Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.
Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.
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= Auskunftsrecht (Rechtslage)=
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= Auskunftsrecht (Rechtslage) =
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Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html § 314 BGB] zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.
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Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html § 314 BGB] zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.
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=Vorschlag für eine Anfrage=
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= Vorschlag für eine Anfrage =
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
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ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...
ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...
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Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
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Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.
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und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
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Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.
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Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine
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Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.
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IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate
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vorzuhalten.
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Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf,
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Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.
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Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch
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soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.
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Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:
Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:
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1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert
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1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche. In diesem Falle senden Sie mir bitte eine Liste aller von Ihnen bereits gespeicherten Daten zu
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werden und welche. In diesem Falle senden Sie mir bitte eine Liste aller von
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Ihnen bereits gespeicherten Daten zu
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2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der
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2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause
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Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause
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3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den
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3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.
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Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer
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angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.
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Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu
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Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.
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erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine
+
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entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht
+
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erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.
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Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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=Anfrageformularvorlagen=
+
= Anfrageformularvorlagen =
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Vorlagen als PDF (zum Handausfüllen):
Vorlagen als PDF (zum Handausfüllen):
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Provideranfrage.pdf Provideranfrage]
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Herausnahme.pdf Herausnahme]
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Provideranfrage.pdf Provideranfrage]
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sonderkündigung.pdf Sonderkündigung]
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Herausnahme.pdf Herausnahme]
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sonderkündigung.pdf Sonderkündigung]
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Vorlagen als ODT (für OpenOffice):
Vorlagen als ODT (für OpenOffice):
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Provideranfrage.odt Provideranfrage]
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* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Provideranfrage.odt Provideranfrage]
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Herausnahme.odt Herausnahme]
+
* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Herausnahme.odt Herausnahme]
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*[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sonderkündigung.odt Sonderkündigung]
+
* [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sonderkündigung.odt Sonderkündigung]
Änderungswünsche an den Formularen bitte auch an: gued ät xyz.de
Änderungswünsche an den Formularen bitte auch an: gued ät xyz.de
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= Gesammelte Auskünfte=
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= Gesammelte Auskünfte =
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==1&1==
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== 1&1 ==
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Sehr geehrter Herr XXX,<br />
+
Sehr geehrter Herr XXX,<br>
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Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&1 Gruppe (1&1, WEB.DE und GMX) koordinieren.<br />
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Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&amp;1 Gruppe (1&amp;1, WEB.DE und GMX) koordinieren.<br>
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Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.<br />
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Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.<br>
Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.
Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.
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Mit freundlichen Grüßen,<br />
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Mit freundlichen Grüßen,<br>
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Andreas Maurer<br />
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Andreas Maurer<br> Pressesprecher Webhosting
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Pressesprecher Webhosting
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<br> Oben stehender Text scheint nicht mehr aktuell zu sein - direkte Anfrage an die Datenschutz-Abteilung brachte heute folgendes Ergebnis:
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Oben stehender Text scheint nicht mehr aktuell zu sein - direkte Anfrage an die Datenschutz-Abteilung brachte heute folgendes Ergebnis:
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Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,
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wir bedauern, Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Maßnahmen informieren zu können.
wir bedauern, Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Maßnahmen informieren zu können.
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Die 1&1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen Gesetzes über die TK-Überwachung
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Die 1&amp;1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen Gesetzes über die TK-Überwachung
und die Vorratsdatenspeicherung analysieren.
und die Vorratsdatenspeicherung analysieren.
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Sehen Sie hierzu bitte auch folgenden Link:
Sehen Sie hierzu bitte auch folgenden Link:
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http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?rl=/newsticker/meldung/85864&words=IP%20Adressspeicherung
