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(Die Seite wurde neu angelegt: = Ursprüngliche Nachricht = Gesendet: Freitag, 12. März 2010 09:12 An: Buschmann Marco Betreff: Vorratsdatenspeicherung 2.0 oder höher Sehr geehrter Herr Buschmann,...)
 
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Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken<br>
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Date: Thu, 18 Mar 2010 19:02:52 +0100<br>
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vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.<br>
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt. <br>
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.<br>
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Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze - und oft genug darüber hinaus - zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung. <br>
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehend angehen werde.<br>
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Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt. <br>
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Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.<br>
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Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.<br>
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Von: mmanns@websicherheit.org<br>
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Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 08:29<br>
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An: Buschmann Marco<br>
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Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken<br>
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nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft
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und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
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festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und
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einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.<br>
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Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den
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Bürger präventiv zu überwachen.<br>
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Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.<br>
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demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.<br>
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oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?<br>
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Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu
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SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine
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SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.<br>
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man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.<br>
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Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und
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bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die
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- und Ihren gesunden Menschenverstand <br>
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...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist.
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Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger
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Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste
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Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger
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verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen,
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Matthias Manns, Blieskastel<br>
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= Ursprüngliche Nachricht =
 
= Ursprüngliche Nachricht =
 
Gesendet: Freitag, 12. März 2010 09:12
 
Gesendet: Freitag, 12. März 2010 09:12

Version vom 19. März 2010, 08:43 Uhr

2010-03-19

Antwort


From: Buschmann Marco <<enkode>marco.buschmann@bundestag.de</enkode>>
To: "<enkode>mmanns@websicherheit.org</enkode>" <<enkode>mmanns@websicherheit.org</enkode>>
Subject: AW: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken
Date: Thu, 18 Mar 2010 19:02:52 +0100

Sehr geehrter Herr Manns,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze - und oft genug darüber hinaus - zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehend angehen werde.

Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

---
Marco Buschmann MdB
Vorsitzender der AG Recht der FDP-Bundestagsfraktion

Postanschrift:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49-30-22 77 00 88
Fax: +49-30-22 77 60 85
Email: <enkode>marco.buschmann@bundestag.de</enkode>

Ursprüngliche Nachricht


Von: <enkode>mmanns@websicherheit.org</enkode>
Gesendet: Dienstag, 16. März 2010 08:29
An: Buschmann Marco
Betreff: Vorratsdatenspeicherung und Bedenken

Sehr geehrter Herr Buschmann,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel



Ursprüngliche Nachricht

Gesendet: Freitag, 12. März 2010 09:12 An: Buschmann Marco Betreff: Vorratsdatenspeicherung 2.0 oder höher

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich möchte Sie auf ein Paradoxon in Ihren ständigen Forderungen nach dem Beschneiden der freien Kommunikation in Deutschland und in Europa hinweisen: Wieso finden deutsche Politiker eine Zensur und Datensammelwut in China schrecklich und mit den Menschenrechten unvereinbar, wollen die selbe Art der Überwachung, wie sie einst in den Ostblockstaaten und aktuell in jedem Regime stattfindet und jede Auflehnung gegen sie blutig niedergeschlagen wird, in Deutschland installieren? Was ist der Unterschied zwischen "userer Überwachung" und derer? Warum ist unsere "nicht so schlimm"? Überall wo Menschen etwas Überwachen und Sammeln wollen, geht es um Macht. Und wo Macht zu vergeben ist, wird der Mensch immer mehr Macht fordern. Diese Erfahrung habe ich in meinem Kampf gegen die staatliche Unterdrückung in Polen gemacht und bin deswegen in einer Nacht und Nebel Aktion in das damals noch demokratische Deutschland geflüchtet. Wohin soll ich jetzt flüchten? Denn die Anzeichen für das gleiche Vorgehen, wie das der STASI und Konsorten sind unübersehbar.

BITTE RETTEN SIE DEUTSCHLAND! NOCH KÖNNEN SIE DAS!

Antwort

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze - und oft genug darüber hinaus - zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehend angehen werde.

Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion - wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht - Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

--- Marco Buschmann MdB Vorsitzender der AG Recht der FDP-Bundestagsfraktion

Postanschrift: FDP-Bundestagsfraktion Platz der Republik 1 11011 Berlin

Telefon: +49-30-22 77 00 88 Fax: +49-30-22 77 60 85 Email: <enkode>marco.buschmann@bundestag.de</enkode>