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Aus Freiheit statt Angst!

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Am 28.4.2009 haben wir alle anderen Kandidaten zur Erinnerung angeschrieben.
Am 28.4.2009 haben wir alle anderen Kandidaten zur Erinnerung angeschrieben.
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Am 4.5.2009 haben wir Herrn Mayer (CDU), bzw. sein Büro antelefoniert. Der im Wahlkampfbüro für unsere Anfrage Verantwortliche ist erst am 8. Mai wieder im Haus ... <br>Von der SPD erhalten wir die Information, dass unsere Anfrage jetzt von Frau Erika Mann bearbeitet wird. Wann die Antworten fertig sind, kann noch nicht gesagt werden ...
=== Adressaten ===
=== Adressaten ===

Version vom 07:03, 5. Mai 2009

Inhaltsverzeichnis

Aktion "Acht Fragen zur Europawahl" - 30.3.2009

Idee

Unsere Idee ist, an alle in Deutschland zur Europawahl kandidierenden Parteien acht Fragen zu stellen.

Wir beschränken den Umfang der möglichen Antworten (800 Zeichen Text oder alternativ Audio- oder Video-Aufzeichnung mit maximal 45 Sekunden) und hoffen so auf möglichst prägnante Antworten.


Die acht Fragen

In unserem Anschreiben bitten wir um die Stellungnahme der Kandidaten zu folgenden acht Punkten:

  1. Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
  2. Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
  3. Sperrung von Internetinhalten
  4. Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu „Netzkriminalität“
  5. Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.
  6. Die EU-Antiterrorliste
  7. Die „Sicherung“ der Außengrenzen der EU durch die Frontex
  8. Das so genannte „Telekom-Paket“ der EU


Chronologie des Ablaufs

Am 25.3.2009 wurden 16 zur Europawahl kandidierenden Parteien eine Mail "auf der Suche nach dem 'richtigen' Europawahlkandidaten" angeschrieben.

Am 30.3.2009 wurden die Anschreiben direkt an die Kandidaten versendet. Es handelt sich dabei allesamt um Kandidaten, die jetzt zur kommenden EU-Wahl antreten und die dazu möglichst noch aus Norddeutschland kommen.

Am 27.4.2009 war der Einsendeschluß, nur die Piratenpartei hat bis zu diesem Zeitpunkt eine Antwort erstellt.

Am 28.4.2009 haben wir alle anderen Kandidaten zur Erinnerung angeschrieben.

Am 4.5.2009 haben wir Herrn Mayer (CDU), bzw. sein Büro antelefoniert. Der im Wahlkampfbüro für unsere Anfrage Verantwortliche ist erst am 8. Mai wieder im Haus ...
Von der SPD erhalten wir die Information, dass unsere Anfrage jetzt von Frau Erika Mann bearbeitet wird. Wann die Antworten fertig sind, kann noch nicht gesagt werden ...

Adressaten

Hier die Übersicht über die Parteien, Ihre Kandidaten und die Reaktionen auf unsere Anschreiben:

Reaktion auf Mailanfrage vom 25.3.2009? Ausgesuchter EU-Kandidat Reaktion auf Anschreiben vom 30.3.2009? Reaktion auf Nachfrage vom 28.4.2009?
Piratenpartei Ja, 26.3.2009 Arne Ludwig Ja, 27.4.2009 nicht nötig gewesen!
Bündnis90/Die Grünen Ja, 26.3.2009 Jan-Philipp Albrecht Nein Ja, 28.4.2009 und 5.5.2009
FDP Ja, 27.3.2009 Gesine Meißner Nein Ja, 29.4.2009
Frauenpartei Ja, 28.3.2009 Renate Schmidtsdorff-Aicher Ja, 4.4.2009 (Nachfrage) Ja, 30.4.2009 und 1.5.2009
CDU Nein Hans-Peter Mayer Nein Nein, daraufhin telefonisch am 4.5.2009 noch einmal nachgehakt.
SPD Nein Matthias Wehrmeyer Nein Ja, 4.5.2009 - Weiterleitung an Frau Erika Mann
DIE LINKE Nein Sabine Lösing Nein Ja, 29.4.2009
Republikaner Nein
Libertas Nein
Freie Wähler Europa Nein
Tierschutzpartei Nein
Die Grauen Nein
NPD Nein
ÖDP Nein
Feministische Partei Nein
PBC Nein
Familien-Partei Nein

Ergebnisse / Antworten im Überblick

Und hier eine Übersicht über die Antworten.

