Rechtsprechungen zu Überwachungsgesetzen

Aus Freiheit statt Angst!

Wechseln zu: Navigation, Suche

Hier entsteht eine Sammlung von Urteilen des BVerfG und Beschwerden die dort eingereicht wurden. Dies soll als Nachschlagewerk für andere Autoren dienen und ist keine Rechtsberatung.

Ich nehme auch noch weitere Themen auf die mir während der Recherche im Zusammenhang mit Überwachung und Zensur bemerkenswert erscheinen. Eine Erweiterung, Umsortierung bzw. Verwendung der Inhalte durch andere Autoren ist erwünscht!

Bemerkungen und Kommentare stellen meine persönliche Meinung und Erfahrungen nach Art 5 GG dar. Für andere Beiträge oder Links übernehme ich keine Haftung!

Inhaltsverzeichnis

BVerfG Beschwerden und Urteile

E-Mails für Fahnder tabu? BVerfG Urteil/Beschwerde Eine Richterin klagt gegen die Beschlagnahme ihres Computers zu Fahndungszwecken.

und BVerfG: Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -

Die Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe vom 28. Januar 2003 – 2 Qs 114/02 – und vom 12. Oktober 2004 – 2 Qs 114/02 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 13 Absatz 1 und 2 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie werden aufgehoben. Die Sache wird zur Entscheidung über die Kosten an das Landgericht Karlsruhe zurückverwiesen.

...

g) Der fragliche Tatverdacht und die erheblichen Zweifel an der Geeignetheit der Durchsuchung stehen außer Verhältnis zu dem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht der Beschwerdeführerin auf informationelle Selbstbestimmung. Das Landgericht hätte von Verfassungs wegen von der Anordnung absehen müssen.

Quelle: www.bverfg.de


Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung nichtig BVerfG Urteil

Zum Urteil vom 27. Juli 2005 – 1 BvR 668/04 – Die Regelungen des § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), die die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Verhütung und der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten ermächtigen, sind wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) nichtig.


BVerfG Urteil/Beschwerde Einzelheiten dieser Beschwerde könnten auch für Nicht-Inhaftierte interessant sein.

2 BvR 345/03 1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar ist, wenn auf der Grundlage des § 29 Abs. 3 i.V.m. § 130 StVollzG in einer Justizvollzugsanstalt mit höchster Sicherheitsstufe eine allgemeine Überwachung des Schriftwechsels der Gefangenen und Sicherungsverwahrten angeordnet wird, die den gesamten erfassten Schriftverkehr, einschließlich Schreiben von und an Behörden, erfasst, soweit er nicht kraft besonderer gesetzlicher Vorschrift von einer Überwachung ausgenommenen ist.


www.tkg-verfassungsbeschwerde.de

Pressemitteilung vom 22.06.2005:

Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz eingereicht - Mehr Datenschutz und Kostenerstattung für Unternehmen gefordert

Am 20.06.2005 hat der Berliner Rechtsanwalt Starostik im Namen von zwei Privatpersonen und vier Internet-Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Mit der Verfassungsbeschwerde wird angegriffen:

  • die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
  • das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur "Missbrauchsbekämpfung"),
  • die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
  • die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.

http://www.tkg-verfassungsbeschwerde.de/beschreibung.htm

Quelle: www.tkg-verfassungsbeschwerde.de


Urteile anderer Verfassungsgerichte

Polizeikontrollen: Richter setzen Schleierfahndung Grenzen Bayerisches VerfG Pressemitteilung Entscheidung vom 7. Juni 2004

Ein Bürger aus Schwaben legte Verfassungsbeschwerde ein, nachdem sein Auto willkürlich durchsucht worden ist. Die Verfassungsrichter halten dieses Vorgehen für einen "schwerwiegenden Eingriff".


