Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

Aus Freiheit statt Angst!

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| Wird Übergangsfrist "voraussichtlich" bis 01.01.2009 ausnutzen.
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Version vom 13:49, 24. Apr. 2008

Wir fragen Anbieter, ob und wann sie beginnen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden über das Verbindungsende hinaus sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Die Antworten werden hier gesammelt.

Inhaltsverzeichnis

Vorlagen für Anfragen

Vorschlag für eine Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Dienstes ... und habe die Kundennummer/Rufnummer ...

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.

Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche. In diesem Falle senden Sie mir bitte eine Liste aller von Ihnen bereits gespeicherten Daten zu

2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause

3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.

Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrageformularvorlagen

Vorlagen als PDF (zum Handausfüllen):

Vorlagen als ODT (für OpenOffice):

Änderungswünsche an den Formularen bitte auch an: gued ät xyz.de

Rechtslage Kündigungsrecht

Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können.

Stand der Umsetzung (Übersicht)

Provider Aussage
1&1 Internet AG VDS ab 01.01.2009
Arcor Widersprüchliche Angaben - schafft Voraussetzungen im Moment für die Speicherung.
Alice / Hansenet Keine klare Aussage - Vorraussetzungen werden bis Ende 2008 umgesetzt.
Congstar Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Deutsche Telekom AG 80 Tage wird gespeichert wie bisher auch - Umsetzung bis 01.01.2009
domainFactory VDS ab 01.01.2009
EPlus VDS voll umgesetzt ab 01.01.2008
EWETEL Keine klare Aussage - Voraussetzungen werden bis Ende 2008 umgesetzt.
Freenet Wird Übergangsfrist "voraussichtlich" bis 01.01.2009 ausnutzen.
GMX siehe 1&1 Internet AG
HostEurope Möchte Übergangsfrist bis 01.01.2009 ausnutzen.
Kabel Deutschland keine Antwort
Klarmobil keine Antwort
M-Net VDS ab 01.01.2009
Manitu Im Moment keine Speicherung - VDS wahrscheinlich ab 01.01.2009
NetCologne Möchte Übergangsfrist bis 01.01.2009 ausnutzen.
o2 und o2-DSL VDS ab 01.01.2008, im Internetbereich ab 01.01.2009
Osnatel Speichert ca. 1 Woche - möchte Übergangsfrist bis 01.01.2009 ausnutzen.
Strato VDS ab 01.01.2009
T-Online Tochterfirma der Deutsche Telekom AG (siehe dort)
Unitymedia/Ish/Iesy Keine klare Aussage - Voraussetzungen werden bis Ende 2008 umgesetzt.
web.de siehe 1&1 Internet AG
WebhostOne Schafft Voraussetzungen im Moment für die Speicherung.
metux IT service Wollen VDS erst umsetzen wenn sie gerichtlich dazu gezwungen werden (verfassungsrechtliche Bedenken).

Gesammelte Auskünfte

1&1

Sehr geehrter Herr XXX,

Herr d'Aguiar hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung weiter geleitet, da wir das Thema Vorratsdatenspeicherung zentral für alle Unternehmen der 1&1 Gruppe (1&1, WEB.DE und GMX) koordinieren.

Selbstverständlich müssen wir als Provider den gesetzlichen Vorgaben nachkommen. Da derzeit aber noch keinerlei Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung - analog zur den Richtlinien für die Telekommunikationsüberwachung - feststehen, machen wir zunächst von der im TKG vorgesehenen Übergangsfrist für Internetprovider Gebrauch. Neben der Interneteinwahl und E-Mail-Nutzung müssen derzeit auch VoIP-Daten nicht gespeichert werden.

Die Speicherung der Standort- und Verbindungsdaten unserer Mobilfunk-Kunden erfolgt beim Netzbetreiber Vodafone.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Maurer
Pressesprecher Webhosting




Oben stehender Text scheint nicht mehr aktuell zu sein - direkte Anfrage an die Datenschutz-Abteilung brachte heute folgendes Ergebnis:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXXX,

wir bedauern, Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht über Maßnahmen informieren zu können.

Die 1&1 Internet AG wird zunächst den konkreten Gesetzestext des neuen Gesetzes über die TK-Überwachung
und die Vorratsdatenspeicherung analysieren.

In jedem Fall hat der Gesetzgeber den verpflichteten TK-Diensteanbietern für den Bereich Internet eine
Umsetzungsfrist bis zum 01.01.09 eingeräumt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass aktuell IP-Adressen im Rahmen von Flatrate-Verträgen bis zu sieben Tage
gespeichert werden.

Das Speicherverfahren ist vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
allerdings ausdrücklich als Datenschutzkonform eingestuft worden.
Sehen Sie hierzu bitte auch folgenden Link:

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?rl=/newsticker/meldung/85864&words=IP%20Adressspeicherung


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Baumann
Datenschutz
1&1 Internet AG

Arcor

speichert laut eines Foren-Eintrags seit 01.01.2008: Thread hier

Es geht um folgenden Eintrag von Nutzer "dahli":

"Hallo!

Ich habe gerade die Arcor "Hotline" angerufen und dort erfahren, dass Arcor seit gestern alles speichert!

Da hilft dann nur ein wechsel oder Internet über Internetkaffee's...

tschüß" (Eintrag vom 02.01.2008)


Hier die Bestätigung für o.g. Behauptung:

Am 01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer 
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG -- der 
sogenannten Vorratsdatenspeicherung -- in Kraft getreten. 
Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post (E­Mail) oder 
Internetzugangsdienste anbieten sind demnach verpflichtet, Telefon­Verkehrsdaten, IP­Adressdaten 
bzw. E­Mail­Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern. 
Auf diese Daten dürfen ausschließlich zuständige Stellen``, z.B. Strafverfolgungsbehörden nach 
den Vorgaben der Strafprozessordnung und des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen. 
Über die Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und Kunden sowie 
Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft an Private scheidet damit weiterhin 
aus. 
Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese Daten zur Beauskunftung an 
die staatlichen Organe speichern.

Die Vorgabe ist aber, dass das ganze bis anfang nächsten Jahres passiert. Das bedeutet, dass sich Arcor an die Gesetze hält, wenn nich nicht mehr gespeichert wird.

Jedoch ich finde die Formulierung des Briefes sehr untypisch Formuliert für Arcor (Telefon­Verkehrsdaten, und `` statt einfach "), von daher Stelle ich meine erhaltene Antwort wieder ein:


Antwort von Arcor am 17.01.2008 07:03:

Sehr geehrte Frau ............, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2008. 

Auf Nachfrage teilen wir Ihnen mit, dass eine Speicherung von Kundendaten nur für die Zeit einer 
Internetsitzung erfolgt. Darüber hinaus erfolgt keine Datenspeicherung. 

Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice im Internet unter 
www.kunden.arcor.de oder telefonisch unter der Nummer: 018 10 70 010*. 
Wir sind gerne für Sie da!
 
Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Arcor-Team

Ich stelle mal die "Textbausteine" hier ein, die ich nach drei Wochen als Antwort auf das (Muster-)Schreiben von oben bekommen habe. Daß es Arcor-typisch zusammengeschusterte Textbausteine sind, merkt man, wenn plötzlich "die" Verfassungsklage angesprochen wird, über die vorher noch keine Rede war. Einigermaßen engagiert finde ich ja wenigstens den Hinweis auf GnuPG.


vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben Fragen zu der
Vorratsdatenspeicherung.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen folgendes mit. Am
01.01.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG der
sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. 

Alle Unternehmen, die öffentliche Telefondienste, elektronische Post
(E-Mail) oder Internetzugangsdienste anbieten sind demnach
verpflichtet, Telefon-Verkehrsdaten, IP-Adressdaten bzw.
E-Mail-Verkehrsdaten 6 Monate zu speichern.

Auf diese Daten dürfen ausschließlich "zuständige Stellen", z.B.
Strafverfolgungsbehörden nach den Vorgaben der Strafprozessordnung und
des Telekommunikationsgesetzes, Auskunft verlangen. Über die
Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kundinnen und
Kunden sowie Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren. Eine Auskunft
an Private scheidet damit weiterhin aus.

Arcor erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich diese
Daten als Auskunft an die staatlichen Organe speichern.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei von Ihnen beantragten
Selbstauskünften zu Ihren Kundendaten auch nach §34
Bundesdatenschutzgesetz nicht befugt sind, diese Daten heranzuziehen. 

Somit werden Ihre Kommunikationsdaten umfangreich gespeichert. Die
Pflicht zur Speicherung der Daten ergibt sich ab dem 01.01.2009. Jedoch
sind wir aktuell dazu angehalten die technischen Vorraussetzungen zur
Speicherung zu schaffen.

Die Verfassungsklage umfasst ca. 30.000 Beteiligte. Jedoch ist die
Bearbeitung der Beschwerde ins Stocken geraten. Auch wir sind an diesem
Ausgang interessiert.

Wir speichern nicht Ihren Nachrichtentext. Sollten Sie jedoch ein
ungutes Gefühl haben bei Ihrer Internetkommunikation, so empfehlen wir
Ihnen die Verwendung von Verschlüsselungsmethoden. Unter anderen können
Sie für Ihre E-Mail-Kommunikation GnuPG nutzen. Weitere Informationen
können Sie im Internet finden. Dieses Verschlüsselungsprogramm ist
Plattformunabhängig.

Bei weiteren Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der
telefonischen Kundenbetreuung gern zur Verfügung. 

Im Kunden-Service-Center unter www.kunden.arcor.de stehen Ihnen
maßgeschneiderte Services in dem Bereich unter Mein Arcor zur
Verfügung. Nach Angabe Ihres Kundenkennwortes und Ihrer
Rechnungskontonummer haben Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arcor-Team






Alice/Hansenet

[..]
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail.
HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen.
Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte
Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten
(wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig.
HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen
Anordnungen geben.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Alice Kundenbetreuung

Ich habe nachgehakt, da sie ja keine konkrete Antwort gegeben haben. Diese wurde ignoriert. Daraufhin habe ich gerade eine neue Anfrage gestellt, die ich bereit bin auch zu eskalieren.

Mail vom 12.01.2008:

wir beziehen uns auf Ihre E-Mail. In unserem Unternehmen werden die Verbindungsdaten und IP-Adressen max. 5 Kalendertage gespeichert. Personenbezogene Vertragsdaten werden bis Ende des Folgejahres gespeichert und entsprechen so den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes. Eine Auswertung durch Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.

Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte direkt an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktmöglichkeit befindet sich auf unserer Webseite www.alice.de unter dem Link "Datenschutz".

Mit freundlichen Grüßen Ihre Alice Kundenbetreuung


Telefonat am 23.01.2008:

Ich habe heute eine Störung bei Alice gemeldet und mich nebenbei über dem Status der VDS erkundigt. Sowohl die Hotline-Frau, als auch der Techniker bestätigten mir, dass die VDS seit dem 01.01.2008 umgesetzt wurde. Allerdings passt das nun ja gar nicht zu den o.g. Aussagen. Zumal ich der Hotline-Frau gar kein vertrauen schenke. Der Techniker hat seinen Kollegen fragen müssen. Als Antwort kam dann "wir zeichnen folgendes auf: ...", allerdings denke ich, dass niemand von den Leuten dort wirklich Bescheid weiß.

Congstar

Congstar ist eine Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, deshalb wurde eine Mailanfrage [14.1.08] auch an die Datenschutz-Abteilung der Telekom weitergeleitet. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Deutsche Telekom AG

Telefonanfrage vom 5.1.08 (10:50) als T-Online-Kunde:

Laut telefonischer Aussage werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

<
</dd></dl>

  • Quelle? Wortlaut?



Mailanfrage vom 14.1.08 als Congstar-Kunde:

[...] In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Deutsche Telekom AG und ihre Tochterunternehmen werden die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen ("Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung") vom 21.12.2007 ordnungsgemäß umsetzen.

Zur Zeit sind wir noch mit den technischen Umstellungen für die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Wir werden Sie über unsere Datenschutzhinweise informieren, wann wir die technische Umstellung vollständig abgeschlossen haben. Unsere Datenschutzhinweise können Sie unter www.telekom.de/datenschutz einsehen.

Für die Deutsche Telekom hat der Datenschutz höchste Priorität. Deshalb werden wir sicherstellen, dass die Daten der Vorratsdatenspeicherung ausschließlich staatlichen Organen zur Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Daher werden wir die aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten auch nicht an Private zur Verfolgung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Rufschädigungen oder Urheberrechtsverletzungen) herausgeben. [...]

Identische Antwort direkt von der DTAG am 25.01.2008 erhalten

domainFactory

domainFactory: "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum) Die Seite ist nur für registrierte Forumsnutzer lesbar )C:
Hier eine komplette Antwort:

Sehr geehrte Frau Anfrager,
 
 vielen Dank für Ihre Anfrage.
 
 Laut "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
 anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der
 Richtlinie 2006/24/EG" vom 21. Dezember 2007 haben "(...) Anbieter von
 (...) Diensten der elektronischen Post (...) die sie treffenden
 Anforderungen aus § 111 Abs. 1 Satz 3 und § 113a spätestens ab dem 1.
 Januar 2009 zu erfüllen.".
 
 § 111 Abs. 1 Satz 3 bezieht sich auf die zu erfassenden Stammdaten,
 welche wir ja bereits für das Vertragsverhältnis erheben. § 113a regelt
 die "Vorratsdatenspeicherung" für E-Mailanbieter.
 
 Eine Umsetzung der Verpflichtungen gem. § 113a vor dem 01. Januar 2009
 ist nicht geplant.
 
 Wir hoffen, dass dies in Ihrem Interesse ist und stehen für Rückfragen
 jederzeit gerne zur Verfügung.
 
 Mit freundlichen Grüßen,
 
 Franz-Georg PHILIPP
 Quality Manager (Customer Service)
 domainFACTORY

EPlus

Aufgrund der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welche durch uns bereits umgesetzt wurde, ergibt sich zukünftig folgende Regelung zur Speicherung der Verbindungsdaten:

Verbindungsdaten, die wir zu Abrechnungszwecken benötigen, speichern wir weiterhin für 80 Tage ab Rechnungsversand. Die bisherige Wahlmöglichkeit des Kunden über die Art der Speicherung [...] ist mit der Gesetzesänderung entfallen. [...]

Darüber hinaus werden ab 01.01.2008 gemäss der zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 113a TKG alle Verbindungsdaten in vollständiger Form für einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, dies allerdings ausschliesslich zweckgebunden zur Beauskunftung der Sicherheitsbehörden.

Die Neuregelung erstreckt sich auf sämtliche Verbindungsdaten, unabhängig von Tarifen oder Anbietern/Providern. Folglich gilt die Regelung auch für Verbindungsdaten, welche bei der Nutzung von Reseller-Karten anfallen. [...]

Als seriöses Unternehmen setzen wir gesetzliche Vorgaben um. Der Gesetzestext lässt uns in diesem Fall keinen Spielraum für individuelle Entscheidungen oder Regelungen. [...]

EWETEL

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.01.2008.

Zum 1. Januar 2008 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von einem Verdacht gegen eine Person "auf Vorrat" - daher der Begriff Vorratsdatenspeicherung.

Im Telefoniebereich müssen die Verkehrsdaten seit dem 1. Januar 2008 für sechs Monate gespeichert werden. Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem:

- die Rufnummern der anrufenden und angerufenen Anschlüsse,
- bei Um- und Weiterleitungen sowie auch die Rufnummern dieser Anschlüsse,
- das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung,
- im Mobilfunkbereich zudem die Funkzellen bei Verbindungsbeginn.

Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten für Internetzugangsdienste, Dienste der elektronischen Post und Internettelefondienste muss bis spätestens zum 1.1.2009 umgesetzt werden. Gespeichert werden müssen unter anderem:

- die dynamische IP-Adresse,
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetverbindung erfolgte sowie
- der Beginn und das Ende der Internetnutzung.

Bei der Nutzung der elektronischen Post ist unter anderem die Kennung der beteiligten elektronischen Postfächer zu speichern.
Wichtig: Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen nicht gespeichert werden.

Die Verkehrsdaten dürfen von EWE TEL nur genutzt werden, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt, oder der Kunde eingewilligt hat. Hierzu gehören beispielsweise Abrechnungszwecke. Eine Herausgabe der Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden erfolgt nur, sofern EWE TEL auf Grund einer Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet ist.

Solange über die Verfassungsbeschwerde nicht entschieden ist, können wir von dieser Verfahrensweise nicht abweichen. Sollte im Ergebnis das Speichern der Verkehrsdaten nicht zulässig sein, werden wir entsprechend reagieren.

EWE TEL muss die gespeicherten Daten im Bedarfsfall und unter Berücksichtigung der Vorschriften den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In welchen Fällen die Sicherheitsbehörden die Ermittlung aufnehmen und Verkehrsdaten anfragen, entzieht sich der Kenntnis von EWE TEL.

Freundliche Grüße
i. A. Nina Emke
-Kundenservice-

Freenet

Vielen Dank für Ihre Email vom 02.01.2008.

Als Telekommunikationsanbieter sind wir seit dem 1. Januar 2008 gesetzlich verpflichtet, die Verkehrsdaten
 
jeglicher Telekommunikation für einen Zeitraum von sechs Monaten "auf Vorrat" zu speichern, damit
 
Strafverfolgungsbehörden darauf zugreifen können. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

-Telefonverbindungen (z.B. Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich Geräteidentifikationen)

-Verbindungsaufbau mit dem Internet (z.B. Dauer, DSL-Kennungen, die abgerufenen Inhalte selbst werden jedoch

nicht gespeichert)

-E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkt des Zugriffs auf das

Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte)

-Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle, jedoch

nicht die Inhalte der Nachrichten)

Derzeit befinden wir uns in der Umsetzung. Für den Internetbereich bestehen jedoch Übergangsregelungen bis

zum Jahr 2009, so dass sich hier vorerst für Sie nichts ändern wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsabteilung


Es ist richtig, dass bislang keine Verbindungsdaten bezüglich Ihres DSL-Anschlusses gespeichert werden.

Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung ist derzeit noch nicht absehbar. Wir gehen aber davon aus, dass wir
 
die Übergangsfristen hierfür ausnutzen werden.

GMX

Siehe 1&1

HostEurope

Die Antwort auf die Frage, wie das mit der VDS bei Virtual Private Servern (VPS) laufen wird:

Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail. Da wir selbst noch nicht fertig mit dem Konzept der VDS sind, kann ich Ihnen zum derzeiten Zeitpunkt noch nicht mitteilen wie das für die VPSe laufen wird. Ich gehe davon aus, dass es auch hier wie bei der TKÜV Verordnung Schwellengrenzen geben wird.

Kabel Deutschland

Anfrage ist unterwegs.

klarmobil

am 01.01.2008 und erneut mit Fristsetzung am 16.01.2008 schriftlich angefragt, noch keine Antwort.

M-Net

Nach Hotline Aussage, soll die Vds nicht vor Ende der Übergangsfrist (01.01.2009) umgesetzt werden. Aktuell Löschung der IP-Adresse (bei DSL-Flatrates) nach 3 bis 7 Tagen. Siehe: Kundenforum M-Net

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen. 

Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber evtl. uninteressant: manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Laut Aussage des Unternehmens speichert manitu aber keine Zuordnung, welcher Kunde in der Vergangenheit welche IP-Adresse gehabt hat, und will in Kürze die Möglichkeit, die IP-Adresse "per Klick" zu ändern, anbieten.

Der E-Mailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt in jedem Falle ungespeichert.

NetCologne

Guten Tag Herr Blubb,

gerne möchten wir Ihre Anfrage kurz beantworten.

Wie von Ihnen dargestellt, ist das "Datenspeicherungsgesetz" seit dem 01.01.08 in Kraft.

Hieraus abgeleitet sind wir zur Speicherung der Telefonie-Verkehrsdaten verpflichtet. Vereinfacht dargestellt handelt es sich hierbei um die Daten die Sie auch auf einem Einzelverbindungsnachweis wieder finden (Zielrufnummer, Datum und Uhrzeit sowie die Dauer des Anrufes).

Bzgl. der IP-Daten sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 01.01.09 vor. Derzeit haben wir unsere Speicherfristen für nicht abrechnungsrelevante Daten (Flatrate-Dienste) nicht geändert. Die Speicherfrist beläuft sich hierbei auf 4 Tage. Die Umsetzung ist für das II.Halbjahr 2008 geplant, so dass wir zum 01.01.09 den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können. Dies geschieht natürlich auch im Hinblick der nationalen sowie EU-seitig laufenden Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Wir hoffen, Ihnen mit der Darstellung geholfen zu haben.

Freundliche Grüße

NetCologne GmbH / Service-Team i.A. Günther Pflug

o2 und o2-DSL

Guten Tag Herr Bla,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten und 
Services.

Nach dem neuen Gesetz müssen Telekommunikationsunternehmen ab dem 1. 
Januar 2008 sechs Monate lang speichern, wer mit wem wann wo telefoniert
hat. Dies wurden von uns den Vorgaben entsprechend umgesetzt.

Der Inhalt des Gesprächs ist dabei nicht Gegenstand der Speicherung. 
Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten wie das Datum, 
an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, Beginn und Ende 
eines Gesprächs, der Ort, an dem sich die Handy-Nutzer zu diesem 
Zeitpunkt befinden, und die Rufnummern des Anrufenden und des 
Angerufenen. 

Zusätzlich müssen Unternehmen auf Anordnung von Staatsanwaltschaften und
Gerichten Zugriff auf die Daten ermöglichen.

In einem zweiten Schritt spätestens werden ab dem 1. Januar 2009 
außerdem Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur 
E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie aufbewahrt. Auch hier werden
der Kommunikationsinhalt oder der Aufruf einzelner Internetseiten nicht 
erfasst. 

Freundliche Grüße

Ihr Team von o2 Germany

Osnatel

"Die Verpflichtung zur Speicherung der Verkehrsdaten im Telefoniebereich besteht seit dem 1.1.2008. Diese Daten werden von osnatel entsprechend gespeichert (bis zu 6 Monate). Die Speicherung für den Internetbereich muss bis spätestens zum 01.01.2009 umgesetzt werden. Derzeit werden IP-Adressen und Email-Verbindungsdaten nur für einen kurzen Zeitraum zur Störungsbearbeitung und für Supportdienstleistungen gespeichert(ca. 1 Woche)."

QSC

QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang keine anderen Informationen.

  • Quelle dafür?

Strato

...

Zur Speicherung der Telefonverbindungsdaten sind wir seit dem 01.01.2008 gesetzlich verpflicht und speichern diese im gesetzlich vorgeschriebenem Rahmen. Im Falle der Internetverbindungsdaten sieht die Gesetzgebung eine Speicherung der Daten erst ab dem 01.01.2009 vor, so das diese von uns selbstverständlich noch nicht gespeichert werden.

...

T-Online

T-Online ist ein Unternehmen der Deutschen Telekom AG. Siehe deshalb: Deutsche Telekom AG

Unitymedia/Ish/Iesy

Ich habe am 25.02.2008 eine Mail mit den Fragen an den Datenschutzbeauftragten von UnityMedia gesandt und am selben Tag die folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre Email!

Zu 1. Es werden noch keine IP-Verkehrsdaten im Rahmen des von Ihnen zitierten Gesetzes gespeichert.

Zu 2. Einen genauen Zeitpunkt haben wir noch nicht festgelegt.

Zu 3. Die Umsetzung muss bis Ende dieses Jahres erfolgen. Augenblicklich befinden wir uns noch in der Planung, wie die gesetzlichen Verpflichtungen umgesetzt werden können.

Mit freundlichem Gruß Stephan Wrona


Stephan Wrona Director Legal & Regulatory Data Protection Officer

Legal & Corporate Communication

Unitymedia Group Aachener Straße 746-750 50933 Köln

WIDERSPRUCH:

Ich haben heute (28.02.2008) mit einem Mitarbeiter gesprochen und mir wurde gesagt, dass sie die Daten schon für 6 Monate speichern. Eine Bestätigung wird mir per Post zugeschickt. Sobald diese eingetroffen ist, werde ich mich dazu nochmal äußern.

Versatel, email März/2008

 Sehr geehrte Frau Kundin,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hiermit beziehen wir uns auf Ihre unter der Bearbeitungsnummer 1234567
eingegangene E-Mail.

In Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema
Datenschutz speichert Versatel keine IP-Nummern bei der Erbringung von
Telediensten.

In Einzelfällen werden wir jedoch prozessbedingt die IP-Daten von der
ersten Erfassung bis zur Überführung in unsere Billingsysteme kurzzeitig
zwischenspeichern. Der Zeitraum dieser Pufferung ist auf maximal 24
Stunden festgelegt. Die Löschung dieses Datenpuffers erfolgt
automatisch.

In begründeten Fällen, beispielsweise bei einem hinreichenden Verdacht
auf eine Straftat, werden wir auf Anweisung der zuständigen
Strafverfolgungsbehörden kundenbezogene IP-Kundendaten speichern, um
diese Fälle verfolgen zu können. Dafür muss allerdings ein festgelegter
Ermittlungsprozess von diesen Organen beantragt bzw. plausibel begründet
werden.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Ihre Versatel

Internet-Team


Vodafone

Guten Tag Herr XXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Vodafone D2 ist durch den Gesetzgeber verpflichtet worden, die entsprechenden Verkehrsdaten verdachtsunabhängig für 6 Monate zu speichern und gegenüber den Behörden (Berechtigte Stellen) zu beauskunften.

Wir speichern die im TKG §113 Abs. 2 geforderten Daten mit den folgenden wesentlichen Punkten:

1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses. 2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone, 3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zum genutzten Dienst,

Freundliche Grüße aus Ratingen

Ihr Vodafone-WebTeam

web.de

Antwort am 14.01.2008 auf meine Anfrage vom 3.01.2008:

Sehr geehrter Herr **** 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern an dieser Stelle noch nicht über konkrete Maßnahmen
bezüglich der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung informieren zu
können. Die WEB.DE GmbH wartet zunächst die Veröffentlichung des
Gesetzes über die Änderung der TK-Überwachung und die
Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt ab, um den tatsächlichen
Gesetzeswortlaut vor der Einleitung von möglichen weitergehenden
Maßnahmen analysieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)

WEB.DE Kundenservice
[...]

Siehe auch Eintrag bei 1&1

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!
wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen.
Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WebhostOne Team

metux IT service

Offizielle Stellungnahme:

Ab 01.01.08 haben wir die Speicherung von persönlichen Zugriffsdaten einschließlich IP-Adressen auf 48h reduziert. Diese Daten werden nur zur technischen Betriebssicherung verwendet und nicht an Dritte herausgegeben.

Da wir die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig halten, werden wir diese nicht umsetzen, solange wir nicht gerichtlich gezwungen werden. In diesem Falle wird es entsprechende Pressemitteilungen geben.

Hinweis: metux bietet offenbar überhaupt keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit an, so dass sie nicht unter das Gesetz fallen.

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