Die detailierten Antworten der Parteien folgen im Anschluß der Tabelle.


1)
Vorratsdaten-speicherung
2)
Speicherung von Flug- und Fährgastdaten
3)
Sperrung von Internet-inhalten
4)
EU-Datenbank zu Netzkriminalität
5)
EU-USA-Informations-abkommen
6)
EU-Antiterror -Liste
7)
Frontex
8)
Telekom-Paket
Piratenpartei "Unverhältnismässig", "Schere im Kopf""Vorbehalte""Grundsätzlich falscher Weg""Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber""Sanktions-möglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden""Geheime Listen lehne ich ab""Noch keine abschliessende Meinung""three-strikes-out-Regel lehne ich strikt ab"
Bündnis90/Die Grünen "Gehört abgeschafft" Evaluation notwendig Aktionismus, Populismus Kritisch zu begleiten "Müssen wir verhindern" "Ist abzulehnen" "Wir lehnen Frontex ab." "Geopferter Datenschutz"
FDP "Unverhältnismäßig""Nicht verhältnismäßig", Speicherung biometrischer Merkmale aber schon"Nur durch richterlichen Beschluß""Bei effizienter Datenschutz-Kontrolle" sinnvoll"Nicht zu befürworten""Falsche Methode""Illegale Migration muss langfristig verhindert werden.""Im Sinne des Verbrauchers" Streitpunkte klären
Frauenpartei
CDU
SPD
DIE LINKE "Lehnen wir in jeder Variante ab." "Gezielte Täuschung der Öffentlichkeit" "Kein geeignetes Mittel" Unklar und gefährlich. "Für den Datenschutz sieht es schlecht aus." "Nicht rechtsstaatlich" "Zentrales Instrument zur Abschottung der EU." "Gefährliches Trojanisches Pferd."


