrage vom 25.3.2009? Ausgesuchter EU-Kandidat Reaktion auf Anschreiben vom 30.3.2009? Reaktion auf Nachfrage vom 28.4.2009?
Piratenpartei Ja, 26.3.2009 Arne Ludwig Ja, 27.4.2009 nicht nötig gewesen!
Bündnis90/Die Grünen Ja, 26.3.2009 Jan-Philipp Albrecht Nein Ja, 28.4.2009
FDP Ja, 27.3.2009 Gesine Meißner Nein Ja, 29.4.2009
Frauenpartei Ja, 28.3.2009 Renate Schmidtsdorff-Aicher Ja, 4.4.2009 (Nachfrage)
CDU Nein Hans-Peter Mayer Nein
SPD Nein Matthias Wehrmeyer Nein
DIE LINKE Nein Sabine Lösing Nein
Republikaner Nein
Libertas Nein
Freie Wähler Europa Nein
Tierschutzpartei Nein
Die Grauen Nein
NPD Nein
ÖDP Nein
Feministische Partei Nein
PBC Nein
Familien-Partei Nein

Ergebnisse / Antworten im Überblick

Und hier eine Übersicht über die Antworten.

Die detailierten Antworten der Parteien folgen im Anschluß der Tabelle.


1)
Vorratsdaten-speicherung
2)
Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
3)
Sperrung von Internet-inhalten
4)
EU-Datenbank zu Netzkriminalität
5)
EU-USA-Informations-abkommen
6)
EU-Antiterror -Liste
7)
Frontex
8)
Telekom-Paket
Piratenpartei "unverhältnismässig", "Schere im Kopf""Vorbehalte""Grundsätzlich falscher Weg""Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber""Sanktions-möglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden""Geheime Listen lehne ich ab""Noch keine abschliessende Meinung""three-strikes-out-Regel lehne ich strikt ab"
Bündnis90/Die Grünen
FDP "Unverhältnismäßig""Nicht verhältnismäßig", Speicherung biometrischer Merkmale aber schon"Nur durch richterlichen Beschluß""Bei effizienter Datenschutz-Kontrolle" sinnvoll"Nicht zu befürworten""Falsche Methode""Illegale Migration muss langfristig verhindert werden.""Im Sinne des Verbrauchers" Streitpunkte klären
Frauenpartei
CDU
SPD
DIE LINKE


Arne Ludwig, Piratenpartei

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Ich halte die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für unverhältnismässig. Es mangelt an der Erforderlichkeit (wir sind jahrzehntelang sehr gut ohne die VDS ausgekommen) und die Maßnahme ist nicht angemessen, d.h. die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirken soll. Im Einzelfall mag die Maßnahme zwar teilweise geeignet sein, allerdings ist der Eingriff in die Grundrechte so schwerwiegend, dass ich insgesamt nicht zustimmen kann. Der Kollateralschaden, nämlich dass man beim Kommunizieren immer die "Schere im Kopf" hat, ob jemand die Daten vielleicht missbrauchen könnte, ist unvorstellbar bedrückend. Die legitimen Absichten können zielgenauer durch ein "quick freeze"-Verfahren bei konkretem Tatverdacht erreicht werden.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Ich habe die gleichen Vorbehalte auch bei dieser Vorratsspeicherung. Hier werden sogar jahrzehntelange Speicherfristen vorgeschlagen. Solche Speicherungen beeinträchtigen mein Grundrecht auf Freizügigkeit massiv. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dies ebenfalls nicht zu vereinbaren.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung von Inhalten im Sinne einer Zugangssperrung halte ich grundsätzlich für den falschen Weg. Das Web ist schon seit Jahren kein rechtsfreier Raum mehr, sondern ist bereits jetzt oft stärker reguliert als die "reale Welt". Wenn eine Rechtsverletzung stattfindet, soll dieser - wie im realen Leben - auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg abgeholfen werden. Es ist deshalb grundsätzlich beim Verursacher (oder mittelbar beim Hosting-Provider) anzusetzen, nicht beim Zugangs-Provider. Im Web ist die konkrete Gefahr für den Benutzer vergleichsweise gering (z.B. sind schwere Straftaten mit unmittelbarer Wirkung wie Mord garnicht möglich), so dass die Notwendigkeit einer Zugangssperrung z.B. wegen Gefahr im Verzug quasi nicht besteht.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Leider sind nicht genug Informationen zu der konkreten Planung der Ausgestaltung der Datenbank an die Öffentlichkeit gelangt. Wichtig ist mir bei solchen Datenbanken, dass die Einträge selbstverständlich auf rechtsstaatlichem Wege erfolgen müssen, also nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht. Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, insbesondere in der schnellebigen Welt des Internets. Falls eine Datenbank im Einzelfall erforderlich, geeignet, und angemessen ist, dann muss garantiert werden, dass die Einträge von einer unabhängigen Stelle regelmässig überprüft werden. Nach Ende des Verdachts muss der Betroffene informiert und der Eintrag gelöscht werden.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Ein solches Abkommen müsste so ausgestaltet werden, dass jede Anfrage von der zuständigen Stelle durch einen Menschen auf Vereinbarkeit mit nationalem Recht geprüft wird. Eine unkontrollierte (und unkontrollierbare) elektronische Schnittstelle lehne ich strikt ab. Weiter müsste ein Schutzniveau in den USA vertraglich abgesichert werden, das mindestens dem des lieferenden Staates entspricht. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die terror watch list in den USA hat gezeigt, dass sie nicht funktioniert. Es wird geschätzt, dass sich 2008 über eine Million Einträge in der Liste befanden. Damit führt sich die Liste ad absurdum. Wenn eine solche Liste tatsächlich erforderlich sein sollte, müsste sie jedenfalls ganz anders ausgestaltet werden. Es müsste ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren für Eintrag und Austrag existieren. Geheime Listen lehne ich ab.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Hierzu habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet. Es ist klar, dass das Abkommen von Schengen für die Aussengrenzen eine besondere Verantwortung impliziert. Andererseits sollte die EU nicht die nationalen Einwanderungsgesetze aushebeln. Hier ist eine vorsichtige Abwägung der Interessen notwendig. Langfristig scheint es mir sinnvoller, die Lebensbedingungen in den Auswandererländern zu verbessern, statt Mauern zu bauen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom-Paket der EU befindet sich im ständigen Wandel. Ich halte nichts davon, in das Telekom-Paket Dinge hereinzunehmen, die da nicht hereingehören. Zugangsverhinderungen durch demokratisch nicht legitimierte Organisationen der Privatwirtschaft (z.B. "three-strikes-out"-Regel) lehne ich strikt ab. Der Erhalt der Netzneutralität ist ein weiterer wichtiger Punkt.