Urteile Sozialgericht

08.12.2005 Sozialgericht Düsseldorf; 07. Dezember 2005: Zur Ermittlung einer so genannten „eheähnlichen Lebenspartnerschaft“ dürfen Behörden ohne vorherige Information des Betroffenen und ohne dessen Einverständnis nicht den Nachbar oder sonstige Dritte befragen (Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2005, Az.: S 35 AS 343/05 ER). Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II zum 01.01.2005 gilt: Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat dann keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft leistungsfähig ist. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen auch die Personen, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Die tatsächlichen Gegebenheiten darf die Behörde nicht einfach an dem Betroffenen „vorbeiermitteln“. Das widerspricht grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und ist daher rechtswidrig und unzulässig, wie das Sozialgericht Düsseldorf jetzt urteilte.

Quelle: www.justiz.nrw.de

Urteile anderer Gerichte

Auslesung eines privaten Computers durch die Polizei

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage eines Gegners der Castor-Transporte stattgegeben (Az. 3 A 141/04), weil das Vorgehen in keinem Verhältnis zur vermuteten Straftat stand.

Auch wenn § 31 Abs. 2 Nr. 1 NSOG verfassungsgmäß ist, darf die Auslesung von Daten nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Bürgers verstoßen, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen die ihm zustehende Unschuldsvermutung. Die Polizeimaßnahme muss auch verhältnismäßig sein.

Die Polizeibehörde muss den Straftatenverdacht, der den Eingriff rechtfertigen soll, so umschreiben, dass das Risiko einer Fehlprognose verfassungsrechtlich hinnehmbar ist. Das gefährdete Gut muss genau bestimmt werden, es müssen aber auch hinreichende tatsächliche Grundlagen für eine strafbare Handlung gegeben sein. Es muss dargelegt werden, in welcher Weise die Auslesung von Computerdaten zur präventivpolizeilichen Gefahrenbekämpfung beitragen kann. Nur bei einer entsprechenden Konketisierung können die Gerichte eine Rechtskontrolle durchführen.

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

siehe dazu: Gericht verbietet Polizei Auslesen und Kopieren von Computerdaten (heise.de)

weitere Beispiele

weitere Beispiele im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag

Schwarz-Roter Koalitionsvertrag: Chancen für zusätzliche Überwachung?

Zeile 1541

"Da vermutet wird, dass Schwarzarbeit besonders häufig auf Baustellen, im Taxigewerbe und in der Gastronomie auftritt, wird die Bundesregierung die Ergebnisse des geplanten Pilotprojektes der Region Berlin-Brandenburg, bei dem Arbeitnehmer in diesen Branchen verpflichtet werden, Chipkarten sichtbar zu tragen, die sie als regulär Beschäftigte ausweisen, prüfen und die Chipkarten gegebenenfalls bundesweit einführen."

1547


Zukünfige Maßnahmen, die das Überwachen erleichtern

"Gesetz zum Erhalt der Sicherheit analoger Inhalte"

In den USA sollen alle Geräte, die analoge Videosignale in digitale umwandeln können, mit einem Kopierschutz ausgerüstet werden. Damit wollen Filmstudios, Fernsehanstalten und andere Rechteverwerter kontrollieren, was Nutzer aufnehmen dürfen und was nicht.

Quelle: www.golem.de

Bem: Damit könnte in Zukunft auch die Analoge-Technik der Zensur und Überwachung ausgesetzt werden.

Als Vorwand dient hier mal wieder das sog. "Raubkopieren".


Im britischen Unterhaus steht ein neues Terrorismusgesetz (Terrorism Bill) vor der Verabschiedung. Es soll unter anderem die freie Meinungsäußerung einschränken und die Polizei zu einer Zensurbehörde machen. Bis zu sieben Jahren Haft und/oder Geldstrafen werden angedroht für:

  • die Veröffentlichung einer direkten oder indirekten Aufforderung zu terroristischen Akten, deren Vorbereitung oder Veranlassung ("Encouragement of Terrorism");
  • die Veröffentlichung von Informationen, die bei der Vorbereitung oder Ausführung terroristischer Akte hilfreich sein können;
  • die Veröffentlichung einer glorifizierenden Darstellung von früherem, gegenwärtigem oder zukünftigem Terrorismus, wenn diese von Mitgliedern der Öffentlichkeit wahrscheinlich als Billigung ähnlichen Verhaltens unter gegebenen Umständen verstanden werden kann;
  • die Veranlassung Dritter, eine der genannten Inhalte zu veröffentlichen;
  • das Anbieten, Verleihen, Verbreiten, Verkaufen, Weitergeben, elektronische Weiterleiten oder Herschenken solcher Aufforderungen sowie der Besitz solcher Aufforderungen, mit entsprechender Absicht ("possession with a view");
  • die Missachtung eines polizeilichen Zensurbefehls.

