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vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.
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In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf meine Pressemeldungen zu anderen Bürgerrechtsthemen wie Nacktscanner oder Steuerdaten-Ankauf auf meiner Homepage (www.bjoern-saenger.de) aufmerksam machen.
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Mit freundlichen Grüßen,
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Ihr Björn Sänger
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Sehr geehrter Herr xxx,
 
Sehr geehrter Herr xxx,

Version vom 16. März 2010, 16:38 Uhr

2010-03-16

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte – es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse – Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen – jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht – flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr Krämer,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf meine Pressemeldungen zu anderen Bürgerrechtsthemen wie Nacktscanner oder Steuerdaten-Ankauf auf meiner Homepage (www.bjoern-saenger.de) aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Björn Sänger Mitglied des Deutschen Bundestages



Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze - und oft genug darüber hinaus - zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf meine Pressemeldungen zu anderen Bürgerrechtsthemen wie Nacktscanner oder Steuerdaten-Ankauf auf meiner Homepage (www.bjoern-saenger.de) aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Björn Sänger Mitglied des Deutschen Bundestages

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