Zusätzliche Anmerkungen

Wichtig ist mir bei der Neugestaltung der Politik in der EU, die Transparenz in den Vordergrund zu stellen. Geheime Abkommen, Absprachen, oder Listen darf es nicht geben.

Für die Neugestaltung der Politik für die Informationsgesellschaft muss der Begriff des "geistigen Eigentums" sehr kritisch hinterfragt werden. Es ist ein Ausgleich herzustellen zwischen den legitimen Rechten der Urheber, Erfinder, Patentinhaber usw. und den legitimen Ansprüchen der Gesellschaft an den freien Zugang zum Wissen der Menschheit.

Das Urheberrecht ist nicht uneingeschränkt, beispielsweise muss das Recht auf Privatkopie EU-weit geschützt werden. Regional beschränkte Verwertungsrechte widersprechen dem Prinzip der freien Marktwirtschaft und dürfen in der EU keinen Bestand haben. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung und sonstige Ergebnisse der öffentlichen Verwaltungen sollen den Bürgern frei zugänglich sein.

Konkret fordere ich - da EU-Organe involviert sind - eine vollständige Öffnung der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen, sowie eine Offenlegung sämtlicher bisherigen Dokumente dazu, damit eine ergebnisoffene Diskussion stattfinden kann.


Gesine Meißner, FDP

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Die systematische Speicherung von personenbezogenen Daten soll die Sicherheit der Bürger angesichts der gestiegenen terroristischen Bedrohung gewährleisten. Natürlich müssen Maßnahmen getroffen werden, um unsere Bürger vor terroristischen Angriffen zu schützen. Allerdings ist das Grundrecht auf Privatheit für die Bürger elementar- Deshalb wehre ich mich gegen die verdachtsunabhängige, systematische Speicherung von persönlichen Daten, denn dies greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger ein und verletzt das elementare Prinzip der Unschuldsvermutung zu verletzen.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Auch die Speicherung von innereuropäischen Fluggastdaten halte ich nicht für verhältnismäßig. Außerdem konnte bisher nicht bewiesen werden, wie effektiv die Maßnahme ist und ob durch die systematische Speicherung von Fluggastdaten überhaupt terroristische Straftaten verhindert werden können. Dennoch müssen Fluggäste die systematische Speicherung ihrer Daten akzeptieren. Ich halte diese Sammlung der Daten nicht für zweckdienlich und will die verdachtsunabhängige Speicherung dieser Daten verhindern. Eine Maßnahme, die ich für richtig halte, ist die Verwendung biometrischer Daten, da sie lediglich zur Überprüfung der Identität verwendet wird. Sie ist eine moderne und unfehlbare Methode für die Verifizierung einer Person und trägt so zur Sicherheit der Bürger bei.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung darf nur durch einen entsprechenden richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Sperrung von Internetinhalten ist als Eingriff in die Freiheit des Individuums zu werten und von daher nicht zu befürworten. Anbieter von Internetdiensten dürfen nicht zum verlängerten Arm der zuständigen polizeilichen Behörden gemacht werden, da eine Verlagerung dieser Kompetenzen verfassungswidrig ist.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Die Kriminalität im Netz hat in der Vergangenheit stark zugenommen. Deshalb ist es richtig, den Mitgliedsstaaten Werkzeuge an die Hand zu geben, um Kriminalität im Netz effizient und koordiniert zu bekämpfen. Dies kann durch eine gemeinsame EU Datenbank, die bei der EUROPOL angesiedelt ist, gewährleistet werden, soweit genau definiert wird, welche Daten gespeichert werden. Auf einer Plattform sollte die Aufklärung der Bürger über potenzielle Gefahren wie beispielsweise Pishing weiter vorangebracht werden. Diese Maßnahmen können, wenn sie mit einer effizienten Datenschutzkontrolle kombiniert sind, das Internet sicherer gestalten, ohne die Freiheitsrechte des Individuums zu verletzen.