Die Antworten im Detail

Arne Ludwig, Piratenpartei

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Ich halte die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für unverhältnismässig. Es mangelt an der Erforderlichkeit (wir sind jahrzehntelang sehr gut ohne die VDS ausgekommen) und die Maßnahme ist nicht angemessen, d.h. die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, stehen völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirken soll. Im Einzelfall mag die Maßnahme zwar teilweise geeignet sein, allerdings ist der Eingriff in die Grundrechte so schwerwiegend, dass ich insgesamt nicht zustimmen kann. Der Kollateralschaden, nämlich dass man beim Kommunizieren immer die "Schere im Kopf" hat, ob jemand die Daten vielleicht missbrauchen könnte, ist unvorstellbar bedrückend. Die legitimen Absichten können zielgenauer durch ein "quick freeze"-Verfahren bei konkretem Tatverdacht erreicht werden.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Ich habe die gleichen Vorbehalte auch bei dieser Vorratsspeicherung. Hier werden sogar jahrzehntelange Speicherfristen vorgeschlagen. Solche Speicherungen beeinträchtigen mein Grundrecht auf Freizügigkeit massiv. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dies ebenfalls nicht zu vereinbaren.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung von Inhalten im Sinne einer Zugangssperrung halte ich grundsätzlich für den falschen Weg. Das Web ist schon seit Jahren kein rechtsfreier Raum mehr, sondern ist bereits jetzt oft stärker reguliert als die "reale Welt". Wenn eine Rechtsverletzung stattfindet, soll dieser - wie im realen Leben - auf rechtsstaatlich einwandfreiem Weg abgeholfen werden. Es ist deshalb grundsätzlich beim Verursacher (oder mittelbar beim Hosting-Provider) anzusetzen, nicht beim Zugangs-Provider. Im Web ist die konkrete Gefahr für den Benutzer vergleichsweise gering (z.B. sind schwere Straftaten mit unmittelbarer Wirkung wie Mord garnicht möglich), so dass die Notwendigkeit einer Zugangssperrung z.B. wegen Gefahr im Verzug quasi nicht besteht.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Leider sind nicht genug Informationen zu der konkreten Planung der Ausgestaltung der Datenbank an die Öffentlichkeit gelangt. Wichtig ist mir bei solchen Datenbanken, dass die Einträge selbstverständlich auf rechtsstaatlichem Wege erfolgen müssen, also nach einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht. Datenbanken mit Vermutungen und Verdachtsmomenten stehe ich grundsätzlich sehr kritisch gegenüber, insbesondere in der schnellebigen Welt des Internets. Falls eine Datenbank im Einzelfall erforderlich, geeignet, und angemessen ist, dann muss garantiert werden, dass die Einträge von einer unabhängigen Stelle regelmässig überprüft werden. Nach Ende des Verdachts muss der Betroffene informiert und der Eintrag gelöscht werden.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Ein solches Abkommen müsste so ausgestaltet werden, dass jede Anfrage von der zuständigen Stelle durch einen Menschen auf Vereinbarkeit mit nationalem Recht geprüft wird. Eine unkontrollierte (und unkontrollierbare) elektronische Schnittstelle lehne ich strikt ab. Weiter müsste ein Schutzniveau in den USA vertraglich abgesichert werden, das mindestens dem des lieferenden Staates entspricht. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten müssen verbindlich vereinbart werden.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die terror watch list in den USA hat gezeigt, dass sie nicht funktioniert. Es wird geschätzt, dass sich 2008 über eine Million Einträge in der Liste befanden. Damit führt sich die Liste ad absurdum. Wenn eine solche Liste tatsächlich erforderlich sein sollte, müsste sie jedenfalls ganz anders ausgestaltet werden. Es müsste ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren für Eintrag und Austrag existieren. Geheime Listen lehne ich ab.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Hierzu habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet. Es ist klar, dass das Abkommen von Schengen für die Aussengrenzen eine besondere Verantwortung impliziert. Andererseits sollte die EU nicht die nationalen Einwanderungsgesetze aushebeln. Hier ist eine vorsichtige Abwägung der Interessen notwendig. Langfristig scheint es mir sinnvoller, die Lebensbedingungen in den Auswandererländern zu verbessern, statt Mauern zu bauen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom-Paket der EU befindet sich im ständigen Wandel. Ich halte nichts davon, in das Telekom-Paket Dinge hereinzunehmen, die da nicht hereingehören. Zugangsverhinderungen durch demokratisch nicht legitimierte Organisationen der Privatwirtschaft (z.B. "three-strikes-out"-Regel) lehne ich strikt ab. Zur Zeit wird in der Partei ein "Grundrecht auf Internetzugang" (quasi als Gegenstück zur Freizügigkeit) diskutiert. Der verbindliche Erhalt der Netzneutralität ist ein weiterer wichtiger Punkt.

Zusätzliche Anmerkungen

Wichtig ist mir bei der Neugestaltung der Politik in der EU, die Transparenz in den Vordergrund zu stellen. Geheime Abkommen, Absprachen, oder Listen darf es nicht geben.

Für die Neugestaltung der Politik für die Informationsgesellschaft muss der Begriff des "geistigen Eigentums" sehr kritisch hinterfragt werden. Es ist ein Ausgleich herzustellen zwischen den legitimen Rechten der Urheber, Erfinder, Patentinhaber usw. und den legitimen Ansprüchen der Gesellschaft an den freien Zugang zum Wissen der Menschheit.

Das Urheberrecht ist nicht uneingeschränkt, beispielsweise muss das Recht auf Privatkopie EU-weit geschützt werden. Regional beschränkte Verwertungsrechte widersprechen dem Prinzip der freien Marktwirtschaft und dürfen in der EU keinen Bestand haben. Mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung und sonstige Ergebnisse der öffentlichen Verwaltungen sollen den Bürgern frei zugänglich sein.

Konkret fordere ich - da EU-Organe involviert sind - eine vollständige Öffnung der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen, sowie eine Offenlegung sämtlicher bisherigen Dokumente dazu, damit eine ergebnisoffene Diskussion stattfinden kann.


