Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Aus Freiheit statt Angst!

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Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble soll die 2007 beschlossene Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens nun auch im Internet erlauben.

Bitte fordern Sie Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes aus dem Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes zu streichen!

Inhaltsverzeichnis

Anleitung

So können Sie sich gegen die geplante Protokollierung Ihrer Internetnutzung wehren:

  1. Bitte lesen Sie sich unsere Pressemitteilung durch, um sich zu informieren.
  2. Kontaktieren Sie die Verantwortlichen, um zu protestieren. Die Kontaktdaten haben wir unten zusammen gestellt. Am wirkungsvollsten sind Telefonanrufe. Wenn Sie anrufen und nicht zum Verantwortlichen durchgestellt werden, lassen Sie sich mit dem Mitarbeiter verbinden, der für "Telemedienrecht" zuständig ist.
  3. Bitte tragen Sie unten auf dieser Seite ein, wen Sie kontaktiert haben und mit welchem Ergebnis.

Kontaktdaten

Bundesrat:

  1. Martin Zeil (FDP), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Wirtschaftsminister Bayerns, Tel. 089 2162-0, Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Dr. Till Steffen (Grüne), Vorsitzender des Rechtsausschusses und Justizsenator Hamburgs, Tel. 040 42843-0, , Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Bernward Müller (CDU), Vorsitzender des Kulturausschusses und Kultusminister Thüringens, Tel. 0361 37-900, , Mitglied deines Bundeslandes...
  4. Lothar Hay (SPD), Vorsitzendes des Innenausschusses und Innenminister Schleswig-Holsteins, Tel. 0431 988-0, , Mitglied deines Bundeslandes...
  5. Dr. Helmut Linssen (CDU), Vorsitzender des Finanzausschusses und Finanzminister Nordrhein-Westfalens, Tel. 0211 4972-0, , Mitglied deines Bundeslandes...

Bundestag:

  1. Edelgard Bulmahn (SPD), Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Tel. 030 / 227 737 97, , Mitglied deines Bundeslandes...
  2. Christoph Pries (SPD), Vorsitzender des Unterausschusses Neue Medien, Tel. 030 / 227 733 76, , Mitglied deines Bundeslandes...
  3. Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses, Tel. 030 / 227 757 54, , Mitglied deines Bundeslandes...

Bundesregierung:

  1. Michael Glos (CSU), Bundeswirtschaftsminister, Tel. 030 18 615 0,
  2. Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister, Tel. 030-18 681 0, (Telefon alternativ : 030 / 227 726 00)

Datenschutzbeauftragte:

  1. Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, Tel. 0228-997799-0,
  2. Dein Landesdatenschutzbeauftragter...


Musterbrief

Sehr geehrte...,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Tipp: Formulieren Sie Ihre Briefe möglichst selbst, weil das zeigt, dass Sie sich mit dem Problem beschäftigt haben. Am besten ist es, wenn Sie telefonisch Kontakt aufnehmen.

Antworten

Bitte tragen Sie Antworten und Reaktionen auf Ihre Anfragen hier ein:

Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen

Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen vom 26.01.2009 auf Kontakt 1:

Lieber Herr ...,

vielen Dank für die Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zum Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die sich eindeutig gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes richtet, unterstütze ich gerne. Ich werde mich deswegen mit dem für das Thema federführenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Verbindung setzen. Da dieser seine hierzu ebenfalls kritische Haltung bereits in der Presse veröffentlicht hat, denke ich, dass er eine solche Entschließung begrüßen wird.

Auch das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen werde ich auf die Problematik aufmerksam machen und bitten, sich im Bundesrat gegen diese Änderung auszusprechen. Ich wünsche Ihnen und dem gesamten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung viel Erfolg für Ihre weitere Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt

Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt vom 27.01.2009 auf Kontakt 1:

LfD LSA - Ref. 3

Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Januar 2009 und den Hinweis auf das im Betreff genannte Gesetzesvorhaben.

Ich teile Ihre Kritik bzw. die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Mein Kollege auf der Bundesebene, Peter Schaar, hat sich bereits in einer Pressemitteilung vom 15. Januar positioniert. Auch auf meine Initiative hin wird sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit dieser brisanten und grundsätzlichen Angelegenheit näher befassen.

Mit freundlichen Grüßen ...