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Solange auf amerikanischer Seite lediglich unverbindliche Zusicherungen, europäische Datenschutzstandards einzuhalten, an die EU herangetragen werden, ist eine Übermittlung persönlicher Daten nicht zu befürworten. Ohne eine rechtsverbindliche Zusicherung wäre es den Bürgern nicht möglich, sich gegen einen potenziellen Datenmissbrauch zu wehren. Neben den fehlenden Schutzmaßnahmen muss klar festgehalten werden, wozu diese Daten genutzt werden sollen. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus ist nicht verhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Neben diesen rechtlichen Bedenken muss man berücksichtigen, dass durch die Übermittlung dieser Daten ein Mehrwert an Schutz bisher nicht nachgewiesen wurde.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die EU - Antiterrorliste existiert seit 2001 und dient der Erfassung terroristischer Personen und Körperschaften. Sie hat das Ziel, die Europäische Union durch erhebliche Sanktionen (wie zum Beispiel: Einschränkung der Finanziellen Beweglichkeit, Einreiseverbote, Passentzug) vor terroristischen Gefahren zu schützen. Dieses Ziel ist ehrbar und wichtig, die Methode jedoch falsch. Eine so weitgreifende Maßnahme darf die Grundrechte der Menschen nicht verletzen. Die EU - Terrorliste bedarf einer effektiven parlamentarischen Kontrolle. Außerdem muss den aufgelisteten Personen ein Rechtsschutz gewährt werden, um die Betroffenen angesichts dieser Sanktionsmaßnahmen die Möglichkeit einer juristischen Verteidigung zu geben.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Frontex soll Europas Grenzen schützen, denn Europa ist kontinuierlich gewachsen, doch Grenzregelungen sind unterschiedlich. Deshalb muss eine einheitliche Regelung existieren, die einen effektiven Schutz vor illegaler Migration leistet und dabei die Menschenrechte wahrt. Illegale Migration muss langfristig verhindert werden. Eine effiziente Kooperation mit Drittländern ist wichtig, um durch einheitliche Grenzkontrollen und mithilfe eines gemeinsamen Patrouillennetzes zu verhindern, dass der Versuch nach Europa zu gelangen, Menschenleben kostet. Für eine gute Ausbildung des Personals und für die angemessene Ausrüstung, die eine kohärente Überwachung Europas sicherstellt, ist es notwendig, FRONTEX mit dem nötigen Budget ausstatten, aber auch unter parlamentarische Kontrolle zu stellen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom - Paket beinhaltet Neuregelungen in Sachen Mobilfunk, Telefon und Internet. Durch einheitliche europäische Vorgaben bei der Vergabe von Funkfrequenzen, Datenschutz oder Handyverträgen sollen Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Markt geschaffen werden. Größtenteils herrscht Einigkeit über die Notwendigkeit des Telekompakets, allerdings gibt es Streitpunkte, wie zum Beispiel beim Thema Netzneutralität, die im Sinne des Verbrauchers zu lösen sind. Das heißt konkret, dass die Übertragungsgeschwindigkeiten von Inhalten im Internet nicht nach den Präferenzen der Internetanbieter modifiziert werden dürfen, da dies zu einer Diskriminierung führen könnte.

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


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