Gesine Meißner, FDP

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Die systematische Speicherung von personenbezogenen Daten soll die Sicherheit der Bürger angesichts der gestiegenen terroristischen Bedrohung gewährleisten. Natürlich müssen Maßnahmen getroffen werden, um unsere Bürger vor terroristischen Angriffen zu schützen. Allerdings ist das Grundrecht auf Privatheit für die Bürger elementar- Deshalb wehre ich mich gegen die verdachtsunabhängige, systematische Speicherung von persönlichen Daten, denn dies greift unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Bürger ein und verletzt das elementare Prinzip der Unschuldsvermutung zu verletzen.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Auch die Speicherung von innereuropäischen Fluggastdaten halte ich nicht für verhältnismäßig. Außerdem konnte bisher nicht bewiesen werden, wie effektiv die Maßnahme ist und ob durch die systematische Speicherung von Fluggastdaten überhaupt terroristische Straftaten verhindert werden können. Dennoch müssen Fluggäste die systematische Speicherung ihrer Daten akzeptieren. Ich halte diese Sammlung der Daten nicht für zweckdienlich und will die verdachtsunabhängige Speicherung dieser Daten verhindern. Eine Maßnahme, die ich für richtig halte, ist die Verwendung biometrischer Daten, da sie lediglich zur Überprüfung der Identität verwendet wird. Sie ist eine moderne und unfehlbare Methode für die Verifizierung einer Person und trägt so zur Sicherheit der Bürger bei.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Eine Sperrung darf nur durch einen entsprechenden richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Sperrung von Internetinhalten ist als Eingriff in die Freiheit des Individuums zu werten und von daher nicht zu befürworten. Anbieter von Internetdiensten dürfen nicht zum verlängerten Arm der zuständigen polizeilichen Behörden gemacht werden, da eine Verlagerung dieser Kompetenzen verfassungswidrig ist.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Die Kriminalität im Netz hat in der Vergangenheit stark zugenommen. Deshalb ist es richtig, den Mitgliedsstaaten Werkzeuge an die Hand zu geben, um Kriminalität im Netz effizient und koordiniert zu bekämpfen. Dies kann durch eine gemeinsame EU Datenbank, die bei der EUROPOL angesiedelt ist, gewährleistet werden, soweit genau definiert wird, welche Daten gespeichert werden. Auf einer Plattform sollte die Aufklärung der Bürger über potenzielle Gefahren wie beispielsweise Pishing weiter vorangebracht werden. Diese Maßnahmen können, wenn sie mit einer effizienten Datenschutzkontrolle kombiniert sind, das Internet sicherer gestalten, ohne die Freiheitsrechte des Individuums zu verletzen.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Solange auf amerikanischer Seite lediglich unverbindliche Zusicherungen, europäische Datenschutzstandards einzuhalten, an die EU herangetragen werden, ist eine Übermittlung persönlicher Daten nicht zu befürworten. Ohne eine rechtsverbindliche Zusicherung wäre es den Bürgern nicht möglich, sich gegen einen potenziellen Datenmissbrauch zu wehren. Neben den fehlenden Schutzmaßnahmen muss klar festgehalten werden, wozu diese Daten genutzt werden sollen. Eine Nutzung über diesen Zweck hinaus ist nicht verhältnismäßig und deshalb abzulehnen. Neben diesen rechtlichen Bedenken muss man berücksichtigen, dass durch die Übermittlung dieser Daten ein Mehrwert an Schutz bisher nicht nachgewiesen wurde.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die EU - Antiterrorliste existiert seit 2001 und dient der Erfassung terroristischer Personen und Körperschaften. Sie hat das Ziel, die Europäische Union durch erhebliche Sanktionen (wie zum Beispiel: Einschränkung der Finanziellen Beweglichkeit, Einreiseverbote, Passentzug) vor terroristischen Gefahren zu schützen. Dieses Ziel ist ehrbar und wichtig, die Methode jedoch falsch. Eine so weitgreifende Maßnahme darf die Grundrechte der Menschen nicht verletzen. Die EU - Terrorliste bedarf einer effektiven parlamentarischen Kontrolle. Außerdem muss den aufgelisteten Personen ein Rechtsschutz gewährt werden, um die Betroffenen angesichts dieser Sanktionsmaßnahmen die Möglichkeit einer juristischen Verteidigung zu geben.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Frontex soll Europas Grenzen schützen, denn Europa ist kontinuierlich gewachsen, doch Grenzregelungen sind unterschiedlich. Deshalb muss eine einheitliche Regelung existieren, die einen effektiven Schutz vor illegaler Migration leistet und dabei die Menschenrechte wahrt. Illegale Migration muss langfristig verhindert werden. Eine effiziente Kooperation mit Drittländern ist wichtig, um durch einheitliche Grenzkontrollen und mithilfe eines gemeinsamen Patrouillennetzes zu verhindern, dass der Versuch nach Europa zu gelangen, Menschenleben kostet. Für eine gute Ausbildung des Personals und für die angemessene Ausrüstung, die eine kohärente Überwachung Europas sicherstellt, ist es notwendig, FRONTEX mit dem nötigen Budget ausstatten, aber auch unter parlamentarische Kontrolle zu stellen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Das Telekom - Paket beinhaltet Neuregelungen in Sachen Mobilfunk, Telefon und Internet. Durch einheitliche europäische Vorgaben bei der Vergabe von Funkfrequenzen, Datenschutz oder Handyverträgen sollen Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Markt geschaffen werden. Größtenteils herrscht Einigkeit über die Notwendigkeit des Telekompakets, allerdings gibt es Streitpunkte, wie zum Beispiel beim Thema Netzneutralität, die im Sinne des Verbrauchers zu lösen sind. Das heißt konkret, dass die Übertragungsgeschwindigkeiten von Inhalten im Internet nicht nach den Präferenzen der Internetanbieter modifiziert werden dürfen, da dies zu einer Diskriminierung führen könnte.

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Sabine Lösing, Die Linke

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung von Anfang in aller Schärfe und in jeder Variante ab. Ebenfalls von Anfang an unterstützen wir den AK-Vorrat bei seiner Arbeit. Die monatelange anlasslose Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat, ist eine der deutlichsten Misstrauenserklärungen der Staaten und der EU an ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch Beispiel dafür, dass dem Datenhunger der Regierungen zurzeit eher technische als bürgerrechtliche Grenzen gesetzt werden. Wir verkennen nicht die große Rolle, die Verfahren und Urteile vom Europäischem Gerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht beim Kampf um Bürgerrechte haben. Und wir hoffen auf einen erneuten Erfolg vor dem BVerfG gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Die Urteile sind aber immer zwiespältig: Der Kritik am überwachungsstaatlichen Übermaß folgt im Nachsatz die Legitimation des grundsätzlichen Anspruchs auf Datenerfassung. Das Modell der „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“, wie es für das Telekom-Paket vorgeschlagen wird, lässt zudem auf ungebremsten Willen zur Ausweitung schließen.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Das europäische System der Flug- und Fährgastdatenerfassung ist das Ergebnis der gezielten Täuschung der Öffentlichkeit. Vor allem in der parlamentarischen Öffentlichkeit wurde während der Auseinandersetzung um das deutsch-US-amerikanische PNR-Abkommen der Eindruck erweckt, die Bundesregierung würde sich gezwungenermaßen dem Druck der USA beugen. Zum selben Zeitpunkt wurde bereits am Grundstock eines europäischen PNR-Systems gearbeitet. Auch dieses Instrument folgt der Logik der anlasslosen Datensammelei: Weil Terroristen möglicherweise fliegen, werden die Daten aller Passagiere erfasst! Neben der Anzahl der erfassten Daten und der Speicherdauer (im Gespräch sind 13 Jahre) ist es vor allem diese Aufhebung der Unschuldsvermutung, die sich wie ein schwarzer Faden durch alle hier aufgeführten Punkte zieht. DIE LINKE lehnt dieses System ab. Dass es zur Terrorismusbekämpfung notwendig sei, wird auch von Experten angezweifelt. Wir werden uns in den europäischen Gremien und in den nationalen Parlamenten dafür einsetzen, dass diese Pläne nicht realisiert werden.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Die Sperrung von Seiten oder Inhalten sind kein geeignetes Mittel und hilft allenfalls, Zufallszugriffe auf die inkriminierten Seiten zu verhindern. Die in Deutschland jetzt geplanten Sperren mit dem Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie sind verhältnismäßig leicht zu umgehen. Expertengutachten legen nahe, dass die laufend erstellten Listen mit zu sperrenden Inhalten nicht geheim zu halten sind und so selbst ein Gefährdungspotenzial darstellen können. Dagegen ist die Gefahr groß, dass bei flächendeckendem Routineeinsatz von Internetsperren weitere Begehrlichkeiten geweckt werden, um unliebsame und politisch nicht gewollte Seiten zu sperren. Ergebnis wäre eine aufgestoßene Tür in Richtung politischer Zensur des Internet. Das Europaparlament und die französische Nationalversammlung haben Internetsperren mit unterschiedlicher Zielsetzung (Urheberrecht, Filesharing) bereits abgelehnt.