Gleichzeitig werden die Definitionen von "Terrorismus" erweitert und festgestellt, dass die Tat weder im Vereinigten Königreich begangen werden noch mit dem Königreich in Zusammenhang stehen muss, um die Rechtsfolgen auszulösen.

Quelle: www.heise.de


GALILEO

Globales Abhören Lästiger Individuen Legalisiert durch Europäische Organisationen


"GALILEO könnte jedoch dennoch Auswirkungen auf europäische Sicherheits- und Verteidigungsinstitutionen haben."


Ein fester Orientierungspunkt in Zeit und Raum.

Die genaue Bestimmung des Standorts und der Zeit - Informationen, die in Zukunft immer häufiger mit hoher Zuverlässigkeit zu zur Verfügung stehen müssen. In wenigen Jahren wird dies mit dem Satellitennavigationssystem GALILEO, einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), möglich sein. Dieses weltweite System wird zugleich komplementär zum derzeitigen GPS-System sein.

Die Satellitennavigation ist eine Spitzentechnologie. Dabei werden von mehreren Satelliten im Weltraum höchst genaue Zeitsignale ausgestrahlt, anhand derer jedermann mit einem kleinen und preisgünstigen Empfangsgerät³ seinen Standort oder den eines bewegten oder unbewegten Objekts (Fahrzeug, Schiff, Viehherde usw.)² auf den Meter genau bestimmen kann.


² usw. -> Auf welche absurden Überwachungsideen die Politiker alles kommen, kennt man zur Genüge aus der Vergangenheit.

³ Elektronische Fußfesseln für Arbeitslose und Islamisten, Blackbox für Kfz, elektronische Arbeitskarte (siehe Koalitionsvertrag), Greencard, Visa und Duldung, Fussballtickets mit Standortüberwachung (erst nur für Rowdies, später für Alle), Blackbox-Chips für die Westentasche oder gleich im Ausweiss eingearbeitet, Blackbox-Kontokarte .. usw.²


Nachtrag: Es kommt nun eher als gedacht, die Blackbox für's Kfz ist da! Gestern noch ein Scherz, heute schon Realität.


Bordcomputer berechnet Autoversicherung

Frankfurt am Main, 01. März 2006

CeBIT: Bordcomputer berechnet Autoversicherung

Wer riskant fährt, zahlt mehr: Auf der CeBIT zeigen T-Systems und die WGV Versicherungsgruppe im Livebetrieb eine Lösung, die Fahrverhalten erfasst und danach die Prämien berechnet.

Für ein Vierteljahr testen T-Systems und die WGV Versicherungsgruppe derzeit ein neues Verfahren bei der Policierung von Kraftfahrzeugen. Autofahrer können sich damit künftig erstmals entsprechend ihres Verhaltens im Straßenverkehr versichern. Fahren sie weniger riskant, zahlen sie eine geringe Prämie. Und dies unabhängig vom Verhalten anderer Versicherter der WGV.

Die technische Lösung umfasst einen Bordcomputer von Blaupunkt, den die Telekom-Tochter im Pkw installiert. Diese so genannte On Board Unit empfängt Orts- und Bewegungsdaten des Fahrzeuges über Satellit auf Basis von GPS (Global Positioning System). Das System wertet diese Informationen automatisch aus und überträgt die Ergebnisse in regelmäßigen Abständen über GPRS (General Packet Radio Service) an ein von T-Systems betriebenes Rechenzentrum. Die Geschäftskundensparte der Deutschen Telekom bereitet die Daten auf und stellt sie der WGV online zur Verfügung. Der Versicherer braucht dazu nicht in eigene Infrastruktur zu investieren, sondern zahlt einen pauschalen Preis pro Fahrzeug und Service.