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http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?rl=/newsticker/meldung/85864&amp;words=IP%20Adressspeicherung
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Sarah Baumann
Sarah Baumann
Datenschutz
Datenschutz
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1&1 Internet AG
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1&amp;1 Internet AG
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==Arcor==
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== Arcor ==
speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: [http://www.arcor.de/tp/foren/msg.php?msg=148545&area=53&page=%280%2B1%29 Thread hier]
speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: [http://www.arcor.de/tp/foren/msg.php?msg=148545&area=53&page=%280%2B1%29 Thread hier]
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"Hallo!
"Hallo!
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Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit
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Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit gestern alles speichert!
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gestern alles speichert!
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Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...
Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...
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tschüß"
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tschüß" (Eintrag vom 02.01.2008)
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(Eintrag vom 02.01.2008)
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Internetzugangsdienste anbieten sind demnach verpflichtet, Telefon­Verkehrsdaten, IP­Adressdaten
Internetzugangsdienste anbieten sind demnach verpflichtet, Telefon­Verkehrsdaten, IP­Adressdaten
bzw. E­Mail­Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.
bzw. E­Mail­Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.
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Auf diese Daten dürfen ausschließlich ''zuständige Stellen``, z.B. Strafverfolgungsbehörden nach
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Auf diese Daten dürfen ausschließlich ''zuständige Stellen``, z.B. Strafverfolgungsbehörden nach ''
den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen.
den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen.
Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie
Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie
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Die Vorgabe ist aber, dass das ganze bis anfang nächsten Jahres passiert. Das bedeutet, dass sich Arcor an die Gesetze hält, wenn nich nicht mehr gespeichert wird.
Die Vorgabe ist aber, dass das ganze bis anfang nächsten Jahres passiert. Das bedeutet, dass sich Arcor an die Gesetze hält, wenn nich nicht mehr gespeichert wird.
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Jedoch ich finde die Formulierung des Briefes sehr untypisch Formuliert für Arcor (Telefon­Verkehrsdaten, '' und `` statt einfach "), von daher Stelle ich meine erhaltene Antwort wieder ein:
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Jedoch ich finde die Formulierung des Briefes sehr untypisch Formuliert für Arcor (Telefon­Verkehrsdaten, ''und `` statt einfach "), von daher Stelle ich meine erhaltene Antwort wieder ein:''
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Antwort von Arcor am 17.01.2008 07:03:
Antwort von Arcor am 17.01.2008 07:03:
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Sehr geehrte Frau ............,
Sehr geehrte Frau ............,
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Ich stelle mal die "Textbausteine" hier ein, die ich nach drei Wochen als Antwort auf das (Muster-)Schreiben von oben bekommen habe. Daß es Arcor-typisch zusammengeschusterte Textbausteine sind, merkt man, wenn plötzlich "die" Verfassungsklage angesprochen wird, über die vorher noch keine Rede war. Einigermaßen engagiert finde ich ja wenigstens den Hinweis auf GnuPG.
Ich stelle mal die "Textbausteine" hier ein, die ich nach drei Wochen als Antwort auf das (Muster-)Schreiben von oben bekommen habe. Daß es Arcor-typisch zusammengeschusterte Textbausteine sind, merkt man, wenn plötzlich "die" Verfassungsklage angesprochen wird, über die vorher noch keine Rede war. Einigermaßen engagiert finde ich ja wenigstens den Hinweis auf GnuPG.
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Fragen zu der
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Fragen zu der
Vorratsdatenspeicherung.
Vorratsdatenspeicherung.
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Ihr Arcor-Team
Ihr Arcor-Team
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==Alice/Hansenet==
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== Alice/Hansenet ==
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[..]
[..]
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
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(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
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Anordnungen geben.<br/>
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Anordnungen geben.
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Mit freundlichen Grüßen<br/>
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Mit freundlichen Grüßen
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Ihre Alice Kundenbetreuung
Ihre Alice Kundenbetreuung
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Mail vom 12.01.2008:
Mail vom 12.01.2008:
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<i>wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
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''wir beziehen uns auf Ihre E-Mail. In unserem Unternehmen werden die Verbindungsdaten und IP-Adressen max. 5 Kalendertage gespeichert. Personenbezogene Vertragsdaten werden bis Ende des Folgejahres gespeichert und entsprechen so den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes. Eine Auswertung durch Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.''
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In unserem Unternehmen werden die Verbindungsdaten und IP-Adressen max. 5 Kalendertage gespeichert. Personenbezogene Vertragsdaten werden bis Ende des Folgejahres gespeichert und entsprechen so den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes. Eine Auswertung durch Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.
+
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Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeit befindet sich auf unserer Webseite www.alice.de unter dem Link "Datenschutz".
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Mit freundlichen Grüßen
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''Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeit befindet sich auf unserer Webseite www.alice.de unter dem Link "Datenschutz".''
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Ihre Alice Kundenbetreuung</i>
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''Mit freundlichen Grüßen Ihre Alice Kundenbetreuung''
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Telefonat am 23.01.2008:
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<br> Telefonat am 23.01.2008:
Ich habe heute eine Störung bei Alice gemeldet und mich nebenbei über dem Status der VDS erkundigt. Sowohl die Hotline-Frau, als auch der Techniker bestätigten mir, dass die VDS seit dem 01.01.2008 umgesetzt wurde. Allerdings passt das nun ja gar nicht zu den o.g. Aussagen. Zumal ich der Hotline-Frau gar kein vertrauen schenke. Der Techniker hat seinen Kollegen fragen müssen. Als Antwort kam dann "wir zeichnen folgendes auf: ...", allerdings denke ich, dass niemand von den Leuten dort wirklich Bescheid weiß.
Ich habe heute eine Störung bei Alice gemeldet und mich nebenbei über dem Status der VDS erkundigt. Sowohl die Hotline-Frau, als auch der Techniker bestätigten mir, dass die VDS seit dem 01.01.2008 umgesetzt wurde. Allerdings passt das nun ja gar nicht zu den o.g. Aussagen. Zumal ich der Hotline-Frau gar kein vertrauen schenke. Der Techniker hat seinen Kollegen fragen müssen. Als Antwort kam dann "wir zeichnen folgendes auf: ...", allerdings denke ich, dass niemand von den Leuten dort wirklich Bescheid weiß.
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==Congstar==
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== Congstar ==
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Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche_Telekom_AG|Deutsche Telekom AG]]
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Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche Telekom AG|Deutsche Telekom AG]]
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== Deutsche Telekom AG ==
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==Deutsche Telekom AG==
 
