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  • 11:06, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 39(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die...)
  • 11:05, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 38(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes,...)
  • 11:04, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 37(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung de...)
  • 11:04, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 36(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Perso...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 35(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. *(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sich...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 34(Die Seite wurde neu angelegt: * Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grun...)
  • 11:03, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 33(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. *(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen L...)
  • 11:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 32(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. *(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes be...)
  • 11:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 31(Die Seite wurde neu angelegt: * Bundesrecht bricht Landesrecht. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 31== * * ==Mögliche Folgen...)
  • 11:01, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 30(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft ode...)
  • 11:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 29(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erf...)
  • 11:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 28(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetze...)
  • 10:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 27(Die Seite wurde neu angelegt: * Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grund...)
  • 10:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 26(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffsk...)
  • 10:58, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 25(Die Seite wurde neu angelegt: * Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohn...)
  • 10:58, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 24(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. *(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse ...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 23(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlic...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 22(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bu...)
  • 10:57, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 21(Die Seite wurde neu angelegt: * (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. ...)
  • 10:56, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 20a(Die Seite wurde neu angelegt: * Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung d...)

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