Die On Board Unit sendet Angaben über die gefahrenen Kilometer, Straßen und Uhrzeiten und lässt so auf das Fahrverhalten schließen. Diese bezieht die WGV zusätzlich ein, um die individuelle Prämie zu berechnen. Einige der Test-Wagen besitzen außerdem ein System, um den jeweiligen Fahrer zu erkennen und um zwischen Dienst- und Privatfahrten zu unterscheiden. Damit lässt sich bei Bedarf zusätzlich ein elektronisches Fahrtenbuch erstellen, das alle Bewegungen automatisch aufzeichnet und eindeutig einer Person zuordnet. Dieses elektronische Fahrtenbuch lässt sich für Steuerklärungen oder Spesenabrechnungen verwenden.

Quelle: www.t-systems.de

Bem: .. und wenn man uns eines Tages fragt: "Warum habt ihr das alles nur zugelassen und getan?"

bleibt nur eine Antwort, "Weil wir es konnten .." :(

Bundesdatenschützer will keine gläsernen Autofahrer Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat sich kritisch über den Einsatz von Geräten geäußert, die dem "Vehicle Event Reporting" dienen.

"Wenn solche Geräte zukünftig in alle Fahrzeuge eingebaut werden müssten, könnte lückenlos kontrolliert werden, wer wann wo und wie gefahren ist. Dem steht das in den europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegenüber, das auch das Recht umfasst, sich möglichst frei von Registrierung und Überwachung zu bewegen."

Quelle: www.heise.de

Die Zukunft Deutschlands? Von Denunzianten und Hartz IV Detektiven

Der Kläger hat weder einen Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X oder allgemein nach pflichtgemäßem Ermessen (1.) noch einen Anspruch auf Auskunft gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB X über den Namen der Informantin (2.).

Quelle: http://www.ra-kotz.de


  • Menschen aus Glas Guten Tag, darf ich reinkommen? Unterwegs mit den Hartz IV Detektiven

Quelle: http://www.tagesspiegel.de

Ein guter Titel für einen anderen Bericht fällt mir gerade ein. "Gehetzt und Gejagdt Mitten in Deutschland"


Einem jungen Mann aus Berlin wurde zeitweise das Arbeitslosengeld verweigert, weil sein Name auf einer Uno-Liste der Terrorverdächtigen landete. Eine Verwechslung. Der Fall illustriert, wie durchgreifend internationale Beschlüsse sind.

Der bizarre Fall aus Berlin wirft ein Schlaglicht auf die Praxis, die seit dem Beginn des Anti-Terror-Kampfes im September 2001 deutsche Behörden beschäftigt. Und sie offenbart, wie schnell Menschen in die Grauzonen des Rechts geraten können.

Quelle: http://www.spiegel.de


Positive Meldungen und Erfolge

Zensurverdächtige Projekte sollen nicht mehr ohne weiteres Gelder von Investmentunternehmen erhalten. Darauf verständigten sich 25 Investmentfondsgesellschaften, Forschungsinstitute und Stiftungen aus den USA, Europa und Australien mit der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RoG).

Gefahren und Beispiele rund um den Datenmissbrauch

"Ein Mann hatte im Mai 2005 bei einer öffentlichen Versteigerung von Sachen aus dem Besitz öffentlicher Einrichtungen unter anderem einen Karton mit 41 Datenbändern für 101 Kanadische Dollar (knapp 72 Euro) erworben. Darauf fand er ohne weiteren Aufwand brisante Daten tausender Bürger: Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern, Krankenversicherungsdaten, Finanzinformationen, Angaben über Arbeitgeber und Anwaltsbeziehungen und so weiter gemeinsam mit Gesundheitsdaten – darunter Informationen über HIV-Status, Drogenkrankheiten und psychiatrische Erkrankungen. Dazu kamen Akten über Flüchtlinge, Einwanderer sowie Personen, die Sozialhilfe beantragt hatten. Offenbar waren die Daten nicht verschlüsselt, und es war auch kein Versuch unternommen worden, die Bänder vor der Veräußerung zu löschen."

Quelle: www.heise.de

keine Rechtsberatung

Alle meine Bemerkungen und Kommentare entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen nach Art. 5 GG und stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar! Für andere Beiträge oder Links übernehme ich keine Haftung!

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge