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nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft
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und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit
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festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und
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einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.<br>
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Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter
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Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den
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Bürger präventiv zu überwachen.<br>
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Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen
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Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.<br>
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Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines
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demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.<br>
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Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht
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verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu
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oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?<br>
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Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr
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Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's  begangen werden als Straftaten bei
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Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu
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verschleiern, haben es da sehr einfach.<br>
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Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher
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SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine
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SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.<br>
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Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem
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Heise-Artikel deckt:<br>
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Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte
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man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.<br>
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Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und
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bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die
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ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.<br>
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Ich appelliere hiermit...<br>
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- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben<br>
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- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes<br>
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- und Ihren gesunden Menschenverstand <br>
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...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist.
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Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger
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Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste
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Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger
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verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen,
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Verfassungskonformen Fehler zu begehen.<br>
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Matthias Manns, Blieskastel<br>
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets
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abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten
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Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene
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Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat
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sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die
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Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt.
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Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der
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Richtlinie im Rat zugestimmt.<br>
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun
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keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden
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EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten
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Grenzen des Grundgesetzes gibt.<br>
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Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte
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Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein,
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sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem
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Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen,
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die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu
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gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben
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noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber
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das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der
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FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela
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Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben,
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gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem
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Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine
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Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa
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mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene
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nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die
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Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht
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Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen
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daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die
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Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.<br>
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Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung
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zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen
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eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das
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Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung
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ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten
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werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt
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Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.<br>
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Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den
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Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit
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bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich
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veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet,
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dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische
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Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer
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neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in
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diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind
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durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.<br>
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Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie
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Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche
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Politik umzusetzen, teilt.<br>
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Christian Ahrendt<br>
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu
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können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche
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ich mich einigermaßen kurz zu fassen.
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Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil
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des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für
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nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den
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ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte – es drängte sich mir nur
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eine essenzielle Frage auf: warum?
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Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer
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hinterlasse – Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht
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gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als
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viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen
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Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von
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u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für
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alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als
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Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch
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nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen
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klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu
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verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist,
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immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung
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der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus
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oder sonst etwas drehen – jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig
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genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt.
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Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem
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ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion
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dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird
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dann totalüberwacht – flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu
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fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze -
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Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs
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Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.
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==Antwort==
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Sehr geehrter Herr [...],
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vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.
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Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.
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Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.
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Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.
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Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.
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Mit freundlichen Grüßen
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Christian Ahrendt

Aktuelle Version vom 24. März 2010, 19:25 Uhr

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Position von ...

2010-24-03

Ursprüngliche Nachricht


[...]

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung überprüft und in diesem Zuge Mängel bei Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit festgestellt hat, wurde dieses Gesetz als Verfassungskonform beurteilt und außer Kraft gesetzt.

Die Wiederaufnahme der Diskussion und Planung einer angepassten Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis.

Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass der Bürger unter Generalverdacht gestellt wird, und Maßnahmen eingeleitet werden, den Bürger präventiv zu überwachen.

Sicherlich benötigt die Exekutive und die Judikative Mittel, um gegen Straftäter zu ermitteln und diese Straftäter zu verurteilen.

Aber die Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung ist nicht das Mittel eines demokratischen Rechtsstaats, um diese Strafverfolgungs-Ziele zu erreichen.

Wenn dies ein adäquates Mittel wäre, warum wird jeder Pkw-Halter nicht verpflichtet, ein Fahrtenschreiber zu nutzen oder ein Fahrtenbuch zu führen, welches lückenlos geführt werden muss und auf Abruf der Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden muss?
Nicht das ich es besser weiß, aber ich möchte behaupten, das mehr Straftaten bei der Nutzung eines Pkw's begangen werden als Straftaten bei der Nutzung des Internets.

Und Straftäter, welche die Absicht haben, Ihre Identität im Internet zu verschleiern, haben es da sehr einfach.

Gehen Sie selbst mal in einen Discounter (Aldi, Lidl, etc.) welcher SIM-Karten für Mobiltelefone anbieten, und erwerben Sie dort eine SIM-Karte ohne gültigem Ausweisdokument.

Sie werden überraschend feststellen, das sich Ihre Erfahrung mit diesem Heise-Artikel deckt:
http://tinyurl.com/sim-karte
(Lesen Sie diesen Artikel und schauen Sie sich den Videobeitrag dazu an!)

Und solange derartige Lücken und Schwachstellen bestehen, solange sollte man das ersinnen einer neuen Vorratsdatenspeicherung auf Eis legen.

Denn es werden nur die Daten der unbescholtenen Bürger gesammelt und bevorratet, aber nicht die Daten und Aktionen der Straftäter, die ausreichend clever und motiviert sind, Ihre Aktionen zu verschleiern.

Ich appelliere hiermit...

- an den Auftrag, den Sie von Ihren Wählern erhalten haben
- an die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes
- und Ihren gesunden Menschenverstand

...das Thema Vorratsdatenspeicherung als das zu beurteilen, was es ist. Ein undemokratisches nutzloses Werkzeug, welches die Grundrechte der Bürger verletzt.

Da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, das die erste Fassung einer Vorratsdatenspeicherung die Rechte Ihrer Wähler und Bürger verletzt, fordere ich Sie hiermit auf, nicht nochmal einen derartigen, Verfassungskonformen Fehler zu begehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Manns, Blieskastel

Antwort


Sehr geehrter Herr Manns,


vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.


Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.

Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Ahrendt

Ursprüngliche Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, auf diesem Wege Kontakt mit einigen Politikern aufnehmen zu können. Da Sie vermutlich mehr als genug solcher Emails erhalten, versuche ich mich einigermaßen kurz zu fassen. Einer der Höhepunkte der letzten Tage und Wochen war für mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärte. Umso schockierter war ich, als ich hörte, dass auf den ersten sogleich der zweite Streich folgen sollte – es drängte sich mir nur eine essenzielle Frage auf: warum? Ich persönlich möchte nicht, dass meine Daten (die ich wie auch immer hinterlasse – Beispiel hier wäre das Internet) auf Vorrat und Verdacht gespeichert werden. Hierbei liegt die Betonung weniger auf Vorrat, als viel mehr auf Verdacht. Mit einem solchen Gesetz und der vorangegangen Argumentation der Politik, die Daten seien wichtig für das Aufgreifen von u.A. Terroristen (was in der letzten Zeit ohnehin die Rechtfertigung für alles zu sein scheint), stempeln sie den Großteil der Bevölkerung als Terroristen ab. Dass dies einerseits beleidigend, andererseits aber auch nicht unbedingt förderlich für die nächsten Wahlen sein kann, müsste Ihnen klar sein. Man kann nicht pauschal die Bevölkerung eines Landes dazu verpflichten (wobei verpflichten hierbei vermutlich das falsche Wort ist, immerhin impliziert dieses einen gewissen Eigenanteil in der Ausführung der Pflicht) einige Grundrechte aufzugeben. Da mag es sich um Terrorismus oder sonst etwas drehen – jeder von uns sollte erwachsen und eigenständig genug sein, selbst zu bestimmen, wer wann und wozu Daten erhebt. Ich persönlich bin absolut nicht bereit dazu, mich von dem Staat, in dem ich lebe, permanent überwachen zu lassen. Sollten Sie diese Diskussion dennoch weiterführen wollen, bedenken Sie das Folgende: Das Internet wird dann totalüberwacht – flächendeckend ist dies aber keinesfalls. Dazu fordere ich dann die Vorratsdatenspeicherung für öffentliche Plätze - Jeder Mensch soll videoüberwacht werden und die Kassetten dann sechs Monate aufbewahrt. Vielleicht öffnet das ja einigen Menschen die Augen.

Antwort

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.


Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Vorratsdatenspeicherung stets abgelehnt. Sie hat daher im Bundestag gegen das von der schwarz-roten Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Ebenso hat sich die FDP schon frühzeitig dafür stark gemacht, dass die Bundesregierung in Brüssel eine entsprechenden Richtlinie ablehnt. Dennoch hat die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Richtlinie im Rat zugestimmt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits deutlich erklärt, dass es nun keinen Automatismus für eine schnellstmögliche Umsetzung des geltenden EU-Rechts bis an die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen äußersten Grenzen des Grundgesetzes gibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die rote Linie aufgezeigt. Diese letzte Grenze darf aber nicht die Richtschnur für die Gesetzgebung sein, sondern Richtschnur muss die Achtung der Grundrechte in größtmöglichem Maße sein. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nur eine Politik mittragen, die sich daran orientiert, Gesetze möglichst grundrechtsfreundlich zu gestalten. Einer Politik, die sich daran orientiert, bis zur gerade eben noch möglichen verfassungsrechtlichen Grenze – und oft genug darüber hinaus – zu gehen, findet hingegen nicht unsere Zustimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, das auch die Klägerinnen und Kläger aus den Reihen der FDP-Bundestagsfraktion wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms oder Johannes Vogel, erstritten haben, gibt Anlass, nun erst recht die Forderung der FDP aus dem Bundestagswahlprogramm umzusetzen, und auf europäischer Ebene eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Die Grundrechte, die in Europa mit dem Vertrag von Lissabon gestärkt wurden, können auch auf EU-Ebene nicht unberücksichtigt bleiben. Vielmehr muss die Vorratsdaten-Richtlinie jetzt umgehend auf den Prüfstand, zumal acht Mitgliedsstaaten diese ohnehin noch nicht umgesetzt haben. Wir begrüßen daher die Ankündigung der EU-Kommissarin Cecilia Malmström, dass die Kommission diese Prüfung umgehen angehen werde.

Darüber hinaus muss auf nationaler Ebene auch bei einer Umsetzung zwingenden europäischen Rechts genau geprüft werden, in welchem Rahmen eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch möglich sein kann, ohne das Grundgesetz zu verletzen. Hier muss über die Erhebung und Speicherung ebenso wie über die Frage der Nutzung wofür und durch wen genau beraten werden. Auch muss die Sicherheit von Daten, sofern diese überhaupt erhoben werden, gewährleistet sein; dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich klargestellt.

Das Urteil gibt zudem Anlass, auch andere Datenspeicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Zudem muss gerade der Aspekt der Datensicherheit bei jeglichen Datensammlungen, insbesondere bei solchen, die staatlich veranlasst oder durchgeführt werden, beachtet werden. Dies bedeutet, dass unter beiden Gesichtspunkten beispielsweise der Elektronische Entgeltnachweise (ELENA) oder die Fluggastdatenübermittlung einer neuerlichen Prüfung bedürfen. Die von der FDP-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang schon in der Vergangenheit geäußerten Bedenken sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt worden.

Sie können daher gewiss sein, dass die FDP-Bundestagsfraktion – wie schon mehrfach öffentlich deutlich gemacht – Ihr Anliegen, den Datenschutz in Deutschland zu stärken und eine grundrechtsfreundliche Politik umzusetzen, teilt.


Mit freundlichen Grüßen Christian Ahrendt