'''Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:'''
'''Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:'''
Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.
Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.
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:* Quelle? Wortlaut?
 
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'''Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:'''
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* Quelle? Wortlaut?
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<i> [...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:
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<br> <br> '''Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:'''
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Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.
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''[...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:''
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Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.
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''Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.''
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Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]</i>
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''Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.''
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''Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]''
'''Identische Antwort direkt von der DTAG am 25.01.2008 erhalten'''
'''Identische Antwort direkt von der DTAG am 25.01.2008 erhalten'''
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==domainFactory==
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== domainFactory ==
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[http://www.df.eu domainFactory]: [http://forum.df.eu/forum/showpost.php?p=321850&postcount=26 "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum)] Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C:
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<br>Hier eine komplette Antwort:
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[http://www.df.eu domainFactory]: [http://forum.df.eu/forum/showpost.php?p=321850&postcount=26 "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum)] Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C: <br>Hier eine komplette Antwort:
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Sehr geehrte Frau Anfrager,
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Sehr geehrte Frau Anfrager,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
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domainFACTORY
domainFACTORY
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==EPlus==
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== EPlus ==
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''Aufgrund der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche durch uns bereits umgesetzt wurde, ergibt sich zukünftig folgende Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten:''
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''Aufgrund der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche durch uns bereits umgesetzt wurde, ergibt sich zukünftig folgende Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten:''
-
''Verbindungsdaten, die wir zu Abrechnungszwecken benötigen, speichern wir weiterhin für 80 Tage ab Rechnungsversand. Die bisherige Wahlmöglichkeit des Kunden über die Art der Speicherung [...] ist mit der Gesetzesänderung entfallen. [...]''
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''Verbindungsdaten, die wir zu Abrechnungszwecken benötigen, speichern wir weiterhin für 80 Tage ab Rechnungsversand. Die bisherige Wahlmöglichkeit des Kunden über die Art der Speicherung [...] ist mit der Gesetzesänderung entfallen. [...]''
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''Darüber hinaus werden ab 01.01.2008 gemäss der zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 113a TKG alle Verbindungsdaten in vollständiger Form für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, dies allerdings ausschliesslich zweckgebunden zur Beauskunftung der Sicherheitsbehörden.''
+
''Darüber hinaus werden ab 01.01.2008 gemäss der zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 113a TKG alle Verbindungsdaten in vollständiger Form für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, dies allerdings ausschliesslich zweckgebunden zur Beauskunftung der Sicherheitsbehörden.''
-
''Die Neuregelung erstreckt sich auf sämtliche Verbindungsdaten, unabhängig von Tarifen oder Anbietern/Providern. Folglich gilt die Regelung auch für Verbindungsdaten, welche bei der Nutzung von Reseller-Karten anfallen. [...]''
+
''Die Neuregelung erstreckt sich auf sämtliche Verbindungsdaten, unabhängig von Tarifen oder Anbietern/Providern. Folglich gilt die Regelung auch für Verbindungsdaten, welche bei der Nutzung von Reseller-Karten anfallen. [...]''
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''Als seriöses Unternehmen setzen wir gesetzliche Vorgaben um. Der Gesetzestext lässt uns in diesem Fall keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen oder Regelungen. [...]''
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''Als seriöses Unternehmen setzen wir gesetzliche Vorgaben um. Der Gesetzestext lässt uns in diesem Fall keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen oder Regelungen. [...]''
-
==EWETEL==
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== EWETEL ==
Sehr geehrter Herr XXXX,
Sehr geehrter Herr XXXX,
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vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.
+
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.
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Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.<br />
+
Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.<br>
-
Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:<br />
+
Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:<br>
-
- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,<br />
+
- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,<br> - bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,<br> - das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,<br> - im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.<br>
-
- bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,<br />
+
-
- das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,<br />
+
-
- im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.<br />
+
-
Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:<br />
+
Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:<br>
-
- die dynamische IP-Adresse,<br />
+
- die dynamische IP-Adresse,<br> - eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie<br> - der Beginn und das Ende der Internetnutzung.<br>
-
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie<br />
+
-
- der Beginn und das Ende der Internetnutzung.<br />
+
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Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.<br />
+
Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.<br> Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.<br>
-
Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.<br />
+
-
Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.<br />
+
Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.<br>
-
Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.<br />
+
Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.<br>
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EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.<br />
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EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.<br>
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Freundliche Grüße<br />
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Freundliche Grüße<br> i. A. Nina Emke<br> -Kundenservice-
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i. A. Nina Emke<br />
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-Kundenservice-
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== Freenet ==
== Freenet ==
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Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.
Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.
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Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten<br/>
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Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten
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jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit<br/>
+
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jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit
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Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:
Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:
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-Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)<br/>
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-Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)
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-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch<br/>
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nicht gespeichert)<br/>
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-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch
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-E-Mail-Verkehr (u.&#8201;a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das<br/>
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Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)<br/>
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nicht gespeichert)
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-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch<br/>
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-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das
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Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)
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-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch
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nicht die Inhalte der Nachrichten)
nicht die Inhalte der Nachrichten)
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Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis<br/>
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Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis
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zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird.
zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird.
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Rechtsabteilung
Rechtsabteilung
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Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.
Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.
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Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir<br/>
+
Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir
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die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.
die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.
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==GMX==
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== GMX ==
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Siehe 1&1
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Siehe 1&amp;1
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== HostEurope ==
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==HostEurope==
 
Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:
Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:
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Sehr geehrter Herr xxx,
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind,
kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird.
kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird.
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Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung Schwellengrenzen geben wird.
+
Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung Schwellengrenzen geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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Jugend- und Datenschutzbeauftragter
Jugend- und Datenschutzbeauftragter
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==Kabel Deutschland==
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== Kabel Deutschland ==
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Anfrage ist unterwegs.
Anfrage ist unterwegs.
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==klarmobil==
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== klarmobil ==
am 01.01.2008 und erneut mit Fristsetzung am 16.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.
am 01.01.2008 und erneut mit Fristsetzung am 16.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.
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==M-Net==
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== M-Net ==
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Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden.
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Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen.
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Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: [http://forum.m-net.de/viewtopic.php?t=2728&postdays=0&postorder=asc&start=30 Kundenforum M-Net]
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Siehe: [http://forum.m-net.de/viewtopic.php?t=2728&postdays=0&postorder=asc&start=30 Kundenforum M-Net]
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== manitu ==
== manitu ==
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[http://www.manitu.de/vds.php Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.]
 
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Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [http://www.manitu.de/dsl/] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.
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[http://www.manitu.de/vds.php Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.]
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Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [http://www.manitu.de/dsl/] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.
Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.
Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.
-
==NetCologne==
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== NetCologne ==
Guten Tag Herr Blubb,
Guten Tag Herr Blubb,
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gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.
gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.
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Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.
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Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.
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Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).
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Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).
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Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
+
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Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.
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Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.
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Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
Freundliche Grüße
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NetCologne GmbH / Service-Team i.A. Günther Pflug
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== o2 und o2-DSL ==
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Guten Tag Herr Bla,
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NetCologne GmbH / Service-Team
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vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und
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i.A. Günther Pflug
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Services.
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Nach dem neuen Gesetz müssen Telekommunikationsunternehmen ab dem 1.
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Januar 2008 sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann wo telefoniert
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hat. Dies wurden von uns den Vorgaben entsprechend umgesetzt.
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Der Inhalt des Gesprächs ist dabei nicht Gegenstand der Speicherung.
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Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten wie das Datum,
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an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, Beginn und Ende
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eines Gesprächs, der Ort, an dem sich die Handy-Nutzer zu diesem
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Zeitpunkt befinden, und die Rufnummern des Anrufenden und des
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Angerufenen.
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Zusätzlich müssen Unternehmen auf Anordnung von Staatsanwaltschaften und
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Gerichten Zugriff auf die Daten ermöglichen.
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In einem zweiten Schritt spätestens werden ab dem 1. Januar 2009
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außerdem Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur
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E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie aufbewahrt. Auch hier werden