Landesdatenschutzbeauftragter von Bayern

Antwort eines Ministerialrats des Landesdatenschutzbeauftragten von Bayern vom 23.01.2009 auf Kontakt 1:

Protokollierung von Zugriffen auf Webseiten

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre eMail vom 20. Januar 2009.

Die 76. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 6. und 7. November 2008 in Bonn hat sich bereits mit der Entschließung "Gegen Blankettbefugnisse für die Software-Industrie" einstimmig gegen eine zeitlich unbegrenzte und inhaltlich unbestimmte Blankett-Ermächtigung für die Verarbeitung von Verkehrsdaten zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit ausgesprochen.

Den Text der Entschließung finden Sie auf unserer Homepage www.datenschutz.bayern.de unter der Rubrik "Konferenzen".

Mit freundlichen Grüßen ...

ULD Schleswig-Holstein

Antwort einer Mitarbeiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein vom 02.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrter Herr ...,

im Namen von Herrn Dr. Weichert danke ich Ihnen für Ihre Information. Selbstverständlich haben wir hier im ULD den Entwurf des BSI-Gesetzes analysiert. Sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene besteht hierzu auch ein Austausch mit den Kollegen im Bund und in den Ländern. Wir sehen den Entwurf sehr kritisch, wobei das Hauptproblem u.E. nicht in der Änderung des TMG, was zweifellos in Ihrem Sinn auch problematisiert werden muss, sondern vielmehr im Zuständigkeits- und Kompetenzzuwachs des BSI liegt. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten plant, sich kurzfristig zum Thema öffentlich zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

...

Guido Westerwelle (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr Werner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Januar 2009 und die Hinweise, die Sie darin geben.

Ihr Einverständnis unterstellt, habe ich mir erlaubt, Ihre Nachricht an die Experten der FDP-Bundestagsfraktion weiterzuleiten. Ihre Anregungen werden dort in die weiteren Beratungen mit einfließen. Ich hoffe, damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihre Hinweise. Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Westerwelle, MdB Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion Bundesvorsitzender der FDP

Brandenburgisches Kulturministerium

Schreiben vom 02.02.2009:

Sehr geehrte[...],

Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka dankt Ihnen für Ihr E-Mail-Schreiben vom 20. Januar 2009 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den vom Bundesministerium des Inneren erarbeiteten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".

Dieser Gesetzentwurf zielt primär auf eine Absicherung der Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung gegen moderne Gefahren ab. Hierzu soll das seit 1990 im Wesentlichen unveränderte "Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik" an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu sind etwa bestimmte Befugnisse vorgesehen, die Kommunikationstechnik der Bundesbehörden gegen Schadprogramme abzusichern.

Doch auch der Verbraucherschutz soll in diesem Zusammenhang gesteigert werden. So soll Telemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt werden, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Hierdurch sollen beispielsweise die Webangebote der Telemedienanbieter gegen Angriffe durch nicht gewollte Veränderungen von außerhalb besser geschützt werden. Denn die Angriffe auf Telemedienangebote etwa durch Diebstahl personenbezogener Zugangsdaten und Manipulation von Internetangeboten nehmen zu. Zur Erkennung und Abwehr solcher Angriffe ist jedoch die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung von Nutzungsdaten erforderlich. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet.

Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossen worden. Er wird daher in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat übermittelt werden. Sodann wird im Plenum und in den Fachausschüssen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf erfolgen. Die von Ihnen dargelegten Erwägungen werden in die Meinungsbildung der Landesregierung Brandenburg einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

(Kabinettreferat)

Katja Kipping (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

herzlichen Dank für Ihre Mitteilung. Wir teilen Ihre Auffassung zur Vorratsdatenspeicherung. Unsere Fraktion hat sich immer dagegen ausgesprochen. Auf unserer Internetseite können Sie Informationen und auch unsere Position nachlesen (http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1778148540) - ich habe es hier angefügt:

Vorratsdatenspeicherung Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von Union und SPD das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beschlossen, das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat regelt. Es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. "Auf Vorrat" bedeutet in diesem Fall, dass die Daten jedes Bürgers gespeichert werden und verfügbar gemacht werden können - unabhängig davon, ob sich jemand etwas hat zu Schulden kommen lassen oder nicht. Daher auf Vorrat. Schließlich könnte jeder mal ein Verbrecher werden. Findet zumindest die Bundesregierung.

Welche Daten werden gespeichert?

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle sogenannten Verbindungsdaten gespeichert, die anfallen, wenn man mit dem Handy oder aus dem Festnetz telefoniert, E-Mails schreibt oder ins Internet geht. Dazu gehören unter anderem:

   * die Rufnummer des Angerufenen und des Anrufers,
   * Uhrzeit und Dauer des Telefonats,
   * bei Benutzung von Handy auch den Standort des Handys bei Beginn des Gespräches
   * bei Einwahlen ins Internet die IP-Adresse und die Anschlusskennung sowie die IP-Adressen der aufgerufenen Seiten
   * bei Versand von E-Mails die IP-Adressen von Sender und Empfänger sowie die Anschlusskennung,
   * bei Anonymisierungsdiensten die ursprünglichen und späteren Datensätze.


Warum will die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung einführen und was verspricht sie sich davon?

Die Bundesregierung behauptet, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig sei, um schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Weil die elektronische Kommunikation, also Kommunikation mit dem Handy oder per Internet, immer mehr zunehme, sei es unbedingt nötig, auf die Verbindungsdaten zugreifen zu können.

Warum spricht sich DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung aus?

Anders als die Bundesregierung glaubt DIE LINKE nicht, dass es ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen ist, wenn die Telefondaten aller Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich Verbrecher in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist der Schaden für alle Bürger, der dadurch entsteht, dass ihre Daten gespeichert werden.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, weil es sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

Darüber hinaus kann die Vorratsdatenspeicherung aber auch viel konkretere Folgen haben. So ist das Gesetz eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis beispielsweise von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil keine Kommunikation mehr privat ist (sondern für viele Monate gespeichert wird), können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. So werden zum Beispiel weniger Skandale von Insidern oder Aussteigern aufgedeckt werden, weil diese ihre Enttarnung fürchten müssen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird der Staat viele Informationen über seine Bürger sammeln können. Zwar werden "nur" die Verbindungsdaten registriert; aber auch die lassen einen Rückschluss auf den Inhalt der Kommunikation zu. Wer lange Telefonate mit einem teuren Strafverteidiger führt oder wer ständig bei der AIDS-Beratung anruft, kann dies künftig ebenso wenig verheimlichen wie Telefonate mit dem Arzt oder dem Pfarrer. Die Behörden können sich dann ihren Teil dazu denken.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie ein sehr tiefer Eingriff in die Bürgerrechte ist und weil wir es nicht verhältnismäßig finden, wenn alle Bürger überwacht werden, ohne dass sie dazu einen Anlass bieten. Schließlich hat jeder das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden.

Was macht DIE LINKE gegen die Vorratsdatenspeicherung und was können Sie selbst dagegen tun?

DIE LINKE hat im Bundestag zahlreiche Anträge und Initiativen - teilweise sogar gemeinsam mit FDP und Grünen - gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an ihrem Vorhaben fest, obwohl schon jetzt zahlreiche Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung vorliegen. Beim Europäischen Gerichtshof läuft eine Klage, um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig zu erklären. Zudem liegen schon heute über 7 000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Das wäre die größte Verfassungsbeschwerde, die es jemals in der Bundesrepublik gab. DIE LINKE unterstützt die Massenklage ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Neben der Arbeit im Parlament gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt DIE LINKE Gegner des Gesetzes, indem sie Fachleute von Bürgerrechtsorganisationen zu Anhörungen des Bundestages einlädt oder Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gibt. Ein solches Gutachten kam übrigens zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland offenbar nicht verfassungskonform umsetzbar ist.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zustimmen sollte, lohnt es sich, sich weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung zu engagieren. Beispielsweise werben wir für die Unterstützung der Massenklage - mehr Informationen dazu und zu anderen Protestmöglichkeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung können Sie unter www.vorratsdatenspeicherung.de abrufen (die Seite ist Ihnen ja sicher bestens bekannt  ;) .

Herzlich aus dem Büro Kipping
Katrin Mehlhorn
-Büroleiterin-

Dr. Max Stadler (MdB, FDP)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die Info - ich werde das Gesetz ablehnen.

Näheres zur Position der FDP finden Sie auf der homepage von Frau MdB Gisela Piltz unter der Rubrik "Twigger".

Beste Grüße

Ihr

Max Stadler

Grietje Staffelt (MdB, Grüne)

Sehr geehrter Herr ...,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mails in Sachen Novellierung des sog. BSI-Gesetzes. Zunächst einmal möchte ich Ihnen bescheinigen, dass die vom AK Vorratsdatenspeicherung ausgerufene Kampagne gegen das Gesetzesvorhaben Früchte getragen hat und wir hierzu massenhaft E-Mails von besorgten Bürgerinnen und Bürgern erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag jedenfalls teilen Ihre Bedenken. Prinzipiell halten wir es für richtig, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern – und hierzu dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Kompetenzen, Personal- und Finanzmittel zu gewähren. Absolut falsch aber ist es unseres Erachtens, Regelungen zu schaffen, die eine Totalüberwachung des Internetverhaltens der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dazu gehört zum einen die geplante vollständige Protokollierung jeglicher Kommunikation von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern mit den Bundesbehörden (§ 5 BSI-Gesetz). Zum anderen gehört hierzu die vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), wonach Internet-Diensteanbieter die Kommunikation ihrer Kundinnen und Kunden unter dem Deckmantel der Störungsbeseitigung vollständig überwachen können.

Unsere Fraktion wird bereits im Rahmen der Anhörung zum TMG-Gesetzentwurf der FDP im Wirtschaftsausschuss deutlich Stellung hierzu beziehen. Wir werden einen Entschließungsantrag einbringen, der u.a. fordert, die vorgesehene TMG-Änderung im Rahmen der BSI-Gesetzesnovelle abzulehnen.

Wie Sie wissen, hat sich unsere Fraktion auch massiv gegen die Vorratsdatenspeicherung gestemmt. Sie können sicher sein, dass wir uns auch im Beratungsverfahren zum BSI-Gesetz äußerst kritisch positionieren werden. Die unverhältnismäßige Beschneidung von Bürgerrechten und die weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses im Internet wird es mit Bündnis 90/Die Grünen nicht geben. Einer Pauschalvollmacht zur Internetüberwachung durch die Diensteanbieter werden wir nicht zustimmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Grietje Staffelt MdB

Dr. Petra Sitte (MdB, Linke)

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Mail.

Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen soll laut Bundesregierung dazu dienen, schwere Straftaten und den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Es regelt die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat, mithin das Speichern und Verfügbarmachen der Daten aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon, ob sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen.

Anders als die Bundesregierung ist DIE LINKE nicht der Auffassung, dass es einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen darstellt, wenn die Telefon- und digitalen Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger für sechs Monate gespeichert werden. Was ist, wenn sich potentielle Kriminelle in einem Café treffen oder eine Telefonzelle benutzen? Da hilft alle Speicherung nichts. Was bleibt, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Vorratsdatenspeicherung beschädigt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Es besagt, dass jeder das Recht haben muss, über seine Daten selbst entscheiden zu können und damit Herr über sein Bild in der Öffentlichkeit ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Urteilen die Wichtigkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betont, das sich vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht her ableitet und damit den Status eines Grundrechtes hat.

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab, weil sie einen grundlegenden Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedeutet und weil wir es als nicht akzeptabel ansehen, wenn alle Bürgerinnen und Bürger überwacht werden.

Im Bundestag haben wir zahlreiche Anträge und Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Große Koalition hält dennoch unbeirrt an dem Gesetz fest.

DIE LINKE unterstützt die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht ebenso wie Bürgerinitiativen gegen den Abbau von Grund- und Bürgerrechten.

Auch wenn der Bundestag mit den Stimmen von SPD, CDU und CSU der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat, lohnt es, sich weiterhin gegen das Überwachungsgesetz zu engagieren. Die jetzt vom Bundesinnenministerium bekannt gewordenen Pläne, die Datenspeicherung auch auf die Benutzung des Internet auszudehnen, bildet dazu das beste Beispiel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Petra Sitte

Christian von Stetten (MdB, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

In den nächsten Wochen werden wir in Berlin den Gesetzentwurf intensiv diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen


Christian von Stetten MdB

Finanzminister Bayern

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 20.02.2009 auf Kontakt 1:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihre E-Mail vom 03.02.2009 an Herrn Staatsminister Huber bedanken wir uns. Da seit 30.10.2008 Staatsminister Georg Fahrenschon bayerischer Finanzminister ist, hat er mich beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten.

Sie wenden sich in Ihrer E-Mail gegen die Einfügung von § 15 Abs. 9 in das Telemediengesetz. Diese Einfügung ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen legitim, um Angriffen (bzw. entsprechenden Versuchen) entgegetreten zu können.

Ohne diese Möglichkeit hätten weder der Freistaat Bayern noch Diensteanbieter die Möglichkeit, entsprechende Daten von Eindring- bzw. Sabotageversuchen zu sammeln, auszuwerten und entsprechende Gegenmaßnahmen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der IT-Systeme einzuleiten und den Schutz der sensiblen staatlichen Daten sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Bauer

Ministerialrat

Sebastian Edathy (MdB, SPD)

Berlin, den 26.02.2009

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihre Email vom 21. Januar 2009 zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Regierungsentwurf, welcher am 14. Januar 2009 vom Bundeskabinett abgestimmt worden ist. Dem Deutschen Bundestag liegt dieser jedoch noch nicht zur Beratung vor. Die folgenden Ausführungen sind somit unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu sehen.

Der Schwerpunkt des von Ihnen angesprochenen Entwurfs ist die Novellierung des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welches seit 1990 ohne wesentliche Änderungen Bestand hat und nun den geänderten informationstechnischen Rahmenbedingungen angepasst werden soll.

Neben zahlreichen Regelungen zu den zukünftigen Aufgaben des BSI soll Telemediendienstanbietern die Befugnis eingeräumt werden, Nutzungsdaten zur Wahrung der Sicherheit ihrer technischen Einrichtungen zu erheben und zu verwenden. Anders als im Telekommunikationsrecht fehlt für Telemedienanbieter diesbezüglich bislang eine klare Regelung; der Gesetzentwurf will somit Rechtssicherheit für diese Fälle schaffen. Dies scheint insbesondere deswegen geboten, da in den letzten Jahren Telemediendienstleister vermehrt digitalen Angriffen, z.B. um Daten wie Bank- oder Zugangsdaten zu stehlen ("Identitätsdiebstahl"), um Internetangebote zu manipulieren und auf den PCs der Besucher dieser Seiten heimlich Schadprogramme zu installieren (sog. "Drive-By Infections") oder um die Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu stören (sog. "Denial of Service (DoS) Angriffe"), ausgesetzt waren. Es gilt hierbei die strenge Zweckbindung der Datenspeicherung nach dem Telemediengesetz: Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist.

Durch das BSI-Gesetz soll §15 des Telemediengesetzes, welcher Regelungen zur Erhebung, Speicherung und Nutzung von Benutzerdaten enthält, um einen weiteren Erlaubnistatbestand ergänzt werden. Die Regelung schließt eine Lücke zum Telekommunikationsgesetz, welches den in seinem Geltungsbereich tätigen Telekommunikationsanbietern eine Datenspeicherung zur Angriffsabwehr bereits ermöglicht. Der neue Absatz 9 des §15 soll lauten:

"Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend."

Mit der Bezugnahme auf Sätze 2 und 3 Absatz 8 wird dem Telediensteanbieter eine Lösch- sowie eine Informationspflicht auferlegt. Für die Nutzung der Daten im Rahmen der Rechtsverfolgung gelten zudem die Maßgaben der Strafprozessordnung zur Verwendung von Daten im Strafverfahren. Diese Neuregelung halte ich grundsätzlich für unproblematisch.

Eine Kontrolle der Einhaltung der Löschfristen durch (betriebliche) Datenschutzbeauftragte ist dabei eine gute und machbare Maßnahme, um zu gewährleisten, dass kein Datenmissbrauch betrieben wird. Zwar sind Ausstattung und Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten verbesserungswürdig, doch sind mit dem im Dezember 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Datenschutzes bereits Verbesserungen vorgesehen.

So soll die Position der Datenschutzbeauftragten durch einen erweiterten Kündigungsschutz gestärkt werden. Zukünftig soll das Schutzniveau dem vergleichbarer Beauftragter wie den Immissionbeauftragten oder Gewässerschutzbeauftragten entsprechen. Darüber hinaus sollen betriebliche Datenschutzbeauftragte auf Kosten ihres Arbeitgebers an fachlichen Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können.

Bezüglich der Ausstattung der staatlichen Datenschutzbeauftragten setze ich mich schon seit längerem für eine Aufstockung der jährlichen Haushaltsmittel und somit auch des Personalbestandes ein. Dies ist bisher an der ablehnenden Haltung der Unionsfraktion gescheitert.

Sehr geehrter Herr [...], ich hoffe, die oben genannten Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB

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