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Seit 2008 ist eine europäische Datenbank zu „Netzkriminalität“ geplant, die bei Europol angesiedelt sein soll. In ihr sollen Meldungen zur nationalen „Cyberkriminalität“ zusammenlaufen und analysiert werden. Thematisch soll die Alarmzentrale "klassische" Strafrechtsdelikte ebenso wie verbotene Inhalte und Internet-Anschläge umfassen. Unklar ist jedoch bisher noch, in welcher Form anschließend auf solche Analysen reagiert werden soll – mit Online-Durchsuchungen oder Netzsperren? Zur Information der Verbraucher ist eine zentrale Datenbank überflüssig. Als Analysegrundlage für europaweite exekutive Eingriffe ins Internet ist sie gefährlich.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Seit Jahren wird zwischen der EU und den USA über dieses Abkommen verhandelt. Für den Datenschutz sieht es dabei schlecht aus: Hochsensible Daten, wie z.B. Rasse, Religion, politische und gewerkschaftliche Organisierung sollen übermittelt werden. Die USA bieten bisher keinen gesetzlichen Schutz der Daten, sondern lediglich „Zusicherungen“. Die bisher vereinbarten Zweckbindungen sind äußerst vage und allgemein und entsprechen weder europäischem noch deutschen Datenschutzstandards. Für DIE LINKE ist nicht nachvollziehbar, wieso diese Art des Datenaustausches zur Strafverfolgung notwendig sein soll. Noch weniger ist einsehbar, dass die US-amerikanischen Begehrlichkeiten zu einer dramatischen Absenkung des Datenschutzes für die europäischen Bürgerinnen und Bürger führen soll.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Die sogenannte Anti-Terrorliste wurde von der EU als Teil der Anti-Terrormaßnahmen nach dem 11.09.2001 erlassen. Ein geheim tagendes Gremium des Ministerrats listet auf einer halbjährlich aktualisierten Liste die angeblichen Verdächtigen auf. Basis der Listung sind im Normalfall ebenfalls geheime, meist direkt von Geheimdiensten der Mitgliedsstaaten stammende Informationen. Die Listung hat das sofortige Einfrieren der finanziellen Ressourcen der Betroffenen und damit ihre materielle Existenzvernichtung zur Folge. Rechtsschutz und Widerspruchsmöglichkeiten sind minimal und aufwändig. DIE LINKE hält diese Liste für ein herausragendes Beispiel dafür, dass und wie im Anti-Terrorkampf quasi rechtsfreie Räume oder ein Sonderstrafrecht gegen „Staatsfeinde“ geschaffen wurden. Diese Listen sind nicht rechtsstaatlich ausgestaltet. DIE LINKE tritt deshalb für ihre sofortige und ersatzlose Auflösung ein.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Frontex ist – neben dem Schengener Informationssystem – das zentrale Instrument zur Abschottung der EU. Mit einem Etat von über 70 Millionen Euro bekämpft Frontex mit Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern die Migration nach Europa. Frontex greift Migrantinnen und Migranten auf, weist sie an den Grenzen zurück oder organisiert Sonderflüge zur Deportation aus den Mitgliedstaaten. DIE LINKE ist grundsätzlich der Auffassung, dass Migration und Flucht nicht mit schnellen Eingreiftruppen und Patrouillenbooten bekämpft werden darf und kann. So hat Frontex überhaupt keinen Rückgang der sogenannten irregulären Migration erreicht. Die mit Frontex verbundene Abschottungspolitik ist aber mitverantwortlich für das massenhafte Sterben von Menschen an den europäischen Außengrenzen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

Neben einigen vernünftigen Regelungen – wie der Verpflichtung über Vertragsbedingungen zu informieren – ist das Telekom-Paket in erster Linie ein gefährliches trojanisches Pferd. Durch die Hintertür sollen höchst problematische Regelungen eingeführt werden: Die Privatsphäre der Internetnutzerinnen und -nutzer wird weiter eingeschränkt. Netzneutralität, der freie und gleiche Informationsfluss im Internet, gehen verloren. Eine unangemessene Verfolgung von Urheberrechtsvergehen wird propagiert und Internet-Service-Provider sollen verpflichtet werden, die Daten ihrer Kunden zu überwachen. Diese Regelungen gefährden die Freiheit des Internets. Sie gefährden die individuelle Privatsphäre jedes Einzelnen. An dieser Grundausrichtung können auch Verbesserungen, wie die Wiederaufnahme des Richtervorbehalts bei Netzsperren, wenig ändern. Der Kampf um die Freiheit im Netz, um Urheberrechtsfragen, Kontrollen und ökonomische Macht im und mit dem Internet wird DIE LINKE weiter intensiv beschäftigen.

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -


Jan-Philipp Albrecht, Bündnis 90 - Die Grünen

zur Frage 1: Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist in einem der schnellsten Gesetzgebungsverfahren der EU-Geschichte von den großen Parteien im Europäischen Parlament durchgesetzt worden - gegen den entschiedenen Widerstand der FachpolitikerInnen und gegen zahlreiche ExpertInnen und VerfassungsrechtlerInnen aus der Öffentlichkeit, die sowohl die technische Geeignetheit als auch die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme angegriffen haben. Die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung sind so offensichtlich wie verheerend: Mit Ihr wird die im Strafrecht und im Strafprozess (in deren Bereich wir uns bei einer solchen Maßnahme befinden) geltende Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt, indem grundsätzlich jeder Mensch als verdächtig eingestuft wird und eine generellen Überwachungsmaßnahme unterzogen wird. Diesem enorm starken Eingriff in die Grundrechte der BürgerInnen (auch bezüglich des Schutzes von Privatsphäre und Kommunikation) stehen enorm unklare Ermittlungserfolge entgegen, die zudem in der Regel auch mit dem bereits jetzt möglichen Quick-Freeze-Verfahren durch richterliche Anordnung im einzelnen Verdachtsfalle zu erreichen sind. Die Vorratsdatenspeicherung gehört deshalb sofort wieder abgeschafft, sowohl als EU-Richtlinie als auch in der nationalen Umsetzung.

zur Frage 2: Die geplante EU-weite Erfassung und Speicherung von Flug- und Fährgastdaten

Die Erfassung von Beförderungsdaten ist ebenso wie die Vorratsdatenspeicherung ein enormer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der BürgerInnen. Die erfassten Daten können ohne Probleme zu Bewegungs- und Personenprofilen verknüpft werden. Gerade deshalb müssen die Anforderungen für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe solcher Daten an extrem hohe Voraussetzungen geknüpft werden. Dies ist derzeit leider überhaupt nicht der Fall. Diese Maßnahmen müssen daher ebenso einer unabhängigen Evaluation zugänglich gemacht und ggf. zurückgenommen werden.