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der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten nicht
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erfasst.
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Freundliche Grüße
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Ihr Team von o2 Germany
== Osnatel ==
== Osnatel ==
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== QSC ==
== QSC ==
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QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007
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QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang keine anderen Informationen.
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Bislang keine anderen Informationen.
+
-
:* Quelle dafür?
+
:
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== Strato ==
+
* Quelle dafür?
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== Strato ==
...
...
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...
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==T-Online==
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== T-Online ==
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T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche_Telekom_AG|Deutsche Telekom AG]]
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T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: [[Provider#Deutsche Telekom AG|Deutsche Telekom AG]]
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== Unitymedia/Ish/Iesy ==
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Laut telefonischer Auskunft wurden bisher noch keine Daten geloggt. So wie es aussieht werden sie auch von der Übergansfrist gebrauch machen. Meine E-Mail vom 09.01.2008 blieb bisher aber leider unbeantwortet.
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==Unitymedia/Ish/Iesy==
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== Vodafone ==
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Laut telefonischer Auskunft wurden bisher noch keine Daten geloggt. So wie es aussieht werden sie auch von der Übergansfrist gebrauch machen.
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Meine E-Mail vom 09.01.2008 blieb bisher aber leider unbeantwortet.
+
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==Vodafone==
 
Guten Tag Herr XXXX,
Guten Tag Herr XXXX,
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Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:
Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:
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1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses.
+
1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses. 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,
-
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone,
+
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3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,
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Freundliche Grüße aus Ratingen
Freundliche Grüße aus Ratingen
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== web.de ==
== web.de ==
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Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:
Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:
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Sehr geehrter Herr ****
Sehr geehrter Herr ****
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[...]
[...]
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Siehe auch Eintrag bei 1&1
+
Siehe auch Eintrag bei 1&amp;1
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== WebhostOne ==
-
==WebhostOne==
 
Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:
Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:
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Ihr WebhostOne Team
Ihr WebhostOne Team
-
==metux IT service==
+
== metux IT service ==
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Offizielle Stellungnahme:
+
Offizielle Stellungnahme:
Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.
Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.
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Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.
Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.
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[[Kategorie:Information]]
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== Links ==
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==Links==
 
http://www.lobbycontrol.de/
http://www.lobbycontrol.de/
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[[Category:Information]]

Version vom 17:53, 15. Feb. 2008

Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Auskunftsrecht (Rechtslage)

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Vorschlag für eine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.

Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche. In diesem Falle senden Sie mir bitte eine Liste aller von Ihnen bereits gespeicherten Daten zu

2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause

3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.

Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrageformularvorlagen

Vorlagen als PDF (zum Handausfüllen):

Vorlagen als ODT (für OpenOffice):

Änderungswünsche an den Formularen bitte auch an: gued ät xyz.de

Gesammelte Auskünfte

1&1

Sehr geehrter Herr XXX,

Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&1 Gruppe (1&1, WEB.DE und GMX) koordinieren.

Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.

Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Maurer
Pressesprecher Webhosting




Oben stehender Text scheint nicht mehr aktuell zu sein - direkte Anfrage an die Datenschutz-Abteilung brachte heute folgendes Ergebnis:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,

wir bedauern, Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Maßnahmen informieren zu können.

Die 1&1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen Gesetzes über die TK-Überwachung
und die Vorratsdatenspeicherung analysieren.

In jedem Fall hat der Gesetzgeber den verpflichteten TK-Diensteanbietern für den Bereich Internet eine
Umsetzungsfrist bis zum 01.01.09 eingeräumt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass aktuell IP-Adressen im Rahmen von Flatrate-Verträgen bis zu sieben Tage
gespeichert werden.

Das Speicherverfahren ist vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
allerdings ausdrücklich als Datenschutzkonform eingestuft worden.
Sehen Sie hierzu bitte auch folgenden Link:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?rl=/newsticker/meldung/85864&words=IP%20Adressspeicherung


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Baumann
Datenschutz
1&1 Internet AG

Arcor

speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: Thread hier

Es geht um folgenden Eintrag von Nutzer "dahli":

"Hallo!

Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit gestern alles speichert!

Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...

tschüß" (Eintrag vom 02.01.2008)


Hier die Bestätigung für o.g. Behauptung:

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer 
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG -- der 
sogenannten Vorratsdatenspeicherung -- in Kraft getreten. 
Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post (E­Mail) oder 
Internetzugangsdienste anbieten sind demnach verpflichtet, Telefon­Verkehrsdaten, IP­Adressdaten 
bzw. E­Mail­Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern. 
Auf diese Daten dürfen ausschließlich zuständige Stellen``, z.B. Strafverfolgungsbehörden nach 
den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen. 
Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie 
Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft an Private scheidet damit weiterhin 
aus. 
Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese Daten zur Beauskunftung an 
die staatlichen Organe speichern.

Die Vorgabe ist aber, dass das ganze bis anfang nächsten Jahres passiert. Das bedeutet, dass sich Arcor an die Gesetze hält, wenn nich nicht mehr gespeichert wird.

Jedoch ich finde die Formulierung des Briefes sehr untypisch Formuliert für Arcor (Telefon­Verkehrsdaten, und `` statt einfach "), von daher Stelle ich meine erhaltene Antwort wieder ein:


Antwort von Arcor am 17.01.2008 07:03:

Sehr geehrte Frau ............, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2008. 

Auf Nachfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Speicherung von Kundendaten nur für die Zeit einer 
Internetsitzung erfolgt. Darüber hinaus erfolgt keine Datenspeicherung. 

Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet unter 
www.kunden.arcor.de oder telefonisch unter der Nummer: 018 10 70 010*. 
Wir sind gerne für Sie da!
 
Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Arcor-Team

Ich stelle mal die "Textbausteine" hier ein, die ich nach drei Wochen als Antwort auf das (Muster-)Schreiben von oben bekommen habe. Daß es Arcor-typisch zusammengeschusterte Textbausteine sind, merkt man, wenn plötzlich "die" Verfassungsklage angesprochen wird, über die vorher noch keine Rede war. Einigermaßen engagiert finde ich ja wenigstens den Hinweis auf GnuPG.


vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Fragen zu der
Vorratsdatenspeicherung.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen folgendes mit. Am
01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der
sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. 

Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post
(E-Mail) oder Internetzugangsdienste anbieten sind demnach
verpflichtet, Telefon-Verkehrsdaten, IP-Adressdaten bzw.
E-Mail-Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.

Auf diese Daten dürfen ausschließlich "zuständige Stellen", z.B.
Strafverfolgungsbehörden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung und
des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen. Über die
Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und
Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft
an Private scheidet damit weiterhin aus.

Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese
Daten als Auskunft an die staatlichen Organe speichern.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei von Ihnen beantragten
Selbstauskünften zu Ihren Kundendaten auch nach §34
Bundesdatenschutzgesetz nicht befugt sind, diese Daten heranzuziehen. 

Somit werden Ihre Kommunikationsdaten umfangreich gespeichert. Die
Pflicht zur Speicherung der Daten ergibt sich ab dem 01.01.2009. Jedoch
sind wir aktuell dazu angehalten die technischen Vorraussetzungen zur
Speicherung zu schaffen.

Die Verfassungsklage umfasst ca. 30.000 Beteiligte. Jedoch ist die
Bearbeitung der Beschwerde ins Stocken geraten. Auch wir sind an diesem
Ausgang interessiert.

Wir speichern nicht Ihren Nachrichtentext. Sollten Sie jedoch ein
ungutes Gefühl haben bei Ihrer Internetkommunikation, so empfehlen wir
Ihnen die Verwendung von Verschlüsselungsmethoden. Unter anderen können
Sie für Ihre E-Mail-Kommunikation GnuPG nutzen. Weitere Informationen
können Sie im Internet finden. Dieses Verschlüsselungsprogramm ist
Plattformunabhängig.

Bei weiteren Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der
telefonischen Kundenbetreuung gern zur Verfügung. 

Im Kunden-Service-Center unter www.kunden.arcor.de stehen Ihnen
maßgeschneiderte Services in dem Bereich unter Mein Arcor zur
Verfügung. Nach Angabe Ihres Kundenkennwortes und Ihrer
Rechnungskontonummer haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arcor-Team





Alice/Hansenet

[..]
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen.
Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte
Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten
(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
Anordnungen geben.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Alice Kundenbetreuung

Ich habe nachgehakt, da sie ja keine konkrete Antwort gegeben haben. Diese wurde ignoriert. Daraufhin habe ich gerade eine neue Anfrage gestellt, die ich bereit bin auch zu eskalieren.

Mail vom 12.01.2008:

wir beziehen uns auf Ihre E-Mail. In unserem Unternehmen werden die Verbindungsdaten und IP-Adressen max. 5 Kalendertage gespeichert. Personenbezogene Vertragsdaten werden bis Ende des Folgejahres gespeichert und entsprechen so den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes. Eine Auswertung durch Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.

Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeit befindet sich auf unserer Webseite www.alice.de unter dem Link "Datenschutz".

Mit freundlichen Grüßen Ihre Alice Kundenbetreuung


Telefonat am 23.01.2008:

Ich habe heute eine Störung bei Alice gemeldet und mich nebenbei über dem Status der VDS erkundigt. Sowohl die Hotline-Frau, als auch der Techniker bestätigten mir, dass die VDS seit dem 01.01.2008 umgesetzt wurde. Allerdings passt das nun ja gar nicht zu den o.g. Aussagen. Zumal ich der Hotline-Frau gar kein vertrauen schenke. Der Techniker hat seinen Kollegen fragen müssen. Als Antwort kam dann "wir zeichnen folgendes auf: ...", allerdings denke ich, dass niemand von den Leuten dort wirklich Bescheid weiß.

Congstar

Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Deutsche Telekom AG

Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:

Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

  • Quelle? Wortlaut?



Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:

[...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.

Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.

Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]

Identische Antwort direkt von der DTAG am 25.01.2008 erhalten

domainFactory

domainFactory: "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum) Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C:
Hier eine komplette Antwort:

Sehr geehrte Frau Anfrager,
 
 vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
 Laut "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
 anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
 Richtlinie 2006/24/EG" vom 21. Dezember 2007 haben "(...) Anbieter von
 (...) Diensten der elektronischen Post (...) die sie treffenden
 Anforderungen aus § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a spätestens ab dem 1.
 Januar 2009 zu erfüllen.".
 
 § 111 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die zu erfassenden Stammdaten,
 welche wir ja bereits für das Vertragsverhältnis erheben. § 113a regelt
 die "Vorratsdatenspeicherung" für E-Mailanbieter.
 
 Eine Umsetzung der Verpflichtungen gem. § 113a vor dem 01. Januar 2009
 ist nicht geplant.
 
 Wir hoffen, dass dies in Ihrem Interesse ist und stehen für Rückfragen
 jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 Mit freundlichen Grüßen,
 
 Franz-Georg PHILIPP
 Quality Manager (Customer Service)
 domainFACTORY

EPlus

Aufgrund der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche durch uns bereits umgesetzt wurde, ergibt sich zukünftig folgende Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten:

Verbindungsdaten, die wir zu Abrechnungszwecken benötigen, speichern wir weiterhin für 80 Tage ab Rechnungsversand. Die bisherige Wahlmöglichkeit des Kunden über die Art der Speicherung [...] ist mit der Gesetzesänderung entfallen. [...]

Darüber hinaus werden ab 01.01.2008 gemäss der zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 113a TKG alle Verbindungsdaten in vollständiger Form für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, dies allerdings ausschliesslich zweckgebunden zur Beauskunftung der Sicherheitsbehörden.

Die Neuregelung erstreckt sich auf sämtliche Verbindungsdaten, unabhängig von Tarifen oder Anbietern/Providern. Folglich gilt die Regelung auch für Verbindungsdaten, welche bei der Nutzung von Reseller-Karten anfallen. [...]

Als seriöses Unternehmen setzen wir gesetzliche Vorgaben um. Der Gesetzestext lässt uns in diesem Fall keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen oder Regelungen. [...]

EWETEL

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.

Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.

Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:

- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,
- bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,
- das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,
- im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.

Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:

- die dynamische IP-Adresse,
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie
- der Beginn und das Ende der Internetnutzung.

Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.
Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.

Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.

Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.

EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.

Freundliche Grüße
i. A. Nina Emke
-Kundenservice-

Freenet

Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.

Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten
 
jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit
 
Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

-Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)

-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch

nicht gespeichert)

-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das

Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)

-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch

nicht die Inhalte der Nachrichten)

Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis

zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung


Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir
 
die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.

GMX

Siehe 1&1

HostEurope

Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind, 
kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird. 
Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung Schwellengrenzen geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
 
Eric Drissler
Jugend- und Datenschutzbeauftragter

Kabel Deutschland

Anfrage ist unterwegs.

klarmobil

am 01.01.2008 und erneut mit Fristsetzung am 16.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.

M-Net

Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: Kundenforum M-Net

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen. 

Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.

Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.

NetCologne

Guten Tag Herr Blubb,

gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.

Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.

Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).

Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team i.A. Günther Pflug

o2 und o2-DSL

Guten Tag Herr Bla,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und 
Services.

Nach dem neuen Gesetz müssen Telekommunikationsunternehmen ab dem 1. 
Januar 2008 sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann wo telefoniert
hat. Dies wurden von uns den Vorgaben entsprechend umgesetzt.

Der Inhalt des Gesprächs ist dabei nicht Gegenstand der Speicherung. 
Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten wie das Datum, 
an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, Beginn und Ende 
eines Gesprächs, der Ort, an dem sich die Handy-Nutzer zu diesem 
Zeitpunkt befinden, und die Rufnummern des Anrufenden und des 
Angerufenen. 

Zusätzlich müssen Unternehmen auf Anordnung von Staatsanwaltschaften und
Gerichten Zugriff auf die Daten ermöglichen.

In einem zweiten Schritt spätestens werden ab dem 1. Januar 2009 
außerdem Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur 
E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie aufbewahrt. Auch hier werden
der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten nicht 
erfasst. 

Freundliche Grüße

Ihr Team von o2 Germany

Osnatel

"Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten im Telefoniebereich besteht seit dem 1.1.2008. Diese Daten werden von osnatel entsprechend gespeichert (bis zu 6 Monate). Die Speicherung für den Internetbereich muss bis spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Derzeit werden IP-Adressen und Email-Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum zur Störungsbearbeitung und für Supportdienstleistungen gespeichert(ca. 1 Woche)."

QSC

QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang keine anderen Informationen.

  • Quelle dafür?


Strato

...

Zur Speicherung der Telefonverbindungsdaten sind wir seit dem 01.01.2008 gesetzlich verpflicht und speichern diese im gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen. Im Falle der Internetverbindungsdaten sieht die Gesetzgebung eine Speicherung der Daten erst ab dem 01.01.2009 vor, so das diese von uns selbstverständlich noch nicht gespeichert werden.

...

T-Online

T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Unitymedia/Ish/Iesy

Laut telefonischer Auskunft wurden bisher noch keine Daten geloggt. So wie es aussieht werden sie auch von der Übergansfrist gebrauch machen. Meine E-Mail vom 09.01.2008 blieb bisher aber leider unbeantwortet.

Vodafone

Guten Tag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Vodafone D2 ist durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, die entsprechenden Verkehrsdaten verdachtsunabhängig für 6 Monate zu speichern und gegenüber den Behörden (Berechtigte Stellen) zu beauskunften.

Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:

1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses. 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,

Freundliche Grüße aus Ratingen

Ihr Vodafone-WebTeam

web.de

Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:

Sehr geehrter Herr **** 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern an dieser Stelle noch nicht über konkrete Maßnahmen
bezüglich der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung informieren zu
können. Die WEB.DE GmbH wartet zunächst die Veröffentlichung des
Gesetzes über die Änderung der TK-Überwachung und die
Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt ab, um den tatsächlichen
Gesetzeswortlaut vor der Einleitung von möglichen weitergehenden
Maßnahmen analysieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

WEB.DE Kundenservice
[...]

Siehe auch Eintrag bei 1&1

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WebhostOne Team

metux IT service

Offizielle Stellungnahme:

Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.

Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.


Links

http://www.lobbycontrol.de/

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