Providerreaktionen auf die Vorratsdatenspeicherung

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Stellungnahmen von Providern bzgl. Vorratsdatenspeicherung


Inhaltsverzeichnis

Vorschlag für einen Brief

SgDuH

Am 1.1.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in Kraft getreten.

Demgemäß sind Sie mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2008 verpflichtet meine IP-Adresse, E-Mail-Verkehrsdaten, Telefon-Verkehrsdaten usw. für 6 Monate vorzuhalten.

Gemäß § 34 BDSG und dem ungeänderten § 93 TKG habe ich einen Anspruch darauf, Auskunft zu erhalten über die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen.

Daher fordere ich Sie auf, mir folgendes mitzuteilen:

1. ob bereits seit dem 1.1.2008 die entsprechenden Verkehrsdaten gespeichert werden und welche,

2. falls dies noch nicht der Fall ist, den genauen Zeitpunkt des Beginns der Vorratsdatenspeicherung in Ihrem Hause

3. falls Sie einen solchen genauen Zeitpunkt noch nicht benennen können, den Zeitrahmen, in dem die Umsetzung zu erwarten ist und eine Mitteilung in einer angemessenen Frist vor Beginn der Speicherung über den genauen Zeitpunkt.

Ich darf Sie bitten, mir diese Auskünfte innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, sehe ich mich gezwungen die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

mfG

1&1

Arcor

Alice/Hansenet

Hat leider nur eine sehr ungenaue Angabe über den genauen Beginn der Vorratsdatenspeicherung gegeben. Ich habe bereits mit obigem Briefvorschlag nachgehakt und werde die Antwort darauf hier posten:

[..] wir beziehen uns auf Ihre E-Mail. HanseNet wird die gesetzlichen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bis Ende des Jahres 2008 umsetzen. Die gesetzlichen Vorschriften verpflichten uns, sämtliche Verkehrsdaten (z. B. IP-Adressen, angewählte Rufnummern, Uhrzeiten, Datum) aller Kunden 6 Monate lang aufzubewahren. Das Speichern von Inhalten (wie z. B. Telefongespräche und E-Mail-Nachrichten) ist weiterhin unzulässig. HanseNet wird dies wie bisher strikt beachten. Ausnahmen hiervon wird es wie bisher nur bei richterlichen Anordnungen geben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Alice Kundenbetreuung [..]

domainFactory

domainFactory: "Nicht vor 2009" (Stellungnahme in deren Forum) --MatthiasM 14:59, 3. Jan 2008 (CET)

EPlus

EWETEL

Freenet

GMX

M-Net

manitu

Ihre Privatsphäre liegt uns am Herzen. Und um es vorweg zu nehmen: Wir werden ab 2008 keine Speicherung vornehmen.

Hinsichtlich der DSL-Verträge ist dies aber uninteressant: Manitu vergibt nämlich nur feste IPs. Siehe: [1] Aber der Emailverkehr bei Webhosting-Verträgen bleibt zumindest ungespeichert.

NetCologne

QSC

QSC-Home Loggt nicht aufgrund Darmstädter Flat-Urteil aus dem Mai 2007 Bislang kein anderen Informationen.

T-Online

laut telefonischer Aussage vom 05.01.2008 um 10:50 werden die Daten für 80 Tage gespeichert - wie bisher.

Vodafone

web.de

WebhostOne

Antwort auf meine Fragen von WebhostOne:

Hallo und guten Tag!

wir müssen uns an geltendes Recht halten und die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Wir werden deshalb im laufe des Jahres 2008 unsere technische Infrastruktur an die neuen Gesetzgebungen anpassen. Einen genauen Termin können wir jedoch nicht nennen.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr WebhostOne Team

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