zur Frage 3: Sperrung von Internetinhalten

Die Forderung nach Internetzensur wird mit einer solchen Flut absurder Begründungen, unbelegten Statistiken und völlig inkompetenten Behauptungen voran getrieben, dass sich der Verdacht nach blindem Aktionismus und wahlkampfbedingtem Populismus aufdrängt. Diese Zensur schützt kein einziges Kind vor Kinderpornoringen, schränkt aber wiederrum Freiheitsrechte unschuldiger Bürgerinnen und Bürger ein. Die unkontrollierte Sperrung bestimmter Netzinhalte ist vor allem angesichts der viel effektiveren klassischen Strafverfolgung und Unterbindung verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

zur Frage 4: Die Initiative der EU-Innenminister zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zu Netzkriminalität

Auch bei einer solchen Datenbank stellt sich stets die Frage, was in welchem Umfang gespeichert werden soll und wie die Sicherheit dafür garantiert werden soll, dass sie nicht in falsche Hände gelangen. Zudem stellt sich hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung die Frage, wer die Speicherung vornehmen soll und damit auch die Kosten für die Maßnahme zu tragen hat. Oftmals geht dies auf Kosten der Provider und damit der InternetnutzerInnen. Ob dies im Verhältnis zu den Ermittlungserfolgen gerechtfertigt ist, bleibt fraglich. Ich werde mich jedenfalls intensiv und kritisch mit den Vorschlägen auseinandersetzen, wenn diese konkret auf dem Tisch liegen.

zur Frage 5: Die Verhandlungen der EU mit den USA über ein allgemeines Abkommen zur Übermittlung persönlicher Informationen von Europäern an US-amerikanische Sicherheitsbehörden.

Ein solches Abkommen halte ich für höchst bedenklich. Hier werden zum Teil vollkommen unterschiedliche Datenschutzstandards angewendet und allein die Trennung etwa zwischen geheimdienstlichen und polizeilichen Ermittlungsdaten wird durch die Weitergabe von persönlichen Informationen an US-Behörden bereits faktisch aufgelöst. Einen solchen Vorgang müssen wir verhindern und stattdessen dafür Sorge tragen, dass Daten nur unter den engen Anforderungen der europäischen Datenschutzrichtlinien weitergegeben werden und effektiver Rechtsschutz in jeder Situation gewährleistet ist.

zur Frage 6: Die EU-Antiterrorliste

Solche Terrorlisten haben in der Vergangenheit gezeigt, dass rechtsfreie Räume auch in Europa immer wieder auftreten und akzeptiert werden, wenn es sich um geächtete StraftäterInnen handelt. Doch ein Rechtsstaat verliert seine Legitimation, wenn er sich auch im schlimmsten Fall nicht an seine eigenen Regeln hält. Die Praxis von Terrorlisten ist daher abzulehnen. Stattdessen muss TerroristInnen wie allen anderen StraftäterInnen auch ein faires Verfahren sowohl im Ermittlungs- als auch im Strafverfahren zugestanden werden.

zur Frage 7: Die Sicherung der Außengrenzen der EU durch die Frontex

Die Abgeordneten, die den Operationen von FRONTEX zustimmen, wissen selbst nicht, wie die Agentur vor Ort arbeitet. Immer wieder wird aber bekannt, dass FRONTEX unter Missachtung der Menschen- und Flüchtlingsrechte operiert (vgl. Bericht des European Center for Constitutional and Human Rights*). In internationalen Gewässern werden Boote von Flüchtlingen abgedrängt und sogar zum Kentern gebracht. Wir Grüne haben in unserem Europawahlprogramm eine klare Aussage, dass wir FRONTEX ablehnen und uns für eine neue, humane europäische Gesamtstrategie im Umgang mit Flüchtlingen einsetzen.

zur Frage 8: Das so genannte Telekom-Paket der EU

In Sachen Datenschutz hat das Telekom-Paket nicht akzeptable Einschnitte gegeben. Künftig dürfen Verkehrsdaten unabhängig vom Einzelfall verarbeitet werden, um die Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten. Für die Speicherung dieser Daten ist keine zeitliche Befristung vorgesehen, sodass diese Daten auf ewig bei Unternehmen liegen bleiben dürfen. Damit hat die Bundesregierung wieder einmal deutlich gemacht, dass sie den Datenschutz zugunsten schwammiger Sicherheitsbestimmungen opfert.

Zusätzliche Anmerkungen

- keine -

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